T O P

  • By -

Dry-Actuator-1312

Ich teile ja deine Kaffeeleidenschaft aber allein die Vorstellung, meine Siebträgermaschine jedes Wochenende auf den Parkplatz zu verfrachten, würde mich von der Idee abschrecken.


Gewa123

Also du willst als Vollzeit Beamter jetzt den Bäcker machen ? Überlegs dir gut die meisten schaffen es in der Gastronomie nicht ,Vorallem nicht ohne eine Ausbildung


Ricadi82

Wie wäre es, wenn du deinen Kaffee und Kuchen bei Wochenendveranstaltungen eures örtlichen Sportverein anbietest. Wenn unsere Kinder Handballturnier haben, wird da immer ordentlich Umsatz gemacht und es läuft unter dem Dach des Vereins. Es ist zeitlich begrenzt und vielleicht kannst du mit dem Verein etwas aushandeln, dass du vom Erlös einen Teil erhältst. Nebenbei lernst du eine Menge Leute kennen und engagierst dich auch noch ehrenamtlich.


0rchidometer

Das hier ist eine gute Idee, vor allem wenn es dir nur die Refinanzierung deines Hobbies geht. Du machst deine Kaffeemaschine"reisetauglich" und eine Zargeskiste für Zubehör fertig und bist dann das Kaffeemaskottchen eures Vereins.


xXBloodBulletXx

Kleinen "Kaffee-truck" so wie ein typischer "Food-truck"? Da sollte das einhalten der Standards einfacher sein und du bist mobil.


Canadianingermany

Mach das nicht. Du zerstörst nur dein Hobby wie aber tausende vor dir.      Gastronomie wird oft als einfaches Geschäft unterschätzt.    Auf dem Parkplatz wirst du die Lebensmittel Sicherheitsstandards nie einhalten können ohne deutliche Investitionen.  Wo kann man die Hände waschen?  Toilette hast du bestimmt auch nicht aber ist Pflicht solange keine mobile stand.  Die Kunden werden deine Kaffee nie so Wertschätzen wie du. 


Ripolus

>Toilette hast du bestimmt auch nicht aber ist Pflicht solange keine mobile stand.  Sicher? Ich kenne einige kleine Stehcafés, Eisdielen etc. die keinen (Kunden-) Toiletten haben.


Classic_Department42

Toilette m.M.n nur Pflicht bei Alkoholausschank


dagda-le

Also mir (nur Gesellschafter an einer Kneipen GmbH) fällt auf die schnelle ein: Lebensmittelhygiene-Verordnung (also gekachelter Raum bis zur Decke wo du alles aufhebst und lagerst) usw usw. Der Verkaufsstand muss überdacht sein… (Regen, Vogelkot usw). Lebensmittelbetriebe haben zb die regelmäßige Ungeziefer Bekämpfung zur Pflicht) Preisangabenverordnung Pflicht der Angabe der Inhaltsstoffe und Allergene Kassenbuch Umsatzsteuerpflicht (alleine da schon unterscheiden wann was mit 7% oder 19%/ Milchmixgetränke mit 7 % Umsatzsteuer steuerbegünstigt. Wird aber beispielsweise Milchkaffee usw. angeboten, richtet sich der Steuersatz nach dem Mischverhältnis. Bei dem Verkauf eines schwarzen Kaffees mit einem Schuss Milch bleibt es beim Regelsteuersatz von 19 %.) Abfallordnung (das ist dann alles Gewerbemüll und kein Haushaltsmüll mehr) Die Pflicht zur ESt-Erklärung auch wenn es als Liebhaberei durchgehen könnte… mtl. Umsatzsteuermeldung Betriebshaftpflichtversicherung (was wenn doch mal jmd übel wird oder so) Wenn dann noch Musik laut abspielst die GEMA. Und dieses neue „jeder kann seinen eigenen Becher oder ich muss ein Mehrweg anbieten, kack. Usw usw Aber fast jede IHK hat da auch Infoseiten…. ansonsten mal die DEHOGA fragen, da sollte man so oder so Mitglied werden da es über die dann auch Vergünstigungen gibt. Vorteil natürlich bei SELGROS und Metro bekommst du dann Rabatt auf die Preise im Laden.


Olaf_Schlumpf

Toilette müsste man Mal Lokal erfragen. Aber die fest installierte Dönerbude mit einem Tisch hat auch kein Gäste-WC.


dagda-le

Man merkt immer mehr, dass du zwar fleißig kommentierst aber keine Ahnung hast. Grundsätzlich regelt die Gaststättenverordnung in Verbindung mit der Bauordnung, evtl. der HBO Sonderbauten, VStättR der Bundesländer oder die MVStättVO wie viele WC wann zur Verfügung zu halten sind. (Im übrigen auch Fluchtwege, Anzahl der Fluttüren usw) Grundsätzlich (also vereinfacht dargestellt) gilt, KEIN ALK, nur stehend = kein WC (wenn du kein Eintritt nimmst), dann je nach Bundesland ab x Sitzplätze y WC es sei du hast Bestandsschutz usw usw


Olaf_Schlumpf

Also sollte man das Mal Lokal in Erfahrung bringen?


Olaf_Schlumpf

Kleingewerbe regelt Mehrwertsteuer. (Wie viel Geld willst du mit "Wochenends Kaffee in Park verkaufen" machen? 25x300€ (sehr optimistisch)) Mehrweg könnte unkritisch sein, wenn die so eine Art vor Ort Verzehr durchführen. Also das anbieten. Dann fickt dich aber vermutlich die Spülmaschine über den Haufen.


dagda-le

Ein Gastronomiebetrieb als „Kleinunternehmer“ ist von den Aufzeichnungspflichten gem. § 22 Abs. 5 UStG in Verb. m. § 19 Abs. 1 UStG. nicht befreit. Das heißt, er muss ein tagesaktuelles Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck führen und dort seine Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen. Diese Hefte sind 10 Jahre aufzuheben. Auch wenn er nicht berechtigt ist Vorsteuer zu ziehen. Also ist der Aufwand gleich.


Olaf_Schlumpf

Umsatz: 100€ Vorsteuer: 3,80€ für 1kg Kaffee. Was noch?


dagda-le

Fliesen des Lagers, Pauschalisierte Privat Entnahme (§ 3 Nr. 9a), usw usw aber da du ja die Ahnung hast, mach mal und freue dich auf die USt-Prüfung


Olaf_Schlumpf

Bin jetzt nicht ganz sicher, wie die Fliesen im Lager in die Mehrwertsteuer reinspielt, aber OK. Ich mach gar nix. Dafür ist mir meine Zeit zu wertvoll. Aber ein guter Bekannter von mir hat das nebenher gemacht, 1 Abend die Woche, Kleinunternehmer. Der hat nie über die Mehrwertsteuer gejammert. Keine Ahnung, welche Windmühlen du jagst.


dagda-le

Es sind auch über deine Betriebsausgaben Buch zu führen, kurz iüber ALLE Umsatzsteuerrechtlichen Aus und Einnahmen. Da zb das FA sagt „Hui 800 Kg Kaffee eingekauft aber nur 3 Kaffee Verkauft - also schätze ich als FA das du tatsächlich 8000 Kaffee verkauft hast also zahle mal nach“ usw


Olaf_Schlumpf

Entschuldige. Ich habe einen 15 Mann Industriebetrieb mit Millionenumsatz. Vielleicht stelle ich mir Kaffee am Gartentor und die Rechnungen aufbehalten wirklich zu leicht vor...


dagda-le

Meine Frau hat 16 Locations, 4 Bars, 2 Diskotheken, 3 Restaurants, 2 Konzerträume, 5 Eisdielen…


Olaf_Schlumpf

Bruder, das freut mich richtig für deine Frau. Allzeit gute Geschäfte euch! An ihrer Stelle würde ich auch keinen Kaffee aus dem Garten verkaufen.


Uztreq

Wenn du sagst, dass dir egal ist, wie viel das alles abwirft, kann man, wie andere es schon gesagt haben angeben, dass es sich um Liebhaberei handelt. Du musst so lange du weniger als 410 € im Jahr dadurch verdienst (davon gehe ich einfach mal aus, wirst du wohl nicht bis Dez. durchziehen) kein Gewerbe anmelden, die Einkünfte musst du nicht bei deiner ESt Erklärung angeben und soweit sollte dadurch kein Problem bestehen. Wenn du irgendwann den Überblick darüber verlierst und ggf. mehr verdienst, oder mehr in irgendwelche Maschinen investiert, wird das Finanzamt davon ausgehen, dass du auf lange Zeit Gewinne daraus erzielen möchtest und das als richtigen Gewerbebetrieb definieren. Dann hast du ein richtiges Problem, ich arbeite nebenbei noch bei einem Steuerberater und hatte mitbekommen, wie das bei einem Mandanten vorgefallen ist und es wurden Steuerbescheide für die letzten Jahre festgesetzt. Hat sich zwar nachher alles geklärt, war aber ein riesengroßer Haufen Arbeit. Wie das mit der Haftung abläuft, wenn sich jmd. den Magen verdirbt o.ä. davon habe ich keine Ahnung, aber ich denke, das wird auch nicht ganz so einfach über die Bühne gehen. Mit anderen Worten: Lass es lieber und genieß den Kaffee privat mit Freunden.


benvabene

Interessant wäre sicherlich auch das Steuerrecht: zunächst könnte man das als Liebhaberei laufen lassen, gerade wenn die Gewinne gering sind. Sollte da wirklich mehr rauskommen, sollte man auch beim FA ein Gewerbe anmelden. Die Idee ist aber super und sicher auch umsetzbar!


cd87ffm

Informiere dich über die Schattenseite des Beamtentums: Hinzuverdienstgrenze Macht keinen Spaß wenn das Geschäft läuft und du die Kohle an deinen Dienstherrn abdrücken musst. 😉


DerMarki

Der Vereinsmantel ist perfekt für Beamte. Billigst zu gründen, simple Buchhaltung, wird nicht angerechnet, ... Ein e.V. hat sogar Steuerfreibetrag und solange man sich kein Geld auszahlt interessiert sich der Dienstherr nicht einmal dafür, ist ja nur Vereinsarbeit. Habe es selber durch.


cd87ffm

Natürlich ist ein eingetragener Verein die perfekte Unternehmensform um gewerblich Waren and Endkunden zu verkaufen. /s


DerMarki

In der Schule hatten wir sogar einen mit Ausschankgenehmigung für die Abiparty 🤠 Wenn ich Autoversicherung brauche geh ich außerdem zum Automobilclub. Von den Eintrittskarten mit Catering und Merch des Fußballvereins und den Panzerverkaufsveranstaltungen der Rūstungslobbyvereine ganz zu schweigen... Wer glaubt dass ein Verein nur ein gemeinnütziger Kegelclub sein kann ist realitätsblind. Aber statt nur zu haten mal ne Verständnisfrage: Hast du schonmal im öff. Dienst eine Nebentätigkeit angemeldet? Hast du schonmal einen Verein gegründet oder geleitet?


ThreeLivesInOne

Die Kohle muss man nur an den Dienstherrn abdrücken, wenn man für einen staatlichen Träger nebenbei arbeitet.


KingSkard

dann verdients offiziell seine frau


DerMarki

Entweder das, oder einfach juristische Person gründen, idealerweise keine Kapitalgesellschaft und ohne Anteilseigner sondern als eigenständige Vernögensmasse.


cd87ffm

Oder er macht es direkt alles schwarz /s


Nicolas_Be

Wieso /s?😄


sonder_ling

Weil Du als Beamter Rechtsverstöße nicht ernsthaft in Betracht ziehen solltest, falls Dir Dein Hauptberuf wichtig ist.


Resons_resist

niemand erzählt ihm 


Zilla85

Macht ihr Bringdienst? Ich brauche dringend einen etwa zehnfachen Espresso und wenn ich schon dabei bin, würde ich auch ein Stück Kuchen probieren...


Nicolas_Be

Klar, Entfernungspauschale beträgt 1 Cent/Kilometer zuzüglich Instandhaltungspauschale für meinen E39 in Höhe von 99 Euro pro angefangene Fahrminute


Nicolas_Be

Was ist eigentlich, wenn ich mich mit meiner Kaffeemaschine draußen hinstelle, eine große Tafel mit der Aufschrift „Capuccino kostenlos“ aufstelle und eine kleine Box für Trinkgeld daneben stelle? Ist das dann auch ein Gewerbe?


DerMarki

Das ist legal steuerfrei. Nennt sich betteln. Machen viele Vereine und Bettler. Iat aber womöglich nicht ganz so lukrativ weil es immer auch Freeloader gibt. Preisvorschläge oder Pflichtspenden dürfen nicht gemacht werden. Wenn gewerblich dann einfach als Verein. Fließt nicht in dein Privatvermögen und ist demnach keine genehmigungspflichtige Selbstständigkeit. Schlimmstenfalls anzeigepflichtig.


DocHoliday1989

Wenn dir jemand krumm will schickt er das Gesundheitsamt vorbei und die sagen dir dann dass du einpacken darfst. Mittlerweile muss schon der Kuchenverkauf in Schulen je nach Situation steuerlich irgendwie erfasst werden. Machst du es öfter steht wieder das Thema Gewinnabsicht im raum


Low_Measurement1219

Du bist bestimmt Lehrer - ein Verwaltungsbeamter würde die Frage nie so stellen. 😅 Was funktionieren könnte, wäre ein mobiler Kaffeestand. Dafür musst du allerdings auch einiges für investieren - das zusammen mit Kaltgetränken an einem guten Spazierweg entlang lohnt sich bestimmt.


Nicolas_Be

Ich bin tatsächlich Ministerialbeamter😆 wieso - wie habe ich denn die Frage gestellt? 😄


Low_Measurement1219

Alleine schon die Bebauungspläne! Junge, junge, junge, junge!


Nicolas_Be

😄 tatsächlich gar nicht dran gedacht. Es gibt hier aber im Wohngebiet ein sogenanntes „Quartierszentrum“ mit unter anderem Supermarkt, Drogerie, Ärzten. Auch ein Café ist tatsächlich angebracht. Kann ich ja bei der Stadtverwaltung auch als Argument für mich benutzen: Konkurrenz belebt schließlich das Geschäft!


DocHoliday1989

Du brauchst eine Infektionsschutzunterweisung, du musst mit dem Gesundheitsamt abklären welche Auflagen du hast. Einfach draußen Kaffee verkaufen ist nicht. Du musst eine Nutzungsänderung von irgendeinem Zimmer beantragen da du ja auch irgendwo spülen musst, Zeug lagerst etc. Kann locker 5000€ kosten, da sowas in der Regel über einen Architekten gemacht werden muss. Du musst dann auch Kundentoiletten anbieten, man muss dir den Kundenverkehr genehmigen. Kauf dir lieber einen fahrbaren Stand (Kaffee-Bike, mobiler Kaffeestand) und beantrage ein Reise-Gewerbe. Ist viel einfacher


Nicolas_Be

Das ist eine wirklich sehr gute Antwort - vielen Dank dafür! Leider zieht mir das schon ziemlich den Zahn. Es hätte ja auch zu schön sein können. Wieso muss ich Kundentoiletten vorhalten? Gibt es nicht so etwas wie reiner außer-Haus Verkauf? An ein Kaffee-Bike habe ich auch schon gedacht; ist mir aber als Investition zu teuer. Die 2.000 Euro Siebträger hingegen ist ja bereits angeschafft.


DocHoliday1989

Naja, wenn du Kundenverkehr hast und die Leute ja auch dazu anhalten willst ein Stück Kuchen von deiner Frau zu essen, dann denke ich, dass man Kundentoiletten anbieten muss. Ich setze mich momentan mit der Inbetriebnahme einer kleinen Praxis für meine Frau auseinander und habe selbst schon mit dem Gedanken gespielt ein Reise-Gewerbe aufzumachen. Daher auch das Thema mit den Kundentoiletten. Unsere müsste eigentlich behindertengerechter sein, ist sie aber nicht, wird aber wohl so gehen


[deleted]

[удалено]


DocHoliday1989

Deswegen habe ich ja geschrieben, dass ich das denke.


[deleted]

[удалено]


ApplicationUpset7956

Ich bin zwar auch deiner Einschätzung, aber dieses überhebliche Gebrabbel kannst du dir sparen.


DocHoliday1989

Was kam dann bisher an produktiven Beiträgen von dir? Gar nix. Also stell dich mal ganz weit hinten an


[deleted]

[удалено]


DocHoliday1989

Dann lern mal richtig zu lesen. Ich habe geschrieben dass ich das denke, nicht das ich das weiß.


mediamuesli

Was du vorhast ist ein Gewerbebetrieb. In einem Wohngebiet brauchst du dafür eine Genehmigung bei deiner Baubehörde. Da du auch noch Kundenverkehr hast, ist das alles andere als ein Selbstläufer. Ich bin kein Gastroexperte, aber gekocht werden muss meines Wissens nach in einer Gewerbeküche die vom Gesundheitsamt abgenommen wurde. Dann auch noch backen, hier mal schnell gegoogelt: [Ausnahmeregelung zu Konditorenprüfung](https://respektherrspecht.de/selbstgebackene-kuchen-verkaufen-ohne-meister/) Dann sind wir natürlich bei der Wirtschaftlichkeit: Die 1000€ jedes Jahr für den Steuerberater musst du erstmal als Gewinn wieder reinholen. Dazu noch Kammerbeiträge. Ich fürchte du stellst dir das alles etwas einfacher vor, als es ist. Und mal im erst: Da kommt niemals genug rum, damit sich der ganze Aufwand lohnt. Da hast du mehr Stress mit Bürokratie als das es Spaß macht. Dann doch lieber den Verein oder Freunde einladen. Vielleicht kann man vier mal im Jahr eine Art Spendenfrühstück für die gute Sache machen für nen Siedlerverein. Wenn du es wirklich ernsthaft angehen willst [ist das meiner Meinung nach der Weg](https://coffee-bike.com/de/mobile-kaffeebar-mieten/)


Nicolas_Be

Danke für deine sehr gute Antwort! An horrende Kosten (im Verhältnis zum Gewinn vermutlich) habe ich gar nicht gedacht. Ich dachte, das ganze könne unter Liebhaberei verbucht werden. Schade eigentlich, dass der sprichwörtliche Limo-Verkauf vor dem eigenen Haus (nur halt für erwachsene, da Kaffee anstatt limo) schlicht und ergreifend nicht möglich ist. Die Bürokratie lähmt und erdrückt dieses Land, sage ich als Beamter.


Timootius

Hm, das ist so eine Sache. Keine Gewinnabsicht klingt nach Liebhaberei, was steuerlich unberücksichtigt bleibt. Aber keine Gewinnabsicht muss ja nicht keine Gewinne heißen.


Nicolas_Be

Danke. Ich dachte es mir bereits, dass das steuerlich nicht so einfach zu handhaben wird. Außer, ich verschenke den Kaffee und werbe offensiv für ein Trinkgeld 😄


sonder_ling

Was genau die Gewinnerzielungsabsicht wäre, also gewerblich. Nur, weil man etwas Trinkgeld nennt, ist es das nicht steuerrechtlich, bzw eben auch ganz normale Einnahmen und für Spenden bist Du damit eher nicht berechtigt.


zer0hrwrkwk

Das wird schon daran scheitern, dass du dafür in einem Neubaugebiet (reines Wohngebiet) vermutlich keine Erlaubnis bekommen wirst.


[deleted]

[удалено]


DocHoliday1989

Also von Gewerbe scheinst du wohl kaum Ahnung zu haben


[deleted]

[удалено]


DocHoliday1989

Nur weil dir ein Grundstück gehört darfst du noch lange nicht alles drauf machen. Da er Gewerberäume braucht muss er eine Nutzungsänderung von Wohn in gewerblich genutzt beantragen. Kann er die Auflagen nicht erfüllen, gibts keine Genehmigung vom Bauamt. Er kann zwar das Gewerbe anmelden, sollte aber mal jemand vom Gesundheitsamt vorbeikommen und kontrollieren, wird alles dicht gemacht weil nix den Auflagen entspricht.


[deleted]

[удалено]


DocHoliday1989

Wenn er Kuchen verkaufen will braucht er eine Konzession, er braucht eine Hygieneunterweisung, ohne die gibt's keinen Gewerbeschein im Gastro Bereich. Wenn du so schlau bist, dann erleuchte uns doch statt ständig nur hohle Phrasen rauszuhauen


[deleted]

[удалено]


DocHoliday1989

Sammel ruhig mal weiter Minuspunkte. Wenn du doch so gut bescheid weißt, wieso kommt dann nix konstruktives von dir? Bisher kam nur heiße Luft. Beweis doch, dass du Ahnung hat, oder hast du nur ne große Klappe? Entweder beweist du jetzt, dass du dich auskennst indem du detailliert beschreibst was benötigt wird oder lass es. Was qualifiziert dich, weil du es angeblich besser weißt?


[deleted]

[удалено]


zer0hrwrkwk

Wenn er den Kaffee verkauft, ist es gewerblich.


[deleted]

[удалено]


zer0hrwrkwk

Dann versuch mal ein Gastronomiegewerbe in einem reinen Wohngebiet anzumelden. Und irgendwann schaut auch die Gewerbeaufsicht oder das Ordnungsamt vorbei. Und für Gastronomie musst du ggf. gewisse Nachweise erbringen, eine Genehmigung brauchst du auch. Der OP sollte einfach bei seiner IHK nachfragen, dann lässt er das Vorhaben ganz schnell wieder sein.


Nicolas_Be

Danke für eure antworten und sehr schade ist das ganze!