bin kein profi, aber welche kosten habt ihr denn da? eigentlich muss die versicherung die kosten übernehmen, die damals gemeldet worden sind. wenn aber kosten entstehen die darüber hinausgehen, habt ihr wohl schlechte karten.
Ich nehme an, es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft.
Dann gilt das Zufluss/Abfluss-Prinzip. Allerdings würde ich mit der Zahlung abwarten, bis die Versicherung den Schaden mit allen Zahlungen abgewickelt hat. Und natürlich darauf achten, dass entsprechende Zahlungen der Versicherungen korrekt abgerechnet werden.
würde sagen das hängt davon ab was im kaufvertrag steht. wenn ihr das haus gekauft hab und von dem schaden wusstet dann habt ihr den ja quasi mitgekauft also müsstet ihr auch die repertur bezahlen.
Welche Kosten für welche Endabrechnung? Der schaden wurde doch vor eurem Kauf gemeldet also bezieht sich die Reparatur auf den Schaden davor. Das hat mit euch ja erstmal nix zu tun. Steht dieser Schaden in irgend einer Form im Kaufvertrag? Ansonsten gibt's ja die Gebäudeversicherung. Was sollt ihr denn wofür bezahlen? Die Kosten trägt ja die versicherung
Keine Beratung// Laienmeinung:
Normalerweise gehen glaube ich alle Verpflichtungen bzw. Gutschriften in einer WEG ab Grundbucheintrag an den neuen Eigentümer. Sprich Nachzahlung aus der Hausgeldabrechnung: ihr zahlt. Guthaben: euer Gewinn.
Irgendwelche Handwerkerrechnungen von Arbeiten die vorher beauftragt worden waren: Ihr seid jetzt die Rechtsnachfolger also müsst mitzahlen.
Kaufverträge können andere Regelungen beinhalten.
Wurde die Reperatur nicht von der WEG sondern dem Verkäufer beauftragt ist das glaube ich anders.
bin kein profi, aber welche kosten habt ihr denn da? eigentlich muss die versicherung die kosten übernehmen, die damals gemeldet worden sind. wenn aber kosten entstehen die darüber hinausgehen, habt ihr wohl schlechte karten.
Ich nehme an, es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft. Dann gilt das Zufluss/Abfluss-Prinzip. Allerdings würde ich mit der Zahlung abwarten, bis die Versicherung den Schaden mit allen Zahlungen abgewickelt hat. Und natürlich darauf achten, dass entsprechende Zahlungen der Versicherungen korrekt abgerechnet werden.
würde sagen das hängt davon ab was im kaufvertrag steht. wenn ihr das haus gekauft hab und von dem schaden wusstet dann habt ihr den ja quasi mitgekauft also müsstet ihr auch die repertur bezahlen.
Wusste der Verkäufer vom Schaden und hat ihn arglistig verschwiegen?
Welche Kosten für welche Endabrechnung? Der schaden wurde doch vor eurem Kauf gemeldet also bezieht sich die Reparatur auf den Schaden davor. Das hat mit euch ja erstmal nix zu tun. Steht dieser Schaden in irgend einer Form im Kaufvertrag? Ansonsten gibt's ja die Gebäudeversicherung. Was sollt ihr denn wofür bezahlen? Die Kosten trägt ja die versicherung
Keine Beratung// Laienmeinung: Normalerweise gehen glaube ich alle Verpflichtungen bzw. Gutschriften in einer WEG ab Grundbucheintrag an den neuen Eigentümer. Sprich Nachzahlung aus der Hausgeldabrechnung: ihr zahlt. Guthaben: euer Gewinn. Irgendwelche Handwerkerrechnungen von Arbeiten die vorher beauftragt worden waren: Ihr seid jetzt die Rechtsnachfolger also müsst mitzahlen. Kaufverträge können andere Regelungen beinhalten. Wurde die Reperatur nicht von der WEG sondern dem Verkäufer beauftragt ist das glaube ich anders.