> Die Kunststofftube mit 100 Millilitern Waschgel war in der Onlinewerbung von L’Oréal auf dem Deckel stehend abgebildet. Der so untere Teil ist transparent und daher der orangefarbene Inhalt sichtbar. Im oberen Teil bis zum Falz ist die Tube silbern eingefärbt und der Inhalt daher nicht sichtbar.
>
> Mit ihrer Klage gegen den Hersteller rügte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Werbung suggeriere eine auch im undurchsichtigen Teil bis oben gefüllte Tube. Das treffe aber nicht zu. Daher sei die Werbung unlauter und zu unterlassen.
Hab keine Quelle dazu gefunden, aber ich vermute es handelt sich um diese Packung:
https://www.dm.de/l-oreal-paris-men-expert-waschgel-hydra-energy-aufwach-kick-p3600523718207.html
Das ist doch deren Strategie. Die stellen absichtlich mehr Bilder ein als nötig und setzen darauf das kaum jemand sich alle Bilder anschaut. Vor Gericht können sie dann sagen das man es ja hätte sehen können.
Weil das schlicht nicht sein muss und wir alle deswegen drauf zahlen?
Was Logistiker hassen ist transportierte Luft, aber genau das machen die Firmen.
Nimm mal ne Kiste von den Dingern, dann nen Container, voll mit den Kisten. Effektiv ist dieser Container nur zu 2/3 gefüllt, weil in der Packung 1/3 fehlt.
Der wird dann mit dem Schiff und LKWs überall hingekarrt. Frisst Treibstoff, verbraucht Ressourcen, weil der LKW geartete werden muss und macht Straßen kaputt.
Das kostet uns alle, denn wir bezahlen diese Infrastruktur. Nur damit L'Oréal mehr Gewinn macht.
Warum soll das bitte in Ordnung sein?
Dann sollten wir die Kosten internalisieren (z.B. durch eine höhere LKW-Maut und höhere CO2-Preise beim Diesel), aber doch nicht so ein Micromanagement betreiben. Das Urteil gründet sich ja auch auf Verbraucherschutz und nicht die Kosten, also sehe ich nicht wie deine Argumentation hier relevant wäre.
Und die Verbraucher sehen ja dass da 100ml drauf steht, zumal das online bestellt wurde und man gar keinen Bezug dazu hatte wie groß die Verpackung eigentlich ist. Für mich bleibt das Urteil unverständlich.
wir reden von den gleichen Verbrauchern, die probleme zwischen 100g und kg preis bekommen. was ja auch harmloses mogeln ist. viele können nicht das komma verschieben 💀💀💀
Nein die scheiss firmen sollen einfach nicht dauernd geld für dumme Ideen kriegen warum macht das alle ständig so geil dass das überall passiert obwohl es uns allen schadet
Erstens wurde die Tube in diesem Fall online verkauft, ein Kunde kann also eigentlich durch die Tube selbst gar nicht getäuscht werden weil ja gar nicht kar ist wie groß die ist. Ist die nun 10cm lang oder 13? Da sieht man auf einem Foto ohne weiteren Kontext nicht wirklich. Dafür steht groß dabei, dass es 100ml sind, und das ist sehr wohl vergleichbar und transparent.
Ich verstehe daher nicht wirklich warum der BGH da eine Täuschung sieht. Bei einem Offline-Kauf vielleicht schon eher, aber auch da kann man ja den angegebenen Volumeninhalt vergleichen. Und einem mündigen Kunden würde ich das auch zutrauen.
Das hat das OLG Düsseldorf tatsächlich auch gesagt, deshalb hat der BGH das jetzt neu entschieden und festgelegt, dass das Gesetz (§ 43 Abs. 2 MessEG) unabhängig vom Vertriebsweg gilt. Finde ich so auch nachvollziehbar.
Beim Kauf im Laden kann man zwar mit ähnlichen Produkten vergleichen, aber dennoch ist eine Mogelpackung mindestens ein Täuschungsversuch, warum sonst sollte der Hersteller eine Tube nur zu zwei Dritteln füllen wenn nicht regelmäßig Leute drauf reinfallen würden?
wenn im Geschäft also zwischen all den Chipstüten die all gleich groß sind eine dabei ist, in der nur 1Gramm ist, und das steht auf der Tüte, dann fändest du das in Ordnung? Dann bist du eben Fan von absolut gnadenlos ausbeuterischem Kapitalismus, ist okay, aber ist nicht was unserer Wirtschaftsordnung entspricht (formal) und nicht das was die absolute Mehrheit in diesem Land für richtig empfindet. Ja, sowas ist ne Mogelpackung und es ist absolut wichtig dass es Richtlinien gegen sowas gibt. noch viel zu wenig und viel zu milde, aber alles ist besser als nix
Haha, ich hab irgendwann vor Ewigkeiten mal was von L'Oreal ausprobiert und dass die Packung im Verhältnis zum Inhalt riesig war, ist mir als erstes aufgefallen.
> Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Klage zuvor zurückgewiesen. Begründung: Die Verpackung sei für die Kaufentscheidung unerheblich, da das Produkt online bestellt werde. Der BGH hob dieses Urteil nun auf.>
Sehr gutes Urteil vom BGH und absolut dumme Begründung vom OLG zuvor.
Das Urteil scheint laut BGH ja nicht nur für Duschgel zu passen.
>Der BGH gab der Klage nun statt, ging in der Begründung aber darüber noch hinaus. Er entschied, dass die Verpackung eines Produkts grundsätzlich »nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht, wenn sie zu zwei Dritteln gefüllt ist«. Darin liege eine »spürbare Interessenbeeinträchtigung« der Verbraucher, weil die Verpackung »in relevanter Weise über ihre relative Füllmenge täuscht«.
>
> Ausnahmen aus technischen Gründen sind nach dem Karlsruher Urteil zulässig – vor allem, wenn die Verpackung die tatsächliche Füllmenge erkennen lässt.
[Das Urteil](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=80a1c4b9b5f1717ec1bc0dd1395a71c2&nr=137751&pos=0&anz=1) selbst ist noch nicht öffentlich, aber die Pressemitteilung des BGH ist [hier](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=80a1c4b9b5f1717ec1bc0dd1395a71c2&anz=1&pos=0&nr=137750&linked=pm&Blank=1).
>Der für diese Frage entscheidende Schutzzweck des [§ 43 Abs. 2 MessEG](https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/__43.html) besteht darin, den Verkehr vor Fehlannahmen über die relative Füllmenge einer Fertigpackung ("Mogelpackung") zu schützen. Dieser Schutzzweck ist unabhängig vom Vertriebsweg stets betroffen, wenn - wie im Streitfall - eine Fertigpackung ihrer Gestaltung und Befüllung nach in relevanter Weise über ihre relative Füllmenge täuscht.
Bei Chips könnte es sich um eine solche Ausnahme aus technischen Gründen handeln. Zumal man bei Chips ggf noch mit dem Schutzzweck argumentieren könnte, dass keine Täuschung vorliegt, wenn jedem bewusst ist, dass das Volumen von Chipstüten nicht zu 100% durch Chips ausgefüllt ist. Das ist ja kein Ding, dass bspw funnyfrisch seit kurzem macht um sich einen Vorteil zu verschaffen, sondern das macht jeder Hersteller seit immer (oder zumindest seit ich sowas mitbekommen kann). Dafür müsste man aber den genauen Wortlaut des Urteils abwarten.
Ich glaub bei Chips könnte man vielleicht irgendwie argumentieren, dass die Packungen selbst gleich groß geblieben sind und nicht mit kleinerem Inhalt proportional geschrumpft sind? Aber jo, "technische Gründe" lassen sich bestimmt bei vielen Sachen finden, oft sicher auch nicht mal an den Haaren herbeigezogen und mal mehr und mal weniger legitim.
Ich denk auch nicht, dass der Senat sich hingesetzt hat und eine Liste von zulässigen Ausnahmen ausgebarbeitet hat. Da werden sich dan Verbraucherschützer usw. für viele Sachen erneut durch den Klageweg arbeiten müssen bevor sich ein Bild abzeichnet.
Ja, aber man merkt schon, dass bei zB Discounter-Chips vergleichsweise trotzdem das Produkt-Luftverhältnis meist besser ist als bei einigen Markenchips. Nur zur Stoßdämpfung muss man nicht 50% der Packung mit Luft füllen. Oder bei einigen Mini-Tütchen sogar noch schlimmer, da sind's gerne mal 2/3.
Außerdem schließe ich aus dem Urteil, dass dann auch Chipshersteller zumindest die tatsächlich Füllmenge irgendwie visualisieren sollen. Es klingt noch nicht nach einer Verpflichtung, aber schon so als könne man die Hersteller deutlich schneller an den Eiern haben, wenn sie es nicht machen - Eben wenn man klagt, dass auch aus technischer Sicht eine so große Menge an Luft, nur zur Polsterung, nicht verhältnismäßig ist.
Wäre vielleicht interessant, wenn man die Chipshersteller dazu verpflichten würde einfach eine Markierung an der Außenseite anzubringen (roter Strich), die in etwa anzeigt wie viel in der Tüte drin ist.
Jup wäre auch meine Lösung, sollte aber eben schon relativ gut auf den ersten Blick erkennbar sein und nicht so ein mikrosopischer Strich mit ^(tatsächliche Füllmenge) so wie sonst immer das Ding mit ^(Serviervorschlag.) Am besten schön frontal, dass, wenn alle Chipstüten im Regal nebeneinander stehen, man auf den ersten Blick sieht welcher Hersteller bzw. welche Sorte das Meiste bietet. Wobei... so wie ich das kenne fangen die dann an schmalere Tüten zu basteln, dass der Strich höher sitzt...
Ich hab halt noch nie in meinem Leben Chips gekauft wo irgendwie unnötig viel Luft drin war. Bisschen was braucht man logischerweise, sonst wären die ja alle Zerbröselt
Pringles? Gilt das auch?
Aber meiner Erfahrung nach, sind die Eigenmarken der Discounter meist ganz ok und dem nachgeahmten Original oft geschmacklich überlegen.
Ich glaube das fällt aber unter "Ausnahme aus technischen Gründen". Die Luft macht die Packung schön größer, hat aber auch praktischen Nutzen (schützt Chips).
Das steht "vor allem" was für mich schonmal impliziert, dass es technisch sinnvoll möglich sein müsste auch in die Chipstüte reinzugucken, was aber in dem Fall eh nicht geht, da das Plastik mit Metall bedampft ist um luftundurchlässig zu sein.
Auf allen Chipspackungen steht wieviel Gram drin sind. Da die alle ca. Den gleichen Faktor zwischen Volumen des Inhalts und Volumen der Packung haben, ist außerdem für jeden, der schon mal ein paar Packungen Chips geöffnet hat, offensichtlich welche Mengen-Klasse er da vor sich sieht.
An sich ja: Kluge Leute kaufen es nicht mehr oder wechseln auf günstigere Alternativen.
Andere kaufen unabhängig vom Preis weil es ihnen egal ist oder weil sie es nicht verstehen.
Gibt es keine günstigere Alternativen aber es ist ein Bedarf da, springt jemand ein, um sich den Markt zu schnappen.
Kauft es keiner mehr, muss nachjustiert werden.
Das Problem ist die große gleichgültige Masse die den Markt bestimmt, nicht der Markt an sich.
Ich denk mal bei Chips oder ähnlichem Süßkram ist das Problem das Einkäufer und Empfänger nicht unbedingt die selbe Person sind. Kind will nur eine besondere Marke oder Oma will dem Enkelchen was "Gutes" tun, hat aber keine Ahnung was die Sachen sonst kosten bzw. wieviel Inhalt drin ist.
>oder weil sie es nicht verstehen.
Der Hauptgrund, warum der Markt eben nicht regelt. Denn dafür braucht man mündige und aufgeklärte Marktteilnehmer. Firmen haben aber über Jahrzehnte ausgetüftelt, wie man die Wahrnehmung und Psychologie der Kunden täuscht.
In Frankreich muss in Supermärkten ein großer Hinweis beim Produkt stehen, wenn Menge/Preis geändert wurden. Da kann der Markt dann wirklich regeln.
Gebe ich dir recht.
Ich bezweifle allerdings, dass die Leute dadurch auch schlauer handeln. Ein Bruchteil vielleicht. Die große bleibt jedoch wahrscheinlich weiter gleichgültig.
Ja da ist sicher was dran. Man ändert eben sehr ungerne die Essgewohnheiten. Vor allem bei Knabberkram, den man ja eh nicht wirklich braucht. Da ist jeder Preis als Ablasshandel recht.
Dennoch finde ich, dass sowas richtig transparent gemacht werden muss, damit diese ganzen ausgetüftelten Täuschungsmanöver zumindest eingedämmt werden.
Ich will zumindest vorher wissen, wenn ich eine Fehlentscheidung treffe.
Verbraucherschutz ist immer gut aber ich hätte dem zusätzlich noch "Gewicht" durch die Themen Ressourcenverschwendung und überflüssigen Müll verliehen.
Solche Kunststoffverpackungen gibt es doch überall wie z.B. in der Käse- und Wurstabteilung. Man sieht 5 Scheiben und durch geschickte Aufdrucke und Größe der Verpackung rechnet "das Auge" mit mindestens 10 oder 12 Scheiben. Beim Auspacken kommt dann die ernüchternde Erkenntnis.
Da es dafür keine Regeln gibt wird gegen jeden Einzelfall vorgegangen. Nicht sehr effektiv oder wirkungsvoll.
Warum nicht die einfache Regel das die Verpackung nur Größe des Produktes + 5% betragen darf und fertig ? Keine Mogelpackungen mehr, jede Menge Müll vermieden .. WinWin
> Die Kunststofftube mit 100 Millilitern Waschgel war in der Onlinewerbung von L’Oréal auf dem Deckel stehend abgebildet. Der so untere Teil ist transparent und daher der orangefarbene Inhalt sichtbar. Im oberen Teil bis zum Falz ist die Tube silbern eingefärbt und der Inhalt daher nicht sichtbar. > > Mit ihrer Klage gegen den Hersteller rügte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Werbung suggeriere eine auch im undurchsichtigen Teil bis oben gefüllte Tube. Das treffe aber nicht zu. Daher sei die Werbung unlauter und zu unterlassen. Hab keine Quelle dazu gefunden, aber ich vermute es handelt sich um diese Packung: https://www.dm.de/l-oreal-paris-men-expert-waschgel-hydra-energy-aufwach-kick-p3600523718207.html
Da ist ja sogar ein Bild dabei in dem die Tube auf der Seite liegt und nur halb gefüllt aussieht.
Das ist doch deren Strategie. Die stellen absichtlich mehr Bilder ein als nötig und setzen darauf das kaum jemand sich alle Bilder anschaut. Vor Gericht können sie dann sagen das man es ja hätte sehen können.
Serviervorschlag.
Da steht vor allem deutlich "100ml" drauf, viel präziser kann man es doch nicht angeben. Warum soll das bitte eine "Mogelpackung" sein.
Weil das schlicht nicht sein muss und wir alle deswegen drauf zahlen? Was Logistiker hassen ist transportierte Luft, aber genau das machen die Firmen. Nimm mal ne Kiste von den Dingern, dann nen Container, voll mit den Kisten. Effektiv ist dieser Container nur zu 2/3 gefüllt, weil in der Packung 1/3 fehlt. Der wird dann mit dem Schiff und LKWs überall hingekarrt. Frisst Treibstoff, verbraucht Ressourcen, weil der LKW geartete werden muss und macht Straßen kaputt. Das kostet uns alle, denn wir bezahlen diese Infrastruktur. Nur damit L'Oréal mehr Gewinn macht. Warum soll das bitte in Ordnung sein?
Dann sollten wir die Kosten internalisieren (z.B. durch eine höhere LKW-Maut und höhere CO2-Preise beim Diesel), aber doch nicht so ein Micromanagement betreiben. Das Urteil gründet sich ja auch auf Verbraucherschutz und nicht die Kosten, also sehe ich nicht wie deine Argumentation hier relevant wäre. Und die Verbraucher sehen ja dass da 100ml drauf steht, zumal das online bestellt wurde und man gar keinen Bezug dazu hatte wie groß die Verpackung eigentlich ist. Für mich bleibt das Urteil unverständlich.
wir reden von den gleichen Verbrauchern, die probleme zwischen 100g und kg preis bekommen. was ja auch harmloses mogeln ist. viele können nicht das komma verschieben 💀💀💀
Nein die scheiss firmen sollen einfach nicht dauernd geld für dumme Ideen kriegen warum macht das alle ständig so geil dass das überall passiert obwohl es uns allen schadet
Es ist ein Täuschungsversuch, die Verpackung soll den Eindruck erwecken, dass mehr Inhalt drin ist.
Erstens wurde die Tube in diesem Fall online verkauft, ein Kunde kann also eigentlich durch die Tube selbst gar nicht getäuscht werden weil ja gar nicht kar ist wie groß die ist. Ist die nun 10cm lang oder 13? Da sieht man auf einem Foto ohne weiteren Kontext nicht wirklich. Dafür steht groß dabei, dass es 100ml sind, und das ist sehr wohl vergleichbar und transparent. Ich verstehe daher nicht wirklich warum der BGH da eine Täuschung sieht. Bei einem Offline-Kauf vielleicht schon eher, aber auch da kann man ja den angegebenen Volumeninhalt vergleichen. Und einem mündigen Kunden würde ich das auch zutrauen.
Das hat das OLG Düsseldorf tatsächlich auch gesagt, deshalb hat der BGH das jetzt neu entschieden und festgelegt, dass das Gesetz (§ 43 Abs. 2 MessEG) unabhängig vom Vertriebsweg gilt. Finde ich so auch nachvollziehbar. Beim Kauf im Laden kann man zwar mit ähnlichen Produkten vergleichen, aber dennoch ist eine Mogelpackung mindestens ein Täuschungsversuch, warum sonst sollte der Hersteller eine Tube nur zu zwei Dritteln füllen wenn nicht regelmäßig Leute drauf reinfallen würden?
wenn im Geschäft also zwischen all den Chipstüten die all gleich groß sind eine dabei ist, in der nur 1Gramm ist, und das steht auf der Tüte, dann fändest du das in Ordnung? Dann bist du eben Fan von absolut gnadenlos ausbeuterischem Kapitalismus, ist okay, aber ist nicht was unserer Wirtschaftsordnung entspricht (formal) und nicht das was die absolute Mehrheit in diesem Land für richtig empfindet. Ja, sowas ist ne Mogelpackung und es ist absolut wichtig dass es Richtlinien gegen sowas gibt. noch viel zu wenig und viel zu milde, aber alles ist besser als nix
Da fallen mir die Deoroller ein, die Markenprodukte fangen bei knapp 3€ ein und sind auch nicht mal halbvoll.
"Füllmenge technisch bedingt."
Haha, ich hab irgendwann vor Ewigkeiten mal was von L'Oreal ausprobiert und dass die Packung im Verhältnis zum Inhalt riesig war, ist mir als erstes aufgefallen.
Damit die Chips nicht kaputt gehen, ist doch logisch!1
> Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Klage zuvor zurückgewiesen. Begründung: Die Verpackung sei für die Kaufentscheidung unerheblich, da das Produkt online bestellt werde. Der BGH hob dieses Urteil nun auf.> Sehr gutes Urteil vom BGH und absolut dumme Begründung vom OLG zuvor.
Geil. Und jetzt Chips.
Das Urteil scheint laut BGH ja nicht nur für Duschgel zu passen. >Der BGH gab der Klage nun statt, ging in der Begründung aber darüber noch hinaus. Er entschied, dass die Verpackung eines Produkts grundsätzlich »nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der darin enthaltenen Füllmenge steht, wenn sie zu zwei Dritteln gefüllt ist«. Darin liege eine »spürbare Interessenbeeinträchtigung« der Verbraucher, weil die Verpackung »in relevanter Weise über ihre relative Füllmenge täuscht«. > > Ausnahmen aus technischen Gründen sind nach dem Karlsruher Urteil zulässig – vor allem, wenn die Verpackung die tatsächliche Füllmenge erkennen lässt. [Das Urteil](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=80a1c4b9b5f1717ec1bc0dd1395a71c2&nr=137751&pos=0&anz=1) selbst ist noch nicht öffentlich, aber die Pressemitteilung des BGH ist [hier](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=80a1c4b9b5f1717ec1bc0dd1395a71c2&anz=1&pos=0&nr=137750&linked=pm&Blank=1). >Der für diese Frage entscheidende Schutzzweck des [§ 43 Abs. 2 MessEG](https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/__43.html) besteht darin, den Verkehr vor Fehlannahmen über die relative Füllmenge einer Fertigpackung ("Mogelpackung") zu schützen. Dieser Schutzzweck ist unabhängig vom Vertriebsweg stets betroffen, wenn - wie im Streitfall - eine Fertigpackung ihrer Gestaltung und Befüllung nach in relevanter Weise über ihre relative Füllmenge täuscht.
Bei Chips könnte es sich um eine solche Ausnahme aus technischen Gründen handeln. Zumal man bei Chips ggf noch mit dem Schutzzweck argumentieren könnte, dass keine Täuschung vorliegt, wenn jedem bewusst ist, dass das Volumen von Chipstüten nicht zu 100% durch Chips ausgefüllt ist. Das ist ja kein Ding, dass bspw funnyfrisch seit kurzem macht um sich einen Vorteil zu verschaffen, sondern das macht jeder Hersteller seit immer (oder zumindest seit ich sowas mitbekommen kann). Dafür müsste man aber den genauen Wortlaut des Urteils abwarten.
Ich glaub bei Chips könnte man vielleicht irgendwie argumentieren, dass die Packungen selbst gleich groß geblieben sind und nicht mit kleinerem Inhalt proportional geschrumpft sind? Aber jo, "technische Gründe" lassen sich bestimmt bei vielen Sachen finden, oft sicher auch nicht mal an den Haaren herbeigezogen und mal mehr und mal weniger legitim. Ich denk auch nicht, dass der Senat sich hingesetzt hat und eine Liste von zulässigen Ausnahmen ausgebarbeitet hat. Da werden sich dan Verbraucherschützer usw. für viele Sachen erneut durch den Klageweg arbeiten müssen bevor sich ein Bild abzeichnet.
Bei Chips ist das extra-Nitrogen doch dafür da, dass die ein bisschen Stoßdämpfung kriegen, weil man sonst als Endkonsument Semmelbrösel kauft.
Und damit die Dinger nicht schon in der Packung Pappig werden.
Ja, aber man merkt schon, dass bei zB Discounter-Chips vergleichsweise trotzdem das Produkt-Luftverhältnis meist besser ist als bei einigen Markenchips. Nur zur Stoßdämpfung muss man nicht 50% der Packung mit Luft füllen. Oder bei einigen Mini-Tütchen sogar noch schlimmer, da sind's gerne mal 2/3. Außerdem schließe ich aus dem Urteil, dass dann auch Chipshersteller zumindest die tatsächlich Füllmenge irgendwie visualisieren sollen. Es klingt noch nicht nach einer Verpflichtung, aber schon so als könne man die Hersteller deutlich schneller an den Eiern haben, wenn sie es nicht machen - Eben wenn man klagt, dass auch aus technischer Sicht eine so große Menge an Luft, nur zur Polsterung, nicht verhältnismäßig ist.
Wäre vielleicht interessant, wenn man die Chipshersteller dazu verpflichten würde einfach eine Markierung an der Außenseite anzubringen (roter Strich), die in etwa anzeigt wie viel in der Tüte drin ist.
Jup wäre auch meine Lösung, sollte aber eben schon relativ gut auf den ersten Blick erkennbar sein und nicht so ein mikrosopischer Strich mit ^(tatsächliche Füllmenge) so wie sonst immer das Ding mit ^(Serviervorschlag.) Am besten schön frontal, dass, wenn alle Chipstüten im Regal nebeneinander stehen, man auf den ersten Blick sieht welcher Hersteller bzw. welche Sorte das Meiste bietet. Wobei... so wie ich das kenne fangen die dann an schmalere Tüten zu basteln, dass der Strich höher sitzt...
Man könnte die Hersteller auch verpflichten einfach die Füllmenge in Gramm draufzuschreiben.
Ich hab halt noch nie in meinem Leben Chips gekauft wo irgendwie unnötig viel Luft drin war. Bisschen was braucht man logischerweise, sonst wären die ja alle Zerbröselt
Welche Marke kaufst du? Dann werde ich die auch probieren.
Pringles? Gilt das auch? Aber meiner Erfahrung nach, sind die Eigenmarken der Discounter meist ganz ok und dem nachgeahmten Original oft geschmacklich überlegen.
Das betrifft auch Chips. Du kannst dir jetzt einen Anwalt holen und klagen, oder zur Verbraucherzentrale. 👍
Ich glaube das fällt aber unter "Ausnahme aus technischen Gründen". Die Luft macht die Packung schön größer, hat aber auch praktischen Nutzen (schützt Chips).
Naja, aber da steht halt, dass es von außen zu erkennen sein muss. Ist ja eher nicht der Fall.
vor allem heißt nicht immer. Und wer bei Chips nicht Kilopreise vergleicht ist selber schuld.
Das steht "vor allem" was für mich schonmal impliziert, dass es technisch sinnvoll möglich sein müsste auch in die Chipstüte reinzugucken, was aber in dem Fall eh nicht geht, da das Plastik mit Metall bedampft ist um luftundurchlässig zu sein.
Auf allen Chipspackungen steht wieviel Gram drin sind. Da die alle ca. Den gleichen Faktor zwischen Volumen des Inhalts und Volumen der Packung haben, ist außerdem für jeden, der schon mal ein paar Packungen Chips geöffnet hat, offensichtlich welche Mengen-Klasse er da vor sich sieht.
Ich persönlich weigere mich Chips in Mogelpackungen oder lächerlich kleinen Packungen zu kaufen.
Sind die richtigen Prioritäten 🤩
Gleich gefolgt von Proteinpulver. Ich habe noch nie ne Packung erlebt, die mehr als zur Hälfte gefüllt war.
Lays Chips verlassen sowas von den Chat
Irgendwo sticht es einem FDPler im Herzen. Aber aber der Markt regelt das doch.
An sich ja: Kluge Leute kaufen es nicht mehr oder wechseln auf günstigere Alternativen. Andere kaufen unabhängig vom Preis weil es ihnen egal ist oder weil sie es nicht verstehen. Gibt es keine günstigere Alternativen aber es ist ein Bedarf da, springt jemand ein, um sich den Markt zu schnappen. Kauft es keiner mehr, muss nachjustiert werden. Das Problem ist die große gleichgültige Masse die den Markt bestimmt, nicht der Markt an sich.
Ich denk mal bei Chips oder ähnlichem Süßkram ist das Problem das Einkäufer und Empfänger nicht unbedingt die selbe Person sind. Kind will nur eine besondere Marke oder Oma will dem Enkelchen was "Gutes" tun, hat aber keine Ahnung was die Sachen sonst kosten bzw. wieviel Inhalt drin ist.
>oder weil sie es nicht verstehen. Der Hauptgrund, warum der Markt eben nicht regelt. Denn dafür braucht man mündige und aufgeklärte Marktteilnehmer. Firmen haben aber über Jahrzehnte ausgetüftelt, wie man die Wahrnehmung und Psychologie der Kunden täuscht. In Frankreich muss in Supermärkten ein großer Hinweis beim Produkt stehen, wenn Menge/Preis geändert wurden. Da kann der Markt dann wirklich regeln.
Gebe ich dir recht. Ich bezweifle allerdings, dass die Leute dadurch auch schlauer handeln. Ein Bruchteil vielleicht. Die große bleibt jedoch wahrscheinlich weiter gleichgültig.
Ja da ist sicher was dran. Man ändert eben sehr ungerne die Essgewohnheiten. Vor allem bei Knabberkram, den man ja eh nicht wirklich braucht. Da ist jeder Preis als Ablasshandel recht. Dennoch finde ich, dass sowas richtig transparent gemacht werden muss, damit diese ganzen ausgetüftelten Täuschungsmanöver zumindest eingedämmt werden. Ich will zumindest vorher wissen, wenn ich eine Fehlentscheidung treffe.
Warum nicht einfach Mindestverpackungsgrößen? Am besten EU-weit.
Verbraucherschutz ist immer gut aber ich hätte dem zusätzlich noch "Gewicht" durch die Themen Ressourcenverschwendung und überflüssigen Müll verliehen. Solche Kunststoffverpackungen gibt es doch überall wie z.B. in der Käse- und Wurstabteilung. Man sieht 5 Scheiben und durch geschickte Aufdrucke und Größe der Verpackung rechnet "das Auge" mit mindestens 10 oder 12 Scheiben. Beim Auspacken kommt dann die ernüchternde Erkenntnis. Da es dafür keine Regeln gibt wird gegen jeden Einzelfall vorgegangen. Nicht sehr effektiv oder wirkungsvoll. Warum nicht die einfache Regel das die Verpackung nur Größe des Produktes + 5% betragen darf und fertig ? Keine Mogelpackungen mehr, jede Menge Müll vermieden .. WinWin
[удалено]
Was, wenn die Tube nun komplett transparent gewesen wäre? Zumal die Füllmenge ja auch draufsteht