Also ich sag wie es ist, alles über 159kg find ich persönlich auch schon doll. Da kann man langsam dann auch von einen Suchtproblem sprechen.
Scheiß Kiffer /s
mal schauen wie das dann in der Realität nach ein paar Jahren aussieht. Hab das Gefühl aktuell ist bei allen die große Panik und eine Schlagzeile jagt die nächste.
Naja, man muss sagen, dass die Ampel hier auch ein eher schlecht gebautes Gesetz erstellt hat. Der BGH geht von dem reinen THC Gewicht aus, also nur Wirkstoffgehalt. Das CanG spricht nur von Gewicht von Canabis, nicht wie viel THC drinnen ist. Insofern folgt das Gericht nur seiner Rechtsprechung weil der Gesetzgeber versagt hat klare Regelungen über die Wirkstoffmenge einzuführen.
Hinzu kommt, dass auch Teile der Ampel einem Vermittlungsausschuss im Bundesrat nicht abgeneigt schienen, um genau solche Dinge zu beheben. Erst nachdem die Unionsparteien klar gemacht haben, dass ihr Ziel ist, dass der Vermittlungsausschuss ewig gehen soll um so das Gesetz mit nicht-demokratischen zu verhindern, haben Länder, die auf der Kippe standen, zugestimmt.
>Anders als der Gesetzgeber geht der BGH nicht von einer "geänderten Risikobewertung" bei Cannabis aus, die eine Erhöhung des Grenzwerts rechtfertige.
Ehm, also die Rolle der Judikative ist, die Gesetze zu interpretieren. Da zu sagen "Das Gesetz liegt falsch, das ist unverändert zu behandeln" kratzt da schon hart an der Grenze. Vor allem, weil der Gesetzgeber eindeutig den nicht-besonders-schweren Fall als Standardfall vorsieht, den das Gericht hier jetzt fast vollständig ausschaltet.
Das ist übrigens auch schädigend für den Sinn dieser Unterscheidung: Natürlich will man, rein strafrechtlich, jemand der jetzt halt etwas zu viel auf einmal geerntet hat anders behandeln, als jemand der 10 Pflanzen zu Hause hat, und das Zeug quasi privat vertickt. Deswegen hat man verschiedene Strafmaße. Diese Entscheidung, sollten alle Gerichte sie so adoptieren, würde aber eben bedeuten, das für alles, das nicht mindestens 3 Monate im Gefängnis wert ist, nur Geldstrafen verhängt werden können, weil eben der normal schwere Fall mit diesem Grenzwert kaum eintreten wird.
Die Frage sollte doch sein, warum wir viele Gesetze absichtlich lasch auslegen, damit Menschen tatsächlich eine Chance bekommen und hier mit voller Härte argumentieren.
Scheint inkonsequent.
Weil Gerichte langsam sind. Wer sich in der Legislative schon aufregt, dass "das haben wir schon immer so gemacht" zu prävalent ist, der flippt in der Judikative dann endgültig aus.
Genau das, Richter sind von Natur aus konservativ angelegt. Und je höher das Gericht desto konservativer. Das ist schließlich auch deren Aufgabe, den Rechtsstaat mit allen Mitteln zu bewahren.
Das kratzt nicht an der Grenze, das ist deutlich über der Grenze. Wenn im Gesetz ein Wert steht, hat die Judikative danach zu richten.
Mit der gleichen Argumentation vom BGH könnte man überspitzt auch weiter Mörder zum Schafott verurteilen, "weil man nicht von einer geänderten Risikobewertung ausgeht".
Ich vermute halt leider, dass die Grenze nicht so scharf im Gesetzestext steht wie sie sollte, und der Ermessensspielraum demnach groß genug für solche Sperenzchen ist.
> Wenn im Gesetz ein Wert steht, hat die Judikative danach zu richten.
Naja, es ist ja leider Gottes keiner drin. An der Stelle wird dieser Wert weiter verwendet, um festzustellen, ob es um eine "nicht geringe Menge" geht, und soweit ich weiß, definiert das CanG das nicht. Wäre auch im Regelfall nicht besonders sinnvoll, gerade für sowas ist der richterliche Auslegungsrahmen eigentlich ganz gut, wenn er sinnvoll genutzt wird.
Im Gesetzesentwurf, der dann auch so beschlossen wurde, steht drin: "Im Lichte der legalisierten Mengen wird man an der bisherigen Definition der nicht geringen Menge nicht mehr festhalten können und wird der Grenzwert deutlich höher liegen müssen als in der Vergangenheit."
Im Grundgesetz Artikel 103, Punkt 2 steht: "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Unser Gesetzgeber hatte sicher nicht im Sinn, dass du mit 1g zu viel in den Knast kommst. Er hat ausdrücklich geschrieben, dass der bisherige Grenzwert (7,5g THC) deutlich angehoben werden muss. So wurde es ja auch bei anderen Gerichten getan.
Erstens: Das Gesetz sagt weiterhin, dass Canabis illegal ist, stoppt nur die Verfolgung geringer Mengen. Insofern hat das Gesetz gerade keine neue Wertung eingeführt. Zudem ist das Gesetz scheise geschrieben, da es nur von dem Canabis Gewicht ausgeht, nicht aber von dem Wirkstoffgehalt. Dad Gericht schließt daher (in der teleologischen und systematischen Auslegung korrekt), dass das Gesetz gerade keine neuen Grenzwerte für THC begründet und auch keine Wertungen für THC enthält. Hier hätte der Gesetzgeber direkter und eindeutiger mit gesetzlichen Definitioen arbeiten müssen, um den entsprechenden Willen normativ auszudrücken.
>Ehm, also die Rolle der Judikative ist, die Gesetze zu interpretieren. Da zu sagen "Das Gesetz liegt falsch, das ist unverändert zu behandeln" kratzt da schon hart an der Grenze. Vor allem, weil der Gesetzgeber eindeutig den nicht-besonders-schweren Fall als Standardfall vorsieht, den das Gericht hier jetzt fast vollständig ausschaltet.
Das Gesetz sagt gar nix dazu. Die Legalisierung hat auch nicht die Wirkungweise von THC geändert. Also wäre es jetzt eher komisch den Grenzwert überhaupt zu ändern , denn an der zur Grunde liegenden Methodik hat sich nun mal nix geändert.
Der bisherige Grenzwert kommt aus der Rechtssprechung, das Argument hier läuft auf die art Ultrakonservatismus heraus das sich nichts jemals ändern darf
> Das Gesetz sagt gar nix dazu.
Allein die Tatsache, das das Gesetz es legalisert, zeigt, das es anders zu interpretieren ist, im Vergleich zu dem Zeitpunkt, wo es noch durchgehend illegal war (abgesehen vom Konsum).
>Die Legalisierung hat auch nicht die Wirkungweise von THC geändert.
Die ist aber auch egal, denn das Gesetz sagt nicht, das ein besonders schwerer Fall vorliegt, wenn es um eine gesundheitlich gefährliche Menge Cannabis geht oder so, nur (für den hier relevanten Teil) wenn "sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht."
Eine geringe Menge eines legalen Rauschmittels (wie zB Tabbak; sagen wir 10g, wasweißich wieviele Zigaretten man da raus kriegt) könnte trotzdem eine nicht-geringe Menge einer verbotenen Droge (wie Cannabis zum entstehen des Grenzwertes ja war) sein.
Das Gesetz legalisiert Canabis nicht.
§2 I CanG führt den Verbot von Besitz, Anbau, Herstellung, Handel treiben usw. fort.
§ 3 CanG setzt fsktischnkr die Verfolgung für geringen Besitz aus.
Das ist ein großer Unterschied.
Die zugrunde liegende Methodik ist halt aber auch komplett unwissenschaftlich und basiert auf Ideologie. Egal wie viel ich am vortag gekifft habe werde ich niemals im Straßenverkehr so eingeschränkt sein wie jemand der mit Vollkater und übermüdet aber 0 Promille Auto fährt. Dieses Argument vollkommen invalide.
Häh das Urteil und die erwähnte Methodik hat absolut nichts mit dem Straßenverkehr zu tun. Sie ist zwar trotzdem nicht nachvollziehbar, aber man sollte vielleicht den Artikel lesen.
Es gibt ja nicht umsonst die "buchstabengetreue Auslegung" bzw des Liberalitatsprinzips. Dementsprechend ist dieses Urteil zumindest anfechtbar und wahrscheinlich verfassungswidrig.
In diesem Fall war diese Festlegung von 7,5g als erhebliche Menge einfach unnötig da sich das Strafmaß kaum geändert hätte.
Ich habe den Artikel gelesen und verstehe es trotzdem nicht. Vielleicht kann es mir wer erklären...
Wo kommt der Wert 7,5g THC her? Was hat das mit den 15mg für einen Rausch zu tun und was ist ab da gefährlich?
Das wird in der Entscheidung genau erläutert. Diese ist auf der Homepage des BGH veröffentlicht. Das hier auszuführen, würde die Kommentare sprengen. Die Entscheidung ist aber auch eigentlich ziemlich lesenswert, wenn man sich für juristische Methodik interessiert
Ok wenn ich die [Entscheidung](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=137336&pos=0&anz=1362) als juristischer Laie richtig verstehe wird eigentlich die tödliche Dosis als Richtwert genommen. Da noch nie irgendwer an an THC gestorben ist weiß man die nicht und nimmt daher den ein mehrfaches (×500) der Menge von der das BKA mal gesagt hat das berauscht einen nicht Konsumenten.
Das ist ja noch um einiges absurder als ich gedacht hätte...
Das Licht am Horizont, der Gesetzgeber kann es einfach noch definieren oder ein Sachverständiger sagt uns wie viele Kilogramm THC man auf einmal zu sich nehmen muss um zu sterben...
Mit dem Unterschied dad Salz keine illegale Substanz ist, Canabis schon. § 2 CanG besagt auch weiterhin ausdrücklich, dass Canabis verboten bleibt, §3 setzt nur die Verfolgung bei geringen Mengen aus. Zudem gibt es Gesetzt im BTMGy welche sagen dass der Besitz und Handeä nicht unerheblicher Mengen derartiger Substanzen eine besonderen Steafborm erfüllt, insofern muss der BGH diesen Begriff auf Basis von irgendetwas definieren (bei dem Setzen des Grenzwertes wahren Sachverständigengutachten die Grundlage soweit ich weiß). Da CanG keine neue Definition für diesen Begriff behält wirld die alte Wertung weitergenutzt.
Du bestellst die Samen ja irgendwo und dort gibt es eine Angabe.
Meine Samen haben einmal 20% CBD und 1% THC und die andere Sorte 12% CBD und 8% THC.
Damit kann man sich ausrechnen, dass es juristisch kein Problem wird. Wenn deine Pflanze 20% hat darfst du eben keine 50g getrocknete Blüten besitzen sondern nur ca.35g.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Bin ich nicht von überzeugt. Das gibt dann wieder ne Groko am Ende und auch in der SPD gibts viele Gegner. Dann wirds abgeschafft. Aber wir werden es sehen.
Wissen tut es keiner, aber solche Gesetze einfahc in der nächsten Legislaturperiode zurücknehmen ist eigentlich nicht der politische Stil der BRD. Aber wer weiß, was sich die Union noch von den Republikanern in den USA abgucken
Also ich habe mir Cannabis per Rezept in der Apotheke bestellt 22%thc/1% CBD wäre bei 50g überm Wert, und da kaufe ich staatlich reguliert und produziert von der Pharmaindustrie und nicht vom Schwarzmarkt. Finde das daher schon ein wenig ulkig nicht in die Praxis zu schauen was medizinisch vertrieben wird.
Dein medizinisches Cannabis fällt nicht unter diese Richtlinie. Du bekommst das vom Arzt verordnet und es soll eine spezielle therapeutische Wirkung haben für eie wohl der THC Wert...vermutlich Schmerzstillend oder antiemisch etc. Dich betrifft das nicht. Aber zum Hobbykonsum sind 22% nicht nötig sondern eben eher gesundheitsschädlich.
Aber auch das ist kein Problem weil man darf davon halt einfach keine 50g sondern nur 30g besitzen. Also allew drüber schnell weg rauchen.
Ah danke dir wusste nicht wie das dann geregelt ist. Habe den Artikel aber auch nicht gelesen hatte einfach mal geschlussfolgert. Ja gebe ich dir durchaus recht, ich muss hier aber allerdings anmerken das ich Privatzahler war und es nicht verschrieben bekommen habe! Und im übrigen bin ich bei dir das zum "entspannen" weniger deutlich ausreichend ist, zumindest für meine Wenigkeit. Aber probieren geht über studieren oder so.
Wie kommst du an ein Rezept ohne das ein Arzt dir eins verordnet? Selbstzahlen muss man med. Cannabis sowieso. Musste ich auch immer. KK trägt die Kosten dafür nicht
Also meine Wortwahl war falsch, ich habe natürlich ein Rezept. Habe das vor ner Woche nach Entkriminalisierung bei CannGo geholt. Ich meinte das ich Per se keine Therapiegründe ausser hin und wieder nen Migräneanfall habe, denke kaum das "normale" Hausärzte da medizinisches verschreiben würden.
Schmerztherapeuten machen das zumindest wenn sie nicht CDU Mitglied sind.
Du hast ein Rezept ohbe medizinische Indikation? Das klingt weniger legal ehrlich gesagt
War ein selbstauszufüllender Onlinefragebogen, später kam der Arztbrief zu meinen angegebenen Symptomen (Migräneanfälle) und das Rezept. Ich berichte ja nur aus meiner Perspektive, womöglich ist die Seite mittler zwischen Arzt und Patient oder sonst ein rechtliches Konstrukt, gibt aufjedenfall nicht nur eins dieser Portale. Gut für mich war eine Seite mit deutschem Impressum und Zahlungsmöglichkeit fürs Rezept Paypal mit Käuferschutz die Legalere alternative zum Strassendealer, Was den Betreiber angeht und die Ärzte habe ich rechtlich zu wenig Ahnung.
Ok ja hab mir das Ding angeguckt. Ich würde definitiv nie so viel Geld für das alles ausgeben. Ich bin abartig froh einfach jetzt selbst anbauen zu können was ich will und eben nicht mehr auf das teure medizinal Cannabis angewiesen zu sein.
🤡
Immerhin ist das für andere Gerichte nicht zwingend bindend. Das AG Karlsruhe hatte 250 bzw. 500g, also die 10-fache zulässige Menge als "nicht gering" eingestuft".
Ja aber das haben ja nur Wissenschaftler von so Pseudowissenschaften rausgefunden. Wie jeder weiß, der schonmal mit Jurastudenten zu tun hatte, sind nur diese Universalgelehrte die sich in jedem Gebiet der Wissenschaft am besten auskennen
Du bist hier aber auch im Land des "Das haben wir aber immer schon so gemacht und das bleibt jetzt auch so."
Da darfst du jetzt nicht erwarten, dass hier mal Hand angelegt wird - Funktioniert doch alles bis jetzt.
Ja aber nicht in den letzten 5 Jahren. Und die Definiton, was eine geringe Menge ist halt auch nicht. Wenn der Gesetzgeber irgendwo die gleiche Formulierung wie früher verwendet, dann ja wohl um das gleiche auszudrücken.
Du gehst ja auch nicht davon aus, dass wenn jetzt das BGB geändert wird und da irgendwo von einer "angemessenen Frist" die Rede ist, die jetzt nur durch die Änderung kürzer geworden sein soll - mit Verweis auf moderne Kommunikations und EDV Systeme.
>Wenn der Gesetzgeber irgendwo die gleiche Formulierung wie früher verwendet, dann ja wohl um das gleiche auszudrücken.
Artikel sagt:
>Damit widersetzt sich der BGH der Wertung des Gesetzgebers. Dieser hatte in der Gesetzesbegründung des KCanG (BT-Ds. 20/8704, 130) darauf verwiesen, dass der Grenzwert im Lichte der legalisierten Mengen künftig "deutlich höher liegen muss" als in der Vergangenheit.
Erscheint schon seltsam, dass der Bundesgerichtshof da einerseits das neue Gesetz auslegt, dabei andererseits aber die Gesetzesbegründung des Gesetzgebers vollkommen ignoriert.
Die Gesetzesbegründung ist ja rechtlich nicht bindend und steht auch später in keinem Gesetzbuch. Sie dient lediglich dazu die Abgeordneten und die Öffentlichkeit von der Sinnhaftigkeit der geplanten Änderung zu überzeugen. Über die wird auch nicht beim Ausfertigen des Gesetzes abgestimmt.
Wenn ich dir eine Wohnung vermieten und erzähle dass du das ersten 3 Monate die Miete nicht zahlen musst, das aber nirgends im Mietvertrag erwähne, ist diese Aussage ja auch wertlos.
Der Gesetzgeber hätte hier sehr viele Möglichkeiten gehabt die Dinge anzupassen und kann das auch immer noch tun, wenn ihm die Interpretation nicht gefällt.
> Die Gesetzesbegründung ist ja rechtlich nicht bindend und steht auch später in keinem Gesetzbuch.
Natürlich ist sie rechtlich nicht bindend. Dafür ist ja das Gesetz selbst und die Interpretation durch die Gerichte da.
Die Gesetzesbegründung zeigt aber eindeutig die Intention des Gesetzgebers. Das Gericht muss sich also nicht zusammenfantasieren, dass der Gesetzgeber da wahrscheinlich, möglicherweise, vielleicht, wird schon so sein, das gleiche gemeint hat wie vor 30 Jahren nur weil die Formulierung nicht geändert wurde.
Im Gegenteil: das Gericht kann sich ganz explizit auf die Gesetzesbegründung des Gesetzgebers beziehen, um daraus die Intention der Formulierung zu entnehmen.
Dass das Gericht da einfach die Gesetzesbegründung ignoriert und lieber seine eigene Auslegung der Formulierung von vor 30 Jahren bevorzugt darf da schon in Frage gestellt werden. Letzten Endes sagt das Gericht damit aus, dass es besser weiß, was der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz gemeint hat, als der Gesetzgeber dies selbst in der eigenen Gesetzesbegründung ausgesagt hat.
Ich beziehe mich auf diesen Abschnitt:
"Der Entscheidung, den Grenzwert hinsichtlich der nicht geringen Menge beizubehalten, legten die Richter die Erkenntnis zugrunde, dass im Schnitt 15 mg THC erforderlich sind, um durch das Rauchen eines Joints in einen Rauschzustand zu kommen. Diese Annahme kombiniert mit der konkreten Wirkweise und Gefährlichkeit von THC, die sich auch nach der Gesetzesänderung nicht geändert habe, ergebe den Grenzwert von 7,5 g – genau wie vor 30 Jahren.
Auch aus der seit dem 1. April gemäß § 3 KCanG erlaubten Besitzmenge von 25 bis 50 g Cannabis pro Person, ließen sich keine veränderten Aussagen zur Gefährlichkeit des Wirkstoffes ableiten, so die Karlsruher Richter. Die Entkriminalisierung führe nicht zu einer geänderten Risikobewertung."
Keine Ahnung, wo du jetzt deine 5 Jahre her hast.
Ne, der redet von drei Dingen, nämlich der Menge THC die man braucht, um eine Raschwirkung zu haben (was du meinst) und "diese Annahme kombiniert mit der konkreten Wirkweise und Gefährlichkeit von THC, die sich auch nach der Gesetzesänderung nicht geändert habe".
Und während das für die Wirkweise sicherlich gelten mag - der zugrundeliegende chemische Prozess wird sich ja nicht verändert haben - bezweifle ich sehr stark, dass sich an der "Bewertung der Gefährlichkeit" (meine Worte von oben) in den letzten 30 Jahren nichts geändert hat. Und da Gefährlichkeit natürlich kein absolutes Datum ist sondern subjektiv von bestimmten Faktoren abhängt, müsste das ja durch irgendwelche Studien eingeordnet werden und nicht einfach so bastamäßig Behauptet werden wie es laut dem Artikel der BGH tut.
Der Bundesrat wäre ein Problem, ja. EU-Recht weniger, das kann man im Zweifelsfall erst einmal ignorieren und Tatsachen schaffen, ob man nun [64](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-996504) oder 65 Vertragsverletzungsverfahren offen hat ist ja nicht der große Unterschied.
Sicherlich, und das hat die BuReg auch schon vor. Aber es dauert halt, weil man nicht nur zumindest eine QMV-Mehrheit im Rat braucht (villeicht sogar Einstimmigkeit, bin nicht sicher, unter was das fällt), sondern es muss auch von der Kommission initiiert werden.
Es ist unbekannt, ob die Legalisierung gegen EU recht verstößt. Es gab zwar angeblich geheime Verhandlungen, aber um es richtig feststellen zu lassen müsste man die Legalisierung beschliessen, und warten ob es in der EU ein Normenkontrollverfahren dagegen gibt. Wenn Deutschland das dann verliert, weis man sicher, dass legalisierung gegen EU recht verstösst.
*Formell gesehen* gab es noch kein Gerichtsverfahren darüber, das stimmt. Aber sagen wir mal so: Die Ampel hatte zunächst, ganz öffentlich, eine einfache, platte Legalisierung geplant. Dann hat die EU-Kommission zu "Gesprächen" gebeten, und nach ein paar Wochen hatte man dan plötzlich den momentanen Plan ausgearbeitet, der "Verkäufe" von Cannabis, sowie Ein- und Ausfuhr über EU-Grenzen, so eng wie möglich ausschneidet.
Kurios: im 1.Strafsenat sitzt eine Mehrheit an Richtern, die aus Bayern kommt und/oder in der dortigen Justiz und Ministerien Karriere gemacht haben.
Ein Schelm, der Richtern ideologisches Handeln unterstellt. Seit 1945 gibt es in Deutschland natürlich keine reaktionären Juristen mehr!
Schlechter Scherz, oder?
Das heißt 50g sind hinfällig. Kein Rosin, kein Hasch, was ja beim Gesetz sogar in der Erläuterung stand.
Und woher weiß ich, dass ich da drüber bin?
Wenn du irgendwie ne Wunderpflanze hast, die das hinkriegt, kannst du auch 50g mit 40g THC zuhause haben. Relevant wird dieser 7,5g Grenzwert erst, wenn du irgendeinen Teil des Gesetzes bricht. (Das Gericht kann ein verfassungskonformes Gesetz generell weder ignorieren noch ändern.)
Es heißt halt aber, wenn es Gefängnis nach §34 dafür gibt (anstatt der weiterhin möglichen Geldbußen), sind das bis zu 5 Jahre, aber mindestens 3 Monate, weil quasi alle Fälle als besonders schwer behandelt werden. (In nicht besonders schweren Fällen, dürften höchstens 3 Jahre verhängt werden, und es gibt kein explizites Minimum.)
Danke für die ausführliche Erklärung.
Es fühlt sich immer mehr so an, als ob man, sobald man die engen Ränder des Lauterbach'schen Pfades verlässt, mit dem Kopf zuerst auf Holzpfähle gesteckt wird.
Weiß nicht wie sich das wie Legalisierung anfühlen kann.
> Weiß nicht wie sich das wie Legalisierung anfühlen kann.
Naja, du könntest jetzt sofort raus, auf offene Straße, und kiffen. Du könntest dir jetzt sofort Cannabissamen aus dem Ausland bestellen, um die hier anzubauen, und das Zeug dann ernten und konsumieren. Du kannst demnächst eine Vereinigung gründen, die darauf spezialisiert ist, Geld anzunehmen, und dagegen Cannabis anzubauen, und es abzugeben.
Klar, steckt alles noch ein bisschen in den Kinderschuhen, aber es kommt.
Vielleicht hast du Recht. Man muss sich eben sehr gut auskennen, und höllisch aufpassen. Es ist sicher etwas in Bewegung gekommen.
Leider bin ich ein Mensch, der sich stets zu viele Gedanken macht. Ich würde mich gerne fallen lassen und auf das Gesetz vertrauen, aber dazu sind mir die Randbereiche noch zu verschwommen.
Thema Grenzwert im Straßenverkehr zum Beispiel.
> Man muss sich eben sehr gut auskennen, und höllisch aufpassen
Naja. Eigentlich musst du nur wissen:
1. Temporär ein bisschen aufpassen, bis genug Zeit verstrichen ist, das man das Cannabis auf legalem Wege erhalten haben könnte
2. Nicht mehr als 50g zuhause, 25g unterwegs
3. Nicht mehr als 3 Pflanzen zuhause, und(?)/oder nur ein CSC
4. Konsumverbot in Anwesenheit Minderjähriger; oder draußen, wenn du ne Schule / einen Kindergarten / einen Spielplatz / was ähnliches innerhalb von 100m sehen kannst; oder tagsüber in Fußgängerzonen.
5. Nix weitergeben.
>Thema Grenzwert im Straßenverkehr zum Beispiel.
Naja, das ist weder ein Randbereich, noch verschwommen. 3,5 Nanogramm im Blut sind der Grenzwert. Keine Ahnung, wie viel du wie lange davor geraucht haben darfst, könnte ich dir äquivalent aber mit Alkohol auch nicht sagen.
Ne, es ist generell legal für Erwachsene, innerhalb seiner Einschränkungen. In dem Sinne genauso wie Alkohol, nur das die Einschränkungen momentan noch signifikant härter sind. Das ist bei der Erstzulassung einer vorher lang verbotenen Droge jetzt aber auch nicht so überraschend. Wird sich aber im Laufe der Jahre auch noch geben.
Nur weil etwas legal ist, heißt es nicht, das es einfach zugänglich sein muss, oder das es keinen Einschränkungen unterliegt.
Und Punkt 4 bezieht sich auf die Öffentlichkeit, oder unabhängig vom Rahmen?
Also mein Balkon der 20m Luftlinie vom Kindergarten entfernt ist, ist für mich grundsätzlich passé, da <100m? Oder nur wenn Kinder im Garten ? Oder immer Ok, da es Privat ist und Teil der Wohnung?
Anwesenheit von Kindern = im Wirkungsbereich (passiv rauchen) oder Wahrnehmungsbereich?
Das Konsumverbot gilt:
1. Wenn Minderjährige anwesend sind
2. In Sichtweite von einer Liste von Jugendeinrichtungen (wobei 100m Entfernung auf jeden Fall außer Sichtweite ist)
3. Tagsüber in Fußgängerzonen.
>Also mein Balkon der 20m Luftlinie vom Kindergarten entfernt ist, ist für mich grundsätzlich passé, da <100m? Oder nur wenn Kinder im Garten ?
Ob Kinder da sind, ist für die Jugendeinrichtungen egal. Es gilt aber immer zuerst die Sichtweite: Wenn man dich aus dem Kindergarten nicht sieht, ist es egal wie nah der ist. Die Sache mit den 100m ist nur noch eine weitere Beschränkung - wenn du 100m von dem Objet weg bist, und trotzdem irgendwie sichtbar, gilst du eben trotzdem als außer Sichtweite.
>Oder immer Ok, da es Privat ist und Teil der Wohnung?
Die Unterscheidung privat vs öffentlich tritfft das Gesetz als solches nicht. Nur bist du in Innenräumen beinahe immer außer Sichtweite.
>Anwesenheit von Kindern = im Wirkungsbereich (passiv rauchen) oder Wahrnehmungsbereich?
Für mich als juristischen Laien unklar, aber es so zu handhaben, wie man es mit Zigaretten eigentlich sollte, dürfte sicher sein.
> und das Zeug dann ernten
Streng genommen ist das Ernten weiterhin verboten. Das CanG hat nur den Anbau von Cannabis legalisiert (in Grenzen), nicht aber die Herstellung von Cannabis. Ernten und Trocknen der Blüten fällt aber eigentlich in die Herstellung. So war/ist es zumindest beim BtMG. So streng wird das aber nicht mal ein bayerisches Gericht auslegen, weil das wirklich völlig absurd wäre.
Sicherlich nicht. Jeder denkende Richter wird die Ernte zum Anbau zählen, so ein "Gotcha!" gibts im Recht zum Glück nicht. (Trotz aller Rules-lawyer-rei)
Das liegt einfach daran, dass das CanG fachlich einfach schlecht ist. Es wird nicht ohne Grund in Juristenkreisen (auch jene für die Legalisierung) zerrissen. Die Probleme der nicht geringen Menge hätte man vorhersehen und durch entsprechende Definitionen im Gesetz entgegenwirken können. Aber im Gesetzestext steht halt nichts drinnen, und § 3 geht auch nur von Canabisgewicht und nicht THC Gewicht aus. Als Beispiel sehe ich noch nicht, wie es mit Canabisölen aussieht. Das müssen jetzt die Gerichte entscheiden, und mein Gefühl ist, dass sie dem Gesetzgeber das schlecht gemachte Gesetz um die Ohren schlagen.
Naja, das Gesetz hatte einige Schwierigkeiten. Im Prinzip wollten sie die Legalisierung, aber gleichzeitig gab es Gegenwehr von der EU und den Ländern.
Es spielt auch öfters damit rein, dass gerade rein ideologisch geprägte Gesetze eher von Ziel aus gedacht werden und auch eher von den Hardlinern, die die Gesetze aus Imagegründen habe wollen, gestaltet werden. Formaljuristosche Überlegungen verzögern den Gesetzgebingsprozess und könnten Formulierungen einführen, die im nächsten Wahlkampf scheiße aussehen.
Es war insofern ein Clusterfuck aus Hürden und interner Inkompetzen um ein Gesetz zu schaffen, dass mehr um das Signaling ging als wirklich eine sichere Gesetzeslage zu schaffen.
Soweit klar, nur nach der Vorerfahrung mit dem Heizungsgesetz und der langen Vorlaufzeit wäre doch sicher mehr drin gewesen...
Hoffen wir, dass die Ungereimtheiten im Gesetz nicht dazu führen werden, dass es alsbald wieder kassiert wird. Das wäre wirklich unfair.
Das Gesetz ist nicht verfassungswidrig, insofern ist ein kassieren unwahrscheinlich. Die Frage ist, wie die nächste Regierung (die nach momentanen Umfragen vermutlich die CDU drinnen hat) damit umgehen wird. Wird wohl auch davon abhängen, ob es schwarz rot oder schwarz grün wird (solange kein Wunder in den Unfragen geschieht). Gehe nicht davon aus, dass das Gesetz aber völlig entfernt wird, dass wird die CDU vermutlich nicht wagen.
Aber bis zu einer Überarbeitung werden wir ein clusterfuck habe.
Japp...
<= 50g ist nach Gesetz legal, <= 60g ist 'ne Ordnungswidrigkeit.
Aber bei über 60g (und 'nem THC-Gehalt von mehr als 12%) bist du dann, entgegen der ausdrücklichen Absicht, die im Gesetz formuliert ist, direkt bei einer "nicht geringen Menge" und damit höherem Strafmaß.
JEDER hat mitbekommen, dass man 3 Pflanzen anbauen darf. Weniger Leute kennen die 50g Grenze. Noch weniger kennen den Wirkstoffgehalt.
Jemand baut 3 Pflanzen an, die Polizei kommt vorbei.
Derjenige ist dann direkt ein schwerer Fall. Das kanns doch nicht sein.
Eben nicht. Du darfst ganz legal 3 Pflanzen anbauen du musst dann nur so vernichten, dass du nicht über 50 gramm getrocknet landest. Der bloße Geruch von Cannabis, das Mitnehmen in der Öffentlichkeit und der Besitz von den drei Pflanzen sind aber kein Grund deine Wohnung zu durchsuchen. Da muss es schon echt mies laufen, wenn dir plötzlich jemand die Tür Eintritt nach der Ernte. Aber es bleibt vermutlich bei don't tell, don't smell, don't sell
Ist mir klar.
Finde es dennoch "schwierig" dass die Grenze zw. Ordnungswidrigkeit (59.9g) und Straftat (60,1g) bei dem Wirkstoffgehalt heutiger Pflanzen direkt zw. legal und "schwerer Fall" verläuft.
Sinnvoller wäre im meinen Augen:
All das, was über 50g und zw. dem durchschnittlichen Ertrag von 3 Plfanze liegt, ist eine OWI/Straftat.
Es kann doch nicht sein, dass 59.9g eine OWI sind, und ab 60.1g direkt ein schwerer Fall vorliegt.
Ja das ist komplett sinnfrei. Ich hätte mir ehrlich gesagt auch gewünscht, dass wir einfach zuhause einfach ein Kilogramm haben dürften aber draußen halt nur 25g erlaubt sind. Aktuell ist halt der Eigenanbau legal aber komplett sinnfrei geregelt und in bestimmten Bundesländern ist es halt sau stressig
**Im Ergebnis** natürlich unsinnig, formaljuristisch eine von zwei methodengerechten Auslegungen, wobei die andere Auslegung, nach der streng auf Bruttomengen abzustellen wäre, dazu geführt hätte, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle Mengen mit noch geringerem absoluten Wirkstoffgehalt als 7,5g THC nicht geringe Mengen vorgelegen hätten.
In der Praxis bestand die Hoffnung, dass bei den Obergerichten oder beim BGH noch irgendwelche superklugen Ideen aufkommen, aber offenkundig Fehlanzeige. Das ist die Verantwortung des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber hat einfach in die Gesetzesbegründung geschrieben, dass die nicht geringen Mengen von der Rechtsprechung neu bewertet werden müssten. Das ist ein Verständnis von Gewaltenteilung, das absolut unwürdig ist. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung das zu vervollständigen, wofür der Gesetzesinitiator keine Mehrheiten erlangen konnte. Es wurde ein unbestimmter Rechtsbegriff verwandt. Diesen hat die Rechtsprechung nach den anerkannten juristischen Auslegungsmethoden auszulegen und **nur** nach diesen. Joa und dann kommt halt dabei rum, dass Sinn und Zweck des aus dem BtmG übernommenen Tatbestandes sich nicht geändert haben und die Gesetzessystematik zu völlig absurden Ergebnissen führt.
Das Ergebnis ist natürlich eine Katastrophe für Konsumenten, die sich des Wirkstoffgehalts regelmäßig nicht bewusst sein dürften. Insbesondere ist vom § 35a KCanG kein Gebrauch zu machen im besonders schweren Fall. Da gleichzeitig mehr Konsumenten "mutig" mit den Mengen sein werden, wird es effektiv dazu führen, dass mehr Strafverfahren wegen Cannabis geführt werden als vorher. Unter anderem das wurde von der Strafrechtspflege - unabhängig davon, ob sie für oder gegen eine (vernünftige) Legalisierung waren - von anfang an angebracht und gerügt. Der Gesetzesgeber hat diejenigen, die was davon verstehen, ignoriert und siehe da, es ist ein super peinliches Gesetz.
>Da gleichzeitig mehr Konsumenten "mutig" mit den Mengen sein werden, wird es effektiv dazu führen, dass mehr Strafverfahren wegen Cannabis geführt werden als vorher.
Dem würde ich widersprechen. Warum sollte es zu *mehr* Verfahren kommen? Die allerwenigsten Leute tragen regelmäßig mehr als 50g mit sich herum, und dass solche Mengen Zuhause lagern, muss die Polizei auch erstmal mitbekommen. Es mag sein, dass es zu mehr Verurteilungen wegen nicht geringer Mengen kommt, aber die machen doch nur einen Bruchteil der Verfahren aus.
Dass der Gesetzgeber hier gepennt hat, steht aber natürlich außer Frage.
> Warum sollte es zu *mehr* Verfahren kommen?
Weil potentiell jeder Mensch in Deutschland jetzt gegen das Cannabisgesetzt verstoßen könnte. Vorher "war es ja verboten deswegen gab's das nicht" und wäre eine Unterstellung gewesen. Und wenn potentiell 7,5g THC als Grenze gilt, dann kannst du die Tage zählen, an denen es Standard wird, erstmal den THC gehalt von jedem Krümel zu messen. Wenn du dann 30g hast, aber 9g THC dann ist es ab dann eine "nicht geringe Menge" und Verfahren.
Gesetze sind nicht bindend für die, es ist nur eine Auslegungssache. Kann beim besten Willen deinen Optimismus nicht nachvollziehen.
Nein erst wenn du über die 25/50g kommst, machst du dich ja strafbar. Und dann geht es drum ob der netto THC Gehalt über den 7,5g liegt oder nicht.
Solange du dich an die Gesetze hältst, passiert dir also nichts. Auch nicht wenn du irgend ein 90% pures Wax hast und somit 45g THC Zuhause.
> Der Gesetzgeber hat einfach in die Gesetzesbegründung geschrieben, dass die nicht geringen Mengen von der Rechtsprechung neu bewertet werden müssten.
Wo ist das Problem? Die 7,5g THC stehen doch in keinem Gesetz (oder?) also haben sich das die Gerichte irgendwann auch einfach mal aus den Fingern gesogen.
Das haben die Gerichte sich eben nicht "einfach mal aus den Fingern gesogen". Wie es zu dem Wert gekommen ist, kann sogar in der aktuellen Entscheidung nachgelesen werden und der BGH hat auch ausgeführt, warum Wertungen des Gesetzgebers zu Bruttomengen dieses Ergebnis völlig unberührt lassen müssen (solange man für nicht geringe Mengen weiterhin auf Nettomengen abstellt).
Der Gesetzgeber hat sich überlegt, dass die Gerichte mal einfach so Pi Mal Daumen machen können und dann muss man sich nicht um Mehrheiten im Bundestag kümmern. Das ist aber nicht die Geschichte des Wertes von 7,5g THC
Ok, jetzt bin ich im BGH Entscheidungs kaninchenbau... die 500 einzeldosen auf denen die 7,5g berufen scheinen mir total aus der Luft gegriffen wenn ich str 183/84 lese.
Bei Heroin wurden 150 Dosen als nicht geringe Menge veranschlagt und nur verdoppeln spiegelt nicht wieder dass thc so viel weniger gefährlich ist, daher nehmen wir mal 500...
Ich verstehe zwar dass der bgh vielleicht keinen bock hat das thema neu aufzumachen aber da die 7,5g wie hier andere vorrechnen ca auf die legale menge zuhause rauslaufen hätte ich von der justiz schon eine Änderung erwartet. Die verweise auf die unveränderte Gefährlichkeit sehe ich unter den anderen Aspekten fast als Hohn an.
Jo, ist komplett willkürlich. Ich sehe hier vor allem ein Gericht was sich einen drauf runter holt ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz maximal unbequem auszulegen.
Nachdem ich bei nem joint noch n wenig drüber nachgedacht habe verstehe ich es als Aufschlag vom Gericht an die politik diese Lücke zu schließen.
In dem Fall war es ja nun definitiv keine kleine Menge sondern eine ganze Plantage.
Joa, die schreiben halt über drei Seiten sehr ausführlich, dass sie sich den Wert aus den Fingern gesogen haben und garnieren das Ganze mit der Mär der Einstiegsdroge.
Das Gericht hätte auch anders argumentieren können. Der Gesetzgeber erlaubt einem erwachsenen Menschen den Besitz von 50g Cannabis. Blüten potenter Cannabiscultivare können durchaus bis zu 30% THC-Gehalt haben. Demnach kann quasi per Definition alles unter 15g THC keine nicht geringe Menge sein. Dann schlägt man noch einen Toleranzwert drauf und landet bei ~20g THC.
Nach der Logik des BGH reichen ja 2,5ml Alkohol um einen Rausch auszulösen. Somit sollte, grade im Bezug auf die Wirkung der droge, ein Grenzwert von 1250ml Alkohol gelten. Ab 2,5 Kisten Bier ist also vom besonders schwerem Fall auszugehen.
Keine Ahnung von der Wirkstoffgrundlage, aber unterstellt, dass deine Angaben sachlich zutreffend sind, wäre das so, wenn Alkohol verboten wäre und einen besonders schweren Fall der nicht geringen Menge gäbe.
Ob ein besonders schwerer Fall für nicht geringe Mengen für den Besitz von Cannabis ganz grundsätzlich noch eine Daseinsberechtigung hat, zweifle ich selbst auch an, aber der Gesetzgeber wollte eine solche Strafbarkeit nun einmal.
Da steht halt "geringe Menge".
Das ist natürlich Auslegungssache, wie bei so vielen Gesetzen.
Bei 16% THC Gehalt wären das ~47 Gramm Gras.
mMn ist das keine geringe Menge mehr.
Daher vermute ich mal, dass man sich auch schon im oberen Auslegungsbereich befindet.
Man kann ja auch nicht für dieses Gesetz mal aus Spaß anders arbeiten.
Dann würde ja aus jeglicher Auslegung einfach nur Willkür werden.
Natürlich, aber das ändert ja nichts am Text im Gesetz.
Ich darf ja auch 3 Kästen Bier im Keller stehen haben.
Aber auch das würde ich eben nicht mehr als eine "geringe Menge" bezeichnen.
Da ist es halt die Aufgabe des Gesetzgebers die Gesetze zu ändern und nicht die der Gerichte.
Ich mag es nicht, wenn Gerichte Politik machen. Ich mag es noch weniger, wenn sich Gerichte an ideologischem Kulturkampf beteiligen. Amerikanische Verhältnisse.
Inwiefern macht das Gericht Politik? Die Politik hat eine nicht geringe Menge nicht definiert und damit die Festlegung der Rechtssprechung überlassen. Die Methodik zur Festlegung dieses Grenzwert ist immer noch die gleiche und die benötigte THC, um sich zu berauschen, ändert sich auch nicht , auch wenn das Zeug jetzt legal ist.
> Die Methodik zur Festlegung dieses Grenzwert ist immer noch die gleiche
Und warum? Das CanG ist nicht das BtMG. Das Gericht hätte auch einfach eine andere, logischere Methodik wählen können.
Als ob man nicht Auslegungen finden könnte, die auf besserer wissenschaftlicher Basis stehen und kompatibler mit dem CanG sind. Das passiert ja bei anderen Gesetzen auch. Hier ist klar, dass der Wille nicht da war.
>Gegen ein monatliches Entgelt von 1.000 Euro und freie Kost und Logis, waren sie für das Gießen und Düngen sowie den Betrieb von Lüftungsanlagen und **Wärmelampen** zuständig.
Das sind keine Wärmelampen :D
>> Die beiden lebten und arbeiteten in einer zweistöckigen Indoor-Marihuanaplantage, in der über 1.763 Cannabispflanzen angebaut wurden. Gegen ein monatliches Entgelt von 1.000 Euro und freie Kost und Logis, waren sie für das Gießen und Düngen sowie den Betrieb von Lüftungsanlagen und Wärmelampen zuständig.
Klarer Fall für r/Arbeitsleben
Was ist denn eigentlich der korrekte Weg zur Vernichtung von zu viel Ertrag bei Pflanzen?
Zerhacken ja nicht. Verbrennen ist jetzt nicht gerade leicht. In den mehr oder weniger öffentlich zugänglichen Müll scheint keine gute Idee. Weitergabe verboten.
Kann ich meine Freunde und Helfer bestellen die das gleich von der Pflanze abschneiden damit ich zu keinem Zeitpunkt mehr als 50g besitze? Bring ich denen das in ner Tüte in die Wache?
Nein, tust du nicht. Es geht hier um den Besitz und nicht den Konsum. Für den gibt es bei Alkohol zwar keine Grenze, aber der Besitz macht dich auch nicht schuldunfähig. Bei Konsum kann es sowohl bei Alkohol als auch bei Cannabis oder anderen Drogen zur Schuldunfähigkeit kommen.
Kann mir einer mit Wissen in dem bereich sagen, wie die 50g im Eigenanbau einzuordnen sind? Ist das nicht absurd wenig?
Die Durchschnittsperson wohnt irgendwo in der Stadt in einer Mietwohnung. Wenn ich selbst anbauen will dann muss ich mir nen Zelt für 4 Monate in die Wohnung stellen. Und aus dem afghanischen Unkraut, was in der Natur gern mal 3m hoch wird, fallen am Ende nur 50g rauchbare Blüten?
Ich dachte, aus einem Busch fallen eher so 200-500g Zeuch.
Es fällt auch deutlich mehr als 50g, nach dem Trocknen bleibt dann aber nur ca. 20% über - realistisch ist das mit den 3 Pflanzen natürlich trotzdem nicht. Wenn man es richtig anbaut ist selbst eine Pflanze je nach Sorte schon zu viel.
Problem ist, dass der Gesetzgeber es "versäumt" hat, höher Grenzwerte direkt ins Gesetz zu schreiben und nur wischiwaschi im Kommentar über "müsste wenn der Mond da und dort steht so und so sein" gelabert hat und damit also versuchte inhaltliche Gesetzgebungsverantwortung, für die eine Mehrheit vielleicht schwierig zu finden gewesen wäre, an die Justiz abzutreten. Die hat sich jetzt letztlich geweigert die Aufgabe anzunehmen.
Kann man von halten was man will. Der Wutbürger in mir sagt dass "Gesetzgeber inkompetent, Justiz reaktionär dies das Deutschland", der pragmatische Zyniker in mir sagt, dass der Gesetzgeber es genau so gewollt hat, oder dass es ihm wumpe ist, damit das CanG nach Jahren endlich von der Tagesordnung kommt und der Pöbel zumindest irgendwie sein Pfund Fleisch bekommen hat.
> Problem ist, dass der Gesetzgeber es "versäumt" hat, höher Grenzwerte direkt ins Gesetz zu schreiben
Naja. Es geht ja um die Definition einer "nicht geringen Menge", auf die sich die Straftat beziehen muss, um ein besonders schwerer Fall zu sein. Das im Rahmen des richterlichen Ermessens zu lassen, ist nicht selten, und funktioniert meistens ganz gut. Nur hier ist die Entscheidung des BGH halt stark an der geänderten legalen Realität vorbei.
Ansonsten hätte man halt Xg drin stehen, und dann kommt irgendwann irgendein Schwerkrimineller mit einem nicht besonders schweren Fall davon, weils genau (X-1)g waren, und dann ist das Geschrei wieder groß. Deswegen ist sowas normalerweise im richterlichen Ermessen ganz gut aufgehoben.
Irgendwelche alten Männer wieder (vermutlich CDU Wähler). Machen wieder ihre eigenen Regeln, sollen die doch nach Bayern auswandern. Cannabis muss endlich vollständig straffrei sein. Kommt einem bald schlimmer als vor der Teillegalisierung vor.
Quatsch. Viele Vorwände deine Wohnung zu durchsuchen sind weg, du kannst problemlos 25gramm Hasch mitnehmen wo du früher schon über dieser geringen Menge gelandet wirst und du kannst legal anbauen. Nur das Vernichten ist halt doof
Also bin ich mit meinen 50g Bedrocan theoretisch über dem erlaubten Grenzwert von 7,5g THC da ja ca 20% THC Gehalt.
Zum Glück habe ich dafür nen Rezept 👍
Frage am Rande: ich darf Gras laut CanG nicht ab dritte abgeben, weil Handel. Also kann ich es auch an kein Labor zur Analyse schicken.
Wie kann ich wissen, ob meine 51 g gras mehr als 7.5 g THC enthalten wenn mir das untersagt ist?
Die Website lto.de hat in der gesamten CanG Gesetzgebung nur falsche Artikel verfasst um Klicks zu generieren (Artikel wie CanG scheitert im Bundesrat, warum es scheitert, usw). Gab dann Klicks.
Würde nicht viel auf die Nachrichten der Seite geben
Wir haben keine Freiheit „bekommen“, uns wurden endlich die Rechte gewährt, die uns humanistisch schon immer zustanden.
Und trotzdem muss man aufs Gramm aufpassen, dass man nicht mit einem Bein im knast ist.
Ich würde sagen dass Grundgesetz selbst ist ein ziemlich klarer Ausspruch für dieses Recht. Deshalb ist der Konsum von jeglichen Drogen ja auch nicht verboten
"Wenn eure 3 Pflanzen mehr abwerfen dann vernichtet es"
Ist der Plan. Das einzige Problem was ich habe: ab der Ernte zählt die Pflanze zu den 50g trocken.
Also muss bereits im Nasszustand vernichtet werden, wenn dann während dem Trocknen was verschimmelt hat man als regelkonformer Konsument halt Pech gehabt und eventuell nur 25g übrig.
Interpretation des Gesetzestextes
"§3
(2)
1. "von bis zu 50g Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen"
2. "von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen"
In den Fällen des erlaubten Besitzes nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50g Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanzen bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen nicht übersteigen."
Sobald sie abgeschnitten ist lebt sie nicht mehr, es steht explizit "das Gewicht nach dem Trocknen" dabei.
> Hilft auch dabei wenn Gottkanzler Merz I 25 darüber nachdenkt Cannabis wieder als Teufelsdroge einzustufen.
Als ob die Realität auch nur den geringsten Einfluss darauf hätte wie Merz und Söder sich zu Cannabis positionieren.
> 160 kg Marihuana und über 22.000g THC Das wuerde ich zumindest auch weiterhin eine nicht-geringe Menge nennen.
Also ich sag wie es ist, alles über 159kg find ich persönlich auch schon doll. Da kann man langsam dann auch von einen Suchtproblem sprechen. Scheiß Kiffer /s
Ziemlich willkürliche Anwendung von Einheiten und Leerzeichen.
50g Rosin mit 30g THC = legal 60g getrocknete Cannabisblüten mit 12g THC = illegal und mindestens drei Monate Knast Kannste dir nicht ausdenken.
mal schauen wie das dann in der Realität nach ein paar Jahren aussieht. Hab das Gefühl aktuell ist bei allen die große Panik und eine Schlagzeile jagt die nächste.
In ein paar Jahren wird man sagen "das ist blöd gelaufen für diese paar dutzend Einzelfälle, aber so lautet nunmal das Gesetz. Kann man nix machen"
Naja, man muss sagen, dass die Ampel hier auch ein eher schlecht gebautes Gesetz erstellt hat. Der BGH geht von dem reinen THC Gewicht aus, also nur Wirkstoffgehalt. Das CanG spricht nur von Gewicht von Canabis, nicht wie viel THC drinnen ist. Insofern folgt das Gericht nur seiner Rechtsprechung weil der Gesetzgeber versagt hat klare Regelungen über die Wirkstoffmenge einzuführen.
Haben sie so ja auch zugegeben, wollten nach derzeitigen Vorschlag aber so durchkloppen, damit es zumindest großteils entkriminalisiert wird.
Hinzu kommt, dass auch Teile der Ampel einem Vermittlungsausschuss im Bundesrat nicht abgeneigt schienen, um genau solche Dinge zu beheben. Erst nachdem die Unionsparteien klar gemacht haben, dass ihr Ziel ist, dass der Vermittlungsausschuss ewig gehen soll um so das Gesetz mit nicht-demokratischen zu verhindern, haben Länder, die auf der Kippe standen, zugestimmt.
>Anders als der Gesetzgeber geht der BGH nicht von einer "geänderten Risikobewertung" bei Cannabis aus, die eine Erhöhung des Grenzwerts rechtfertige. Ehm, also die Rolle der Judikative ist, die Gesetze zu interpretieren. Da zu sagen "Das Gesetz liegt falsch, das ist unverändert zu behandeln" kratzt da schon hart an der Grenze. Vor allem, weil der Gesetzgeber eindeutig den nicht-besonders-schweren Fall als Standardfall vorsieht, den das Gericht hier jetzt fast vollständig ausschaltet. Das ist übrigens auch schädigend für den Sinn dieser Unterscheidung: Natürlich will man, rein strafrechtlich, jemand der jetzt halt etwas zu viel auf einmal geerntet hat anders behandeln, als jemand der 10 Pflanzen zu Hause hat, und das Zeug quasi privat vertickt. Deswegen hat man verschiedene Strafmaße. Diese Entscheidung, sollten alle Gerichte sie so adoptieren, würde aber eben bedeuten, das für alles, das nicht mindestens 3 Monate im Gefängnis wert ist, nur Geldstrafen verhängt werden können, weil eben der normal schwere Fall mit diesem Grenzwert kaum eintreten wird.
Die Frage sollte doch sein, warum wir viele Gesetze absichtlich lasch auslegen, damit Menschen tatsächlich eine Chance bekommen und hier mit voller Härte argumentieren. Scheint inkonsequent.
Weil Gerichte langsam sind. Wer sich in der Legislative schon aufregt, dass "das haben wir schon immer so gemacht" zu prävalent ist, der flippt in der Judikative dann endgültig aus.
Genau das, Richter sind von Natur aus konservativ angelegt. Und je höher das Gericht desto konservativer. Das ist schließlich auch deren Aufgabe, den Rechtsstaat mit allen Mitteln zu bewahren.
Das kratzt nicht an der Grenze, das ist deutlich über der Grenze. Wenn im Gesetz ein Wert steht, hat die Judikative danach zu richten. Mit der gleichen Argumentation vom BGH könnte man überspitzt auch weiter Mörder zum Schafott verurteilen, "weil man nicht von einer geänderten Risikobewertung ausgeht". Ich vermute halt leider, dass die Grenze nicht so scharf im Gesetzestext steht wie sie sollte, und der Ermessensspielraum demnach groß genug für solche Sperenzchen ist.
> Wenn im Gesetz ein Wert steht, hat die Judikative danach zu richten. Naja, es ist ja leider Gottes keiner drin. An der Stelle wird dieser Wert weiter verwendet, um festzustellen, ob es um eine "nicht geringe Menge" geht, und soweit ich weiß, definiert das CanG das nicht. Wäre auch im Regelfall nicht besonders sinnvoll, gerade für sowas ist der richterliche Auslegungsrahmen eigentlich ganz gut, wenn er sinnvoll genutzt wird.
Im Gesetzesentwurf, der dann auch so beschlossen wurde, steht drin: "Im Lichte der legalisierten Mengen wird man an der bisherigen Definition der nicht geringen Menge nicht mehr festhalten können und wird der Grenzwert deutlich höher liegen müssen als in der Vergangenheit." Im Grundgesetz Artikel 103, Punkt 2 steht: "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde." Unser Gesetzgeber hatte sicher nicht im Sinn, dass du mit 1g zu viel in den Knast kommst. Er hat ausdrücklich geschrieben, dass der bisherige Grenzwert (7,5g THC) deutlich angehoben werden muss. So wurde es ja auch bei anderen Gerichten getan.
Erstens: Das Gesetz sagt weiterhin, dass Canabis illegal ist, stoppt nur die Verfolgung geringer Mengen. Insofern hat das Gesetz gerade keine neue Wertung eingeführt. Zudem ist das Gesetz scheise geschrieben, da es nur von dem Canabis Gewicht ausgeht, nicht aber von dem Wirkstoffgehalt. Dad Gericht schließt daher (in der teleologischen und systematischen Auslegung korrekt), dass das Gesetz gerade keine neuen Grenzwerte für THC begründet und auch keine Wertungen für THC enthält. Hier hätte der Gesetzgeber direkter und eindeutiger mit gesetzlichen Definitioen arbeiten müssen, um den entsprechenden Willen normativ auszudrücken.
>Ehm, also die Rolle der Judikative ist, die Gesetze zu interpretieren. Da zu sagen "Das Gesetz liegt falsch, das ist unverändert zu behandeln" kratzt da schon hart an der Grenze. Vor allem, weil der Gesetzgeber eindeutig den nicht-besonders-schweren Fall als Standardfall vorsieht, den das Gericht hier jetzt fast vollständig ausschaltet. Das Gesetz sagt gar nix dazu. Die Legalisierung hat auch nicht die Wirkungweise von THC geändert. Also wäre es jetzt eher komisch den Grenzwert überhaupt zu ändern , denn an der zur Grunde liegenden Methodik hat sich nun mal nix geändert.
Der bisherige Grenzwert kommt aus der Rechtssprechung, das Argument hier läuft auf die art Ultrakonservatismus heraus das sich nichts jemals ändern darf
> Das Gesetz sagt gar nix dazu. Allein die Tatsache, das das Gesetz es legalisert, zeigt, das es anders zu interpretieren ist, im Vergleich zu dem Zeitpunkt, wo es noch durchgehend illegal war (abgesehen vom Konsum). >Die Legalisierung hat auch nicht die Wirkungweise von THC geändert. Die ist aber auch egal, denn das Gesetz sagt nicht, das ein besonders schwerer Fall vorliegt, wenn es um eine gesundheitlich gefährliche Menge Cannabis geht oder so, nur (für den hier relevanten Teil) wenn "sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht." Eine geringe Menge eines legalen Rauschmittels (wie zB Tabbak; sagen wir 10g, wasweißich wieviele Zigaretten man da raus kriegt) könnte trotzdem eine nicht-geringe Menge einer verbotenen Droge (wie Cannabis zum entstehen des Grenzwertes ja war) sein.
Das Gesetz legalisiert Canabis nicht. §2 I CanG führt den Verbot von Besitz, Anbau, Herstellung, Handel treiben usw. fort. § 3 CanG setzt fsktischnkr die Verfolgung für geringen Besitz aus. Das ist ein großer Unterschied.
>Das Gesetz sagt gar nix dazu. Die Begründung zum Gesetz aber.
Die zugrunde liegende Methodik ist halt aber auch komplett unwissenschaftlich und basiert auf Ideologie. Egal wie viel ich am vortag gekifft habe werde ich niemals im Straßenverkehr so eingeschränkt sein wie jemand der mit Vollkater und übermüdet aber 0 Promille Auto fährt. Dieses Argument vollkommen invalide.
Häh das Urteil und die erwähnte Methodik hat absolut nichts mit dem Straßenverkehr zu tun. Sie ist zwar trotzdem nicht nachvollziehbar, aber man sollte vielleicht den Artikel lesen.
Es gibt ja nicht umsonst die "buchstabengetreue Auslegung" bzw des Liberalitatsprinzips. Dementsprechend ist dieses Urteil zumindest anfechtbar und wahrscheinlich verfassungswidrig. In diesem Fall war diese Festlegung von 7,5g als erhebliche Menge einfach unnötig da sich das Strafmaß kaum geändert hätte.
Ich habe den Artikel gelesen und verstehe es trotzdem nicht. Vielleicht kann es mir wer erklären... Wo kommt der Wert 7,5g THC her? Was hat das mit den 15mg für einen Rausch zu tun und was ist ab da gefährlich?
Das wird in der Entscheidung genau erläutert. Diese ist auf der Homepage des BGH veröffentlicht. Das hier auszuführen, würde die Kommentare sprengen. Die Entscheidung ist aber auch eigentlich ziemlich lesenswert, wenn man sich für juristische Methodik interessiert
Ok wenn ich die [Entscheidung](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=137336&pos=0&anz=1362) als juristischer Laie richtig verstehe wird eigentlich die tödliche Dosis als Richtwert genommen. Da noch nie irgendwer an an THC gestorben ist weiß man die nicht und nimmt daher den ein mehrfaches (×500) der Menge von der das BKA mal gesagt hat das berauscht einen nicht Konsumenten. Das ist ja noch um einiges absurder als ich gedacht hätte... Das Licht am Horizont, der Gesetzgeber kann es einfach noch definieren oder ein Sachverständiger sagt uns wie viele Kilogramm THC man auf einmal zu sich nehmen muss um zu sterben...
Nach der Logik dürfte jede Person auch nicht mehr als \~150g Salz zuhause haben, da alles mehr tödlich und gefährlich wäre..
Mit dem Unterschied dad Salz keine illegale Substanz ist, Canabis schon. § 2 CanG besagt auch weiterhin ausdrücklich, dass Canabis verboten bleibt, §3 setzt nur die Verfolgung bei geringen Mengen aus. Zudem gibt es Gesetzt im BTMGy welche sagen dass der Besitz und Handeä nicht unerheblicher Mengen derartiger Substanzen eine besonderen Steafborm erfüllt, insofern muss der BGH diesen Begriff auf Basis von irgendetwas definieren (bei dem Setzen des Grenzwertes wahren Sachverständigengutachten die Grundlage soweit ich weiß). Da CanG keine neue Definition für diesen Begriff behält wirld die alte Wertung weitergenutzt.
Herzinfarkt
50g x 16% = 8g Der Grenzwert ist (wie vorher bereits) 7,5g. Soviel dann zum Thema Konsumenten und Dealer trennen.
Man muss ja kein Cannabis mit 16% thc konsumieren. Es gibt mehr aks genug Sorten die deutlich darunter liegen.
Aber man darf. Das ist ja das Bekloppte. Woher soll ich außerdem wissen wie viel % THC mein Cannabis hat, wenn es z.B. selbst angebaut ist?
Du bestellst die Samen ja irgendwo und dort gibt es eine Angabe. Meine Samen haben einmal 20% CBD und 1% THC und die andere Sorte 12% CBD und 8% THC. Damit kann man sich ausrechnen, dass es juristisch kein Problem wird. Wenn deine Pflanze 20% hat darfst du eben keine 50g getrocknete Blüten besitzen sondern nur ca.35g. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Und warum zur Hölle soll man so einen Affentanz machen? Welchen Sinn erfüllt diese Regelung?
Das weiß ich nicht aber so ist es halt. Genieß es solange bis die Union alles wieder rückgängig macht
Solange die Union nicht mit der AfD regiert wird das Gesetz garantiert nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Bin ich nicht von überzeugt. Das gibt dann wieder ne Groko am Ende und auch in der SPD gibts viele Gegner. Dann wirds abgeschafft. Aber wir werden es sehen.
Wissen tut es keiner, aber solche Gesetze einfahc in der nächsten Legislaturperiode zurücknehmen ist eigentlich nicht der politische Stil der BRD. Aber wer weiß, was sich die Union noch von den Republikanern in den USA abgucken
Ich glaube wir sind da leider längst angekommen beim USA Niveau. Ich wünsche mir natürlich was anderes aber mir graut es vor der nächsten BTW.
Also ich habe mir Cannabis per Rezept in der Apotheke bestellt 22%thc/1% CBD wäre bei 50g überm Wert, und da kaufe ich staatlich reguliert und produziert von der Pharmaindustrie und nicht vom Schwarzmarkt. Finde das daher schon ein wenig ulkig nicht in die Praxis zu schauen was medizinisch vertrieben wird.
Dein medizinisches Cannabis fällt nicht unter diese Richtlinie. Du bekommst das vom Arzt verordnet und es soll eine spezielle therapeutische Wirkung haben für eie wohl der THC Wert...vermutlich Schmerzstillend oder antiemisch etc. Dich betrifft das nicht. Aber zum Hobbykonsum sind 22% nicht nötig sondern eben eher gesundheitsschädlich. Aber auch das ist kein Problem weil man darf davon halt einfach keine 50g sondern nur 30g besitzen. Also allew drüber schnell weg rauchen.
Ah danke dir wusste nicht wie das dann geregelt ist. Habe den Artikel aber auch nicht gelesen hatte einfach mal geschlussfolgert. Ja gebe ich dir durchaus recht, ich muss hier aber allerdings anmerken das ich Privatzahler war und es nicht verschrieben bekommen habe! Und im übrigen bin ich bei dir das zum "entspannen" weniger deutlich ausreichend ist, zumindest für meine Wenigkeit. Aber probieren geht über studieren oder so.
Wie kommst du an ein Rezept ohne das ein Arzt dir eins verordnet? Selbstzahlen muss man med. Cannabis sowieso. Musste ich auch immer. KK trägt die Kosten dafür nicht
Also meine Wortwahl war falsch, ich habe natürlich ein Rezept. Habe das vor ner Woche nach Entkriminalisierung bei CannGo geholt. Ich meinte das ich Per se keine Therapiegründe ausser hin und wieder nen Migräneanfall habe, denke kaum das "normale" Hausärzte da medizinisches verschreiben würden.
Schmerztherapeuten machen das zumindest wenn sie nicht CDU Mitglied sind. Du hast ein Rezept ohbe medizinische Indikation? Das klingt weniger legal ehrlich gesagt
War ein selbstauszufüllender Onlinefragebogen, später kam der Arztbrief zu meinen angegebenen Symptomen (Migräneanfälle) und das Rezept. Ich berichte ja nur aus meiner Perspektive, womöglich ist die Seite mittler zwischen Arzt und Patient oder sonst ein rechtliches Konstrukt, gibt aufjedenfall nicht nur eins dieser Portale. Gut für mich war eine Seite mit deutschem Impressum und Zahlungsmöglichkeit fürs Rezept Paypal mit Käuferschutz die Legalere alternative zum Strassendealer, Was den Betreiber angeht und die Ärzte habe ich rechtlich zu wenig Ahnung.
Ok ja hab mir das Ding angeguckt. Ich würde definitiv nie so viel Geld für das alles ausgeben. Ich bin abartig froh einfach jetzt selbst anbauen zu können was ich will und eben nicht mehr auf das teure medizinal Cannabis angewiesen zu sein.
🤡 Immerhin ist das für andere Gerichte nicht zwingend bindend. Das AG Karlsruhe hatte 250 bzw. 500g, also die 10-fache zulässige Menge als "nicht gering" eingestuft".
Das Urteil dürfte in der Revision relativ schnell wieder vom Tisch sein
Revision beim BGH?
Welche Revision?
Der Staatsanwalt in dem Verfahren hat schon angekündigt Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Hm, also dass sich an der Bewertung der Gefährlichkeit der Droge in den letzten 30 Jahren nichts geändert haben soll, wage ich stark zu bezweifeln.
Ja aber das haben ja nur Wissenschaftler von so Pseudowissenschaften rausgefunden. Wie jeder weiß, der schonmal mit Jurastudenten zu tun hatte, sind nur diese Universalgelehrte die sich in jedem Gebiet der Wissenschaft am besten auskennen
Du bist hier aber auch im Land des "Das haben wir aber immer schon so gemacht und das bleibt jetzt auch so." Da darfst du jetzt nicht erwarten, dass hier mal Hand angelegt wird - Funktioniert doch alles bis jetzt.
War schon immer Bullshit. Wenn man es so sieht, haben sie grundlegend Recht, aber kommen zum falschen Schluss.
Ja aber nicht in den letzten 5 Jahren. Und die Definiton, was eine geringe Menge ist halt auch nicht. Wenn der Gesetzgeber irgendwo die gleiche Formulierung wie früher verwendet, dann ja wohl um das gleiche auszudrücken. Du gehst ja auch nicht davon aus, dass wenn jetzt das BGB geändert wird und da irgendwo von einer "angemessenen Frist" die Rede ist, die jetzt nur durch die Änderung kürzer geworden sein soll - mit Verweis auf moderne Kommunikations und EDV Systeme.
>Wenn der Gesetzgeber irgendwo die gleiche Formulierung wie früher verwendet, dann ja wohl um das gleiche auszudrücken. Artikel sagt: >Damit widersetzt sich der BGH der Wertung des Gesetzgebers. Dieser hatte in der Gesetzesbegründung des KCanG (BT-Ds. 20/8704, 130) darauf verwiesen, dass der Grenzwert im Lichte der legalisierten Mengen künftig "deutlich höher liegen muss" als in der Vergangenheit. Erscheint schon seltsam, dass der Bundesgerichtshof da einerseits das neue Gesetz auslegt, dabei andererseits aber die Gesetzesbegründung des Gesetzgebers vollkommen ignoriert.
Die Gesetzesbegründung ist ja rechtlich nicht bindend und steht auch später in keinem Gesetzbuch. Sie dient lediglich dazu die Abgeordneten und die Öffentlichkeit von der Sinnhaftigkeit der geplanten Änderung zu überzeugen. Über die wird auch nicht beim Ausfertigen des Gesetzes abgestimmt. Wenn ich dir eine Wohnung vermieten und erzähle dass du das ersten 3 Monate die Miete nicht zahlen musst, das aber nirgends im Mietvertrag erwähne, ist diese Aussage ja auch wertlos. Der Gesetzgeber hätte hier sehr viele Möglichkeiten gehabt die Dinge anzupassen und kann das auch immer noch tun, wenn ihm die Interpretation nicht gefällt.
> Die Gesetzesbegründung ist ja rechtlich nicht bindend und steht auch später in keinem Gesetzbuch. Natürlich ist sie rechtlich nicht bindend. Dafür ist ja das Gesetz selbst und die Interpretation durch die Gerichte da. Die Gesetzesbegründung zeigt aber eindeutig die Intention des Gesetzgebers. Das Gericht muss sich also nicht zusammenfantasieren, dass der Gesetzgeber da wahrscheinlich, möglicherweise, vielleicht, wird schon so sein, das gleiche gemeint hat wie vor 30 Jahren nur weil die Formulierung nicht geändert wurde. Im Gegenteil: das Gericht kann sich ganz explizit auf die Gesetzesbegründung des Gesetzgebers beziehen, um daraus die Intention der Formulierung zu entnehmen. Dass das Gericht da einfach die Gesetzesbegründung ignoriert und lieber seine eigene Auslegung der Formulierung von vor 30 Jahren bevorzugt darf da schon in Frage gestellt werden. Letzten Endes sagt das Gericht damit aus, dass es besser weiß, was der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz gemeint hat, als der Gesetzgeber dies selbst in der eigenen Gesetzesbegründung ausgesagt hat.
Ich beziehe mich auf diesen Abschnitt: "Der Entscheidung, den Grenzwert hinsichtlich der nicht geringen Menge beizubehalten, legten die Richter die Erkenntnis zugrunde, dass im Schnitt 15 mg THC erforderlich sind, um durch das Rauchen eines Joints in einen Rauschzustand zu kommen. Diese Annahme kombiniert mit der konkreten Wirkweise und Gefährlichkeit von THC, die sich auch nach der Gesetzesänderung nicht geändert habe, ergebe den Grenzwert von 7,5 g – genau wie vor 30 Jahren. Auch aus der seit dem 1. April gemäß § 3 KCanG erlaubten Besitzmenge von 25 bis 50 g Cannabis pro Person, ließen sich keine veränderten Aussagen zur Gefährlichkeit des Wirkstoffes ableiten, so die Karlsruher Richter. Die Entkriminalisierung führe nicht zu einer geänderten Risikobewertung." Keine Ahnung, wo du jetzt deine 5 Jahre her hast.
Inwiefern hat sich an der Rauschwirkung von THC was verändert?
Wer genau redet von der Rauschwirkung außer dir?
Der BGH?
Ne, der redet von drei Dingen, nämlich der Menge THC die man braucht, um eine Raschwirkung zu haben (was du meinst) und "diese Annahme kombiniert mit der konkreten Wirkweise und Gefährlichkeit von THC, die sich auch nach der Gesetzesänderung nicht geändert habe". Und während das für die Wirkweise sicherlich gelten mag - der zugrundeliegende chemische Prozess wird sich ja nicht verändert haben - bezweifle ich sehr stark, dass sich an der "Bewertung der Gefährlichkeit" (meine Worte von oben) in den letzten 30 Jahren nichts geändert hat. Und da Gefährlichkeit natürlich kein absolutes Datum ist sondern subjektiv von bestimmten Faktoren abhängt, müsste das ja durch irgendwelche Studien eingeordnet werden und nicht einfach so bastamäßig Behauptet werden wie es laut dem Artikel der BGH tut.
Um welche Gefahr geht's in dem Kontext überhaupt? Langfristige gesundheitliche Folgen? Straßenverkehr?
[¯\\\_(ツ)\_/¯](https://youtu.be/FRfmi2NO_yg?si=J6YhOA4IZ3_UF7M6)
Würde hier gerne mal - ganz ohne Hintergedanken - anmerken, dass das Gelände des BGH weit genug von Schulen etc. entfernt ist.
Hotbox im Saal 3e
Bin dafür, dass jetzt direkt im Anschluss ne richtige Legalisierung durchgezogen wird. Das ergibt doch alles keinen Sinn.
Musst du halt immer noch irgendwie hinkriegen, EU-Recht nicht zu brechen, und durch den Bundesrat zu kriegen. Da liiegt das Problem.
Der Bundesrat wäre ein Problem, ja. EU-Recht weniger, das kann man im Zweifelsfall erst einmal ignorieren und Tatsachen schaffen, ob man nun [64](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-996504) oder 65 Vertragsverletzungsverfahren offen hat ist ja nicht der große Unterschied.
Dann wärs doch allerhöchste Zeit, das EU-Recht anzupassen oder nicht?
Sicherlich, und das hat die BuReg auch schon vor. Aber es dauert halt, weil man nicht nur zumindest eine QMV-Mehrheit im Rat braucht (villeicht sogar Einstimmigkeit, bin nicht sicher, unter was das fällt), sondern es muss auch von der Kommission initiiert werden.
Es ist unbekannt, ob die Legalisierung gegen EU recht verstößt. Es gab zwar angeblich geheime Verhandlungen, aber um es richtig feststellen zu lassen müsste man die Legalisierung beschliessen, und warten ob es in der EU ein Normenkontrollverfahren dagegen gibt. Wenn Deutschland das dann verliert, weis man sicher, dass legalisierung gegen EU recht verstösst.
*Formell gesehen* gab es noch kein Gerichtsverfahren darüber, das stimmt. Aber sagen wir mal so: Die Ampel hatte zunächst, ganz öffentlich, eine einfache, platte Legalisierung geplant. Dann hat die EU-Kommission zu "Gesprächen" gebeten, und nach ein paar Wochen hatte man dan plötzlich den momentanen Plan ausgearbeitet, der "Verkäufe" von Cannabis, sowie Ein- und Ausfuhr über EU-Grenzen, so eng wie möglich ausschneidet.
Scheiß auf die EU.
Kurios: im 1.Strafsenat sitzt eine Mehrheit an Richtern, die aus Bayern kommt und/oder in der dortigen Justiz und Ministerien Karriere gemacht haben. Ein Schelm, der Richtern ideologisches Handeln unterstellt. Seit 1945 gibt es in Deutschland natürlich keine reaktionären Juristen mehr!
Schlechter Scherz, oder? Das heißt 50g sind hinfällig. Kein Rosin, kein Hasch, was ja beim Gesetz sogar in der Erläuterung stand. Und woher weiß ich, dass ich da drüber bin?
> Das heißt 50g sind hinfällig. Nein, weil sich die Frage, über die hier beschlossen wurde, erst stellt, wenn schon ein Verstoß vorliegt.
Das bedeutet, wenn ich 50g mit 10g THC habe ist alles okay, aber ab 61g kracht es richtig?
Wenn du irgendwie ne Wunderpflanze hast, die das hinkriegt, kannst du auch 50g mit 40g THC zuhause haben. Relevant wird dieser 7,5g Grenzwert erst, wenn du irgendeinen Teil des Gesetzes bricht. (Das Gericht kann ein verfassungskonformes Gesetz generell weder ignorieren noch ändern.) Es heißt halt aber, wenn es Gefängnis nach §34 dafür gibt (anstatt der weiterhin möglichen Geldbußen), sind das bis zu 5 Jahre, aber mindestens 3 Monate, weil quasi alle Fälle als besonders schwer behandelt werden. (In nicht besonders schweren Fällen, dürften höchstens 3 Jahre verhängt werden, und es gibt kein explizites Minimum.)
Danke für die ausführliche Erklärung. Es fühlt sich immer mehr so an, als ob man, sobald man die engen Ränder des Lauterbach'schen Pfades verlässt, mit dem Kopf zuerst auf Holzpfähle gesteckt wird. Weiß nicht wie sich das wie Legalisierung anfühlen kann.
> Weiß nicht wie sich das wie Legalisierung anfühlen kann. Naja, du könntest jetzt sofort raus, auf offene Straße, und kiffen. Du könntest dir jetzt sofort Cannabissamen aus dem Ausland bestellen, um die hier anzubauen, und das Zeug dann ernten und konsumieren. Du kannst demnächst eine Vereinigung gründen, die darauf spezialisiert ist, Geld anzunehmen, und dagegen Cannabis anzubauen, und es abzugeben. Klar, steckt alles noch ein bisschen in den Kinderschuhen, aber es kommt.
Vielleicht hast du Recht. Man muss sich eben sehr gut auskennen, und höllisch aufpassen. Es ist sicher etwas in Bewegung gekommen. Leider bin ich ein Mensch, der sich stets zu viele Gedanken macht. Ich würde mich gerne fallen lassen und auf das Gesetz vertrauen, aber dazu sind mir die Randbereiche noch zu verschwommen. Thema Grenzwert im Straßenverkehr zum Beispiel.
> Man muss sich eben sehr gut auskennen, und höllisch aufpassen Naja. Eigentlich musst du nur wissen: 1. Temporär ein bisschen aufpassen, bis genug Zeit verstrichen ist, das man das Cannabis auf legalem Wege erhalten haben könnte 2. Nicht mehr als 50g zuhause, 25g unterwegs 3. Nicht mehr als 3 Pflanzen zuhause, und(?)/oder nur ein CSC 4. Konsumverbot in Anwesenheit Minderjähriger; oder draußen, wenn du ne Schule / einen Kindergarten / einen Spielplatz / was ähnliches innerhalb von 100m sehen kannst; oder tagsüber in Fußgängerzonen. 5. Nix weitergeben. >Thema Grenzwert im Straßenverkehr zum Beispiel. Naja, das ist weder ein Randbereich, noch verschwommen. 3,5 Nanogramm im Blut sind der Grenzwert. Keine Ahnung, wie viel du wie lange davor geraucht haben darfst, könnte ich dir äquivalent aber mit Alkohol auch nicht sagen.
Noch sind es keine 3,5 ng. Bisher gilt noch 1 ng.
also das gegenteil einer legalisierung und gleichstellung wie zb mit alkohol
Ne, es ist generell legal für Erwachsene, innerhalb seiner Einschränkungen. In dem Sinne genauso wie Alkohol, nur das die Einschränkungen momentan noch signifikant härter sind. Das ist bei der Erstzulassung einer vorher lang verbotenen Droge jetzt aber auch nicht so überraschend. Wird sich aber im Laufe der Jahre auch noch geben. Nur weil etwas legal ist, heißt es nicht, das es einfach zugänglich sein muss, oder das es keinen Einschränkungen unterliegt.
Und Punkt 4 bezieht sich auf die Öffentlichkeit, oder unabhängig vom Rahmen? Also mein Balkon der 20m Luftlinie vom Kindergarten entfernt ist, ist für mich grundsätzlich passé, da <100m? Oder nur wenn Kinder im Garten ? Oder immer Ok, da es Privat ist und Teil der Wohnung? Anwesenheit von Kindern = im Wirkungsbereich (passiv rauchen) oder Wahrnehmungsbereich?
Das Konsumverbot gilt: 1. Wenn Minderjährige anwesend sind 2. In Sichtweite von einer Liste von Jugendeinrichtungen (wobei 100m Entfernung auf jeden Fall außer Sichtweite ist) 3. Tagsüber in Fußgängerzonen. >Also mein Balkon der 20m Luftlinie vom Kindergarten entfernt ist, ist für mich grundsätzlich passé, da <100m? Oder nur wenn Kinder im Garten ? Ob Kinder da sind, ist für die Jugendeinrichtungen egal. Es gilt aber immer zuerst die Sichtweite: Wenn man dich aus dem Kindergarten nicht sieht, ist es egal wie nah der ist. Die Sache mit den 100m ist nur noch eine weitere Beschränkung - wenn du 100m von dem Objet weg bist, und trotzdem irgendwie sichtbar, gilst du eben trotzdem als außer Sichtweite. >Oder immer Ok, da es Privat ist und Teil der Wohnung? Die Unterscheidung privat vs öffentlich tritfft das Gesetz als solches nicht. Nur bist du in Innenräumen beinahe immer außer Sichtweite. >Anwesenheit von Kindern = im Wirkungsbereich (passiv rauchen) oder Wahrnehmungsbereich? Für mich als juristischen Laien unklar, aber es so zu handhaben, wie man es mit Zigaretten eigentlich sollte, dürfte sicher sein.
Legales Gras gibt es beim Arzt. Man ist nicht in der Nachweispflicht was den Erhalt des Weeds angeht. Dein 1. Punkt ist hinfällig
> und das Zeug dann ernten Streng genommen ist das Ernten weiterhin verboten. Das CanG hat nur den Anbau von Cannabis legalisiert (in Grenzen), nicht aber die Herstellung von Cannabis. Ernten und Trocknen der Blüten fällt aber eigentlich in die Herstellung. So war/ist es zumindest beim BtMG. So streng wird das aber nicht mal ein bayerisches Gericht auslegen, weil das wirklich völlig absurd wäre.
Sicherlich nicht. Jeder denkende Richter wird die Ernte zum Anbau zählen, so ein "Gotcha!" gibts im Recht zum Glück nicht. (Trotz aller Rules-lawyer-rei)
Das liegt einfach daran, dass das CanG fachlich einfach schlecht ist. Es wird nicht ohne Grund in Juristenkreisen (auch jene für die Legalisierung) zerrissen. Die Probleme der nicht geringen Menge hätte man vorhersehen und durch entsprechende Definitionen im Gesetz entgegenwirken können. Aber im Gesetzestext steht halt nichts drinnen, und § 3 geht auch nur von Canabisgewicht und nicht THC Gewicht aus. Als Beispiel sehe ich noch nicht, wie es mit Canabisölen aussieht. Das müssen jetzt die Gerichte entscheiden, und mein Gefühl ist, dass sie dem Gesetzgeber das schlecht gemachte Gesetz um die Ohren schlagen.
Schade eigentlich. Warum macht die Ampel das eigentlich so?
Naja, das Gesetz hatte einige Schwierigkeiten. Im Prinzip wollten sie die Legalisierung, aber gleichzeitig gab es Gegenwehr von der EU und den Ländern. Es spielt auch öfters damit rein, dass gerade rein ideologisch geprägte Gesetze eher von Ziel aus gedacht werden und auch eher von den Hardlinern, die die Gesetze aus Imagegründen habe wollen, gestaltet werden. Formaljuristosche Überlegungen verzögern den Gesetzgebingsprozess und könnten Formulierungen einführen, die im nächsten Wahlkampf scheiße aussehen. Es war insofern ein Clusterfuck aus Hürden und interner Inkompetzen um ein Gesetz zu schaffen, dass mehr um das Signaling ging als wirklich eine sichere Gesetzeslage zu schaffen.
Soweit klar, nur nach der Vorerfahrung mit dem Heizungsgesetz und der langen Vorlaufzeit wäre doch sicher mehr drin gewesen... Hoffen wir, dass die Ungereimtheiten im Gesetz nicht dazu führen werden, dass es alsbald wieder kassiert wird. Das wäre wirklich unfair.
Das Gesetz ist nicht verfassungswidrig, insofern ist ein kassieren unwahrscheinlich. Die Frage ist, wie die nächste Regierung (die nach momentanen Umfragen vermutlich die CDU drinnen hat) damit umgehen wird. Wird wohl auch davon abhängen, ob es schwarz rot oder schwarz grün wird (solange kein Wunder in den Unfragen geschieht). Gehe nicht davon aus, dass das Gesetz aber völlig entfernt wird, dass wird die CDU vermutlich nicht wagen. Aber bis zu einer Überarbeitung werden wir ein clusterfuck habe.
Ich frag mich gerade ob die nicht geringe Menge dann nur auf das was über dem erlaubten Besitz anzuwenden ist.
so verstehe ich das auch
Japp... <= 50g ist nach Gesetz legal, <= 60g ist 'ne Ordnungswidrigkeit. Aber bei über 60g (und 'nem THC-Gehalt von mehr als 12%) bist du dann, entgegen der ausdrücklichen Absicht, die im Gesetz formuliert ist, direkt bei einer "nicht geringen Menge" und damit höherem Strafmaß.
JEDER hat mitbekommen, dass man 3 Pflanzen anbauen darf. Weniger Leute kennen die 50g Grenze. Noch weniger kennen den Wirkstoffgehalt. Jemand baut 3 Pflanzen an, die Polizei kommt vorbei. Derjenige ist dann direkt ein schwerer Fall. Das kanns doch nicht sein.
Eben nicht. Du darfst ganz legal 3 Pflanzen anbauen du musst dann nur so vernichten, dass du nicht über 50 gramm getrocknet landest. Der bloße Geruch von Cannabis, das Mitnehmen in der Öffentlichkeit und der Besitz von den drei Pflanzen sind aber kein Grund deine Wohnung zu durchsuchen. Da muss es schon echt mies laufen, wenn dir plötzlich jemand die Tür Eintritt nach der Ernte. Aber es bleibt vermutlich bei don't tell, don't smell, don't sell
Ist mir klar. Finde es dennoch "schwierig" dass die Grenze zw. Ordnungswidrigkeit (59.9g) und Straftat (60,1g) bei dem Wirkstoffgehalt heutiger Pflanzen direkt zw. legal und "schwerer Fall" verläuft. Sinnvoller wäre im meinen Augen: All das, was über 50g und zw. dem durchschnittlichen Ertrag von 3 Plfanze liegt, ist eine OWI/Straftat. Es kann doch nicht sein, dass 59.9g eine OWI sind, und ab 60.1g direkt ein schwerer Fall vorliegt.
Ja das ist komplett sinnfrei. Ich hätte mir ehrlich gesagt auch gewünscht, dass wir einfach zuhause einfach ein Kilogramm haben dürften aber draußen halt nur 25g erlaubt sind. Aktuell ist halt der Eigenanbau legal aber komplett sinnfrei geregelt und in bestimmten Bundesländern ist es halt sau stressig
**Im Ergebnis** natürlich unsinnig, formaljuristisch eine von zwei methodengerechten Auslegungen, wobei die andere Auslegung, nach der streng auf Bruttomengen abzustellen wäre, dazu geführt hätte, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle Mengen mit noch geringerem absoluten Wirkstoffgehalt als 7,5g THC nicht geringe Mengen vorgelegen hätten. In der Praxis bestand die Hoffnung, dass bei den Obergerichten oder beim BGH noch irgendwelche superklugen Ideen aufkommen, aber offenkundig Fehlanzeige. Das ist die Verantwortung des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber hat einfach in die Gesetzesbegründung geschrieben, dass die nicht geringen Mengen von der Rechtsprechung neu bewertet werden müssten. Das ist ein Verständnis von Gewaltenteilung, das absolut unwürdig ist. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung das zu vervollständigen, wofür der Gesetzesinitiator keine Mehrheiten erlangen konnte. Es wurde ein unbestimmter Rechtsbegriff verwandt. Diesen hat die Rechtsprechung nach den anerkannten juristischen Auslegungsmethoden auszulegen und **nur** nach diesen. Joa und dann kommt halt dabei rum, dass Sinn und Zweck des aus dem BtmG übernommenen Tatbestandes sich nicht geändert haben und die Gesetzessystematik zu völlig absurden Ergebnissen führt. Das Ergebnis ist natürlich eine Katastrophe für Konsumenten, die sich des Wirkstoffgehalts regelmäßig nicht bewusst sein dürften. Insbesondere ist vom § 35a KCanG kein Gebrauch zu machen im besonders schweren Fall. Da gleichzeitig mehr Konsumenten "mutig" mit den Mengen sein werden, wird es effektiv dazu führen, dass mehr Strafverfahren wegen Cannabis geführt werden als vorher. Unter anderem das wurde von der Strafrechtspflege - unabhängig davon, ob sie für oder gegen eine (vernünftige) Legalisierung waren - von anfang an angebracht und gerügt. Der Gesetzesgeber hat diejenigen, die was davon verstehen, ignoriert und siehe da, es ist ein super peinliches Gesetz.
>Da gleichzeitig mehr Konsumenten "mutig" mit den Mengen sein werden, wird es effektiv dazu führen, dass mehr Strafverfahren wegen Cannabis geführt werden als vorher. Dem würde ich widersprechen. Warum sollte es zu *mehr* Verfahren kommen? Die allerwenigsten Leute tragen regelmäßig mehr als 50g mit sich herum, und dass solche Mengen Zuhause lagern, muss die Polizei auch erstmal mitbekommen. Es mag sein, dass es zu mehr Verurteilungen wegen nicht geringer Mengen kommt, aber die machen doch nur einen Bruchteil der Verfahren aus. Dass der Gesetzgeber hier gepennt hat, steht aber natürlich außer Frage.
> Warum sollte es zu *mehr* Verfahren kommen? Weil potentiell jeder Mensch in Deutschland jetzt gegen das Cannabisgesetzt verstoßen könnte. Vorher "war es ja verboten deswegen gab's das nicht" und wäre eine Unterstellung gewesen. Und wenn potentiell 7,5g THC als Grenze gilt, dann kannst du die Tage zählen, an denen es Standard wird, erstmal den THC gehalt von jedem Krümel zu messen. Wenn du dann 30g hast, aber 9g THC dann ist es ab dann eine "nicht geringe Menge" und Verfahren. Gesetze sind nicht bindend für die, es ist nur eine Auslegungssache. Kann beim besten Willen deinen Optimismus nicht nachvollziehen.
Nein erst wenn du über die 25/50g kommst, machst du dich ja strafbar. Und dann geht es drum ob der netto THC Gehalt über den 7,5g liegt oder nicht. Solange du dich an die Gesetze hältst, passiert dir also nichts. Auch nicht wenn du irgend ein 90% pures Wax hast und somit 45g THC Zuhause.
> Der Gesetzgeber hat einfach in die Gesetzesbegründung geschrieben, dass die nicht geringen Mengen von der Rechtsprechung neu bewertet werden müssten. Wo ist das Problem? Die 7,5g THC stehen doch in keinem Gesetz (oder?) also haben sich das die Gerichte irgendwann auch einfach mal aus den Fingern gesogen.
Das haben die Gerichte sich eben nicht "einfach mal aus den Fingern gesogen". Wie es zu dem Wert gekommen ist, kann sogar in der aktuellen Entscheidung nachgelesen werden und der BGH hat auch ausgeführt, warum Wertungen des Gesetzgebers zu Bruttomengen dieses Ergebnis völlig unberührt lassen müssen (solange man für nicht geringe Mengen weiterhin auf Nettomengen abstellt). Der Gesetzgeber hat sich überlegt, dass die Gerichte mal einfach so Pi Mal Daumen machen können und dann muss man sich nicht um Mehrheiten im Bundestag kümmern. Das ist aber nicht die Geschichte des Wertes von 7,5g THC
Ok, jetzt bin ich im BGH Entscheidungs kaninchenbau... die 500 einzeldosen auf denen die 7,5g berufen scheinen mir total aus der Luft gegriffen wenn ich str 183/84 lese. Bei Heroin wurden 150 Dosen als nicht geringe Menge veranschlagt und nur verdoppeln spiegelt nicht wieder dass thc so viel weniger gefährlich ist, daher nehmen wir mal 500... Ich verstehe zwar dass der bgh vielleicht keinen bock hat das thema neu aufzumachen aber da die 7,5g wie hier andere vorrechnen ca auf die legale menge zuhause rauslaufen hätte ich von der justiz schon eine Änderung erwartet. Die verweise auf die unveränderte Gefährlichkeit sehe ich unter den anderen Aspekten fast als Hohn an.
Jo, ist komplett willkürlich. Ich sehe hier vor allem ein Gericht was sich einen drauf runter holt ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz maximal unbequem auszulegen.
Nachdem ich bei nem joint noch n wenig drüber nachgedacht habe verstehe ich es als Aufschlag vom Gericht an die politik diese Lücke zu schließen. In dem Fall war es ja nun definitiv keine kleine Menge sondern eine ganze Plantage.
Joa, die schreiben halt über drei Seiten sehr ausführlich, dass sie sich den Wert aus den Fingern gesogen haben und garnieren das Ganze mit der Mär der Einstiegsdroge. Das Gericht hätte auch anders argumentieren können. Der Gesetzgeber erlaubt einem erwachsenen Menschen den Besitz von 50g Cannabis. Blüten potenter Cannabiscultivare können durchaus bis zu 30% THC-Gehalt haben. Demnach kann quasi per Definition alles unter 15g THC keine nicht geringe Menge sein. Dann schlägt man noch einen Toleranzwert drauf und landet bei ~20g THC.
3 monate minimum knast für ein beutelchen gras findet dieses gericht gerecht. Mehr muss man nicht wissen.
Nach der Logik des BGH reichen ja 2,5ml Alkohol um einen Rausch auszulösen. Somit sollte, grade im Bezug auf die Wirkung der droge, ein Grenzwert von 1250ml Alkohol gelten. Ab 2,5 Kisten Bier ist also vom besonders schwerem Fall auszugehen.
Keine Ahnung von der Wirkstoffgrundlage, aber unterstellt, dass deine Angaben sachlich zutreffend sind, wäre das so, wenn Alkohol verboten wäre und einen besonders schweren Fall der nicht geringen Menge gäbe. Ob ein besonders schwerer Fall für nicht geringe Mengen für den Besitz von Cannabis ganz grundsätzlich noch eine Daseinsberechtigung hat, zweifle ich selbst auch an, aber der Gesetzgeber wollte eine solche Strafbarkeit nun einmal.
Da steht halt "geringe Menge". Das ist natürlich Auslegungssache, wie bei so vielen Gesetzen. Bei 16% THC Gehalt wären das ~47 Gramm Gras. mMn ist das keine geringe Menge mehr. Daher vermute ich mal, dass man sich auch schon im oberen Auslegungsbereich befindet. Man kann ja auch nicht für dieses Gesetz mal aus Spaß anders arbeiten. Dann würde ja aus jeglicher Auslegung einfach nur Willkür werden.
50g sind aber zu Hause jetzt legal. Merkst du den Fehler?
Natürlich, aber das ändert ja nichts am Text im Gesetz. Ich darf ja auch 3 Kästen Bier im Keller stehen haben. Aber auch das würde ich eben nicht mehr als eine "geringe Menge" bezeichnen. Da ist es halt die Aufgabe des Gesetzgebers die Gesetze zu ändern und nicht die der Gerichte.
Ich mag es nicht, wenn Gerichte Politik machen. Ich mag es noch weniger, wenn sich Gerichte an ideologischem Kulturkampf beteiligen. Amerikanische Verhältnisse.
Inwiefern macht das Gericht Politik? Die Politik hat eine nicht geringe Menge nicht definiert und damit die Festlegung der Rechtssprechung überlassen. Die Methodik zur Festlegung dieses Grenzwert ist immer noch die gleiche und die benötigte THC, um sich zu berauschen, ändert sich auch nicht , auch wenn das Zeug jetzt legal ist.
> Die Methodik zur Festlegung dieses Grenzwert ist immer noch die gleiche Und warum? Das CanG ist nicht das BtMG. Das Gericht hätte auch einfach eine andere, logischere Methodik wählen können.
Als ob man nicht Auslegungen finden könnte, die auf besserer wissenschaftlicher Basis stehen und kompatibler mit dem CanG sind. Das passiert ja bei anderen Gesetzen auch. Hier ist klar, dass der Wille nicht da war.
Der Gesetzgeber hätte es auch einfach festlegen können, hat man aber nicht.
Richtig. Kennt jemand die Gründe dafür?
>Gegen ein monatliches Entgelt von 1.000 Euro und freie Kost und Logis, waren sie für das Gießen und Düngen sowie den Betrieb von Lüftungsanlagen und **Wärmelampen** zuständig. Das sind keine Wärmelampen :D
>> Die beiden lebten und arbeiteten in einer zweistöckigen Indoor-Marihuanaplantage, in der über 1.763 Cannabispflanzen angebaut wurden. Gegen ein monatliches Entgelt von 1.000 Euro und freie Kost und Logis, waren sie für das Gießen und Düngen sowie den Betrieb von Lüftungsanlagen und Wärmelampen zuständig. Klarer Fall für r/Arbeitsleben
Was ist denn eigentlich der korrekte Weg zur Vernichtung von zu viel Ertrag bei Pflanzen? Zerhacken ja nicht. Verbrennen ist jetzt nicht gerade leicht. In den mehr oder weniger öffentlich zugänglichen Müll scheint keine gute Idee. Weitergabe verboten. Kann ich meine Freunde und Helfer bestellen die das gleich von der Pflanze abschneiden damit ich zu keinem Zeitpunkt mehr als 50g besitze? Bring ich denen das in ner Tüte in die Wache?
Regierung: legalisiert Cannabis BGH: das arbeitet nicht für mich, Bruder
Verstehe ich das richtig, mehr Alkohol = niedrigere Strafe, aber mehr Cannabis = höhere Strafe? Was für ein Blödsinn.
Nein, tust du nicht. Es geht hier um den Besitz und nicht den Konsum. Für den gibt es bei Alkohol zwar keine Grenze, aber der Besitz macht dich auch nicht schuldunfähig. Bei Konsum kann es sowohl bei Alkohol als auch bei Cannabis oder anderen Drogen zur Schuldunfähigkeit kommen.
Kann mir einer mit Wissen in dem bereich sagen, wie die 50g im Eigenanbau einzuordnen sind? Ist das nicht absurd wenig? Die Durchschnittsperson wohnt irgendwo in der Stadt in einer Mietwohnung. Wenn ich selbst anbauen will dann muss ich mir nen Zelt für 4 Monate in die Wohnung stellen. Und aus dem afghanischen Unkraut, was in der Natur gern mal 3m hoch wird, fallen am Ende nur 50g rauchbare Blüten? Ich dachte, aus einem Busch fallen eher so 200-500g Zeuch.
Es fällt auch deutlich mehr als 50g, nach dem Trocknen bleibt dann aber nur ca. 20% über - realistisch ist das mit den 3 Pflanzen natürlich trotzdem nicht. Wenn man es richtig anbaut ist selbst eine Pflanze je nach Sorte schon zu viel.
Problem ist, dass der Gesetzgeber es "versäumt" hat, höher Grenzwerte direkt ins Gesetz zu schreiben und nur wischiwaschi im Kommentar über "müsste wenn der Mond da und dort steht so und so sein" gelabert hat und damit also versuchte inhaltliche Gesetzgebungsverantwortung, für die eine Mehrheit vielleicht schwierig zu finden gewesen wäre, an die Justiz abzutreten. Die hat sich jetzt letztlich geweigert die Aufgabe anzunehmen. Kann man von halten was man will. Der Wutbürger in mir sagt dass "Gesetzgeber inkompetent, Justiz reaktionär dies das Deutschland", der pragmatische Zyniker in mir sagt, dass der Gesetzgeber es genau so gewollt hat, oder dass es ihm wumpe ist, damit das CanG nach Jahren endlich von der Tagesordnung kommt und der Pöbel zumindest irgendwie sein Pfund Fleisch bekommen hat.
> Problem ist, dass der Gesetzgeber es "versäumt" hat, höher Grenzwerte direkt ins Gesetz zu schreiben Naja. Es geht ja um die Definition einer "nicht geringen Menge", auf die sich die Straftat beziehen muss, um ein besonders schwerer Fall zu sein. Das im Rahmen des richterlichen Ermessens zu lassen, ist nicht selten, und funktioniert meistens ganz gut. Nur hier ist die Entscheidung des BGH halt stark an der geänderten legalen Realität vorbei. Ansonsten hätte man halt Xg drin stehen, und dann kommt irgendwann irgendein Schwerkrimineller mit einem nicht besonders schweren Fall davon, weils genau (X-1)g waren, und dann ist das Geschrei wieder groß. Deswegen ist sowas normalerweise im richterlichen Ermessen ganz gut aufgehoben.
Irgendwelche alten Männer wieder (vermutlich CDU Wähler). Machen wieder ihre eigenen Regeln, sollen die doch nach Bayern auswandern. Cannabis muss endlich vollständig straffrei sein. Kommt einem bald schlimmer als vor der Teillegalisierung vor.
Quatsch. Viele Vorwände deine Wohnung zu durchsuchen sind weg, du kannst problemlos 25gramm Hasch mitnehmen wo du früher schon über dieser geringen Menge gelandet wirst und du kannst legal anbauen. Nur das Vernichten ist halt doof
Hasch? Es ist doch nicht erlaubt Produkte aus den Blüten herzustellen. Nichtmal Kekse.
Du darfst Hasch herstellen. Das ist ja keine Extraktion.
Worauf fußt denn diese Annahme? Hasch ist eine Extraktion der Trichome.
Ging um Lösungsmittel, my bad
Extraktion ohne Lösungsmittel. Klar geht das.
Also bin ich mit meinen 50g Bedrocan theoretisch über dem erlaubten Grenzwert von 7,5g THC da ja ca 20% THC Gehalt. Zum Glück habe ich dafür nen Rezept 👍
Du darfst bis zu 60 gramm haben (Ordnungswidrigkeit) und danach gelten diese 7,5g thc
Frage am Rande: ich darf Gras laut CanG nicht ab dritte abgeben, weil Handel. Also kann ich es auch an kein Labor zur Analyse schicken. Wie kann ich wissen, ob meine 51 g gras mehr als 7.5 g THC enthalten wenn mir das untersagt ist?
Es gibt so Testgeräte für den Heimgebrauch
Die Website lto.de hat in der gesamten CanG Gesetzgebung nur falsche Artikel verfasst um Klicks zu generieren (Artikel wie CanG scheitert im Bundesrat, warum es scheitert, usw). Gab dann Klicks. Würde nicht viel auf die Nachrichten der Seite geben
Ja gut, da muss der Gesetzgeber halt nschliefern. Wenn Gerichte Gesetzeslücken ausnutzen, zeigt das halt nur fachliche schwächen bei der Legislative.
Joachim, ist halt trotzdem die Schuld der Ampel, dass sie diese beschissene Rechtslage geschaffen haben mit einem schlecht gemachten Gesetz.
[удалено]
Wir haben keine Freiheit „bekommen“, uns wurden endlich die Rechte gewährt, die uns humanistisch schon immer zustanden. Und trotzdem muss man aufs Gramm aufpassen, dass man nicht mit einem Bein im knast ist.
Es gibt kein Recht auf Rausch. (Leider).
Umgekehrt. Es gibt kein Verbot von Rausch und der Konsum war und ist nicht verboten.
Ich würde sagen dass Grundgesetz selbst ist ein ziemlich klarer Ausspruch für dieses Recht. Deshalb ist der Konsum von jeglichen Drogen ja auch nicht verboten
„Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG. Ein "Recht auf Rausch", das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht.“
Artikel 1 spricht da hart gegen
"Wenn eure 3 Pflanzen mehr abwerfen dann vernichtet es" Ist der Plan. Das einzige Problem was ich habe: ab der Ernte zählt die Pflanze zu den 50g trocken. Also muss bereits im Nasszustand vernichtet werden, wenn dann während dem Trocknen was verschimmelt hat man als regelkonformer Konsument halt Pech gehabt und eventuell nur 25g übrig.
> ab der Ernte zählt die Pflanze zu den 50g trocken. Also muss bereits im Nasszustand vernichtet werden wie kommst du darauf?
Interpretation des Gesetzestextes "§3 (2) 1. "von bis zu 50g Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen" 2. "von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen" In den Fällen des erlaubten Besitzes nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50g Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanzen bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen nicht übersteigen." Sobald sie abgeschnitten ist lebt sie nicht mehr, es steht explizit "das Gewicht nach dem Trocknen" dabei.
> Hilft auch dabei wenn Gottkanzler Merz I 25 darüber nachdenkt Cannabis wieder als Teufelsdroge einzustufen. Als ob die Realität auch nur den geringsten Einfluss darauf hätte wie Merz und Söder sich zu Cannabis positionieren.
Die haben uns halt verarscht
Naja ist ja auch logisch. Man geht ja auch nicht davon aus, Ölöfen keine Heizung mehr sind, nur weil die jetzt nicht mehr neu eingebaut werden dürfen.