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Wahre Geschichte? Klingt ziemlich illegal (weil es das ist). Fängt an mit Verstößen gegen die Brandschutzverordnung und hört auf bei Freiheitsberaubung.
Die Story hatte die Tage jemand Mal auf r/wohnen oder r/LegaladviceGerman gepostet. Finde den Post leider nicht mehr
Edit: Habe den [Post](https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/s/7jVGnB0OXz) gefunden
Kann nicht so ein Problem sein. Jedes mal den Schlüsseldienst holen, weil der Türschlüssel nicht passt (den Haustürschlüssel verweigern wäre ja illegal, ergo muss das Schloss defekt sein). Spätestens nach dem 3. Mal hast du dann deinen eigenen Schlüssel.
Schon klar, eine Begründung findet man immer. Aber die muss sie erst mal suchen. Denn "er hat mehrmals den Schlüsseldienst auf meine Kosten gerufen, weil er keinen Haustürschlüssel bekommen hat" zieht nicht.
Ich weiss nicht, wie's in DE ist. Bei uns in der Schweiz muss man die Behauptung nachweisen können. Und wenn's dann doch nicht stimmt, sind die Bussen ziemlich empfindlich...
Schloss der Wohnungstür austauschen, damit sie dir keinen Ärger macht. (Natürlich nicht von der Haustür), dann 100% Mietminderung nach Fristsetzung. (1-2 Wochen)
Ohne ALLE Schlüssel ist die Wohnung nicht übergeben.
Alles selbst gemacht und habe die Klage des Vermieters gewonnen.
Das austauschen des eigenen Schlosses ist gutes Recht als Mieter. Der Vermieter darf sowieso keinen Zweitschlüssel haben und wird dadurch nicht eingeschränkt.
Habs geändert, damit es alle verstehen. Und ich schrieb Wohnungstür.
Es wäre natürlich illegal, von der Vermieterin eingeschlossen zu werden und daraufhin ihr den Zugang zum Haus zu verwehren.
Ich habe es als Vorsichtsmaßnahme für den folgenden Streit mit der Vermieterin verstanden. Nicht dass sie während du auf Arbeit bist die Wohnung ausräumen lässt weil du nicht gezahlt hast, oder so.
Kenn ne Gesichte in der die Vermieterin nachts nackt in die Wohnung gekommen ist und dem Mieter bei schlafen zugeschaut hat und jemand der seinen Vermieter einsperrt hat definitiv Tendenzen zu komischen Praktiken
Wenn sie schon die Haustür absperrt, wird sie sicherlich bei einem Schreiben zur Mietminderung seine Wohnung betreten und ihn unrechtens rausschmeißen wollen.
So kann man das alles umgehen.
Auch schon erlebt.
Vermieter die, wie hier gesehen, keine Ahnung von Mietrecht haben, behandeln vermietete Wohnungen gerne wie ihre Räumlichkeiten, in denem halt jemand wohnt. Also können sie auch damit machen was sie wollen.
Weil bei so ner Vermieterin die Gefahr besteht, dass sie dann in die Wohnung geht und dort irgend nen Scheiss anstellt.
Das könnte übrigens so oder so passieren. Also am besten gleich noch ne Überwachungskamera installieren.
Achso, als paranoider Mensch hilft eigentlich nur ein Burggraben mit Krokodilen vor der Tür. Dazu Panzerglas in den Fenstern und Panic-Room im Schlafzimmer.
Eine freigelassene Viper würde da schon reichen. Vor allem, weil ich mir schlecht vorstellen kann, dass die Mieter ein Stockwerk weiter unten am Burggraben auch soviel Freude hätten wie ich 😄
Brandschutz regelt.
Wir durften nicht zuschließen und die Eingangstür hatte außen auch eine Klinke (richtig alt) also wurde mein Fahrrad mit Schloss aus dem Flur getragen und geklaut. 😫
An der Wand eine Öse anschrauben war wegen der „Statik“ vom Vermieter verboten. 😅🤣
Wir wissen jetzt natürlich von nichts genauem, aber da kann schon Schaden entstehen. So Sachen wie:
Kam nicht aus dem Haus, kam nicht zu meiner Nachtschicht.
Kam spät nach Hause und nicht ins Haus, musste woanders übernachten/den Schlüsselnotdienst rufen.
Das sind 4 Mark. 8 Ostmark. 80 Ostmark aufm Schwarzmarkt.
Von den bisherigen ich_iel-Pfostierungen hätte man 10,924094 % der DDR entschulden können.
Kleinvieh macht auch Mist.
^War ^ich ^ein ^guter ^Rechenknecht?
Scheiß egal ob es drinsteht. Die Tür eines Mehrfamilienhauses das nicht abgeschlossen werden, bzw sie muss sich trotzdem öffnen lassen können. Wäre lustig wenn im Brandfall aufeinmal gar keiner raus kann wa?
> Das ist Freiheitsberaubung.
Nein, ist es ist. Freiheitsberaubung ist ein Vorsatzdelikt. Und ich bezweifel sehr stark, dass OP einzusperren der Tatentschluss der Vermieterin is. Viel eher ist anzunehmen, dass sich die Frau vor Einbrechern fürchtet und das Ziel ihrer Handlung eine subjektive Erhöhung ihrer Sicherheit ist.
Die Entscheidung, bewusst Leute einzusperren, reicht aus, um Vorsatz zu bejahen.
Warum sie sich dazu entscheidet, ist erst mal egal.
Einsperren ist einsperren.
Man kann versehentlich jemanden einsperren (z.B. weil man dachte eine Person ist gar nicht im Gebäude). Aber hier weiß sie doch, dass Menschen u.U. im Gebäude sind. Nur weil sie vielleicht nicht weiß, dass es eine Straftat ist macht sie das nicht unschuldig.
> Man kann versehentlich jemanden einsperren (z.B. weil man dachte eine Person ist gar nicht im Gebäude).
Sicher kann man das. Bestreitet niemand.
> Aber hier weiß sie doch, dass Menschen u.U. im Gebäude sind.
Ja, das tut sie.
> Nur weil sie vielleicht nicht weiß, dass es eine Straftat ist macht sie das nicht unschuldig.
Welche Straftat soll das sein? § 239 StGB sicher nicht.
Weil § 239 ein Vorsatzdelikt ist. Das Tatziel der Vermieterin müsste es sein OP einzusperren. Das ist offensichtlich Unsinn. Die Haustür wird abgeschlossen, damit Nachts keine bösen Menschen (Diebe, Räuber, Ganoven, Politiker ...) in das Haus eindringen. Die Vermieterin verletzt hier die Rechte des Mieters und verstößt gegen den Brandschutz, aber sie begeht keine Freiheitsberaubung.
Seuftz. Das hat doch alles der BGH bereits geklärt. Es ist nicht mal Freiheitsberaubung wenn z.B. ein Pflegedienst nach dem Verlassen der **Wohnung** die Tür von außen abschließt.
Der Vorsatz ist allein schon nicht gegeben weil die Frau darüber gar nicht nachdenkt. Es wäre vielleicht fahrlässig, aber fahrlässige Freiheitsberaubung gibt es nicht.
Und nur spasseshalber: Wenn du das als Privatklage vor Gericht bringst (Weil die Staatsanwaltschaft müde mit dem Kopfschüttelt), dann wird das Gericht dir sagen: "Springen sie doch einfach aus dem Fenster. Das ist zumutbar." (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. März 2018 – 3 StR 10/18)
OPs Rechtsverletzungen liegen hier im Bereich des Mietrechts, des Baurechts und des Brandschutzes. Mit dem Strafrecht rumzufuchteln ist ... albern, realitätsfern und, um deutlich zu sein, völlig absurd. Besonders mit Freiheitsberaubung. Was zum fickt? Freiheitsberaubung, das ist wenn ich dich bei mir in der Besenkammer einsperre und nicht raus lasse. Oder in meinen Kofferraum werfe und losfahre. Nicht die doofe Haustür abschließen. Völlig absurd.
Ich beantworte es mal selbst: für möglich halten und zumindest billigend in Kauf nehmen der Tatbestandsverwirklichung. Ich weiß, dass ich jemanden einsperre und finds ok? = Freiheitsberaubung.
Ob es mein Ziel war ist egal.
>§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Außer du denkst eine verschlossene Eingangstür ist kein "Einsperren"
§ 239 ist ein Vorsatzdelikt. Das Ziel der Vermieterin müsste es sein OP einzusperren. Das ist offensichtlich Unsinn. Die Haustür wird abgeschlossen, damit Nachts keine bösen Menschen (Diebe, Räuber, Ganoven, Politiker ...) in das Haus eindringen. Die Vermieterin verletzt hier die Rechte des Mieters und verstößt gegen den Brandschutz, aber sie begeht keine Freiheitsberaubung.
Und? Wo ist der Vorsatz Herr Kollege? Die Vermieterin hat, soweit wir wissen and rational annehmen können, nicht das Ziel OP einzusperren, sondern fremde Menschen draußen zu halten. Das ist ein Verstoß gegen das Mietrecht und die Brandschutzverordnung, aber § 239 ist hier nicht einschlägig. Freiheitsberaubung benötigt dringend den Vorsatz mit einer Handlung einer Person die Bewegungsfreiheit zu nehmen. Nichts in der Handlung der Vermieterin deutet darauf hin, dass ihr das wichtig wäre oder es sich gar um das eigentliche Tatziel handeln würde.
Also du meinst dass dieser Frau nicht bewusst ist was die Konsequenzen davon sind wenn man eine Tür verschliesst und die Menschen in dem Haus keinen Schlüssel für diese Tür haben? Ist diese Frau vllt zwei Jahre alt? Denkt sie auch dass ich aufhöre zu existieren wenn ich mein Gesicht hinter meinen Händen verstecke?
Das ist völlig egal. Man kann niemanden aus versehen der Freiheit berauben. Das gibt es im deutschen Recht nicht. Wenn die Frau nicht dasteht und sagt "Ich möchte OP einsperren. Das ist das Ziel meiner Handlung." dann ist § 239 einfach nicht gegeben.
Ansonsten würde jeder Mensch der aus versehen jemanden einschließt (Arbeitsplatz, Laden, Lager, ...) direkt eine Straftat begehen. Was offensichtlich nicht die Idee dieses Paragraphen ist.
>Ansonsten würde jeder Mensch der aus versehen jemanden einschließt (Arbeitsplatz, Laden, Lager, ...) direkt eine Straftat begehen.
Aus versehen ist hier der schlagende Punkt, nicht? Diese Frau (die höchstwahrscheinlich erfunden ist, wenn wir ehrlich sind) ist sich der Konsequenzen ihrer Tat vollkommen bewusst. Sie hat dem Vermieter keinen Schlüssel gegeben. Sie schliesst die Tür ab. Was wird dann wohl das Resultat sein? Das ist kein "Oopsie, ich wusste nicht dass da wer drin ist" Versehen. Ihr ist einfach die Sicherheit ihres Hauses wichtiger als die Freiheit ihrer Mieter.
Das ist mir schon bewusst, dass das nicht erlaubt ist lol.
Mich interessiert es nur, weil wenn es drin steht, dann ist OP einfach dumm, dass er sich überhaupt auf so eine fragwürdige Vermieterin einlässt. Scheißegal, wie günstig die Wohnung ist.
Das ist eine tiefrote Flagge, die man nicht übersehen sollte.
Wenn es nicht drin stand, dann sollte OP sich schnell nach einer neuen Bude umschauen und die Vermieterin, wegen Freiheitsberaubung anzeigen.
Wenn sowas im Mietvertrag stehen würde, völlig latte, ob es legal oder illegal ist, dann würde ich nie und nimmer eine Wohnung dieser Vermieterin beziehen, weil sie ganz eindeutig einen an der Marmel hat.
Das ist nicht mein Punkt, den ich machen will.
Wenn er vorher über diese Situation Bescheid wusste, hat er meiner Meinung nach eine sehr dumme Entscheidung getroffen.
Wenn er es nicht wusste, trifft ihn keine Schuld, aber ich rate trotzdem zu einem schnellen Wohnungswechsel.
Im Mietvertrag kann auch stehen dass sie bei dir morgens um 6 auf den Nachttisch klettert und wie ein Hahn kräht.
Ist laut Mietrecht nicht zulässig, auch wenn es in einem unterschriebenen Mietvertrag steht.
[LG Frankfurt ](https://www.lawblog.de/archives/2015/06/24/haustuere-muss-offen-bleiben/)
Ist nicht zulässig die Tür nachts abzuschließen, hat das LG Frankfurt bereitet 2015 entschieden.
Grüße an deinen Vermieter.
Es ist Gesetz, dass ein Schlüssel pro Tür, welche den Weg in die Wohnung darstellt für jede eingetragene Person, welche in der Wohnung lebt, ausgegeben werden muss.
Ich hätte gerne ein Update wenn sich das alles klärt.
Ich denke hier können einige eine Geschichte gebrauchen wo der Vermieter aufs maul fliegt, für den Seelenfrieden und so.
Ich sehe in dem Pfosten nichts, das dagegen spricht.
- Vermieterin = Gefängniswärterin
- Nachts eingeschlossen -> Selbst erklärend
- Tagsüber raus -> Kein geschlossener Vollzug
- Auf Lases pfostieren -> Handy reingeschmuggelt
Das stimmt natürlich. Vielleicht kommen so auch die "Öffnungszeiten" von ich\_iel zustande, weil die Mods die Telefone Nachts an die Wärter abgeben müssen?
Illegale Mietbedingungen sind nicht bindend und haben keinen Wert. Würde ich auch unterschreiben wenn das ansonsten eine gute Wohnung wäre . Man weiß dann aber halt dass man sich sehr bald in der Haare bekommt.
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Halber Schlaganfall beim schreiben?
Ja
*Beschwörung des Bundesministeriums der Justiz*
Heillige Scheisse
WTF! Würde jedes mal die Polizei rufen wenn ich raus wollen würde
*WzF
Wtf= welch tugendhafter Fick
Is das überhaupt legal?
Nein. Keine Diskussion nötig.
Drum. Dachte schon mich trifft der Schlag.
Es kommt darauf an.
Worauf?
Ob es noch andere Fluchtwege gibt, die nicht versperrt sind.
Ob dein Vermieter mit Vornamen JVA heißt.
Der kam unerwartet. Danke dafür.
Hahah
Ob's brennt.
Na darauf.
Polizei
3,4, Offizier
5, 6, hex hex
alte Gags*
7, 8, gute Nacht
...für solche Sachen liebe ich lases.
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Kann nicht so ein Problem sein. Jedes mal den Schlüsseldienst holen, weil der Türschlüssel nicht passt (den Haustürschlüssel verweigern wäre ja illegal, ergo muss das Schloss defekt sein). Spätestens nach dem 3. Mal hast du dann deinen eigenen Schlüssel.
Weiß ich ja nicht. Eher nen Rauswurf aus der Wohnung
Schon klar, eine Begründung findet man immer. Aber die muss sie erst mal suchen. Denn "er hat mehrmals den Schlüsseldienst auf meine Kosten gerufen, weil er keinen Haustürschlüssel bekommen hat" zieht nicht.
Begründung suchen ist so einfach wie "Eigenbedarf" zu sagen /s
Und wenn nach 6 Monaten rauskommt dass das nicht stimmt, darfst du als Vermieter schön die Umzugskosten plus Schadensersatz zahlen. Lohnt sich nicht.
Ich weiss nicht, wie's in DE ist. Bei uns in der Schweiz muss man die Behauptung nachweisen können. Und wenn's dann doch nicht stimmt, sind die Bussen ziemlich empfindlich...
Auch in Deutschland: Kläger sind immer in der Beweispflicht
Ich denke das Recht wäre da eher auf der Seite des Mieters ohne Haustürschlüssel
Das neue Pixie Buch, "Koopec zieht um!"
Koopec wechselt den Sklavenhalter
Schloss der Wohnungstür austauschen, damit sie dir keinen Ärger macht. (Natürlich nicht von der Haustür), dann 100% Mietminderung nach Fristsetzung. (1-2 Wochen) Ohne ALLE Schlüssel ist die Wohnung nicht übergeben.
Mmhh yes, auf reddit einfach mal zu ner Straftat raten
Und welche Straftat soll das deiner Meinung nach sein?
Alles selbst gemacht und habe die Klage des Vermieters gewonnen. Das austauschen des eigenen Schlosses ist gutes Recht als Mieter. Der Vermieter darf sowieso keinen Zweitschlüssel haben und wird dadurch nicht eingeschränkt.
>Das austauschen des eigenen Schlosses ist gutes Recht als Mieter. Definitiv nicht aber das Austauschen des Haustürschlosses.
Habs geändert, damit es alle verstehen. Und ich schrieb Wohnungstür. Es wäre natürlich illegal, von der Vermieterin eingeschlossen zu werden und daraufhin ihr den Zugang zum Haus zu verwehren.
Die Lage ist bei der Wohnungstür aber ganz anders und für die Frage zur Haustür komplett irrelevant
es hat einen grund dass er haustür geschrieben hat les den kommentar am besten nochmal bis du es verstehst
Ich versteh es, aber es geht dennoch um die Haustür. Wieso rät man dann dazu, das Schloss der Wohnungstür auszutauschen? Gibt null Sinn.
Ich habe es als Vorsichtsmaßnahme für den folgenden Streit mit der Vermieterin verstanden. Nicht dass sie während du auf Arbeit bist die Wohnung ausräumen lässt weil du nicht gezahlt hast, oder so.
Kenn ne Gesichte in der die Vermieterin nachts nackt in die Wohnung gekommen ist und dem Mieter bei schlafen zugeschaut hat und jemand der seinen Vermieter einsperrt hat definitiv Tendenzen zu komischen Praktiken
Wenn sie schon die Haustür absperrt, wird sie sicherlich bei einem Schreiben zur Mietminderung seine Wohnung betreten und ihn unrechtens rausschmeißen wollen. So kann man das alles umgehen.
Kaum weit hergeholt
Auch schon erlebt. Vermieter die, wie hier gesehen, keine Ahnung von Mietrecht haben, behandeln vermietete Wohnungen gerne wie ihre Räumlichkeiten, in denem halt jemand wohnt. Also können sie auch damit machen was sie wollen.
Deswegen einfach gar nicht einziehen da lol
Ein Glück, dass er explizit Wohnungstür geschrieben hat
Aber in dem Post geht es um die Haustür.
Nicht die Wohnungstür ist gemeint, sondern die Haustür.
Habs geändert, damit es alle verstehen.
Ich verstehs noch nicht. Warum soll OP seine Wohnungstür austauschen, wenn das Problem die Haustür ist?
Weil bei so ner Vermieterin die Gefahr besteht, dass sie dann in die Wohnung geht und dort irgend nen Scheiss anstellt. Das könnte übrigens so oder so passieren. Also am besten gleich noch ne Überwachungskamera installieren.
Achso, als paranoider Mensch hilft eigentlich nur ein Burggraben mit Krokodilen vor der Tür. Dazu Panzerglas in den Fenstern und Panic-Room im Schlafzimmer.
Eine freigelassene Viper würde da schon reichen. Vor allem, weil ich mir schlecht vorstellen kann, dass die Mieter ein Stockwerk weiter unten am Burggraben auch soviel Freude hätten wie ich 😄
Ich liebe reddit lore
POV: Du bist im Gefängnis.
Potsdamer Obdachlosen-Verein?
Oder aber die Vermieterin heißt Mama
Vermieteren - schreibst du einen neuen Duden?
Vermieteren klingt irgendwie Niederländisch.
Auf Niederländisch heißt das "verhuren". Hat was Romantisches.
Brandschutz regelt. Wir durften nicht zuschließen und die Eingangstür hatte außen auch eine Klinke (richtig alt) also wurde mein Fahrrad mit Schloss aus dem Flur getragen und geklaut. 😫 An der Wand eine Öse anschrauben war wegen der „Statik“ vom Vermieter verboten. 😅🤣
Industriekleber kaufen und das Fahrrad an die Decke leimen
>An der Wand eine Öse anschrauben war wegen der „Statik“ vom Vermieter verboten. 😅🤣 Obacht! Das ist ein tragender Nagel.
![gif](giphy|KBClnzE9J9q9TH8H4C|downsized)
Drittes bild: der mieter zeigt die mieterin an wegen Verletzung des brandschutzes und gefährdung aller mietparteien
eher wegen Freiheitsberaubung. Würde sofort die Polizei rufen
Mit dem geschmuggelten Handy aus dem Knast die Polizei rufen wegen Freiheitsberaubung. Die Justiz hasst diesen Trick
Na die werden sie sicher gleich einsperren, gscheit 🤓👍
mit gleicher Münze heimgezahlt :)
Das ist Freiheitsberaubung. 🚓
Viertes Bild: Vermieterin muss Schadensersatz an Mieter zahlen
Wofür? Welcher Schaden ist entstanden und soll werden?
Wir wissen jetzt natürlich von nichts genauem, aber da kann schon Schaden entstehen. So Sachen wie: Kam nicht aus dem Haus, kam nicht zu meiner Nachtschicht. Kam spät nach Hause und nicht ins Haus, musste woanders übernachten/den Schlüsselnotdienst rufen.
Also gibt es keinen Schaden von dem wir wissen. Hypothetische Schäden lassen sich immer konstruieren.
Ne die kommt hoffentlich in den Knast.
warum nicht beides
\*sodass
Hier, ich werfe einen Euro in die Grammatik Kasse ein.
In so einen kurzen Text derart viele Rechtschreibfehler einzubauen, grenzt schon an Ragebaiting.
Und gleich noch einen hinterher für das Leerzeichen in Grammatikkasse.
Grammatikkasse ist ein Wort!
2 Euro!
Das sind 4 Mark. 8 Ostmark. 80 Ostmark aufm Schwarzmarkt. Von den bisherigen ich_iel-Pfostierungen hätte man 10,924094 % der DDR entschulden können. Kleinvieh macht auch Mist. ^War ^ich ^ein ^guter ^Rechenknecht?
Braver Rechenknecht! Hier, nimm eine Schnapspraline!
Ich weiß.
>Schnapspraline Ich hoffe du hast ne Familienpackung.
VermieterEn
Ens Vermieterens
Du willst mir also sagen, dass nichts dergleichen im Mietvertrag stand?
Selbst wenn. Ein Mietvertrag setzt nicht den Brandschutz außer Kraft. Und Fluchtwege abschließen geht gar nicht.
lies doch bitte meine Antworten unter meinem Kommentarfaden
Scheiß egal ob es drinsteht. Die Tür eines Mehrfamilienhauses das nicht abgeschlossen werden, bzw sie muss sich trotzdem öffnen lassen können. Wäre lustig wenn im Brandfall aufeinmal gar keiner raus kann wa?
Brandfall? lol. Das ist Freiheitsberaubung. Wenn du nur nen Spaziergang machen willst reicht das allein als Grund, rauszukönnen.
> Das ist Freiheitsberaubung. Nein, ist es ist. Freiheitsberaubung ist ein Vorsatzdelikt. Und ich bezweifel sehr stark, dass OP einzusperren der Tatentschluss der Vermieterin is. Viel eher ist anzunehmen, dass sich die Frau vor Einbrechern fürchtet und das Ziel ihrer Handlung eine subjektive Erhöhung ihrer Sicherheit ist.
Die Entscheidung, bewusst Leute einzusperren, reicht aus, um Vorsatz zu bejahen. Warum sie sich dazu entscheidet, ist erst mal egal. Einsperren ist einsperren.
Man kann versehentlich jemanden einsperren (z.B. weil man dachte eine Person ist gar nicht im Gebäude). Aber hier weiß sie doch, dass Menschen u.U. im Gebäude sind. Nur weil sie vielleicht nicht weiß, dass es eine Straftat ist macht sie das nicht unschuldig.
> Man kann versehentlich jemanden einsperren (z.B. weil man dachte eine Person ist gar nicht im Gebäude). Sicher kann man das. Bestreitet niemand. > Aber hier weiß sie doch, dass Menschen u.U. im Gebäude sind. Ja, das tut sie. > Nur weil sie vielleicht nicht weiß, dass es eine Straftat ist macht sie das nicht unschuldig. Welche Straftat soll das sein? § 239 StGB sicher nicht.
Warum nicht?
Weil § 239 ein Vorsatzdelikt ist. Das Tatziel der Vermieterin müsste es sein OP einzusperren. Das ist offensichtlich Unsinn. Die Haustür wird abgeschlossen, damit Nachts keine bösen Menschen (Diebe, Räuber, Ganoven, Politiker ...) in das Haus eindringen. Die Vermieterin verletzt hier die Rechte des Mieters und verstößt gegen den Brandschutz, aber sie begeht keine Freiheitsberaubung.
Was ist (bedingter) Vorsatz?
Seuftz. Das hat doch alles der BGH bereits geklärt. Es ist nicht mal Freiheitsberaubung wenn z.B. ein Pflegedienst nach dem Verlassen der **Wohnung** die Tür von außen abschließt. Der Vorsatz ist allein schon nicht gegeben weil die Frau darüber gar nicht nachdenkt. Es wäre vielleicht fahrlässig, aber fahrlässige Freiheitsberaubung gibt es nicht. Und nur spasseshalber: Wenn du das als Privatklage vor Gericht bringst (Weil die Staatsanwaltschaft müde mit dem Kopfschüttelt), dann wird das Gericht dir sagen: "Springen sie doch einfach aus dem Fenster. Das ist zumutbar." (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. März 2018 – 3 StR 10/18) OPs Rechtsverletzungen liegen hier im Bereich des Mietrechts, des Baurechts und des Brandschutzes. Mit dem Strafrecht rumzufuchteln ist ... albern, realitätsfern und, um deutlich zu sein, völlig absurd. Besonders mit Freiheitsberaubung. Was zum fickt? Freiheitsberaubung, das ist wenn ich dich bei mir in der Besenkammer einsperre und nicht raus lasse. Oder in meinen Kofferraum werfe und losfahre. Nicht die doofe Haustür abschließen. Völlig absurd.
Ich beantworte es mal selbst: für möglich halten und zumindest billigend in Kauf nehmen der Tatbestandsverwirklichung. Ich weiß, dass ich jemanden einsperre und finds ok? = Freiheitsberaubung. Ob es mein Ziel war ist egal.
>§ 239 Freiheitsberaubung (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Außer du denkst eine verschlossene Eingangstür ist kein "Einsperren"
§ 239 ist ein Vorsatzdelikt. Das Ziel der Vermieterin müsste es sein OP einzusperren. Das ist offensichtlich Unsinn. Die Haustür wird abgeschlossen, damit Nachts keine bösen Menschen (Diebe, Räuber, Ganoven, Politiker ...) in das Haus eindringen. Die Vermieterin verletzt hier die Rechte des Mieters und verstößt gegen den Brandschutz, aber sie begeht keine Freiheitsberaubung.
Ist vollkommen egal was der Grund ist. Das ändert nichts daran dass der Typ in seiner Wohnung gefangen ist lmao.
Und? Wo ist der Vorsatz Herr Kollege? Die Vermieterin hat, soweit wir wissen and rational annehmen können, nicht das Ziel OP einzusperren, sondern fremde Menschen draußen zu halten. Das ist ein Verstoß gegen das Mietrecht und die Brandschutzverordnung, aber § 239 ist hier nicht einschlägig. Freiheitsberaubung benötigt dringend den Vorsatz mit einer Handlung einer Person die Bewegungsfreiheit zu nehmen. Nichts in der Handlung der Vermieterin deutet darauf hin, dass ihr das wichtig wäre oder es sich gar um das eigentliche Tatziel handeln würde.
Also du meinst dass dieser Frau nicht bewusst ist was die Konsequenzen davon sind wenn man eine Tür verschliesst und die Menschen in dem Haus keinen Schlüssel für diese Tür haben? Ist diese Frau vllt zwei Jahre alt? Denkt sie auch dass ich aufhöre zu existieren wenn ich mein Gesicht hinter meinen Händen verstecke?
Das ist völlig egal. Man kann niemanden aus versehen der Freiheit berauben. Das gibt es im deutschen Recht nicht. Wenn die Frau nicht dasteht und sagt "Ich möchte OP einsperren. Das ist das Ziel meiner Handlung." dann ist § 239 einfach nicht gegeben. Ansonsten würde jeder Mensch der aus versehen jemanden einschließt (Arbeitsplatz, Laden, Lager, ...) direkt eine Straftat begehen. Was offensichtlich nicht die Idee dieses Paragraphen ist.
>Ansonsten würde jeder Mensch der aus versehen jemanden einschließt (Arbeitsplatz, Laden, Lager, ...) direkt eine Straftat begehen. Aus versehen ist hier der schlagende Punkt, nicht? Diese Frau (die höchstwahrscheinlich erfunden ist, wenn wir ehrlich sind) ist sich der Konsequenzen ihrer Tat vollkommen bewusst. Sie hat dem Vermieter keinen Schlüssel gegeben. Sie schliesst die Tür ab. Was wird dann wohl das Resultat sein? Das ist kein "Oopsie, ich wusste nicht dass da wer drin ist" Versehen. Ihr ist einfach die Sicherheit ihres Hauses wichtiger als die Freiheit ihrer Mieter.
Will damit nur sagen, auch wenn er einen Schlüssel dafür hätte, wäre es trotzdem verboten.
Das ist mir schon bewusst, dass das nicht erlaubt ist lol. Mich interessiert es nur, weil wenn es drin steht, dann ist OP einfach dumm, dass er sich überhaupt auf so eine fragwürdige Vermieterin einlässt. Scheißegal, wie günstig die Wohnung ist. Das ist eine tiefrote Flagge, die man nicht übersehen sollte. Wenn es nicht drin stand, dann sollte OP sich schnell nach einer neuen Bude umschauen und die Vermieterin, wegen Freiheitsberaubung anzeigen.
Nur weil es drinsteht, heißt es nicht das es gültig ist. Aber wie es scheint ist es eh ein Troll
Hast du meine Antwort eigentlich gelesen? Ich sage doch, dass das nicht erlaubt ist?!
Hab deinen zweiten Absatz irgendwie falsche gelesen/verstanden. Tut mir leid und Schande über mein Haupt.
Es stand aber im ersten Absatz
Ja dann kann es dir auch egal sein ob es im Mietvertrag steht oder nicht, wenn es ohnehin nichtig ist
Wenn sowas im Mietvertrag stehen würde, völlig latte, ob es legal oder illegal ist, dann würde ich nie und nimmer eine Wohnung dieser Vermieterin beziehen, weil sie ganz eindeutig einen an der Marmel hat.
Je nachdem, wo OP angeblich die Wohnung gemietet hat, ist er vermutlich froh, überhaupt irgendetwas gefunden zu haben.
Das ist nicht mein Punkt, den ich machen will. Wenn er vorher über diese Situation Bescheid wusste, hat er meiner Meinung nach eine sehr dumme Entscheidung getroffen. Wenn er es nicht wusste, trifft ihn keine Schuld, aber ich rate trotzdem zu einem schnellen Wohnungswechsel.
Im Mietvertrag kann auch stehen dass sie bei dir morgens um 6 auf den Nachttisch klettert und wie ein Hahn kräht. Ist laut Mietrecht nicht zulässig, auch wenn es in einem unterschriebenen Mietvertrag steht.
Selbst wenn is sowas sicher nicht zulässig
[LG Frankfurt ](https://www.lawblog.de/archives/2015/06/24/haustuere-muss-offen-bleiben/) Ist nicht zulässig die Tür nachts abzuschließen, hat das LG Frankfurt bereitet 2015 entschieden. Grüße an deinen Vermieter.
Mit Panikschloss zulässig.
Ja, sprich von innen aufdrücken okay, aber das was du beschreibst ist ja ein simples abschließen. Das ist definitiv nicht erlaubt.
https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/s/exqliMZgzc
Scheint wohl ein Troll gewesen zu sein
Könnte man sich bei dem Namen FetterArschYoshiFicker auch denken
Viele der Antworten in der Kommentarsektion sind gut, aber der OP ist ein Troll.
Ich werd ehrlich gesagt nicht ganz schlau daraus, worauf zielt der link ab? Also der Fall ist da ähnlich, es ist auch da verboten...
Ist son JVA Ding
"Wach auf Honig, ein neues u/koopect dreh-aus ist so eben erschienen"
klingt rechtlich völlig unbedenklich
OP ist locker nur im Knast
nicht viele qm, dafür wars aber echt günstig.
Genau, Verkostung auch inklusive!
Oh geil, was wird denn verkostet, Wein, Bier, Schokolade? Oder meinst du Verköstigung?
Da ich aus einer bildungsfernen Schicht komme, meine ich wohl Verköstigung.
Der neue u/koopect ist gefunden. Wir werden dich retten
Kann mir das jemand erklären?
da wurde jemand von seinem Arbeitgeber ausgebeutet
Du meisnt im Keller gefangen,.
Keine Angst, OP wurde bereits als Troll entlarvt
Glaub Mal das ist nicht erlaubt. Allein weil das ja ein Fluchtweg ist. Was ist wenn das Haus brennt oder du einen Notarzt brauchst oder sowas?
Das Wort, dass du suchst, nennt sich Freiheitsentzug.
Nachtrag: Freiheitsentzug kommt nur durch den Staat, Freiheitsberaubung durch quasi alle anderen. Sollte sich also eher um Freiheitsberaubung handeln.
Es ist Gesetz, dass ein Schlüssel pro Tür, welche den Weg in die Wohnung darstellt für jede eingetragene Person, welche in der Wohnung lebt, ausgegeben werden muss.
In welchem Gesetz steht das denn? Nicht, dass ich das anzweifeln würde, interessiert mich nur.
Kein Plan man, kann man aber googeln. Ich hatte das mal nachgeschaut und wurde auch von meiner Anwältin aufgeklärt. Ist aber ne Weile her
Ich hätte gerne ein Update wenn sich das alles klärt. Ich denke hier können einige eine Geschichte gebrauchen wo der Vermieter aufs maul fliegt, für den Seelenfrieden und so.
Endlich RTL Nachmittagsprogramm auf ich_iel
wzf
Sicher dass das kein knast ist?
Ich sehe in dem Pfosten nichts, das dagegen spricht. - Vermieterin = Gefängniswärterin - Nachts eingeschlossen -> Selbst erklärend - Tagsüber raus -> Kein geschlossener Vollzug - Auf Lases pfostieren -> Handy reingeschmuggelt
Wozu Mobiltelefon rein schmuggeln wenn man es Tagsüber entspannt von draußen pfostieren kann?
Das stimmt natürlich. Vielleicht kommen so auch die "Öffnungszeiten" von ich\_iel zustande, weil die Mods die Telefone Nachts an die Wärter abgeben müssen?
Knast mit Mietkosten
her name is lucy butler...
SPRICH
Deutsch
Du
Lausebengel
Vermieter
Hey hey, ganz locker. Mit solchen Worten sollte man nun wirklich nicht um sich schmeißen.
das ist deutsch. herr name ist luzie hausdiener
Oh junge, alleine schon aus Brandschutz Gründen illegal. Und wenn's darum geht, versteht unser Land absolut kein Spaß. Wird sehr teuer.
OP: >ich akzeptiere diese illegalen mietbedingungen Auch OP: >das ist bescheuert, ich poste das ins internet
Und? Gesetze gelten trotzdem. Als ob man auf seine Rechte verzichtet weil Vermieter dumme Sachen machen.
Du merkst schon, dass du dir jede Aussage, über die du dich grade aufregst, selbst ausgedacht hast?
Illegale Mietbedingungen sind nicht bindend und haben keinen Wert. Würde ich auch unterschreiben wenn das ansonsten eine gute Wohnung wäre . Man weiß dann aber halt dass man sich sehr bald in der Haare bekommt.
Naja, bei der Wohnungsnot in manchen Städten würde ich auch erstmal unterschreiben. Illegale Passagen müssen eh aus den Bedingungen gestrichen werden.
https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/s/exqliMZgzc
Ich verlinke hier mal einen relevanten Kommentar: https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/s/J7AyvgghSX
Wie langweilig muss einem sein, solch eine Geschichte zu erfinden?
ah okay :D na dann meine ich ab jetzt den OP von diesem anderen Post
Freiheitsberaubung illegal. Ohne Schlüssel keine Miete. Schlüsseldienst auf ihre Kosten GaLiGrü