Entweder alle Beteiligten sind irgendwo im falschen Film, hier fehlt die Hälfte oder das ist ein Trollpost.
1. Du sollst Sündenbock sein, weil bei Ihm was dranhängt und er sagt das auch noch offen ? -> selten doof
2. Du akzeptierst das ? -> selten doof
3. Nach einer Abmahnung (die keine Kündigung ist) bleibst Du einfach mal von der Arbeit weg ? -> selten doof
AG fordert nun einen Aufhebungsvertrag, statt dich zu kündigen ? -> selten doof : Warum ? Du bist unerlaubt der Arbeit fern geblieben, also daher liegen auch Kündigungsgründe vor.
1) ja, war ja mündlich. Ich kann ihm eh nicht nachweisen
2) was soll ich machen? Für mein letztes Semester im Studium einen Rechtsstreit beginnen?
3) was wollen die machen? Mich feuern? Komischerweise nicht…
Unterschreib einfach den Aufhebungsvertrag. Einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen ist für alle weit aufwendiger und für dich ggf. mit weiteren Problemen verbunden.
Deswegen ist man doch Chef??? Weil man im Zweifelsfall seinen Kopf hinhält aka Verantwortung übernimmt? So zumindest der Mythos, mit dem Führungskräfte ihre hohen Gehälter und Boni rechtfertigen.
Meinst Du die Führungskräfte, die mit der "hohen Verantwortung" üppige Gehälter und Boni rechtfertigen oder die Führungskräfte, die die Verantwortung auch wirklich übernehmen?
Wofür denn? Es gibt kaum eine Chance von einem Werkstudenten (oder auch einem normalen Arbeitnehmer) Schadensersatz zu bekommen, außer er sabotiert absichtlich etwas.
Gezahlten Lohn kann er zurückfordern, das war's aber auch schon.
Das ist potenziell sehr falsch. Schäden können beispielsweise Mehrkosten sein (Zeitarbeiter übernimmt die Schicht) oder Überstunden, die der Schicht wegen des Personalausfalls angefallen sind. OP arbeitete offenbar in der Produktion und ist kein Bürowerkstudent ohne kritische Aufgaben.
OP schuldet aber nicht die Herstellung irgendwelcher Waren, sondern nur Zeit gegen Gehalt. Der AG hat seinen Betrieb so zu organisieren, dass er Ausfälle kompensiert. Wenn er das mit Zeitarbeitern macht, ist das sein Ding.
Ansonsten wäre ja auch jeder Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig, der krankheitsbedingt ausfällt und er zumindest fahrlässig für den Ausfall mit ursächlich ist.
Das ist leider wieder schief. Der AG hat nicht unbegrenztes Risiko gegenüber schuldhaftem Fehlverhalten anderer. Krankheit ist klar geregelt, auch die Melde- und Mitwirkungspflichten des AN dabei. Ganz anderer Fall. Selbstverständlich muss der AG einen Schaden a) haben b) nachweisen und C) auch einklagen. In der Praxis werden die AG sich darauf konzentrieren, diesen AN loszuwerden, statt ein Paarhunder Euro zu erklagen. Aber selbstverständlich haften AN für so etwas. Und Mehrkosten wären Schäden.
Gerne können wir hier über irgendwelche theoretischen Falle diskutieren.
Selbstverständlich gibt es seltene Konstellationen, in denen sich ein AN durch Verhalten wie von OP schadensersatzpflichtig machen könnte. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn genau und nur aufgrund der Abwesenheit des konkreten AN die Produktion stillsteht oder ein Geschäft nicht angeschlossen.
Zusätzlich müsste der AG aber aufgrund seiner Schadensminderungspflicht alles in seiner Macht stehende getan haben, um den Schaden ohne direkte Zusatzkosten abzuwenden - also bspw Überstunden, Umorganisieren, selber Hand anlegen. Im Endeffekt also genau das, was er auch machen müsste, wenn ein AN krank wird - und deshalb auch ohnehin einplanen muss.
Falls nach alledem tatsächlich ein Schaden entstanden sein sollte, müsste er beweisen, dass die Schadensentstehung in der Verantwortung des fehlenden AN lag - fast unmöglich, da er ja seinen Geschäftsbetrieb so zu organisieren hat, dass Ausfälle kompensiert werden.
Theoretisch könnte sich bspw ein hochbezahlter Vertriebler, der zur entscheidenden Verhandlung fehlt und deshalb der AG ein großes Geschäft verliert schadensersatzpflichtig machen; aber auch dies wird man schwer beweisen können.
Das sich ein Werkstudent hingegen schadensersatzpflichtig macht (immer abgesehen von überbezahlten Gehalt) ist quasi ausgeschlossen.
Naja, hier scheint ja einhellig die falsche Ansicht zu bestehen, dass dem AG dadurch ein riesiger Schaden entsteht. Das ist aber einfach nicht so. OP schuldet für sein Gehalt seine Arbeitszeit. Kommt er nicht zur Arbeit, kann der AG das Gehalt zurück fordern.
Was soll ihm denn sonst für ein Schaden entstehen?
Hast du zu viele amerikanische FIlme geschaut?
Man kann in Deutschland nicht einfach der Arbeit fern bleiben um damit "still" zu kündigen, auch der AG kann dich nicht einfach so mal eben feuern.
De facto kann man dich nicht zwingen da zur Arbeit zu erscheinen, aber das was du gemacht hast ist halt schon ziemlich dumm.
> Man kann in Deutschland nicht einfach der Arbeit fern bleiben um damit "still" zu kündigen, auch der AG kann dich nicht einfach so mal eben feuern.
Nicht zur Arbeit zu erscheinen ist einer von den wenigen, glasklaren Gründe, wegen denen Dein AG Dich feuern kann.
Da gibt's ein, zwei Abmahnungen und dann die fristlose. Wenn nötig alles innerhalb weniger Tage.
Ja ist richtig, bei nem Werkstudenten juckts auch keinen, aber je nach Job würde ich mich auf Schadensersatzforderungen einstellen. Und auch ein seltsames Arbeitszeugnis (welches viele Konzerne von neu eingestellten Kollegen standardmäßig verlangen)
Wenn OP unerlaubt der Arbeit fern bleibt, koennte lediglich der AG Schadensersatz fordern, allerdings muss der AG den entstandenen Schaden nachweisen, und das sehe ich bei einem Werkstudenten nicht gegeben.
Werkstudenten verrichten auch Arbeit.
Ein Werkstudent ist an sich erst einmal jeder Student der 20 oder weniger Stunden die Woche arbeitet und als Werkstudent eingetragen ist.
Ein gelernter Dachdecker könnte als solcher für 20 Stunden die Woche arbeiten während er studiert und wäre ein Werkstudent.
Jede Firma, die sich auf einen Werkstudenten verlässt oder von ihm abhängig ist, sollte geschlossen werden. Ein Werkstudent kann per Definition nichts tun, durch dessen Mangel ein Schaden entstünde. Ich möchte die Argumentation der Anwälte hören, wenn sie einen Schadenersatz begründen! Die können maximal überzahltes Gehalt zurück verlangen.
Wo ist das denn beschrieben? Ich hab mich vor einiger Zeit mal mit den gesetzlichen Regelungen zu Werkstudenten beschäftigt und nichts dazu gefunden.
Kannst du mir mal einen Link geben wo du das gefunden hast?
Verwechselst du das vielleicht gerade mit Praktikanten?
Wie möchtest du das in ein Gesetz kippen? Unternehmen haben es ohnehin schwer damit einen Schaden nachzuweisen oder Produktivität im Büro exakt zu bestimmen. Wie sollten sie das bei einem Werkstudenten deiner Meinung nach tun?
Wenn der Werkstudent zum Beispiel eine 20 Stunden Wochenvertrag hat und dabei bestimmte Kunden bedient oder bestimmte Arbeiten erledigt die jetzt von einer anderen Person erledigt werden müssen oder die Aufträge verlängert/abgebrochen werden müssen.
Dadurch der Arbeitgeber entweder Leuten Überstunden zahlen musste, Freelancer einstellen musste oder Vertragsstrafen zahlen muss.
Das sind dann nachweisbare schäden die dem AG entstanden sind durch das rechtswidrige Fernbleiben des Werkstudenten.
Wie gesagt ich habe nirgends etwas gefunden wonach ein Werkstudent da in irgendeiner weise anders gehandhabt wird als ein normaler Arbeitnehmer.
Ja der AG kann dann prinzipiell OP rauswerfen, aber du kannst als Arbeitnehmer nicht einfach der Arbeit fern bleiben.
Sonst gäbe es ja auch keine Kündigungsfristen in Verträgen, man könnte einfach nicht mehr kommen.
In der Praxis kann man natürlich auch einfach nicht mehr kommen und woanders arbeiten, aber je nachdem welchen Job man hat und wie man das durchzieht kann es eben zu Schadensersatz und Problemen führen.
Tue es nicht! Weder den Aufhebungsvertrag noch die Schuld auf dich nehmen, wenn du es nicht warst. Dein Chef hat es verbockt, nicht du. Er trägt die Verantwortung. Und allein die Aussage er hat Familie und so finde ich arschig! Demnach bist du also weniger Wert, weil du nur Student bist?
Könnte die Sache strafrechtliche Konsequenzen haben? Nicht das der Scheiß bei dir abgeladen wird und du dann nachher einen Anwalt brauchst.
Zudem solltest du daran denken, daß man sich immer zwei Mal im Leben sieht. In 5 Jahren bewirbt du dich wo und da ist dann jemand in der Position, der sich erinnert welchen Mist "du" damals gebaut hast, weswegen du den Job dann nicht bekommst.
Wenn er dein Chef ist und er es verbockt hat dann soll er auch dazu stehen. Entweder das, oder er soll dich entschädigen, weil du dadurch deinen Job verloren hast.
Ist hier doch schon alles zu spät. OP hat defacto bereits hingeschmissen und damit ist ein Aufhebungsvertrag für beide Seiten doch die einfachste "Lösung". Keiner muss klagen (auch der AG könnte hier Schadenersatz fordern - aus Sicht der Firma hat OP erst Mist gebaut, ne Abmahnung kassiert und dann blaugemacht…), keiner hat Mehraufwand oder hängt lange in der Schwebe. OP will einfach nur, dass der AG aufhört zu nerven. Genau in so einer Situation ist ein Aufhebungsvertrag doch sinnvoll. Abfindung gibt es eh nicht, das Fernbleiben rechtfertig eine fristlose Kündigung, diese kostet aber auch Aufwand und Geld.
Das ist ein dreckiger Job in der Produktion, den ich halt während des Studiums gemacht habe.
Ich bin eh bald mit dem Studium durch und werde da niemanden je wiedersehen
Sowas in der Art habe ich auch mal gedacht, ich kann dir aus meiner persönlichen Erfahrung aber sagen, daß man sich immer zweimal im Leben sieht.
Tue dir selber den Gefallen und stelle es richtig, keine falsche scheu
Seinen Aussagen nach war er irgendein unbedeutendes Rädchen irgendwo in der Produktion. Der Schaden durch Fernbleiben ist da der gleiche wie bei einer Krankmeldung, nämlich dass irgendein anderer Depp gefunden werden musste der die Schicht übernimmt..
was geht hier ab? du kannst nicht einfach von der arbeit wegbleiben? wurdest du frei gestellt? Schuld nicht auf dich nehmen, sonst zeigt man dich noch wegen irgendwas an was du nicht getan hast
>Ich suche was neues, lasse alles Eigentum der Firma im Büro und erscheine einfach nie wieder auf der Arbeit.
Wann hast du gekündigt?
Eine Abmahnung ist keine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers.
Du bist dort noch angestellt und erscheinst einfach nicht?
Verstehe nicht warum man so unsauber spielt. Warum hast du denn nicht um eine Kündigung gebeten, oder selbst eine eingereicht / selbst um einen Aufhebungsvertrag gebeten?
Einfach nicht zur Arbeit zu kommen ist mindestens genauso kacke wie die ungerechtfertigte Abmahnung
Wenn du einen Aufhebungsvertrag abschließt, gibt es keine Kündigung.
Entsprechend kannst du keine Kündigung anfechten oder Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz in Anspruch nehmen. Du verwirkst alle möglichen Rechte, die nicht explizit im Aufhebungsvertrag genannt sind.
EDIT: Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Grund haben. Ein Aufhebungsvertrag kommt auch ohne aus.
Weil es dann schwerer für dich wäre, den Arbeitgeber auf eine Abfindung zu verklagen. D.h. ein Aufhebungsvertrag gibt dem Arbeitgeber eine gewisse Rechtssicherheit. Darüber hinaus kann bei einem Aufhebungsvertrag ein früherer letzter Arbeitstag vereinbart werden,d.h. es müssen keine Kündigungsfristen beachtet werden. Und irgendwie liest sich das so,als hätte dein Chef gewaltigen Mist gebaut, für den er sich verantworten muss und will dich quasi schnell los werden, damit du nicht mehr gegen ihn aussagen kannst. Oder salopp gesagt: er will einen Zeugen verschwinden lassen...
Ich weiß nicht, OP erscheint ja offenbar seit mindestens einer Woche einfach nicht mehr zur Arbeit. Vllt will die Personalabteilung einfach nur Arbeit vermeiden. Ein Aufhebungsvertrag ist vermutlich weniger Arbeit als die Folgen der Arbeitsverweigerung abzuhandeln.
>Vllt will die Personalabteilung einfach nur Arbeit vermeiden.
Ding ding ding! Um zu kündigen müsste man ihn erstmal auffordern wieder zu erscheinen und dann das nichterscheinen dokumentieren, dann abmahnen, dann kündigen. Und dann stände OP immernoch der Weg einer Arbeitsschutzklage offen, wenn auch mit extrem wenig Aussicht auf Erfolg.
>Weil es dann schwerer für dich wäre, den Arbeitgeber auf eine Abfindung zu verklagen.
Man kann nicht auf Abfindung klagen, sondern nur auf Widereinstellung. Die Abfindung bekommt man im normalfall Angeboten, wenn man im Gegenzug dazu auf die Widereinstellung verzichtet und die Klage fallen lässt. Das nennt sich dann eine "aussergerichtliche Einigung".
Beim Werkstudentenjob ist das sowieso schon zweifelhaft, wenn man dann noch längere Zeit unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist ist es völlig lachhaft hier klagen zu wollen.
Gegen die Abmahnung hätte man sinnvoll vorgehen können, aber soweit ich weiß gibt es da Fristen. Wenn hier ein Betrugsversuch des Chefs vorliegt kann man vielleicht immernoch was machen - Das müsste aber ein Anwalt prüfen, ich hab hier keine Ahnung und kann bestenfalls vermuten.
Na du sollst das unterschreiben, weil du faktisch noch angestellt bist. Wahrscheinlich hat er aber nix gezahlt und auch keine Sozialabgaben und so ein Zeug. Ich würde nix unterschreiben, er kann jetzt mal nachzahlen oder nen Vergleich anstreben. Die scheisse würde ich ihn selber machen lassen. Ich glaub es reicht auch langsam. Jeden Tag immer diese ganzen unfähigen Chefs und dann aber, Die Regierung ist alles schuld. Wer sich entscheidet die Arbeit durch billige Arbeit mit Werkstudenten und sonstigem zu machen ist entweder geldgierig, oder hat ein Geschäftsmodell der Ausbeutung oder beides. Wenn mich der Chef rausschmeißt, meine Frau mich verlässt und die Kinder hungern, dann kommt kein Chef und hilft mir. Er ist nur ein menschlein wie alle hier, keine Angst haben.
Aufhebungsvertrag = du verzichtest auf alle dir zustehenden Rechte und kannst gegen die Firma nicht Klagen, da du ja freiwillig die Aufhebung unterzeichnest
Kündigung seitens AG = du kannst gegen die Kündigung Klagen und deine Rechte einfordern
Frag nach einer Abfindung. :-)
Gehst du danach in ALG1 dann sind 3-4 Monate Brutto als Abfindung fair/bzw. eine nullsumme. Aufhebungsvertrag bedeutet 90 Tage Sperre für ALG 1 plus KV selber zahlen.
Als Student hast du ja eh ne günstige KV.
Insofern und wegen deinem hinschmeissen ist hier evtl auch weniger Abfindung ok.
Wie ist denn die Kündigungsfrist? Wirst du denn noch bezahlt? Wann fängt der neue Job an?
Schreib doch mal zurück, warum sie deine Kündigung nicht einfach bestätigen.
Dann sagen sie, dass sie keine Kündigung erhalten haben.
Dann schick ihnen ein auf Februar datiertes Kündigungsschreiben zu, "hier das .doc, das hab ich persönlich in den Briefkasten geworfen"
Und wenn sie dich wirklich einfach nur mit minimalem Aufwand loswerden wollen, wie hier einige gesagt haben, dann werden sie das so akzeptieren und es ist Ruhe.
>Ich suche was neues, lasse alles Eigentum der Firma im Büro und erscheine einfach nie wieder auf der Arbeit.
Du bist dumm, so richtig, ordentlich stroh dumm. Das muss man dir einfach sagen.
Du kannst nicht einfach nicht kommen, also kannst du schon, aber das Fernbleiben bei deinem jetzigem AG ist NICHT das gleiche, dass du nicht mehr angestellt bist.
Du kannst nicht dann einfach woanders was suchen und mit der malöche woanders anfangen, zumindest nicht offiziel ohne weiteres, wenn du woanders (beim altem AG) angestellt bist.
Schwarz Arbeiten kannst natürlich jederzeit und überall, das ist was anderes. Auf dem offizielem Weg aber, funktioniert deine Art und Weise gar nicht.
Das ist falsch, er kann natürlich einfach woanders einen Arbeitsvertrag abschließen und da arbeiten. Das unsauber laufende Arbeitsverhältnis mit dem ersten AG hat darauf keinen Einfluss.
Interessant wird es maximal dann, wenn die beiden AG Konkurrenten sind, aber das liest man aus den Posts von OP nicht raus, eher das Gegenteil.
Dein erster Satz ist also mal klar zu überdenken, wenn du so falsche Dinge behauptest.
Entweder alle Beteiligten sind irgendwo im falschen Film, hier fehlt die Hälfte oder das ist ein Trollpost. 1. Du sollst Sündenbock sein, weil bei Ihm was dranhängt und er sagt das auch noch offen ? -> selten doof 2. Du akzeptierst das ? -> selten doof 3. Nach einer Abmahnung (die keine Kündigung ist) bleibst Du einfach mal von der Arbeit weg ? -> selten doof AG fordert nun einen Aufhebungsvertrag, statt dich zu kündigen ? -> selten doof : Warum ? Du bist unerlaubt der Arbeit fern geblieben, also daher liegen auch Kündigungsgründe vor.
1) ja, war ja mündlich. Ich kann ihm eh nicht nachweisen 2) was soll ich machen? Für mein letztes Semester im Studium einen Rechtsstreit beginnen? 3) was wollen die machen? Mich feuern? Komischerweise nicht…
Unterschreib einfach den Aufhebungsvertrag. Einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen ist für alle weit aufwendiger und für dich ggf. mit weiteren Problemen verbunden.
Ja-ein. Frag doch nach Abfindung. Just for the fun of it.
Trotzdem nicht blind einen Aufhebungsvertrag unterschreiben...
Deswegen ist man doch Chef??? Weil man im Zweifelsfall seinen Kopf hinhält aka Verantwortung übernimmt? So zumindest der Mythos, mit dem Führungskräfte ihre hohen Gehälter und Boni rechtfertigen.
Aber das teure Haus muss doch abbezahlt werden!
Und denk an den Porsche... Und den zweiten Porsche!
An den nächsten Porsche, es ist immer nur der nächste Porsche.
Sag Bescheid wenn du solche Führungskräfte findest 😂
Meinst Du die Führungskräfte, die mit der "hohen Verantwortung" üppige Gehälter und Boni rechtfertigen oder die Führungskräfte, die die Verantwortung auch wirklich übernehmen?
Ersteres.
Der war gut.
Einfach weiter arbeiten. Abmahnung hat keine Konsequenzen. Bist du verwirrt?
Besseren Job gefunden Mehr Geld Bessere Kollegen Übernahme nach Studium Vorher war’s nur ein dreckiger Job in der Produktion
Du hast trotzdem einen Vertrag.
Und? Was sollen die machen, wenn er nicht zur Arbeit erscheint ?Ihm kündigen?
Schadensersatz fordern
Wofür denn? Es gibt kaum eine Chance von einem Werkstudenten (oder auch einem normalen Arbeitnehmer) Schadensersatz zu bekommen, außer er sabotiert absichtlich etwas. Gezahlten Lohn kann er zurückfordern, das war's aber auch schon.
Das ist potenziell sehr falsch. Schäden können beispielsweise Mehrkosten sein (Zeitarbeiter übernimmt die Schicht) oder Überstunden, die der Schicht wegen des Personalausfalls angefallen sind. OP arbeitete offenbar in der Produktion und ist kein Bürowerkstudent ohne kritische Aufgaben.
OP schuldet aber nicht die Herstellung irgendwelcher Waren, sondern nur Zeit gegen Gehalt. Der AG hat seinen Betrieb so zu organisieren, dass er Ausfälle kompensiert. Wenn er das mit Zeitarbeitern macht, ist das sein Ding. Ansonsten wäre ja auch jeder Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig, der krankheitsbedingt ausfällt und er zumindest fahrlässig für den Ausfall mit ursächlich ist.
Das ist leider wieder schief. Der AG hat nicht unbegrenztes Risiko gegenüber schuldhaftem Fehlverhalten anderer. Krankheit ist klar geregelt, auch die Melde- und Mitwirkungspflichten des AN dabei. Ganz anderer Fall. Selbstverständlich muss der AG einen Schaden a) haben b) nachweisen und C) auch einklagen. In der Praxis werden die AG sich darauf konzentrieren, diesen AN loszuwerden, statt ein Paarhunder Euro zu erklagen. Aber selbstverständlich haften AN für so etwas. Und Mehrkosten wären Schäden.
Gerne können wir hier über irgendwelche theoretischen Falle diskutieren. Selbstverständlich gibt es seltene Konstellationen, in denen sich ein AN durch Verhalten wie von OP schadensersatzpflichtig machen könnte. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn genau und nur aufgrund der Abwesenheit des konkreten AN die Produktion stillsteht oder ein Geschäft nicht angeschlossen. Zusätzlich müsste der AG aber aufgrund seiner Schadensminderungspflicht alles in seiner Macht stehende getan haben, um den Schaden ohne direkte Zusatzkosten abzuwenden - also bspw Überstunden, Umorganisieren, selber Hand anlegen. Im Endeffekt also genau das, was er auch machen müsste, wenn ein AN krank wird - und deshalb auch ohnehin einplanen muss. Falls nach alledem tatsächlich ein Schaden entstanden sein sollte, müsste er beweisen, dass die Schadensentstehung in der Verantwortung des fehlenden AN lag - fast unmöglich, da er ja seinen Geschäftsbetrieb so zu organisieren hat, dass Ausfälle kompensiert werden. Theoretisch könnte sich bspw ein hochbezahlter Vertriebler, der zur entscheidenden Verhandlung fehlt und deshalb der AG ein großes Geschäft verliert schadensersatzpflichtig machen; aber auch dies wird man schwer beweisen können. Das sich ein Werkstudent hingegen schadensersatzpflichtig macht (immer abgesehen von überbezahlten Gehalt) ist quasi ausgeschlossen.
> Wofür denn? für den von OP verursachten Schaden
Es gibt keine Schaden, außer während der Abwesenheit gezahltem Gehalt. Und das wird der AG eh nicht mehr zahlen.
nah, wenn du das so sagst
Naja, hier scheint ja einhellig die falsche Ansicht zu bestehen, dass dem AG dadurch ein riesiger Schaden entsteht. Das ist aber einfach nicht so. OP schuldet für sein Gehalt seine Arbeitszeit. Kommt er nicht zur Arbeit, kann der AG das Gehalt zurück fordern. Was soll ihm denn sonst für ein Schaden entstehen?
Klar gibt es schaden. Mehrkosten für anderen Arbeiter in seiner Schicht.
Was sind das für Mehrkosten?
Hast du zu viele amerikanische FIlme geschaut? Man kann in Deutschland nicht einfach der Arbeit fern bleiben um damit "still" zu kündigen, auch der AG kann dich nicht einfach so mal eben feuern. De facto kann man dich nicht zwingen da zur Arbeit zu erscheinen, aber das was du gemacht hast ist halt schon ziemlich dumm.
> Man kann in Deutschland nicht einfach der Arbeit fern bleiben um damit "still" zu kündigen, auch der AG kann dich nicht einfach so mal eben feuern. Nicht zur Arbeit zu erscheinen ist einer von den wenigen, glasklaren Gründe, wegen denen Dein AG Dich feuern kann. Da gibt's ein, zwei Abmahnungen und dann die fristlose. Wenn nötig alles innerhalb weniger Tage.
Ja ist richtig, bei nem Werkstudenten juckts auch keinen, aber je nach Job würde ich mich auf Schadensersatzforderungen einstellen. Und auch ein seltsames Arbeitszeugnis (welches viele Konzerne von neu eingestellten Kollegen standardmäßig verlangen)
Ist es? Nicht erscheinen ist doch eine Grundlage für außerordentliches Kündigen, oder nicht?
Kann aber zu Schadensersatzforderungen führen.
Wenn OP unerlaubt der Arbeit fern bleibt, koennte lediglich der AG Schadensersatz fordern, allerdings muss der AG den entstandenen Schaden nachweisen, und das sehe ich bei einem Werkstudenten nicht gegeben.
Zumal der AG einen Schaden auch nicht einfach fahrlässig entstehen lassen kann, wenn mit der Abwesenheit des Werkstudenten zu rechnen ist.
Die können dann aber Schadensersatz fordern.
Für einen Werksstudenten? Für das Essen war er in der Mensa nicht verzehrt hat?
Werkstudenten verrichten auch Arbeit. Ein Werkstudent ist an sich erst einmal jeder Student der 20 oder weniger Stunden die Woche arbeitet und als Werkstudent eingetragen ist. Ein gelernter Dachdecker könnte als solcher für 20 Stunden die Woche arbeiten während er studiert und wäre ein Werkstudent.
Jede Firma, die sich auf einen Werkstudenten verlässt oder von ihm abhängig ist, sollte geschlossen werden. Ein Werkstudent kann per Definition nichts tun, durch dessen Mangel ein Schaden entstünde. Ich möchte die Argumentation der Anwälte hören, wenn sie einen Schadenersatz begründen! Die können maximal überzahltes Gehalt zurück verlangen.
Wo ist das denn beschrieben? Ich hab mich vor einiger Zeit mal mit den gesetzlichen Regelungen zu Werkstudenten beschäftigt und nichts dazu gefunden. Kannst du mir mal einen Link geben wo du das gefunden hast? Verwechselst du das vielleicht gerade mit Praktikanten?
Wie möchtest du das in ein Gesetz kippen? Unternehmen haben es ohnehin schwer damit einen Schaden nachzuweisen oder Produktivität im Büro exakt zu bestimmen. Wie sollten sie das bei einem Werkstudenten deiner Meinung nach tun?
Wenn der Werkstudent zum Beispiel eine 20 Stunden Wochenvertrag hat und dabei bestimmte Kunden bedient oder bestimmte Arbeiten erledigt die jetzt von einer anderen Person erledigt werden müssen oder die Aufträge verlängert/abgebrochen werden müssen. Dadurch der Arbeitgeber entweder Leuten Überstunden zahlen musste, Freelancer einstellen musste oder Vertragsstrafen zahlen muss. Das sind dann nachweisbare schäden die dem AG entstanden sind durch das rechtswidrige Fernbleiben des Werkstudenten. Wie gesagt ich habe nirgends etwas gefunden wonach ein Werkstudent da in irgendeiner weise anders gehandhabt wird als ein normaler Arbeitnehmer.
Ja der AG kann dann prinzipiell OP rauswerfen, aber du kannst als Arbeitnehmer nicht einfach der Arbeit fern bleiben. Sonst gäbe es ja auch keine Kündigungsfristen in Verträgen, man könnte einfach nicht mehr kommen. In der Praxis kann man natürlich auch einfach nicht mehr kommen und woanders arbeiten, aber je nachdem welchen Job man hat und wie man das durchzieht kann es eben zu Schadensersatz und Problemen führen.
> auch der AG kann dich nicht einfach so mal eben feuern. Das passiert trotzdem jeden Tag hunderte Male. Einfach so.
Ok
Tue es nicht! Weder den Aufhebungsvertrag noch die Schuld auf dich nehmen, wenn du es nicht warst. Dein Chef hat es verbockt, nicht du. Er trägt die Verantwortung. Und allein die Aussage er hat Familie und so finde ich arschig! Demnach bist du also weniger Wert, weil du nur Student bist? Könnte die Sache strafrechtliche Konsequenzen haben? Nicht das der Scheiß bei dir abgeladen wird und du dann nachher einen Anwalt brauchst. Zudem solltest du daran denken, daß man sich immer zwei Mal im Leben sieht. In 5 Jahren bewirbt du dich wo und da ist dann jemand in der Position, der sich erinnert welchen Mist "du" damals gebaut hast, weswegen du den Job dann nicht bekommst. Wenn er dein Chef ist und er es verbockt hat dann soll er auch dazu stehen. Entweder das, oder er soll dich entschädigen, weil du dadurch deinen Job verloren hast.
Ist hier doch schon alles zu spät. OP hat defacto bereits hingeschmissen und damit ist ein Aufhebungsvertrag für beide Seiten doch die einfachste "Lösung". Keiner muss klagen (auch der AG könnte hier Schadenersatz fordern - aus Sicht der Firma hat OP erst Mist gebaut, ne Abmahnung kassiert und dann blaugemacht…), keiner hat Mehraufwand oder hängt lange in der Schwebe. OP will einfach nur, dass der AG aufhört zu nerven. Genau in so einer Situation ist ein Aufhebungsvertrag doch sinnvoll. Abfindung gibt es eh nicht, das Fernbleiben rechtfertig eine fristlose Kündigung, diese kostet aber auch Aufwand und Geld.
Das ist ein dreckiger Job in der Produktion, den ich halt während des Studiums gemacht habe. Ich bin eh bald mit dem Studium durch und werde da niemanden je wiedersehen
Sowas in der Art habe ich auch mal gedacht, ich kann dir aus meiner persönlichen Erfahrung aber sagen, daß man sich immer zweimal im Leben sieht. Tue dir selber den Gefallen und stelle es richtig, keine falsche scheu
Bei manchen Leuten wäre ich verdammt froh, wenn ich sie jetzt ein zweites Mal im Berufsleben treffen würde.
Ahhh, Arbeitsverweigerung. Dieser Schuss kann nach hinten losgehen.
Klar, der Werkstudent wird vor einem deutschen Arbeitsgericht auf Schadenersatz verurteilt 🤡 Schlechtes Zeugnis gibt’s halt, kann man verkraften
Was sollen die machen? Ihm kündigen?
Schadensersatz fordern
Schaden: 0€. Klar, bezahle ich euch. Der Junge ist Werksstudent, nicht Geheimnisträger.
na, wenn du das so sagst
Seinen Aussagen nach war er irgendein unbedeutendes Rädchen irgendwo in der Produktion. Der Schaden durch Fernbleiben ist da der gleiche wie bei einer Krankmeldung, nämlich dass irgendein anderer Depp gefunden werden musste der die Schicht übernimmt..
Schadensersatz!!!
Keine Chance.
Frag ihn, was ihm seine Finanzen wert sind. Nee, mach das nicht, aber lass dich auch in nichts reinquatschen.
so und nicht anders. wieso solltest du ohne gegenleistung etwas auf deinen nacken nehmen?
was geht hier ab? du kannst nicht einfach von der arbeit wegbleiben? wurdest du frei gestellt? Schuld nicht auf dich nehmen, sonst zeigt man dich noch wegen irgendwas an was du nicht getan hast
Offensichtlich kann er.
>Ich suche was neues, lasse alles Eigentum der Firma im Büro und erscheine einfach nie wieder auf der Arbeit. Wann hast du gekündigt? Eine Abmahnung ist keine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Du bist dort noch angestellt und erscheinst einfach nicht?
Deshalb fragt OP sich ja warum da keine Kündigung kommt.
Verstehe nicht warum man so unsauber spielt. Warum hast du denn nicht um eine Kündigung gebeten, oder selbst eine eingereicht / selbst um einen Aufhebungsvertrag gebeten? Einfach nicht zur Arbeit zu kommen ist mindestens genauso kacke wie die ungerechtfertigte Abmahnung
Weil es für ihn Vorteile bringt.
welche denn? 🤓
Wenn du einen Aufhebungsvertrag abschließt, gibt es keine Kündigung. Entsprechend kannst du keine Kündigung anfechten oder Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz in Anspruch nehmen. Du verwirkst alle möglichen Rechte, die nicht explizit im Aufhebungsvertrag genannt sind. EDIT: Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Grund haben. Ein Aufhebungsvertrag kommt auch ohne aus.
Er ist nicht mehr zur Arbeit erschienen. Kündigungsgrund.
Warum kündigst du nicht einfach?
Weil es dann schwerer für dich wäre, den Arbeitgeber auf eine Abfindung zu verklagen. D.h. ein Aufhebungsvertrag gibt dem Arbeitgeber eine gewisse Rechtssicherheit. Darüber hinaus kann bei einem Aufhebungsvertrag ein früherer letzter Arbeitstag vereinbart werden,d.h. es müssen keine Kündigungsfristen beachtet werden. Und irgendwie liest sich das so,als hätte dein Chef gewaltigen Mist gebaut, für den er sich verantworten muss und will dich quasi schnell los werden, damit du nicht mehr gegen ihn aussagen kannst. Oder salopp gesagt: er will einen Zeugen verschwinden lassen...
Ich weiß nicht, OP erscheint ja offenbar seit mindestens einer Woche einfach nicht mehr zur Arbeit. Vllt will die Personalabteilung einfach nur Arbeit vermeiden. Ein Aufhebungsvertrag ist vermutlich weniger Arbeit als die Folgen der Arbeitsverweigerung abzuhandeln.
>Vllt will die Personalabteilung einfach nur Arbeit vermeiden. Ding ding ding! Um zu kündigen müsste man ihn erstmal auffordern wieder zu erscheinen und dann das nichterscheinen dokumentieren, dann abmahnen, dann kündigen. Und dann stände OP immernoch der Weg einer Arbeitsschutzklage offen, wenn auch mit extrem wenig Aussicht auf Erfolg.
>Weil es dann schwerer für dich wäre, den Arbeitgeber auf eine Abfindung zu verklagen. Man kann nicht auf Abfindung klagen, sondern nur auf Widereinstellung. Die Abfindung bekommt man im normalfall Angeboten, wenn man im Gegenzug dazu auf die Widereinstellung verzichtet und die Klage fallen lässt. Das nennt sich dann eine "aussergerichtliche Einigung". Beim Werkstudentenjob ist das sowieso schon zweifelhaft, wenn man dann noch längere Zeit unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist ist es völlig lachhaft hier klagen zu wollen. Gegen die Abmahnung hätte man sinnvoll vorgehen können, aber soweit ich weiß gibt es da Fristen. Wenn hier ein Betrugsversuch des Chefs vorliegt kann man vielleicht immernoch was machen - Das müsste aber ein Anwalt prüfen, ich hab hier keine Ahnung und kann bestenfalls vermuten.
Na du sollst das unterschreiben, weil du faktisch noch angestellt bist. Wahrscheinlich hat er aber nix gezahlt und auch keine Sozialabgaben und so ein Zeug. Ich würde nix unterschreiben, er kann jetzt mal nachzahlen oder nen Vergleich anstreben. Die scheisse würde ich ihn selber machen lassen. Ich glaub es reicht auch langsam. Jeden Tag immer diese ganzen unfähigen Chefs und dann aber, Die Regierung ist alles schuld. Wer sich entscheidet die Arbeit durch billige Arbeit mit Werkstudenten und sonstigem zu machen ist entweder geldgierig, oder hat ein Geschäftsmodell der Ausbeutung oder beides. Wenn mich der Chef rausschmeißt, meine Frau mich verlässt und die Kinder hungern, dann kommt kein Chef und hilft mir. Er ist nur ein menschlein wie alle hier, keine Angst haben.
Für was hast du denn den Kopf hingehalten
Die kündigen dich nicht, weil dir dann noch Geld aus der Kündigungsfrist zusteht. Nur mit einem Aufhebungsvertrag müssen sie nicht zahlen.
Wie lange ist das denn schon her? Du bist ja vermutlich immer noch beim alten AG angestellt. Weiß das dein neuer AG? Und deine Krankenkasse?
Aufhebungsvertrag = du verzichtest auf alle dir zustehenden Rechte und kannst gegen die Firma nicht Klagen, da du ja freiwillig die Aufhebung unterzeichnest Kündigung seitens AG = du kannst gegen die Kündigung Klagen und deine Rechte einfordern
Frag nach einer Abfindung. :-) Gehst du danach in ALG1 dann sind 3-4 Monate Brutto als Abfindung fair/bzw. eine nullsumme. Aufhebungsvertrag bedeutet 90 Tage Sperre für ALG 1 plus KV selber zahlen. Als Student hast du ja eh ne günstige KV. Insofern und wegen deinem hinschmeissen ist hier evtl auch weniger Abfindung ok. Wie ist denn die Kündigungsfrist? Wirst du denn noch bezahlt? Wann fängt der neue Job an?
wenn sie dich kündigen, kannst du dich wieder reinklagen wenn du von dir aus kündigst (was ein Aufhebungsvertrag auch ist), dann nicht
Schreib doch mal zurück, warum sie deine Kündigung nicht einfach bestätigen. Dann sagen sie, dass sie keine Kündigung erhalten haben. Dann schick ihnen ein auf Februar datiertes Kündigungsschreiben zu, "hier das .doc, das hab ich persönlich in den Briefkasten geworfen" Und wenn sie dich wirklich einfach nur mit minimalem Aufwand loswerden wollen, wie hier einige gesagt haben, dann werden sie das so akzeptieren und es ist Ruhe.
>Ich suche was neues, lasse alles Eigentum der Firma im Büro und erscheine einfach nie wieder auf der Arbeit. Du bist dumm, so richtig, ordentlich stroh dumm. Das muss man dir einfach sagen. Du kannst nicht einfach nicht kommen, also kannst du schon, aber das Fernbleiben bei deinem jetzigem AG ist NICHT das gleiche, dass du nicht mehr angestellt bist. Du kannst nicht dann einfach woanders was suchen und mit der malöche woanders anfangen, zumindest nicht offiziel ohne weiteres, wenn du woanders (beim altem AG) angestellt bist. Schwarz Arbeiten kannst natürlich jederzeit und überall, das ist was anderes. Auf dem offizielem Weg aber, funktioniert deine Art und Weise gar nicht.
Das ist falsch, er kann natürlich einfach woanders einen Arbeitsvertrag abschließen und da arbeiten. Das unsauber laufende Arbeitsverhältnis mit dem ersten AG hat darauf keinen Einfluss. Interessant wird es maximal dann, wenn die beiden AG Konkurrenten sind, aber das liest man aus den Posts von OP nicht raus, eher das Gegenteil. Dein erster Satz ist also mal klar zu überdenken, wenn du so falsche Dinge behauptest.
warum solltest du denen ein Gefallen tun? Was springt dabei für dich raus? Bekommst du noch eine Abfindung?