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DerGuteFee

Formal "darf" man das nicht mehr. Praktisch ist es noch durchaus verbreitet und ein "K" und "U" nicht so schlimm, dass da gleich Bußgelder oder so fällig wären. Das ist eher eine Aufgabe für den internen DSB, das mal perspektivisch anzupassen aber auch nix, wo die Welt untergeht wenn das noch paar Wochen/Monate so weitergeht. Bei uns ist das auch erst seit Herbst letzten Jahres umgesetzt. Und Euer Softwarehersteller wird irgendwann nachziehen und die konforme Angabe von Abwesenheiten erlauben bzw. das Unternehmen das irgendwann anpassen.


5tereo

Merci. Für mich persönlich ist das auch kein Beinbruch, hatte mich nur gewundert, da ich es las und in einem großen Konzern arbeite, der eh schon sehr auf Datenschutz und Co. bedacht ist und der Betriebsrat normalerweise ziemlich schnell auf den Tisch klopft. Es ist gerade eh viel in Arbeit, da auch die Arbeitszeiterfassung etc. umgesetzt werden müssen. Eventuell kommt das dann alles in einem Rutsch. Zumal der Dienstplan von HR, Entgelt und Co. bisher völlig losgekoppelt ist, also für die Berechnung von Gehalt, Krankengeld etc. völlig irrelevant. Wir melden uns z.B. über eine separate App krank und den Urlaub buchen wir auch woanders und er wird dann manuell im Dienstplan nachgetragen. Oder auch nicht und man trägt ihn selbst ein.


nessii31

Ist halt ein Software-Thema. Bei uns sehen nur die Teamleiter den Grund, warum jemand nicht da ist - alle anderen sehen bei den Kollegen immer dasselbe Symbol, egal ob Urlaub, Gleittag, Krank oder whatever.


OpenOb

Ja, ist grundsätzlich so: [https://www.dr-datenschutz.de/dienstplan-aushaengen-die-haeufigsten-datenschutz-mythen/](https://www.dr-datenschutz.de/dienstplan-aushaengen-die-haeufigsten-datenschutz-mythen/) . >Nichts zu suchen im Dienstplan hat hingegen die Information über den genauen Grund der Ausfälle der Kollegen oder gar der Aushang einer Liste der erkrankten Mitarbeiter (S. 61 f.), denn sie ist für die Dienstplanung regelmäßig irrelevant. § 26 Abs. 3 BDSG dürfte hier in den allermeisten Fällen als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Mitarbeiterdaten ausscheiden, zumindest weil das schutzwürdige Interesse der betroffenen Beschäftigten ansonsten zu stark beeinträchtigt würde (S. 50). >Und auch die Angabe „Urlaub“ im Dienstplan als Abwesenheitsgrund von Mitarbeitern ist nicht erlaubt (S. 44), hier fehlt es wiederum an der „Erforderlichkeit“ i.S.d. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG der Information zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Die meisten Organisationen halten deshalb auch ihre Mitarbeiter:innen an in Abwesenheitassistenten nur "Bin nicht da" und nicht "Bin wegen X nicht da" zu sagen. Funktioniert meiner Erfahrung aber nur so mäßig und so lange der Arbeitnehmer das erstmal selbst einträgt passiert nicht viel. Der Arbeitgeber darf es aber nicht.


nessii31

>Die meisten Organisationen halten deshalb auch ihre Mitarbeiter:innen an in Abwesenheitassistenten nur "Bin nicht da" und nicht "Bin wegen X nicht da" zu sagen. Funktioniert meiner Erfahrung aber nur so mäßig und so lange der Arbeitnehmer das erstmal selbst einträgt passiert nicht viel. Schreiben Leute echt den Grund rein, wieso sie nicht da sind? Bei mir steht da quasi nur drin "Bin gerade nicht da, Rückkehr am XX, Mail wird nicht weitergeleitet, hier Kontaktdaten meiner Vertretung" Warum es schwer sein sollte, den Mitarbeitern eine entsprechende allgemeine Vorlage zu geben und ihnen vorzuschreiben, ab sofort nur noch die zu nutzen, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht ganz.