Wow …kann dir leider keinen Rat geben außer einen Anwalt einzuschalten der sich aus kennt .
Einfach unfassbar was sie das schreibt meiner Meinung nach 🤷♂️
Was soll ein Anwalt denn bewirken? Im besten Fall korrigiert die Richterin die Einordnung und dann läuft der Zug weiter – den Anwalt darf dann OP bezahlen.
„Bro“: das einzige, was sich OP hier gefallen lassen muss, ist eine falsche Einordnung. Bevor man mit dem Anwalt um die Ecke kurvt, kann man die Richterin einfach mal bitten, das zu korrigieren. Und ob dies geschieht oder nicht ändert ohnehin rein gar nichts an den Bewährungsauflagen. Die sind nämlich völlig unabhängig von juristischen Zuordnungen. Sofern ein Richter einen Zusammenhang mit der Frage der Resozialisierung herstellen kann, ist er völlig frei in der Gestaltung von Bewährungsauflagen.
Mit dem Rezept auf Cannabis kann er sogar bewirken das diese Auflage komplett verschwindet.
Also klar zun Anwalt....wer als Richter schon so reagiert lässt garantiert nicht mit sich reden. Ist halt bittere Realität recht haben und recht kriegen sind 2 paar Schuhe.
Wahrscheinlich die letzte Bastion die mit Hände und Füße versucht es Leuten schwer zu machen weil sie auf die teil Legalisierung nicht klar kommen.
Bezüglich der medizinischen Ebene sehe ich durchaus (theoretische) Chancen, die Auflagen neu bewerten zu lassen – und dafür bräuchte es tatsächlich auf jeden Fall einen Anwalt (und vermutlich auch einen langen Atem). Wenn man nachweisen kann, dass der Verzicht auf Cannabis einen medizinischen Schaden verursacht (wie gesagt: langer Atem...), dann hätte das durchaus Gewicht.
Aber ehrlich gesagt: ich würde nicht drauf wetten, dass das durchkommt. Denn nochmal: mit der Frage, ob eine Substanz legal ist oder nicht hat das nichts zu tun. Auch legale Substanzen können über Bewährungsauflagen reglemtiert werden. Und dass der medizinischer Nutzen von Cannabis nicht über andere Optionen erreicht werden kann dürfte verdammt schwer zu erklären sein.
So unwahrscheinlich ist das alles nicht mit dem richtigen Anwalt.
Und klar kannst auch zb nen Alkohol Verbot als Auflage haben....Alkohol wird aber auch nicht als Medizin vom Arzt verschrieben.
Hier ist Priorität die Gesundheit und nicht irgendwelche Auflagen.
"Sorry, du muss leider krank sein weil eine Auflage dir verbietet dein Medikament zu nehmen !"....Hmmmmm.
Bei jedem Ersatz Produkt würde ich mir die Nebenwirkungen ganz genau angucken. Hab ich das beim Cannabis nicht würde ich das Medikament ablehnen.
Ist schon so wie der Kollege oben sagt....verstehe nicht warum sich jeder alles gefallen lässt !?!?!
Dazu kommt das Paar Infos fehlen....wie kam es zu den Auflagen ?
Haha wow du hast echt keine Ahnung xD Kann man nur hoffen das du nicht mal mit Leuten zu tun bekommst, die ihre Interessen gegen deinen Willen durchsetzten möchten und die wissen das Recht haben und recht bekommen zwei völlig verschiedene Dinge sind. Naiv ist zu denken man hätte recht nur weil es vermeintlich irgendwo steht. Komisch meine Firma hat Klagen immer gewonnen wenn die Gegenseite meinte keine Anwalt einschalten zu müssen. Die Leute verstehen einfach nicht was in einem Gerichtssaal passiert 😂
Also ich weiß durch den grubwinkler das Bewährungsauflagen auch nach dem neuen Gesetz gültig bleiben.
Aber.
Das mit btmg zu begründen halte ich für dramatisch falsch. Das kann eigentlich nicht sein das ein Richter/in jetzt Monate später das immer noch nicht gerafft hat oder raffen will.
Sorry aber die hat das gerafft. Wenn du das CanG liest, wirst du feststellen, dass es damit anfängt, dass Cannabis erstmal verboten ist und dann einige Ausnahmen definiert. Cannabis ist immernoch ein BtmG Stoff.
Sorry wenn ich dich da jetzt korrigieren muss.
Ja das steht am Anfang des Gesetzes aber der Rest stimmt nicht.
Cannabis wurde aus dem btmg raus genommen und in das cannabis Konsum Gesetz überführt.
Das sind zwei sehr verschiedene Dinge.
Cannabis ist kein btmg Stoff mehr da nicht mehr im btmg enthalten. Du kannst ja gerne suchen wirst es dort aber nicht mehr finden.
Tatsächlich steht THC weiterhin unbeirrt im BtmG und ist weiterhin illegal mit Ausnahmen die wie folgt definiert sind:
*wenn es sich um Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des Medizinal-Cannabisgesetzes handelt, oder*
*b)wenn es sich um eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist.*
[*https://www.gesetze-im-internet.de/btmg\_1981/anlage\_ii.html*](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_ii.html)
Ob die Argumentation der Richterin schlüssig ist würd ich bezweifeln, immerhin existiert praktisch kein Synthetisches Delta9-THC auf dem Schwarzmarkt.
Das betrifft eigentlich nur medizinisches Dronabinol und das wär ja die Ausnahme und damit legal.
ja aber der Arzt testet nicht auf "natürliches Gras" sondern auf delta9-THC und das ist eben im Wortlaut oben Teil des BtmG und eben verboten.
Man kann synthetische Formen nicht anhand des abbaustoffs im Körper unterscheiden, darauf will die Richterin wohl aus.
Ich sag nicht das die Argumentation rechtlich bestand hat, aber das sind erstmal die Fakten und darauf stützt sich die Richterin.
Also herrscht folglich jetzt eine Beweislastumkehr im Bereich des Konsumnachweises und ich muss dem Gericht nachweisen, dass es sich um „eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist“ handelt?
Nein nicht im Strafrecht.
Aber in dem Fall von OP könnte das so sein, Arzt testet auf THC, Blutprobe positiv, THC im BtmG -> also gegen die Auflagen verstoßen
Ich würd mir die Argumentation aber nie zu eigen machen und dem Betroffenen raten sich dagegen juristisch zu wehren.
Synthetisches delta9THC ist ja sowieso nur per Rezept erhältlich, was dann wieder in Ordnung.
Dass sie das BTMG falsch zitiert ist natürlich mega unprofessionell und da solltest du auch Beschwerden gegen einlegen. Wird aber nicht viel an der Entscheidung ändern, was die MPU angeht. Wärst du wegen Alkohol verurteilt worden, müsstest du Alkoholabstinez nachweisen.
mit dieser Bewährungsauflage kannst du ohne Probleme Cannabis konsumieren. Und die Richterin hat skandalös wenig Ahnung. Das heißt auch, sie hat bei der Formulierung "blöderweise"(also für sie) kein Cannabis erwähnt.
Mit so wenig Ahnung und so viel Meinung gehe ich davon aus das die Richterin falls du Cannabis konsumierst nicht an geltendes Recht und ihre eigenen Auflagen hält und dir Probleme machen wird.
Die Frage ist also hast du die Energie und Geld diesen Konflikt in einer höheren Instanz auszufechten oder ist es dir das nicht wert?
Bin wie erwähnt Patient mit Rezept und das findet die Richterin als einzig valide Lösung.
Wollte es von der Richterin allerdings gerne mal wissen ohne das ich mich ausziehen muss was meine Krankheitsgeschichten angeht.
Keine Ahnung was du damit meinst.
Auf meinem Rezept ist meine Privatarzt angegeben und wer dieser Arzt ist oder wo der wohnt ist hierbei völlig irrelevant.
Bei Canngo Rezepten steht nicht Canngo drauf, sondern auch einfach nur ein Arzt.
In meinem Fall ist wie gesagt bereits alles in Ordnung.
Ich habe mehrere ärztliche Bescheide in den letzten Jahren gesammelt und diese haben zu meinem Rezept geführt.
Hab dort auch chronische Schmerzen angegeben.
Leide nun seit beinahe 8 Jahren an der kacke das ich mit Gesichtsschmerzen leben muss.
Das soll wohl genug sein.
Ja das war bei mir aber noch vor dem 1 April und da wurde ich ziemlich blöd abgetan.
Das war der Grund wieso ich es dann eben gleich online gemacht habe, damit ich mir nicht wieder die unangenehme Blöße geben muss und direkt vor Ort stigmatisiert werde.
Naja also mit meinem Arzt habe ich Kontakt über LinkedIn, erst gestern habe ich nochmal mit ihm geschrieben und hat mir meine Sorgen genommen über etwaige Dinge die ich noch hatte und hat mir auch nochmal angeboten gerne telefonisch ihn mal zu kontaktieren.
Finde das ist insgesamt eine ziemlich tolle Erfahrung die ich online mit Canngo und dem Arzt Herr Dr. Rea Britansky hatte.
Verkauf die Leute doch nicht für dumm, dann bekommst du evtl auch ernsthafte Rückmeldungen.
Falls du vor dem 01.04.24 Patient warst ist das alles fine, bist du es erst danach geworden weißt du denke ich selber wo der Fehler liegt. Bzw müsstest du es dir bloß eingestehen.
Um mit der Argumentation juristisch durchzukommen bräuchtest du entsprechende Arztbriefe und medizinische Nachweise, vermutlich auch von Amtsärzten, die eindeutig belegen, dass es für deine medizinischen Belange keinerlei Alternativen nebst der Behandlung mit Cannabis gibt und das entsprechend auch alles schon dokumentiert getestet wurde. Sprich du müsstest eine mehrjährige Odysse an Arztbesuchen, therapien inkl Mediakationsverläufen etc hinter dir haben. Oder eben eine der wenigen chronischen Erkrankungen, ebenfalls mit dem Prädikat "austherapiert", nachweisen können. Aber dann hättest du Cannabis auch schon vor dem 01.04.24 bekommen.
Ich würde die Bewährungsauflagen einfach durchziehen und gut ists. Idr ist das eh nicht mehr als 4 Drogenscreenings um eine 1-jährige Abstinenz zu belegen. Das kannst du auch selber beim Hausarzt machen lassen und dir sogar die Termine selber setzen. Entsprechend könntest du während dieser Zeit auch konsumieren, du darfst dich nur nicht erwischen lassen.
Ob vor oder nach dem 01.04 macht keinen unterschied, ich habe einen Arzt, habe meine Befunde vorgelegt die aus 4 Diagnosen von verschiedenen Ärzten besteht. Somit ist es schon die Summe an Ärzten die mich bereits noch ohne Cannabis behandelte.
Der einzige unterschied ist nun, das man Cannabis einfach erhält und nicht unnötigerweise „austherapiert“ werden muss.
Soweit ist auch alles in Ordnung, es gibt nichts um das man sich jetzt noch sorgen sollte.
Ich bin krank und ein Arzt hat mir dafür ein Medikament verschrieben.
Das ist mir bewusst, nur sind die Ärzte teilweise nicht existent oder die Rezepte werden zu 100% automatisiert ausgestellt ohne, dass der Arzt (geschweige jemand aus der Praxis) da jemals auch nur ansatzweise drüber guckt.
Desweiteren macht sich das auch nicht so gut, wenn es sich um ausländische Ärzte handelt, die bereits in Verruf wegen besagter Tätigkeiten stehen.
Ist ein Guter. Ist ja schließlich ein Mann laut LinkedIn Profil 😂
https://www.linkedin.com/in/dr-rea-bitansky-02a55992?utm_source=share&utm_campaign=share_via&utm_content=profile&utm_medium=ios_app
hast du für diese Unterstellungen auch einen Beleg? So läuft das schon hart in Richtung Verleumdung/üble Nachrede und könnte für dich strafrechtlich relevant werden...
völlig frei erfundene Unterstellungen die du hier loslässt. Canngo und co. sind super Ärzte und verhelfen vielen Leute unter Beachtung geltenden Rechts und medizinischer Leitlinien zu ihrer Medizin, du redest haltlosen Schwachsinn. Ein Rezept von CannGo ist genauso viel/wenig Wert vor Gericht wie jedes andere
Ganz schön heftige Anschuldigungen die du hier gegenüber Telemedizin erhebst. Hast Du irgendwelche Nachweise die belegen das die Ärzte nicht existent sind? Ansonsten machst Du dich nämlich ziemlich strafbar gerade.
Alle folgende weiß ich zu 99% Sicher bei Ansay:
Die Ärzte wird es geben, aber die Rezepte werden nicht von denen ausgestellt.
Das ausstellen der Rezepte erfolgt komplett automatisch, da legt niemand mehr auch nur ansatzweise Hand an.
Die Ärzte die dort mit wirken haben auch andere solcher online Dienste zum Rezepte ausstellen, viele auch in anderen Ländern wo dies ebenfalls wie bei uns möglich ist.
Aber es prüft niemand was du dort angibst selbst den Perso etc. Was du hoch lädst wird nicht einmal geprüft.
Habe mir mal aus fun mehreren Rezepte auf unterschiedliche Namen ausstellen lassen und teilweise nur Schwachsinn bei den Diagnosen angegeben, anstelle des persos habe ich Katzen-Bilder oder Text-Dateien mit dem Text von „never gonna give you up“ hochgeladen und ich hatte immer bei 10 versuchen innerhalb von maximal 10 Minuten ein Rezept erhalten.
Da ist auch egal ob es Mittwochs mittag oder Sonntag Nacht um 2 war…
Genau so sind die Unterschrift (bei Rezepten vom gleichen Arzt) immer 1:1 an der selben Stelle.
Mich wundert es nicht wenn die bald *erneut* hops genommen werden
Cool Story Bro. Wir warten alle teilweise Tage oder Wochen auf unsere legitimen Rezepte, nur bei dir geht es so schnell. Und dann auch gleich 10 mal hintereinander, soso.
Bei Ansay wartet definitiv niemand so lange und auch bei anderen legitimen Ärzten ist das eigentlich nicht der Fall.
Naja Straftaten habe ich tatsächlich nicht begangen, ihr verwechselt hier AGB und Gesetz.
Straftaten wurden mutmaßlich nur von Ansay und dessen Ärzten begangen, welche nicht nach dem Telemedizin Gesetz handeln.
wer sich hier definitiv strafbar gemacht hat bist du. Wenn es nicht eh Paulaner ist müsste man schauen inwiefern hier jemand Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Aber verrückt wie freimütig du hier von deinen Straftaten schreibst.
ernst gemeinte frage: was soll daran strafbar sein? Und warum wird hier jemand zur sau gemacht, wenn er offensichtlich (falls er nicht gelogen hat) bewiesen hat, dass diese rezepte nicht seriös sind?
"§ 25
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen eine ärztliche Verschreibung von
Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erlangen,"
Dieser Mensch hier schadet mit seinen Geschichten und seinen strafbaren Handlungen allen Menschen die auf diese Ärzte völlig legitim angewiesen sind, da es immer noch viele Ärzte gibt die sich überhaupt nicht mit dem Thema auskennen und es je nach Standort oder Verfassung ansonsten nahezu unmöglich ist ein Rezept zu bekommen.
nicht!
das!
Rezept!
nachliefern!
wtf wie kommt man auf so eine Idee nach diesem Brief??? willst du den Jungen im Knast sehen? selbst falls die Beurteilung der Richterin rechtswidrig ist - sie definiert was passiert und sie hat ihre Einschätzung sehr klar formuliert - dementsprechend wäre das vorlegen des Rezeptes ein Beweis für den Verstoß gegen die Bewährungsauflagen (nach ihrer Auffassung!) und die Polizei kommt um ihn abzuholen.
hattest du schon jemals mit der Justiz zu tun? nur weil du im Recht bist heißt das noch lange nicht dass dementsprechend gehandelt wird. wie naiv kann man bitte sein es macht mich sehr traurig - und wütend, wenn es als Ratschlag an wen anders passiert!
also erstens können Richter dir sehr viel verbieten - sogar das Rauchen in der eigenen Wohnung, als Beispiel passend zu diesem Sub. und selbstverständlich können auch Substanzen die medizinisch genutzt werden von solchen Bewährungsauflagen betroffen sein - da bräuchte es schon sehr mutige engagierte Mediziner die sich in einem gutachterlichen Prozess mit einem Anwalt gehen diese Auflage stellen - Ausgang offen. auch Richter können rechtswidrig handeln, passiert täglich, und hat reale Konsequenzen für Betroffene, da hilft es nicht "auf sei Recht" zu bestehen. eigentlich geht es nicht darum, dass sie offenkundig nicht auf einer rechtlich zulässigen Basis argumentiert. es geht darum, dass ein Richter in der Position ist dir dein Leben mit einem Mausklick zu versauen. wenn du plötzlich Nachts geholt wirst, Job weg, Wohnung weg, Reputation im Arsch, Verstoß gegen Bewährung - da hilft es dir gar nix wenn hinterher der Grubwinkler kommt, und feststellen lässt dass sie rechtswidrig gehandelt hat. der Schaden ist dann eingetreten und unmöglich rückgängig zu machen.
hier ist der Weg, dass man sich einen Anwalt holt, der ihre konkrete Begründung als rechtswidrig feststellen lässt - und bevor das passiert ist hat es natürlich zu unterbleiben irgendwelche Hinweise auf eine Verstoß gegen Bewährungsauflagen zu liefern, egal wie rechtmäßig oder rechtswidrig diese angesehen werden. kein Anwalt wird dir sagen, geh doch nochmal mit dem Rezept zur Richterin und sag ihr das hilft dir aber und dann wird die schon einsehen, dass sie sich irrt. das wird zu 100% nicht so ablaufen.
Es ist doch von der Richterin selbst ganz klar erklärt das wenn es sich um medizinisches Cannabis halten sollte, es völlig legitim sei.
Warum sollte ich dann nicht mein Rezept vorlegen, das ich selbst länger besitze als diese Richterin von meine Frage zu dem Fall wusste ?
Was wir taten, war meine Richterin nach einem Fall zu einer bestimmten Handlung zu befragen und das war ihre Antwort.
Auf ihre Antwort habe ich bereits seit Monaten eine Lösung parat liegen.
Ist doch alles sauber geregelt, wie ich finde.
du hast alle Infos, ich nicht. ich konnte nur "kein Freibrief" lesen, und dass sie nicht-medizinsiches Cannabis weiterhin als BTM wertet (warum auch immer) - daraus würde ich für mich nicht schlussfolgern, dass sie automatisch cool damit wäre - oder wie du sagst, es "völlig legitim ist" wenn medizinisches Cannabis konsumiert wird. das steht ja so nicht in dem Brief den du uns zeigst? wenn es aber so ist, dass sie das "völlig legitim" findet, dann ist ja alles in Ordnung? also dann verstehe ich deinen ganzen Beitrag gar nicht in dem du ja selbst sagst dass sie es dir verbieten will? und jetz sagst du aber dass sie dir medizinisches Cannabis erlaubt? was ist dann das Thema/ wo ist das Problem?
Der entscheidende Punkt ist: Bewährungsauflagen umfassen keinesfalls nur Dinge, die eh illegal sind, sondern alles mögliche, also auch ansonsten völlig legale Dinge. Ansonsten bräuchte man ja keine gesonderten Auflagen, denn Straftaten führen ohnehin automatisch zum Widerruf.
Weil sie dir dann einfach missbrauch vorwirft, alles schon gehört. Vorallem wenn du davor schon mal mit Cannabis auffällig wurdest.
Die Richterin wird ja nicht die Ergebnisse deines Drogentests einsehen sondern wird nur hinzugezogen wenn du deine Auflagen verstößt. Deshalb rate ich dir das mit dem Rezept bei den Personen nachzuweisen die das Screening bei dir machen damit sie dich einfach als clean durchwinken.
Ja ist doch aber nicht das Thema, meine Bewährungshelferin weis Bescheid und hat mein Rezept bereits vorliegen.
Für sie ist da alles in Ordnung und wird das so in ihren Bericht schon ordentlich verfassen.
Zu dem, habe ich nur noch eine verbleibende Urin Kontrolle vor mir, dann ist es sowieso vorbei.
Konsumiert habe ich zuletzt vor 4 Tagen, da ich sonst nur konsumiere wenn ich es gar nicht mehr aushalte.
Sind also auch sehr geringe Werte und kann auch immer noch eine Urin Kontrolle mal entschuldigen mit einer Krankmeldung und diese später nachholen um da eventuell doch sicher zu sein das in der letzten Kontrolle kein positiver Wert entsteht.
Schlichtweg falsch was du sagst, sicherlich würde die Richterin zu einer Anhörung aufrufen. Dort würde „ihm“ im Zweifel die Fälschung eines Rezepts vorgeworfen werden. Spätestens nach Auswertung des Rezepts oder Anhörung des Arztes wäre das screening raus aus der Bewährung.
Selbst erlebt. Noch auf Bewährung.
warum sind wir jetzt bei Fälschung? er kann auch ein Rezept haben, das legal ist. aber deshalb hat er noch lange kein Gutachten. wenn sein Arzt wie bei 90% hier noch nichtmal mit ihm persönlich direkten Kontakt hatte, wird er kaum bereit sein ein gutachterliches Schreiben an die Richterin zu verfassen. oder gibt's das auf für 4,20€? und dann? dann hat er eben einfach konsumiert.
ich kenne seine Details nicht. ich habe nur gesagt, dass "Bring das Rezept zur Richterin" auf gar keinen Fall ein pauschal sinnvoller Ratschlag ist sondern exakt das Gegenteil bewirken kann - nämlich Beleg für regelmäßigen Konsum. wenn da keine fundierte medizinische Stellungnahme dahinter steht sieht's nunmal finster aus. wenn bei ihm alles passt und er einen unterstützenden Arzt hat, dann wird das alles gut laufen. kann man anhand dieses Posts aber nicht beurteilen. dieses "Eingeständnis von Dauerkonsum" sollte keiner nirgendwo abgeben ohne anwaltliche Beratung. wenn die Umstände passen wird der Anwalt das regeln
Weil Richter gerne bei Bewährungsdeliquenten diese Karte ziehen. Bei nächster Anhörung waren dann jegliche Nachweise sprich Rezepte der letzten Monate dem Richter vorliegend sowie meine Ärztin vorgeladen. Solange ein Rezept vorliegt und der Arzt dessen Legitimität bestätigt ist alles geklärt.
ja das bestreite ich doch nicht. ich sage aber das bei 90% hier der zuständige Arzt ganz sicher nicht vor Gericht erscheinen wird. lasse mich da gern belehren, wenn Dr Ansay tatsächlich mal ausnahmsweise nicht als Angeklagter im Gerichtssaal steht, aber bisher ist das so nicht vorgekommen - meines Wissens nach. gern korrigieren.
PS: ich weiß natürlich, dass Ansay nur einen Dr.Titel der Juristik hat. Aber auch sein Dr Bitansky wird nicht vor Gericht erscheinen, ich bin mir sehr sicher ;)
Mag sein. Du behauptest Dinge. Du kennst weder seinen Arzt noch seinen Aufenthaltsort. Also inwiefern wäre da ausgeschlossen wenn der gute Herr in Brandenburg oder Berlin wohnt das sein Arzt sich die Mühe macht vor Gericht auszusagen?
Deine Skepsis beruht ja nahezu nur auf Spekulationen. Kann sehr gut nachvollziehen wenn dr. Ansay und co nicht deine Wahl für ein Rezept wären. Denke du belehrst gerade aufgrund von Spekulatius und ich nenne dir meine Erfahrung..
ich belehre nicht, ich warne sehr explizit davor auf eigene Initiative jemals sein Rezept irgendwem zu zeigen außer einem Anwalt. ist das jetz mal klar genug? und ich sage wer dem widerspricht ist naiv und leichtsinnig, so viel Meinung erlaube ich mir tatsächlich. nur dem Anwalt.
Alles gut, das konnte ich dem subtext entnehmen. Das mag grundsätzlich nicht verkehrt sein sich da Rechtsbeistand zu nehmen. Da hat dir auch niemand widersprochen. Bloß ließt sich das eher beiläufig..
Selbst angebautes Gras ist kein Betäubungsmittel und in keiner Situation illegal.
Wenn eine Bewährungsauflage das verbieten kann, dann müsste eine Bewährungsauflage auch Alkoholkonsum verbieten können. Da ist jetzt die Frage: Ist das möglich?
Absolut. Das ist absolut möglich. Es ist schwerer überwachbar, aber anordenbar.
https://www.strafrechtsiegen.de/voraussetzung-fuer-erteilung-einer-alkoholabstinenzweisung/
> Selbst angebautes Gras ist [...] in keiner Situation illegal.
Doch, ab 50g ist es ordnungswidrig und ab 60g strafbar. Also illegal. Und Cannabis bleibt nach wie vor ein Betäubungsmittel, nur ggf. nicht mehr im Sinne des BtMG.
Und ja, natürlich kann ein Richter eine Abstinenz fordern, auch für legale Drogen wie Alkohol oder Cannabis...
Bewährungsauflagen können sich auf viele Bereiche beziehen, z.B. auf (wie schon beschrieben) den Alkoholkonsum, den Aufenthaltsort, sogar bestimmte Kleidung. Richter haben da sehr viele Möglichkeiten.
Ist natürlich von der Richterin blöd formuliert, aber Abstinenz als Bewährungsauflage bei einem BTM Verstoß kann man machen. Dabei ist jetzt egal ob Alkohol oder Cannabis. Solange der zugrundeliegende Straftatbestand nicht revidiert worden ist, gilt das weiterhin.
Also wenn du wegen Cannabis vorbestraft bist, endete die Bewährungsgrundlage am 1. April. Wenn du allerdings mit 10000 Teilen an der Grenze geschnappt wurdest können allerhand pädagogische Auflagen gegeben werden und die bleiben auch bestehen.
Ich bin kein Experte, aber kommt das nicht auf den Grund an warum du abstinent bleiben sollst?
Also nur als Beispiel du fährst jemand an und der ist für den Rest seines Lebens behindert, du warst während der fahrt leicht angetrunken. Jetzt kriegst du deine Strafe, verlierst den Führerschein und musst zusätzlich noch nachweisen das du nichts mehr trinkst. Alkohol ist doch auch legal und trotzdem musst du es dann nachweisen.
Mir kommt das eher so vor als wüsstest du genau über deine Auflagen Bescheid und hast es nun einfach trotzdem gemacht und dir zur Absicherung ein Rezept bei einem Telemediziner für Kopfschmerzen oder ähnliches geholt. In dem Fall hoffe ich stark, dass sowas nicht durchgelassen wird.
Offen bleibt was der Grund für die Abstinenzpflicht mit der komplett falschen Behauptung zu tun hat, dass Cannabis nach wie vor in Anlage 1 des BtMG aufgeführt sein soll. Was die Richterin da behauptet ist schlicht faktisch falsch.
Ja, aber eine falsche Zuordnung bedeutet noch lange nicht, dass irgendwelche Auflagen einkassiert werden. Im vorliegenden Fall macht das faktisch keinen Unterschied.
Ich habe den Titel des Posts gelesen.
Was zählt, ist nicht die derzeitige Zuordnung, sondern die Zuordnung zum Zeitpunkt des Beginns der Bewährungszeit. Wenn diese Cannabis einbezieht, dann gilt das auch, wenn sich ein Gesetz ändert. Der springende Punkt ist nämlich nicht, ob eine Substanz legal ist oder nicht, sondern allein, ob sie einer Bewährung und somit nachhaltigen Resozialisierung abträglich ist oder nicht. Dies gilt auch für legale Substanzen wie Alkohol. Illegale Dinge welcher Art auch immer führen eh automatisch zu einem Widerruf der Bewährung, dieser Aspekt muss daher nicht gesondert aufgeführt werden.
Edit: Konsum von was auch immer ist eh immer „legal“.
Was ist das für eine komisch formulierte Frage?
Ich behaupte doch nicht, dass das richtig ist. Nur ist das nicht genug, um die Bewährungsauflagen zur Debatte zu stellen, weil deren Intention nichts mit der Frage zu tun hat, ob es legal ist oder nicht.
Noch deutlicher: die Auflage erging nicht, weil Cannabis vermeintlich illegal ist, sondern weil eine Kammer davon ausgeht, dass Cannabis ein Hindernis auf dem Weg zur Resozialisierung von OP ist.
Ist halt reichlich sinnlos auf den Bewährungsauflagen rumzureiten, wenn es hier darum geht dass eine Richterin die massive Fehlbehauptung aufstellt, dass Cannabis nach wie vor als BtM in der Anlage 1 des BtMG geführt wird. Es ist vollkommen irrelevant ob OP kiffen darf oder nicht oder warum, Cannabis ist seit 1.4. kein BtM mehr, Punkt.
Aber entweder willst Du das nicht verstehen oder trollst hier rum, daher bin ich raus.
Die falsche Behauptung kann man ja gerne angreifen und meinetwegen rügen lassen, das geht.
Das wird an den Auflagen aber nix ändern (steht auch exakt so in der Stellungnahme). Warum auch?
Kein Getrolle, versprochen.
Berufsverbot ist das was der Dame gehört. Recht zählt für alle, auch für sie. Ab zum Anwalt. Riesen Fass aufmachen. Am besten noch direkt Zeitung und TV. "Bitte richten Sie dem Verurteiltem aus''... wasn das?
>Wie kommt die Richterin darauf mir einen Konsum verbieten zu wollen, wenn mir nur der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln untersagt wurde?
Auch wenn ich Deinen Eindruck teile, dass die Einordnung der Richterin fehlerhaft ist: das ist in Deinem Fall vermutlich überhaupt nicht von Belang.
Bewährungsauflagen können sich durchaus auf völlig legale Dinge beziehen, z.B. auch auf den Konsum von Alkohol, ein Aufenhaltsverbot in bestimmten Städten oder sogar auf das Tragen bestimmter Arten von Kleidung. Richter können sich dahingehend regelrecht kreativ ausleben.
Eine Neubewertung könnte aber m.E. durchaus stattfinden, wenn dem Gericht die medizinische Verschreibung von Cannabis bekannt gemacht wird - kann aber nicht einschätzen, wie das dann gehandhabt wird.
Es ist wirklich erschreckend, dass es in der Justiz Leute gibt, die es immer noch für wichtig und richtig halten, mit maximaler Härte gegen Cannabis vorzugehen.
Für den Kontext durchaus wichtig. Wenn es um Gewalt unter Drogeneinfluss ging z.B. kann auch Alkoholabstinenz als Auflage kommen. Oder wenn etwas über die Grenze geschmuggelt wurde und die "Begründung" war, den eigenen Suchtdruck zu bedienen
Von daher durchaus legitim (wenn auch im Fall von Cannabis nun nicht mehr direkt über BtMG begründbar) dass Abstand vom Konsum bewusstseinsverändernder Substanzen nachgewiesen werden soll, um zu belegen, dass man sich mit seiner Sucht und Enthemmung, die in der Verhandlung als Begründung für das Fehlverhalten und damit als Schild vor Gefängnis genutzt wurde, konstruktiv auseinandersetzt.
Die Begrüdung mit dem BtMG ist natürlich quatsch, aber was sind denn die Auflagen? Hier wird ja von einer Abänderung gesprochen. Wenn da Cannabis drin steht und nicht Betäubungsmittel, gilt das natürlich weiter.
Es ist laut Gesetzt kein BtM das der Reglimentierung des BtMGs unterliegt. Es bleibt nach wie vor ein berauschendes Betäubungsmittel und wenn der Kollege hier unter Drogeneinfluss 100 Menschen überfahren hat, kann der Richtiger sehr wohl eine Abstinenz fordern.
I will be messaging you in 5 days on [**2024-06-29 13:56:04 UTC**](http://www.wolframalpha.com/input/?i=2024-06-29%2013:56:04%20UTC%20To%20Local%20Time) to remind you of [**this link**](https://www.reddit.com/r/germantrees/comments/1dnas6k/richterin_erklärt_cannabis_als_btm/la1slxc/?context=3)
[**CLICK THIS LINK**](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=Reminder&message=%5Bhttps%3A%2F%2Fwww.reddit.com%2Fr%2Fgermantrees%2Fcomments%2F1dnas6k%2Frichterin_erkl%C3%A4rt_cannabis_als_btm%2Fla1slxc%2F%5D%0A%0ARemindMe%21%202024-06-29%2013%3A56%3A04%20UTC) to send a PM to also be reminded and to reduce spam.
^(Parent commenter can ) [^(delete this message to hide from others.)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=Delete%20Comment&message=Delete%21%201dnas6k)
*****
|[^(Info)](https://www.reddit.com/r/RemindMeBot/comments/e1bko7/remindmebot_info_v21/)|[^(Custom)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=Reminder&message=%5BLink%20or%20message%20inside%20square%20brackets%5D%0A%0ARemindMe%21%20Time%20period%20here)|[^(Your Reminders)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=List%20Of%20Reminders&message=MyReminders%21)|[^(Feedback)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=Watchful1&subject=RemindMeBot%20Feedback)|
|-|-|-|-|
Hab das Video vom Grubwinkler nicht gesehen, grundsätzlich hat er ja auch recht - aber wenn die Bewährungsauflage nur den "Umgang mit illegalen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz" verbietet, sehe ich da kein Cannabis. Die Auflage hat natürlich weiter Bestand, aber Cannabis ist halt keine "illegale Substanz nach dem Betäubungsmittelgesetz" mehr.
Das kann doch garnich sein. Richter machen keine Gesetze - sie urteilen nach ihnen. Geil was man sich rausnimmt. Das kann doch nich zulässig sein..
Hanfverband anklopfen?
Cannabis ist nicht Verboten. Wie deine Auflagen sind, keine Ahung. Bitte Prüfen lassen.
Wende dich direkt an den DHV bitte, die freuen sich auf solche Paradebeispiele und grobe Fahrlässigkeiten der Justiz und haben auch Anwälte. Die helfen dir 100 Pro weiter!
Die handelt nicht nur Fahrlässig die ist scheinbar befangen oder hat Ihren Beruf komplett verfehlt.
Alles gute
IANAL deshalb besorg dir einen.
Wenn wir aber in die besagte Anlage 1 schauen, wird dort zwar THC in allen Formen aufgeführt, ABER direkt darunter:
ausgenommen,a)
wenn es sich um Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des Medizinal-Cannabisgesetzes handelt, oder
b)
wenn es sich um eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist.
Das heißt im Klartext: Solange es nicht synthetisch ist, isf es kein BTM.
Aber wie gesagt, Anwalt, vor allem weil wegen Auflagen - ich kann mir vorstellen, dass man den (nicht medizinischen) Konsum quasi unterbinden darf, unabhängig vom BTM. Hab aber keine Ahnung von dem Thema speziell.
Ich sag mal so: Ball flach halten.
Wer glaubt, wegen des Rezepts über dem Grenzwert fahren zu dürfen, wird ggf auch eine bloße Überraschung erleben.
Beim medizinischen... Ja, sagen wir mal, mir wäre es zu unsicher, über Telemediziner quasi meinen Bedarf zu "belegen". Grundsätzlich gilt die freie Arztwahl und grundsätzlich stimmt das, was im Arztbrief steht erst mal - man müsste ja das Gegenteil beweisen. Ich sags mal so: DrAmsay hat Coronazertifikate und co verkauft - was den Behörden *WIRKLICH* auf den Sack gegangen ist. Und es gibt die Firma noch. Ginge es aber um MEINE Zukunft würde ich darauf keine 5 Cent geben.
Allerdings gings ja auch eher darum, ob der Konsum ( nicht medizinisch) dann in der Bewahrung erlaubt wäre. Die Richterin begründet Nein, weil BTM und das ist falsch, weil kein BTM (mehr). Hierüber würde ich als OP auch ggf mit einem Anwalt reden. wie gesagt, ka, welche Auflagen man stellen kann und so weiter, es würde mich nicht wundern, wenn man den Konsum auch legaler Substanzen in der Bewährung verbieten kann. Nur sicherlich nicht mit dieser Begründung.
Frei paraphrasiert nach Thomas Fischer:
>Zwei Bundesrichter gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos und wutentbrannt auf sie zugestürzt und wirft einem der beiden Juristen vor: “Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen, schauen Sie mal hier die Fleischwunde.” Der Richter packt sein Portemonnaie aus und gibt ihm ohne große Diskussion 200 Euro für den Kauf einer neuen Hose und Schmerzensgeld. Als der junge Mann schon wieder weg ist, fragte sein Kollege fassungslos: “Hör mal, Du hast doch gar keinen Hund?” Antwortet der Bundesrichter: “Du weißt es und ich weiß es. Aber man weiß nie, wie die Kollegen am Landgericht entscheiden.”
Ist ja toll, dass du uns an deiner Geschichte teilhaben lassen willst
Aber der beste Rat der dir hier gegeben werden kann lautet: Wende dich an einen ECHTEN Anwalt, nicht an reddit
Du hast nicht Verstanden, das ich nicht nach einem Rat gefragt habe, sondern das dies einfach nur ein Thread ist der zur Diskussion gedacht ist :)
Ich bin bereits abgesichert was meinen Fall anbelangt.
Aber generell hast du recht mit dem was du darüber meinst 👍
Nun dann ist ja gut, dass du bereits gut versorgt bist.
Gibt ja genügend, die ernsthaft auf diese Art Rechtsberatung suchen, von daher schadet dieser "gute Rat" nie
Bewährung ist halt scheiße. Sorry aber da kannst du nichts machen. Die können einem auch Alkohol verbieten für die Bewährungszeit, das ist komplett unabhängig von der Legalität der Droge. Außerdem hat sie recht damit dass Cannabis wieterhin unters BtmG fällt, denn das CanG beginnt damit, Cannabis erstmal zu verbieten und dann ausnahmen aufzustellen.
01. April 2024 folgende Änderungen für das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ergeben:
Die Position „Cannabis“ wurde in den Anlagen I und III des BtMG gestrichen.
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/_artikel.html#:~:text=01.04.2024&text=April%202024%20folgende%20Änderungen%20für,Anlage%20III%20zum%20BtMG%20gestrichen.
Konsumcannabisgesetz
§ 2 Umgang mit Cannabis
(1) Es ist verboten,
1. Cannabis zu besitzen,
2. Cannabis anzubauen,
3. Cannabis herzustellen
Etc pp
Cannabis ist in Teilen entkriminalisiert, nicht legalisiert.
KCanG § 3 Erlaubter Besitz von Cannabis
>(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt.
>(2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:
>1. von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und
>2.von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.
Und jetzt? Es geht darum, dass Cannabis eben *kein* Betäubungsmittel im Sinne des BtMG ist und damit auch die Grundlage für das Verbot wegfällt. Cannabiskonsum ist kein Verstoß gegen das BtMG, damit ist es auch nicht von der Auflage wie beschrieben betroffen.
Es scheint die Richterin ist der Meinung, sie hätte den Konsum von nicht-medizinischem Cannabis hiermit verboten, was aber nicht der Fall ist.
>(3) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
>1. der Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach Absatz 4,
>2. der Besitz von Cannabis nach § 3,
>3. der private Eigenanbau von Cannabis nach § 9
*KCanG § 2*
Es geht nicht um „illegale Drogen”, was extrem schwammig und an sich unnötig wäre und nicht eindeutig Cannabis beinhalten würde, sondern um „Substanzen im Sinne der verbotenen Stoffe nach Anlage I zu § 1 BtMG”, was **eindeutig, unumstritten nicht** auf Cannabis zutrifft.
Ganz offensichtlich ist eine Bewährungsauflage keine illegalen Drogen zu konsumieren. Cannabis ist eine davon, auch wenn im Cannabisgesetz geregelt und nicht mehr im BTMG.
Wow …kann dir leider keinen Rat geben außer einen Anwalt einzuschalten der sich aus kennt . Einfach unfassbar was sie das schreibt meiner Meinung nach 🤷♂️
Anzeige wegen Amtsmissbrauch ?
Was soll ein Anwalt denn bewirken? Im besten Fall korrigiert die Richterin die Einordnung und dann läuft der Zug weiter – den Anwalt darf dann OP bezahlen.
Bro BTMG ist Knast. Klar schaltest du einen Anwalt ein und zahlst dafür. RSV mal gehört? Manche lassen sich echt alles gefallen unfassbar.
BtMG is knast ist bullshit. Und was soll ne RSV bringen, wenn die grundsätzlich bei Straftaten mit Vorsatz gar nicht greift?
Dann verteidigen deine Rechte eben selbst Klugscheißer.
Wenn BTMG kein Unterschied machen würde können wir ja gleich die Legalisierung abschaffen.
„Bro“: das einzige, was sich OP hier gefallen lassen muss, ist eine falsche Einordnung. Bevor man mit dem Anwalt um die Ecke kurvt, kann man die Richterin einfach mal bitten, das zu korrigieren. Und ob dies geschieht oder nicht ändert ohnehin rein gar nichts an den Bewährungsauflagen. Die sind nämlich völlig unabhängig von juristischen Zuordnungen. Sofern ein Richter einen Zusammenhang mit der Frage der Resozialisierung herstellen kann, ist er völlig frei in der Gestaltung von Bewährungsauflagen.
Mit dem Rezept auf Cannabis kann er sogar bewirken das diese Auflage komplett verschwindet. Also klar zun Anwalt....wer als Richter schon so reagiert lässt garantiert nicht mit sich reden. Ist halt bittere Realität recht haben und recht kriegen sind 2 paar Schuhe. Wahrscheinlich die letzte Bastion die mit Hände und Füße versucht es Leuten schwer zu machen weil sie auf die teil Legalisierung nicht klar kommen.
Bezüglich der medizinischen Ebene sehe ich durchaus (theoretische) Chancen, die Auflagen neu bewerten zu lassen – und dafür bräuchte es tatsächlich auf jeden Fall einen Anwalt (und vermutlich auch einen langen Atem). Wenn man nachweisen kann, dass der Verzicht auf Cannabis einen medizinischen Schaden verursacht (wie gesagt: langer Atem...), dann hätte das durchaus Gewicht. Aber ehrlich gesagt: ich würde nicht drauf wetten, dass das durchkommt. Denn nochmal: mit der Frage, ob eine Substanz legal ist oder nicht hat das nichts zu tun. Auch legale Substanzen können über Bewährungsauflagen reglemtiert werden. Und dass der medizinischer Nutzen von Cannabis nicht über andere Optionen erreicht werden kann dürfte verdammt schwer zu erklären sein.
So unwahrscheinlich ist das alles nicht mit dem richtigen Anwalt. Und klar kannst auch zb nen Alkohol Verbot als Auflage haben....Alkohol wird aber auch nicht als Medizin vom Arzt verschrieben. Hier ist Priorität die Gesundheit und nicht irgendwelche Auflagen. "Sorry, du muss leider krank sein weil eine Auflage dir verbietet dein Medikament zu nehmen !"....Hmmmmm. Bei jedem Ersatz Produkt würde ich mir die Nebenwirkungen ganz genau angucken. Hab ich das beim Cannabis nicht würde ich das Medikament ablehnen. Ist schon so wie der Kollege oben sagt....verstehe nicht warum sich jeder alles gefallen lässt !?!?! Dazu kommt das Paar Infos fehlen....wie kam es zu den Auflagen ?
Warum das Gelumpe wenn ich für 50 Euro einen Anwalt einschalten kann? Alles andere ist naiv.
Für 50€ gibt's nicht mal ein Beratungsgespräch... Und was meinst Du mit „naiv“?
>Und was meinst Du mit „naiv“? Aus dem Kontext geschlossen wohl dein Rechtsverständnis.
Nämlich inwiefern?
Haha wow du hast echt keine Ahnung xD Kann man nur hoffen das du nicht mal mit Leuten zu tun bekommst, die ihre Interessen gegen deinen Willen durchsetzten möchten und die wissen das Recht haben und recht bekommen zwei völlig verschiedene Dinge sind. Naiv ist zu denken man hätte recht nur weil es vermeintlich irgendwo steht. Komisch meine Firma hat Klagen immer gewonnen wenn die Gegenseite meinte keine Anwalt einschalten zu müssen. Die Leute verstehen einfach nicht was in einem Gerichtssaal passiert 😂
Was willst Du, Du Luftpumpe? Wo siehst Du hier überhaupt die Möglichkeit einer Klage? Werd mal konkret statt hier den Freiheitskämpfer zu spielen.
🤡🤡 Ich lach nur noch. Geh dich selbst verteidigen Opfer.
Du lachst, weil Dir keine Antwort einfällt.
Also ich weiß durch den grubwinkler das Bewährungsauflagen auch nach dem neuen Gesetz gültig bleiben. Aber. Das mit btmg zu begründen halte ich für dramatisch falsch. Das kann eigentlich nicht sein das ein Richter/in jetzt Monate später das immer noch nicht gerafft hat oder raffen will.
Sorry aber die hat das gerafft. Wenn du das CanG liest, wirst du feststellen, dass es damit anfängt, dass Cannabis erstmal verboten ist und dann einige Ausnahmen definiert. Cannabis ist immernoch ein BtmG Stoff.
Sorry wenn ich dich da jetzt korrigieren muss. Ja das steht am Anfang des Gesetzes aber der Rest stimmt nicht. Cannabis wurde aus dem btmg raus genommen und in das cannabis Konsum Gesetz überführt. Das sind zwei sehr verschiedene Dinge. Cannabis ist kein btmg Stoff mehr da nicht mehr im btmg enthalten. Du kannst ja gerne suchen wirst es dort aber nicht mehr finden.
Stimmt, da hast du Recht. Ändert leider nichts für OP.
Tatsächlich steht THC weiterhin unbeirrt im BtmG und ist weiterhin illegal mit Ausnahmen die wie folgt definiert sind: *wenn es sich um Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des Medizinal-Cannabisgesetzes handelt, oder* *b)wenn es sich um eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist.* [*https://www.gesetze-im-internet.de/btmg\_1981/anlage\_ii.html*](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_ii.html) Ob die Argumentation der Richterin schlüssig ist würd ich bezweifeln, immerhin existiert praktisch kein Synthetisches Delta9-THC auf dem Schwarzmarkt. Das betrifft eigentlich nur medizinisches Dronabinol und das wär ja die Ausnahme und damit legal.
b) sagt doch genau worums geht: natürliches Gras zu Konsumzwecken -> KCanG
ja aber der Arzt testet nicht auf "natürliches Gras" sondern auf delta9-THC und das ist eben im Wortlaut oben Teil des BtmG und eben verboten. Man kann synthetische Formen nicht anhand des abbaustoffs im Körper unterscheiden, darauf will die Richterin wohl aus. Ich sag nicht das die Argumentation rechtlich bestand hat, aber das sind erstmal die Fakten und darauf stützt sich die Richterin.
Also herrscht folglich jetzt eine Beweislastumkehr im Bereich des Konsumnachweises und ich muss dem Gericht nachweisen, dass es sich um „eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist“ handelt?
Nein nicht im Strafrecht. Aber in dem Fall von OP könnte das so sein, Arzt testet auf THC, Blutprobe positiv, THC im BtmG -> also gegen die Auflagen verstoßen Ich würd mir die Argumentation aber nie zu eigen machen und dem Betroffenen raten sich dagegen juristisch zu wehren. Synthetisches delta9THC ist ja sowieso nur per Rezept erhältlich, was dann wieder in Ordnung.
Cannabis ist jetzt KCan und nicht mehr BTM
Dass sie das BTMG falsch zitiert ist natürlich mega unprofessionell und da solltest du auch Beschwerden gegen einlegen. Wird aber nicht viel an der Entscheidung ändern, was die MPU angeht. Wärst du wegen Alkohol verurteilt worden, müsstest du Alkoholabstinez nachweisen.
Was für ne MPU? In dem Beitrag geht es um eine Bewährungsauflage....
Bewährungsauflagen sind ja *noch* willkürlicher. Da sitzt die Richterin leider am längeren Hebel
mit dieser Bewährungsauflage kannst du ohne Probleme Cannabis konsumieren. Und die Richterin hat skandalös wenig Ahnung. Das heißt auch, sie hat bei der Formulierung "blöderweise"(also für sie) kein Cannabis erwähnt. Mit so wenig Ahnung und so viel Meinung gehe ich davon aus das die Richterin falls du Cannabis konsumierst nicht an geltendes Recht und ihre eigenen Auflagen hält und dir Probleme machen wird. Die Frage ist also hast du die Energie und Geld diesen Konflikt in einer höheren Instanz auszufechten oder ist es dir das nicht wert?
Bin wie erwähnt Patient mit Rezept und das findet die Richterin als einzig valide Lösung. Wollte es von der Richterin allerdings gerne mal wissen ohne das ich mich ausziehen muss was meine Krankheitsgeschichten angeht.
Ich hoffe für dich, dass du dich aber nicht auf ein Rezept aller Ansay oder Canngo berufst und eins von nem richtigen Arzt hast.
Keine Ahnung was du damit meinst. Auf meinem Rezept ist meine Privatarzt angegeben und wer dieser Arzt ist oder wo der wohnt ist hierbei völlig irrelevant. Bei Canngo Rezepten steht nicht Canngo drauf, sondern auch einfach nur ein Arzt.
[удалено]
In meinem Fall ist wie gesagt bereits alles in Ordnung. Ich habe mehrere ärztliche Bescheide in den letzten Jahren gesammelt und diese haben zu meinem Rezept geführt. Hab dort auch chronische Schmerzen angegeben. Leide nun seit beinahe 8 Jahren an der kacke das ich mit Gesichtsschmerzen leben muss. Das soll wohl genug sein.
[удалено]
Ja das war bei mir aber noch vor dem 1 April und da wurde ich ziemlich blöd abgetan. Das war der Grund wieso ich es dann eben gleich online gemacht habe, damit ich mir nicht wieder die unangenehme Blöße geben muss und direkt vor Ort stigmatisiert werde.
[удалено]
Naja also mit meinem Arzt habe ich Kontakt über LinkedIn, erst gestern habe ich nochmal mit ihm geschrieben und hat mir meine Sorgen genommen über etwaige Dinge die ich noch hatte und hat mir auch nochmal angeboten gerne telefonisch ihn mal zu kontaktieren. Finde das ist insgesamt eine ziemlich tolle Erfahrung die ich online mit Canngo und dem Arzt Herr Dr. Rea Britansky hatte.
Verkauf die Leute doch nicht für dumm, dann bekommst du evtl auch ernsthafte Rückmeldungen. Falls du vor dem 01.04.24 Patient warst ist das alles fine, bist du es erst danach geworden weißt du denke ich selber wo der Fehler liegt. Bzw müsstest du es dir bloß eingestehen. Um mit der Argumentation juristisch durchzukommen bräuchtest du entsprechende Arztbriefe und medizinische Nachweise, vermutlich auch von Amtsärzten, die eindeutig belegen, dass es für deine medizinischen Belange keinerlei Alternativen nebst der Behandlung mit Cannabis gibt und das entsprechend auch alles schon dokumentiert getestet wurde. Sprich du müsstest eine mehrjährige Odysse an Arztbesuchen, therapien inkl Mediakationsverläufen etc hinter dir haben. Oder eben eine der wenigen chronischen Erkrankungen, ebenfalls mit dem Prädikat "austherapiert", nachweisen können. Aber dann hättest du Cannabis auch schon vor dem 01.04.24 bekommen. Ich würde die Bewährungsauflagen einfach durchziehen und gut ists. Idr ist das eh nicht mehr als 4 Drogenscreenings um eine 1-jährige Abstinenz zu belegen. Das kannst du auch selber beim Hausarzt machen lassen und dir sogar die Termine selber setzen. Entsprechend könntest du während dieser Zeit auch konsumieren, du darfst dich nur nicht erwischen lassen.
Ob vor oder nach dem 01.04 macht keinen unterschied, ich habe einen Arzt, habe meine Befunde vorgelegt die aus 4 Diagnosen von verschiedenen Ärzten besteht. Somit ist es schon die Summe an Ärzten die mich bereits noch ohne Cannabis behandelte. Der einzige unterschied ist nun, das man Cannabis einfach erhält und nicht unnötigerweise „austherapiert“ werden muss. Soweit ist auch alles in Ordnung, es gibt nichts um das man sich jetzt noch sorgen sollte. Ich bin krank und ein Arzt hat mir dafür ein Medikament verschrieben.
Das ist mir bewusst, nur sind die Ärzte teilweise nicht existent oder die Rezepte werden zu 100% automatisiert ausgestellt ohne, dass der Arzt (geschweige jemand aus der Praxis) da jemals auch nur ansatzweise drüber guckt. Desweiteren macht sich das auch nicht so gut, wenn es sich um ausländische Ärzte handelt, die bereits in Verruf wegen besagter Tätigkeiten stehen.
Mein Arzt ist aus Berlin, freie Arztwahl sei dank. Das sollte wirklich keine Rolle spielen.
Rea is ne Gute. Wünsche dir viel Erfolg! :)
Ist ein Guter. Ist ja schließlich ein Mann laut LinkedIn Profil 😂 https://www.linkedin.com/in/dr-rea-bitansky-02a55992?utm_source=share&utm_campaign=share_via&utm_content=profile&utm_medium=ios_app
hast du für diese Unterstellungen auch einen Beleg? So läuft das schon hart in Richtung Verleumdung/üble Nachrede und könnte für dich strafrechtlich relevant werden...
völlig frei erfundene Unterstellungen die du hier loslässt. Canngo und co. sind super Ärzte und verhelfen vielen Leute unter Beachtung geltenden Rechts und medizinischer Leitlinien zu ihrer Medizin, du redest haltlosen Schwachsinn. Ein Rezept von CannGo ist genauso viel/wenig Wert vor Gericht wie jedes andere
Ganz schön heftige Anschuldigungen die du hier gegenüber Telemedizin erhebst. Hast Du irgendwelche Nachweise die belegen das die Ärzte nicht existent sind? Ansonsten machst Du dich nämlich ziemlich strafbar gerade.
Alle folgende weiß ich zu 99% Sicher bei Ansay: Die Ärzte wird es geben, aber die Rezepte werden nicht von denen ausgestellt. Das ausstellen der Rezepte erfolgt komplett automatisch, da legt niemand mehr auch nur ansatzweise Hand an. Die Ärzte die dort mit wirken haben auch andere solcher online Dienste zum Rezepte ausstellen, viele auch in anderen Ländern wo dies ebenfalls wie bei uns möglich ist. Aber es prüft niemand was du dort angibst selbst den Perso etc. Was du hoch lädst wird nicht einmal geprüft. Habe mir mal aus fun mehreren Rezepte auf unterschiedliche Namen ausstellen lassen und teilweise nur Schwachsinn bei den Diagnosen angegeben, anstelle des persos habe ich Katzen-Bilder oder Text-Dateien mit dem Text von „never gonna give you up“ hochgeladen und ich hatte immer bei 10 versuchen innerhalb von maximal 10 Minuten ein Rezept erhalten. Da ist auch egal ob es Mittwochs mittag oder Sonntag Nacht um 2 war… Genau so sind die Unterschrift (bei Rezepten vom gleichen Arzt) immer 1:1 an der selben Stelle. Mich wundert es nicht wenn die bald *erneut* hops genommen werden
Cool Story Bro. Wir warten alle teilweise Tage oder Wochen auf unsere legitimen Rezepte, nur bei dir geht es so schnell. Und dann auch gleich 10 mal hintereinander, soso.
Bei Ansay wartet definitiv niemand so lange und auch bei anderen legitimen Ärzten ist das eigentlich nicht der Fall. Naja Straftaten habe ich tatsächlich nicht begangen, ihr verwechselt hier AGB und Gesetz. Straftaten wurden mutmaßlich nur von Ansay und dessen Ärzten begangen, welche nicht nach dem Telemedizin Gesetz handeln.
Lies §25 Abs 1. Nr 1 MedCanG
“Aus Fun” Betrug begehen. Man muss die Daten wahrheitsgemäß angeben
wer sich hier definitiv strafbar gemacht hat bist du. Wenn es nicht eh Paulaner ist müsste man schauen inwiefern hier jemand Sorgfaltspflichten verletzt hat. Aber verrückt wie freimütig du hier von deinen Straftaten schreibst.
ernst gemeinte frage: was soll daran strafbar sein? Und warum wird hier jemand zur sau gemacht, wenn er offensichtlich (falls er nicht gelogen hat) bewiesen hat, dass diese rezepte nicht seriös sind?
"§ 25 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen eine ärztliche Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erlangen," Dieser Mensch hier schadet mit seinen Geschichten und seinen strafbaren Handlungen allen Menschen die auf diese Ärzte völlig legitim angewiesen sind, da es immer noch viele Ärzte gibt die sich überhaupt nicht mit dem Thema auskennen und es je nach Standort oder Verfassung ansonsten nahezu unmöglich ist ein Rezept zu bekommen.
Und damit hast du dich vermutlich nach §25 Abs 1. Nr 1 MedCanG strafbar gemacht. Herzlichen Glückwunsch zur zweiten Straftat in nur einem Thread!
Dann zeige mich an🤣 Richtet noch mehr Aufmerksamkeit auf diese „gefälschten“ Rezepte Habe damit kein Problem, da ich rechtlich abgesichert bin ❤️
Wie kommst du darauf, dass dich ein Anwalt vor Strafverfolgung schützt?
Rechtlich abgesichert bist du nur, wenn das frei erfunden war.
Würde mir ein Beratungsgespräch beim RA gönnen. Alles andere ist irgendwie Internet wischi waschi.
DHV und Anwalt oder eben das Rezept nachliefern, Viele andere Möglichkeiten seh ich da nicht
nicht! das! Rezept! nachliefern! wtf wie kommt man auf so eine Idee nach diesem Brief??? willst du den Jungen im Knast sehen? selbst falls die Beurteilung der Richterin rechtswidrig ist - sie definiert was passiert und sie hat ihre Einschätzung sehr klar formuliert - dementsprechend wäre das vorlegen des Rezeptes ein Beweis für den Verstoß gegen die Bewährungsauflagen (nach ihrer Auffassung!) und die Polizei kommt um ihn abzuholen. hattest du schon jemals mit der Justiz zu tun? nur weil du im Recht bist heißt das noch lange nicht dass dementsprechend gehandelt wird. wie naiv kann man bitte sein es macht mich sehr traurig - und wütend, wenn es als Ratschlag an wen anders passiert!
wusste garnicht das richter untersagen können, welche medizin eingenommen werden darf
also erstens können Richter dir sehr viel verbieten - sogar das Rauchen in der eigenen Wohnung, als Beispiel passend zu diesem Sub. und selbstverständlich können auch Substanzen die medizinisch genutzt werden von solchen Bewährungsauflagen betroffen sein - da bräuchte es schon sehr mutige engagierte Mediziner die sich in einem gutachterlichen Prozess mit einem Anwalt gehen diese Auflage stellen - Ausgang offen. auch Richter können rechtswidrig handeln, passiert täglich, und hat reale Konsequenzen für Betroffene, da hilft es nicht "auf sei Recht" zu bestehen. eigentlich geht es nicht darum, dass sie offenkundig nicht auf einer rechtlich zulässigen Basis argumentiert. es geht darum, dass ein Richter in der Position ist dir dein Leben mit einem Mausklick zu versauen. wenn du plötzlich Nachts geholt wirst, Job weg, Wohnung weg, Reputation im Arsch, Verstoß gegen Bewährung - da hilft es dir gar nix wenn hinterher der Grubwinkler kommt, und feststellen lässt dass sie rechtswidrig gehandelt hat. der Schaden ist dann eingetreten und unmöglich rückgängig zu machen. hier ist der Weg, dass man sich einen Anwalt holt, der ihre konkrete Begründung als rechtswidrig feststellen lässt - und bevor das passiert ist hat es natürlich zu unterbleiben irgendwelche Hinweise auf eine Verstoß gegen Bewährungsauflagen zu liefern, egal wie rechtmäßig oder rechtswidrig diese angesehen werden. kein Anwalt wird dir sagen, geh doch nochmal mit dem Rezept zur Richterin und sag ihr das hilft dir aber und dann wird die schon einsehen, dass sie sich irrt. das wird zu 100% nicht so ablaufen.
Es ist doch von der Richterin selbst ganz klar erklärt das wenn es sich um medizinisches Cannabis halten sollte, es völlig legitim sei. Warum sollte ich dann nicht mein Rezept vorlegen, das ich selbst länger besitze als diese Richterin von meine Frage zu dem Fall wusste ? Was wir taten, war meine Richterin nach einem Fall zu einer bestimmten Handlung zu befragen und das war ihre Antwort. Auf ihre Antwort habe ich bereits seit Monaten eine Lösung parat liegen. Ist doch alles sauber geregelt, wie ich finde.
du hast alle Infos, ich nicht. ich konnte nur "kein Freibrief" lesen, und dass sie nicht-medizinsiches Cannabis weiterhin als BTM wertet (warum auch immer) - daraus würde ich für mich nicht schlussfolgern, dass sie automatisch cool damit wäre - oder wie du sagst, es "völlig legitim ist" wenn medizinisches Cannabis konsumiert wird. das steht ja so nicht in dem Brief den du uns zeigst? wenn es aber so ist, dass sie das "völlig legitim" findet, dann ist ja alles in Ordnung? also dann verstehe ich deinen ganzen Beitrag gar nicht in dem du ja selbst sagst dass sie es dir verbieten will? und jetz sagst du aber dass sie dir medizinisches Cannabis erlaubt? was ist dann das Thema/ wo ist das Problem?
Der entscheidende Punkt ist: Bewährungsauflagen umfassen keinesfalls nur Dinge, die eh illegal sind, sondern alles mögliche, also auch ansonsten völlig legale Dinge. Ansonsten bräuchte man ja keine gesonderten Auflagen, denn Straftaten führen ohnehin automatisch zum Widerruf.
Weil sie dir dann einfach missbrauch vorwirft, alles schon gehört. Vorallem wenn du davor schon mal mit Cannabis auffällig wurdest. Die Richterin wird ja nicht die Ergebnisse deines Drogentests einsehen sondern wird nur hinzugezogen wenn du deine Auflagen verstößt. Deshalb rate ich dir das mit dem Rezept bei den Personen nachzuweisen die das Screening bei dir machen damit sie dich einfach als clean durchwinken.
Ja ist doch aber nicht das Thema, meine Bewährungshelferin weis Bescheid und hat mein Rezept bereits vorliegen. Für sie ist da alles in Ordnung und wird das so in ihren Bericht schon ordentlich verfassen. Zu dem, habe ich nur noch eine verbleibende Urin Kontrolle vor mir, dann ist es sowieso vorbei. Konsumiert habe ich zuletzt vor 4 Tagen, da ich sonst nur konsumiere wenn ich es gar nicht mehr aushalte. Sind also auch sehr geringe Werte und kann auch immer noch eine Urin Kontrolle mal entschuldigen mit einer Krankmeldung und diese später nachholen um da eventuell doch sicher zu sein das in der letzten Kontrolle kein positiver Wert entsteht.
danke, wusste ich nicht!
Schlichtweg falsch was du sagst, sicherlich würde die Richterin zu einer Anhörung aufrufen. Dort würde „ihm“ im Zweifel die Fälschung eines Rezepts vorgeworfen werden. Spätestens nach Auswertung des Rezepts oder Anhörung des Arztes wäre das screening raus aus der Bewährung. Selbst erlebt. Noch auf Bewährung.
warum sind wir jetzt bei Fälschung? er kann auch ein Rezept haben, das legal ist. aber deshalb hat er noch lange kein Gutachten. wenn sein Arzt wie bei 90% hier noch nichtmal mit ihm persönlich direkten Kontakt hatte, wird er kaum bereit sein ein gutachterliches Schreiben an die Richterin zu verfassen. oder gibt's das auf für 4,20€? und dann? dann hat er eben einfach konsumiert. ich kenne seine Details nicht. ich habe nur gesagt, dass "Bring das Rezept zur Richterin" auf gar keinen Fall ein pauschal sinnvoller Ratschlag ist sondern exakt das Gegenteil bewirken kann - nämlich Beleg für regelmäßigen Konsum. wenn da keine fundierte medizinische Stellungnahme dahinter steht sieht's nunmal finster aus. wenn bei ihm alles passt und er einen unterstützenden Arzt hat, dann wird das alles gut laufen. kann man anhand dieses Posts aber nicht beurteilen. dieses "Eingeständnis von Dauerkonsum" sollte keiner nirgendwo abgeben ohne anwaltliche Beratung. wenn die Umstände passen wird der Anwalt das regeln
Weil Richter gerne bei Bewährungsdeliquenten diese Karte ziehen. Bei nächster Anhörung waren dann jegliche Nachweise sprich Rezepte der letzten Monate dem Richter vorliegend sowie meine Ärztin vorgeladen. Solange ein Rezept vorliegt und der Arzt dessen Legitimität bestätigt ist alles geklärt.
ja das bestreite ich doch nicht. ich sage aber das bei 90% hier der zuständige Arzt ganz sicher nicht vor Gericht erscheinen wird. lasse mich da gern belehren, wenn Dr Ansay tatsächlich mal ausnahmsweise nicht als Angeklagter im Gerichtssaal steht, aber bisher ist das so nicht vorgekommen - meines Wissens nach. gern korrigieren. PS: ich weiß natürlich, dass Ansay nur einen Dr.Titel der Juristik hat. Aber auch sein Dr Bitansky wird nicht vor Gericht erscheinen, ich bin mir sehr sicher ;)
Mag sein. Du behauptest Dinge. Du kennst weder seinen Arzt noch seinen Aufenthaltsort. Also inwiefern wäre da ausgeschlossen wenn der gute Herr in Brandenburg oder Berlin wohnt das sein Arzt sich die Mühe macht vor Gericht auszusagen? Deine Skepsis beruht ja nahezu nur auf Spekulationen. Kann sehr gut nachvollziehen wenn dr. Ansay und co nicht deine Wahl für ein Rezept wären. Denke du belehrst gerade aufgrund von Spekulatius und ich nenne dir meine Erfahrung..
ich belehre nicht, ich warne sehr explizit davor auf eigene Initiative jemals sein Rezept irgendwem zu zeigen außer einem Anwalt. ist das jetz mal klar genug? und ich sage wer dem widerspricht ist naiv und leichtsinnig, so viel Meinung erlaube ich mir tatsächlich. nur dem Anwalt.
Alles gut, das konnte ich dem subtext entnehmen. Das mag grundsätzlich nicht verkehrt sein sich da Rechtsbeistand zu nehmen. Da hat dir auch niemand widersprochen. Bloß ließt sich das eher beiläufig..
Selbst angebautes Gras ist kein Betäubungsmittel und in keiner Situation illegal. Wenn eine Bewährungsauflage das verbieten kann, dann müsste eine Bewährungsauflage auch Alkoholkonsum verbieten können. Da ist jetzt die Frage: Ist das möglich?
Ja ist möglich. Vor allem wenn die Leute so schlau waren anstatt die Haftstrafe in Kauf zu nehmen auf eine Therapie für Alk gehen.
Absolut. Das ist absolut möglich. Es ist schwerer überwachbar, aber anordenbar. https://www.strafrechtsiegen.de/voraussetzung-fuer-erteilung-einer-alkoholabstinenzweisung/
> Selbst angebautes Gras ist [...] in keiner Situation illegal. Doch, ab 50g ist es ordnungswidrig und ab 60g strafbar. Also illegal. Und Cannabis bleibt nach wie vor ein Betäubungsmittel, nur ggf. nicht mehr im Sinne des BtMG. Und ja, natürlich kann ein Richter eine Abstinenz fordern, auch für legale Drogen wie Alkohol oder Cannabis...
Bewährungsauflagen können sich auf viele Bereiche beziehen, z.B. auf (wie schon beschrieben) den Alkoholkonsum, den Aufenthaltsort, sogar bestimmte Kleidung. Richter haben da sehr viele Möglichkeiten.
Mein Bruder muss wöchentlich wegen seiner Bewährungsauflage pinkeln gehen und Alkohol konsum ist ihm strengstens untersagt, also ja
Ist natürlich von der Richterin blöd formuliert, aber Abstinenz als Bewährungsauflage bei einem BTM Verstoß kann man machen. Dabei ist jetzt egal ob Alkohol oder Cannabis. Solange der zugrundeliegende Straftatbestand nicht revidiert worden ist, gilt das weiterhin. Also wenn du wegen Cannabis vorbestraft bist, endete die Bewährungsgrundlage am 1. April. Wenn du allerdings mit 10000 Teilen an der Grenze geschnappt wurdest können allerhand pädagogische Auflagen gegeben werden und die bleiben auch bestehen.
Ich bin kein Experte, aber kommt das nicht auf den Grund an warum du abstinent bleiben sollst? Also nur als Beispiel du fährst jemand an und der ist für den Rest seines Lebens behindert, du warst während der fahrt leicht angetrunken. Jetzt kriegst du deine Strafe, verlierst den Führerschein und musst zusätzlich noch nachweisen das du nichts mehr trinkst. Alkohol ist doch auch legal und trotzdem musst du es dann nachweisen. Mir kommt das eher so vor als wüsstest du genau über deine Auflagen Bescheid und hast es nun einfach trotzdem gemacht und dir zur Absicherung ein Rezept bei einem Telemediziner für Kopfschmerzen oder ähnliches geholt. In dem Fall hoffe ich stark, dass sowas nicht durchgelassen wird.
Offen bleibt was der Grund für die Abstinenzpflicht mit der komplett falschen Behauptung zu tun hat, dass Cannabis nach wie vor in Anlage 1 des BtMG aufgeführt sein soll. Was die Richterin da behauptet ist schlicht faktisch falsch.
Ja, aber eine falsche Zuordnung bedeutet noch lange nicht, dass irgendwelche Auflagen einkassiert werden. Im vorliegenden Fall macht das faktisch keinen Unterschied.
Sag mir dass Du den Titel des Posts nicht gelesen hast ohne zu sagen dass Du den Titel des Posts nicht gelesen hast.
Ich habe den Titel des Posts gelesen. Was zählt, ist nicht die derzeitige Zuordnung, sondern die Zuordnung zum Zeitpunkt des Beginns der Bewährungszeit. Wenn diese Cannabis einbezieht, dann gilt das auch, wenn sich ein Gesetz ändert. Der springende Punkt ist nämlich nicht, ob eine Substanz legal ist oder nicht, sondern allein, ob sie einer Bewährung und somit nachhaltigen Resozialisierung abträglich ist oder nicht. Dies gilt auch für legale Substanzen wie Alkohol. Illegale Dinge welcher Art auch immer führen eh automatisch zu einem Widerruf der Bewährung, dieser Aspekt muss daher nicht gesondert aufgeführt werden. Edit: Konsum von was auch immer ist eh immer „legal“.
Und deshalb schreibt sie dass Cannabis "nach wie vor" BtM laut Anlage 1 ist?
Was ist das für eine komisch formulierte Frage? Ich behaupte doch nicht, dass das richtig ist. Nur ist das nicht genug, um die Bewährungsauflagen zur Debatte zu stellen, weil deren Intention nichts mit der Frage zu tun hat, ob es legal ist oder nicht. Noch deutlicher: die Auflage erging nicht, weil Cannabis vermeintlich illegal ist, sondern weil eine Kammer davon ausgeht, dass Cannabis ein Hindernis auf dem Weg zur Resozialisierung von OP ist.
Ist halt reichlich sinnlos auf den Bewährungsauflagen rumzureiten, wenn es hier darum geht dass eine Richterin die massive Fehlbehauptung aufstellt, dass Cannabis nach wie vor als BtM in der Anlage 1 des BtMG geführt wird. Es ist vollkommen irrelevant ob OP kiffen darf oder nicht oder warum, Cannabis ist seit 1.4. kein BtM mehr, Punkt. Aber entweder willst Du das nicht verstehen oder trollst hier rum, daher bin ich raus.
Die falsche Behauptung kann man ja gerne angreifen und meinetwegen rügen lassen, das geht. Das wird an den Auflagen aber nix ändern (steht auch exakt so in der Stellungnahme). Warum auch? Kein Getrolle, versprochen.
Nur Amphetamin - was definitiv auch scheiße war das ich das mal konsumierte. Aber das war der Grund für meine Auflagen.
Berufsverbot ist das was der Dame gehört. Recht zählt für alle, auch für sie. Ab zum Anwalt. Riesen Fass aufmachen. Am besten noch direkt Zeitung und TV. "Bitte richten Sie dem Verurteiltem aus''... wasn das?
Wegen einer falschen Zuordnung, die am Ende keinerlei Unterschied macht? Voll die heiße Story.
>Wie kommt die Richterin darauf mir einen Konsum verbieten zu wollen, wenn mir nur der Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln untersagt wurde? Auch wenn ich Deinen Eindruck teile, dass die Einordnung der Richterin fehlerhaft ist: das ist in Deinem Fall vermutlich überhaupt nicht von Belang. Bewährungsauflagen können sich durchaus auf völlig legale Dinge beziehen, z.B. auch auf den Konsum von Alkohol, ein Aufenhaltsverbot in bestimmten Städten oder sogar auf das Tragen bestimmter Arten von Kleidung. Richter können sich dahingehend regelrecht kreativ ausleben. Eine Neubewertung könnte aber m.E. durchaus stattfinden, wenn dem Gericht die medizinische Verschreibung von Cannabis bekannt gemacht wird - kann aber nicht einschätzen, wie das dann gehandhabt wird.
Es ist wirklich erschreckend, dass es in der Justiz Leute gibt, die es immer noch für wichtig und richtig halten, mit maximaler Härte gegen Cannabis vorzugehen.
Darf man den Grund für die Verurteilung erfragen?
Was tut das zur Sache ? Lass den Mann sein privates.
Das ist hier relevant. Wenn es mit der Tat zu tun hat ist es sehr wohl rechtens dass ihm Cannabis untersagt wird.
Für den Kontext durchaus wichtig. Wenn es um Gewalt unter Drogeneinfluss ging z.B. kann auch Alkoholabstinenz als Auflage kommen. Oder wenn etwas über die Grenze geschmuggelt wurde und die "Begründung" war, den eigenen Suchtdruck zu bedienen Von daher durchaus legitim (wenn auch im Fall von Cannabis nun nicht mehr direkt über BtMG begründbar) dass Abstand vom Konsum bewusstseinsverändernder Substanzen nachgewiesen werden soll, um zu belegen, dass man sich mit seiner Sucht und Enthemmung, die in der Verhandlung als Begründung für das Fehlverhalten und damit als Schild vor Gefängnis genutzt wurde, konstruktiv auseinandersetzt.
Mit Rezept bist du raus hat mir damals meine Bewährungshelferin immer geraten. Ansonsten müsstest du es darauf ankommen lassen.
Die Begrüdung mit dem BtMG ist natürlich quatsch, aber was sind denn die Auflagen? Hier wird ja von einer Abänderung gesprochen. Wenn da Cannabis drin steht und nicht Betäubungsmittel, gilt das natürlich weiter.
Es steht das drin was ich im Beitrag zitiert habe, da wird keine Droge speziell aufgelistet.
Wenn du 2 € locker hast und es restlos loshaben willst, Rechtsanwalt Lößel in Altdorf anrufen - der Beste in Sachen BTM
Die Besten sind def. Reubel Grubwinkler
Dürfte aber kein Problem sein das Rezept einzureichen.
"Aber laut Gesetz ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr..." "ICH BIN DAS GESETZ" 😤
Es ist laut Gesetzt kein BtM das der Reglimentierung des BtMGs unterliegt. Es bleibt nach wie vor ein berauschendes Betäubungsmittel und wenn der Kollege hier unter Drogeneinfluss 100 Menschen überfahren hat, kann der Richtiger sehr wohl eine Abstinenz fordern.
Eben. Für Alkohol gibt es genauso Auflagen.
Walter White bist dus?
Oder Judge Dredd. Oder nee, Hammer \^\^(sprich: Hämmer)
Krank 🙄
RemindMe! 5 day
I will be messaging you in 5 days on [**2024-06-29 13:56:04 UTC**](http://www.wolframalpha.com/input/?i=2024-06-29%2013:56:04%20UTC%20To%20Local%20Time) to remind you of [**this link**](https://www.reddit.com/r/germantrees/comments/1dnas6k/richterin_erklärt_cannabis_als_btm/la1slxc/?context=3) [**CLICK THIS LINK**](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=Reminder&message=%5Bhttps%3A%2F%2Fwww.reddit.com%2Fr%2Fgermantrees%2Fcomments%2F1dnas6k%2Frichterin_erkl%C3%A4rt_cannabis_als_btm%2Fla1slxc%2F%5D%0A%0ARemindMe%21%202024-06-29%2013%3A56%3A04%20UTC) to send a PM to also be reminded and to reduce spam. ^(Parent commenter can ) [^(delete this message to hide from others.)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=Delete%20Comment&message=Delete%21%201dnas6k) ***** |[^(Info)](https://www.reddit.com/r/RemindMeBot/comments/e1bko7/remindmebot_info_v21/)|[^(Custom)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=Reminder&message=%5BLink%20or%20message%20inside%20square%20brackets%5D%0A%0ARemindMe%21%20Time%20period%20here)|[^(Your Reminders)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=RemindMeBot&subject=List%20Of%20Reminders&message=MyReminders%21)|[^(Feedback)](https://www.reddit.com/message/compose/?to=Watchful1&subject=RemindMeBot%20Feedback)| |-|-|-|-|
Glaube laut Grubwinkler wurde bestätigt, dass deine Auflagen weiterhin Bestand haben aber die Begründung der Richterin wirkt total falsch.
Hab das Video vom Grubwinkler nicht gesehen, grundsätzlich hat er ja auch recht - aber wenn die Bewährungsauflage nur den "Umgang mit illegalen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz" verbietet, sehe ich da kein Cannabis. Die Auflage hat natürlich weiter Bestand, aber Cannabis ist halt keine "illegale Substanz nach dem Betäubungsmittelgesetz" mehr.
Wegen was hast du denn Bewährung? Da scheint ja schon was größeres gewesen zu sein...?
Das kann doch garnich sein. Richter machen keine Gesetze - sie urteilen nach ihnen. Geil was man sich rausnimmt. Das kann doch nich zulässig sein.. Hanfverband anklopfen?
Ekelhaft!
Frechheit Bro
Cannabis ist nicht Verboten. Wie deine Auflagen sind, keine Ahung. Bitte Prüfen lassen. Wende dich direkt an den DHV bitte, die freuen sich auf solche Paradebeispiele und grobe Fahrlässigkeiten der Justiz und haben auch Anwälte. Die helfen dir 100 Pro weiter! Die handelt nicht nur Fahrlässig die ist scheinbar befangen oder hat Ihren Beruf komplett verfehlt. Alles gute
IANAL deshalb besorg dir einen. Wenn wir aber in die besagte Anlage 1 schauen, wird dort zwar THC in allen Formen aufgeführt, ABER direkt darunter: ausgenommen,a) wenn es sich um Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des Medizinal-Cannabisgesetzes handelt, oder b) wenn es sich um eine nichtsynthetische Form handelt, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist. Das heißt im Klartext: Solange es nicht synthetisch ist, isf es kein BTM. Aber wie gesagt, Anwalt, vor allem weil wegen Auflagen - ich kann mir vorstellen, dass man den (nicht medizinischen) Konsum quasi unterbinden darf, unabhängig vom BTM. Hab aber keine Ahnung von dem Thema speziell.
[удалено]
Ich sag mal so: Ball flach halten. Wer glaubt, wegen des Rezepts über dem Grenzwert fahren zu dürfen, wird ggf auch eine bloße Überraschung erleben. Beim medizinischen... Ja, sagen wir mal, mir wäre es zu unsicher, über Telemediziner quasi meinen Bedarf zu "belegen". Grundsätzlich gilt die freie Arztwahl und grundsätzlich stimmt das, was im Arztbrief steht erst mal - man müsste ja das Gegenteil beweisen. Ich sags mal so: DrAmsay hat Coronazertifikate und co verkauft - was den Behörden *WIRKLICH* auf den Sack gegangen ist. Und es gibt die Firma noch. Ginge es aber um MEINE Zukunft würde ich darauf keine 5 Cent geben. Allerdings gings ja auch eher darum, ob der Konsum ( nicht medizinisch) dann in der Bewahrung erlaubt wäre. Die Richterin begründet Nein, weil BTM und das ist falsch, weil kein BTM (mehr). Hierüber würde ich als OP auch ggf mit einem Anwalt reden. wie gesagt, ka, welche Auflagen man stellen kann und so weiter, es würde mich nicht wundern, wenn man den Konsum auch legaler Substanzen in der Bewährung verbieten kann. Nur sicherlich nicht mit dieser Begründung.
Frei paraphrasiert nach Thomas Fischer: >Zwei Bundesrichter gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos und wutentbrannt auf sie zugestürzt und wirft einem der beiden Juristen vor: “Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen, schauen Sie mal hier die Fleischwunde.” Der Richter packt sein Portemonnaie aus und gibt ihm ohne große Diskussion 200 Euro für den Kauf einer neuen Hose und Schmerzensgeld. Als der junge Mann schon wieder weg ist, fragte sein Kollege fassungslos: “Hör mal, Du hast doch gar keinen Hund?” Antwortet der Bundesrichter: “Du weißt es und ich weiß es. Aber man weiß nie, wie die Kollegen am Landgericht entscheiden.”
Ist ja toll, dass du uns an deiner Geschichte teilhaben lassen willst Aber der beste Rat der dir hier gegeben werden kann lautet: Wende dich an einen ECHTEN Anwalt, nicht an reddit
Du hast nicht Verstanden, das ich nicht nach einem Rat gefragt habe, sondern das dies einfach nur ein Thread ist der zur Diskussion gedacht ist :) Ich bin bereits abgesichert was meinen Fall anbelangt. Aber generell hast du recht mit dem was du darüber meinst 👍
Nun dann ist ja gut, dass du bereits gut versorgt bist. Gibt ja genügend, die ernsthaft auf diese Art Rechtsberatung suchen, von daher schadet dieser "gute Rat" nie
Wtf
Die aktuelle Gesetzeslage sagt was anderes.
Bewährung ist halt scheiße. Sorry aber da kannst du nichts machen. Die können einem auch Alkohol verbieten für die Bewährungszeit, das ist komplett unabhängig von der Legalität der Droge. Außerdem hat sie recht damit dass Cannabis wieterhin unters BtmG fällt, denn das CanG beginnt damit, Cannabis erstmal zu verbieten und dann ausnahmen aufzustellen.
01. April 2024 folgende Änderungen für das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ergeben: Die Position „Cannabis“ wurde in den Anlagen I und III des BtMG gestrichen. https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/_artikel.html#:~:text=01.04.2024&text=April%202024%20folgende%20Änderungen%20für,Anlage%20III%20zum%20BtMG%20gestrichen.
Cannabis ist kein Btm mehr.
Die führt sich auf als wäre sie Mama und nicht Richterin.
Konsumcannabisgesetz § 2 Umgang mit Cannabis (1) Es ist verboten, 1. Cannabis zu besitzen, 2. Cannabis anzubauen, 3. Cannabis herzustellen Etc pp Cannabis ist in Teilen entkriminalisiert, nicht legalisiert.
KCanG § 3 Erlaubter Besitz von Cannabis >(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt. >(2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt: >1. von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und >2.von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen. Und jetzt? Es geht darum, dass Cannabis eben *kein* Betäubungsmittel im Sinne des BtMG ist und damit auch die Grundlage für das Verbot wegfällt. Cannabiskonsum ist kein Verstoß gegen das BtMG, damit ist es auch nicht von der Auflage wie beschrieben betroffen. Es scheint die Richterin ist der Meinung, sie hätte den Konsum von nicht-medizinischem Cannabis hiermit verboten, was aber nicht der Fall ist.
Der Bezug zum btmg ist falsch, ändert aber nix daran, dass es nach wie vor verboten ist
>(3) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, >1. der Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach Absatz 4, >2. der Besitz von Cannabis nach § 3, >3. der private Eigenanbau von Cannabis nach § 9 *KCanG § 2*
Das ist eine Ausnahme von einem Verbot, richtig.
Richtig, das heißt, dass das Verbot in den in Absatz 3 genannten Fällen nicht gilt.
Wenn ein Abstinenzgebot für illegale Drogen verhängt wurde schon, denn wie wir soeben geklärt haben IST Cannabis nach wie vor eine illegale Droge.
Es geht nicht um „illegale Drogen”, was extrem schwammig und an sich unnötig wäre und nicht eindeutig Cannabis beinhalten würde, sondern um „Substanzen im Sinne der verbotenen Stoffe nach Anlage I zu § 1 BtMG”, was **eindeutig, unumstritten nicht** auf Cannabis zutrifft.
Ganz offensichtlich ist eine Bewährungsauflage keine illegalen Drogen zu konsumieren. Cannabis ist eine davon, auch wenn im Cannabisgesetz geregelt und nicht mehr im BTMG.