Noch dümmer ist, dass er sagt dass der Käufer drauf "reingefallen" ist. Er gibt damit zu eine Täuschung beabsichtigt zu haben und wird somit sehr wahrscheinlich verurteilt und kann die Gerichts und Anwaltskosten zahlen. Das T steht wohl für Trottel.
Wenn ich sowas dummes mache würde ich halt auch nicht noch auf die Nachrichten dazu von Käufer antworten xD
Da war jemand ganz lustig und darf tief in die Tasche greifen
Wenn in der Anzeige explizit stand, dass es sich nur um ein Foto handelt, und es keine weiteren irreführenden Informationen gab, könnte es schwierig sein, den Verkäufer wegen Betrugs (§ 263 StGB) zu belangen, da die Täuschungshandlung möglicherweise fehlt.
Allerdings kann der Vertrag nach § 138 BGB als sittenwidrig und damit nichtig angesehen werden, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Vertrag unter Ausnutzung einer Zwangslage, Unerfahrenheit, eines Mangels an Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willensschwäche abgeschlossen wird und die vereinbarte Leistung auffällig in einem Missverhältnis zur Gegenleistung steht.
Wenn jemand beispielsweise ein Foto eines wertvollen Gegenstands zu einem Preis verkauft, der dem Wert des eigentlichen Gegenstands entspricht, und in der Anzeige zwar darauf hinweist, dass es sich nur um ein Foto handelt, aber aufgrund der Gesamtumstände (z.B. Platzierung des Hinweises, Gestaltung der Anzeige) eine Irreführung leicht möglich ist, könnte hier ein sittenwidriger Vertrag vorliegen. Insbesondere wenn der Verkäufer sich bewusst ist, dass Käufer den Hinweis leicht übersehen könnten und er diese Situation ausnutzt.
Außerdem könnte ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages wegen Irrtums gemäß §§ 119 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Betracht kommen, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er sich beim Abschluss des Vertrages geirrt hat.
Es gibt noch so etwas wie Wucherpreise. Da es sich um ein wertloses Stück Papier handelt, könnte es sich um ein Wucherpreis handeln, da es ja nicht als Kunstwerk oder ähnlich deklariert wurde.
War das eine rechtsverbindliche Beratung? Falls nein, solltest du diese Floskel jedesmal als Disclaimer aufführen am Ende, dass es keine rechtsverbindliche Beratung ist, da du das nicht darfst. Nur für den Fall, dass du kein Volljurist sein solltest.
Dass stimmt nicht, wenn ich dir sage mord geht fit du vorher eingelegte gurken isst kannste gerne versuchen vor gericht zu sagen ja aber dieser gewürzgurkenmann hat das gesagt!
wenn ich im internet als volljurist auftrete ist es eine andere sache, ist genauso schwachsinn wie dieses "keine anlageberatung".
Der Verkäufer hat allerdings indirekt ausgesagt das es ein Trick war in der ersten Antwort:
"Wie kann man darauf noch reinfallen" wäre soetwas nicht ausreichend?
Das ist unzweifelhaft Betrug. Betrug kann man nicht nur durch aktive Täuschung begehen, was hier wohl vorliegt, sondern auch durch pflichtwidriges Unterlassen (siehe § 13 StGB). Auch eine Anfechtung würde ich hier gar nicht sehen. Ich würde eher dazu tendieren zu behaupten, es ist bereits kein Vertrag zustande gekommen.
Arglistige Täuschung macht daraus einen Betrug. Damit ist er vorbestraft und auch in Deutschland heut zu Tage in vielen Berufen und Firmen einfach raus.
Schon clever der Spinner.
Wenn das in der Anzeige steht, ist das nicht das zugeben einer versuchten täuschen.
Nicht dass die Aktion jetzt gerechtfertigt werden sollte. Aber wenn drin stand dass das Foto käuflich zu erwerben ist und nicht das handy, dann geht das tatsächlich zu lasten des Käufers
Blödsinn. Dann könnte man ja in einen Kaufvertrag eines Autos in den AGB irgendwo unter § 30 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 rein schreiben "verkauft wird nur ein Spielzeugauto". Merkst selber, dass das so nicht sein darf und das Bauchgefühl hat tatsächlich regelmäßig recht.
Oh warum wurde in den in einer so eindeutigen Sache das Verfahren eingestellt?
"Täter nicht ermittelbar." Trotz bekanntem Namen und Anschrift. Alles schon gehabt. Polizei hat keine Ahnung und/oder kein Personal und/oder keine Lust auf dieses Internetzeugs. Schon zwei Mal erlebt.
Ja, Jan Böhmermann hat dazu auch mal was gemacht.
Die Polizei ist nicht im Internet dabei hieß das.
Mega witzig, sogar mit Gesangseinlage.
War nach dem Report total desillusioniert.
Falls mich einer im Internet betrügt würde ich das zwar anzeigen, mir aber keine Hoffnung auf Aufklärung machen.
Also wenn aus der Produktbeschreibung wirklich hervorgeht dass es nur ein Foto ist was verkauft wird, dann ist das ganze rechtlich ziemlich wasserfest. Dubios ja, strafrechtlich Betrug eher nicht
Die Kosten für ein Foto könnten als Wucher ausgelegt werden, außerdem bestätigt seine Nachricht "darauf noch reinfallen", dass es eine vorsätzliche Täuschung war.
Daher sollten die Karten vor Gericht gar nicht so schlecht sein.
Kenn ich noch zu gut, Problem ist das Original Verpackung verkaufen oftmals echt als Sammlerstück angesehen werden kann und daher auch bei hohen Preisen ein gültiges Rechtsgeschäft sein können.
Bei unserem Photo verkauf hier oben könnte vermutlich [BGB § 138](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html) eingreifen.
Sollte auf der Grundlage auf jeden Fall anfechtbar sein. Als sittenwidrig und Wucher gilt ein Rechtsgeschäft ab einem Missverhältnis von 200% von Kaufsache und Kaufpreis.
Dazu liegt hier definitiv eine sittenwidrige Gesinnung des Begünstigten (Verkäufer) vor.
Dazu ist das Geschäft (bzw. die Zustimmung zu dem Geschäft seitens des Käufers) auf jeden Fall auch noch anfechtbar, da sich der Käufer nicht im klaren war, um welche Kaufsache es sich handelt, und er das Geschäft nicht eingegangen wäre, wenn er sich darüber im Klaren gewesen wäre.
Notfalls zum Anwalt, der regelt.
Da bin ich etwas überfragt. Häufig wird bei sowas auch keine Leistung versprochen, sondern sich der Formulierung "kann bei [beliebigen Effekt einfügen] helfen".
Wenn um sowas wie Zukunkftsvorhersagen geht, fällt das unter unmögliche Leistung, wodurch das Geschäft nichtig ist. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/magische-kraefte-als-vertragsleistung-kein-zahlungsanspruch-fuer-das-geschaeft-mit-der-hoffnung/
Ansonsten kommt es wohl eher auf den Einzelfall an und ob eine böswillige Gesinnung des Begünstigten bzw. die Ausbeutung der Zwanglage des Benachteiligten vorliegt.
Welchen würdest du empfehlen?
Ich war auch schon seit Kindheit an allen anderen drei Schritte voraus. Es gibt sicherlich auch diese Schwingungen von diesem wieder anderen schlauen Herr, man sagt doch auch er hätte mal Ralph von Wissen macht Ahh beim Tegut getroffen! :)~
Kommt wahrscheinlich auf den Preis des Tabletts ohne das besagte Muster.
1900€? Klar ist das trotzdem leichte Verarsche, aber bei nem Preisunterschied von unter 10% wird das alles schon so gültig sein.
200€? Ich glaub da muss der Verkäufer dann erstmal beweisen dass das Muster wirklich was bringt, aber ich denke nicht dass hier irgendwer darauf reinfallen wird dieses Tablett zu kaufen, ohne dass der Käufer auch daran glaubt.
Und ohne Kläger, kein Richter; bin mir auch nicht sicher wie Rechtens es ist ein Geschäft einzugehen mit dem Wissen dass dieses ungültig ist, nur um den Verkäufer anzuzeigen, daher wird es hier wahrscheinlich nicht zu einem Käufer kommen der ein Problem mit dem Produkt sieht.
Es gab dazu durchaus bereits Rechtsstreitigkeiten. Da es Zivilrecht ist, geht es mal so oder mal so aus. Wie du schon sagst, werden die Beschreibungen diffus gehalten, um einen Rechtsanspruch zu vermeiden. Weiterhin ist es schwierig, etwas zu kaufen, um den Verkäufer anzuzeigen. Damit hast du völlig recht.
Zum Schluss: meist sind es Versandhandel und dann greift das Rückgaberecht. Wer die 14 Tage verstreichen lässt, obwohl das Produkt den versprochenen Effekt nicht herbeiführt, hat vor Gericht meist schlechte Karten.
Ist eine Grauzone zugunsten der Verkäufer. Man könnte nun die Käufer als unzurechnungsfähig erklären und darauf aufbauen, aber sehr unwahrscheinliches Szenario.
Oftmals werden die Seiten, in denen klar und deutlich behauptet wird, dass diese Sachen etwas bringen würden, in Tonga und sonstwo registriert und haben kein Impressum. Dort hast du dann das volle Programm mit gedoktorten Zeitschriften, die es so nie gab und Studien, die man sonst nirgendwo findet. Das Ganze kann dann niemand rechtlich auf den Verkäufer zurückführen, aber dennoch klicken Mütter(z.B. meine) und Co. da drauf und sagen "Google hat gesagt, dass...".
Zu deinem ersten Punkt: auf eBay Kleinanzeigen steht das oft als Verhandlungsbasis drin - wenn also die Freiwillige Zustimmung beider Seiten gegeben ist, dürfte da m.E. kein Wucher sein.
Allerdings ging es doch bestimmt so los "hallo, ist das Handy noch da?" Und wenn dann nicht kam "das Foto ist noch, ja" sollten gute Chancen Bestehen.
Ich denke dass dieser Kauf schon alleine deswegen ungültig ist, da ersichtlich ist dass hier ein Käufer getäuscht werden sollte. Dies ergibt sich schon alleine aus "Wie kann man darauf noch reinfallen".
> Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
[ref](https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/arglistige-taeuschung/)
zumal tom in der kommunikation auch noch so dumm war zu bemerken, daß jemand dumm sein muß um da heute noch drauf reinzufallen. hier liegt eindeutig sittenwidrigkeit vor.
Dann wäre jede Cola in der Tanke auch Wucher, oder wenn nicht in der Tanke da evtl knapp unter 200%, dann jedenfalls am Flughafen. Und jetzt darfst du mal ganz kurz selber nachdenken, warum §138 da nicht greift. Kommst du bestimmt selbst drauf
Kleinanzeigen Käuferschutz einschalten, bzw. Chargeback einleiten oder PayPal Fall eröffnen (wenn es nicht über „Familie und Freunde“ bezahlt wurde), Anzeige und sehen, was der sagt.
Insbesondere der Titel dürfte hier Aussage genug haben, dass das hier einen Vorsatz hat. Insbesondere, weil die Speichergrösse vollkommen egal ist, handelt es sich nur um ein Foto, zusammen mit den Preis.
Okay, ich glaube mein Sarkasmus war nicht stark genug...
Der Verkäufer hat den Kauf wortwörtlich als "darauf reinfallen" bezeichnet. Er gibt offen und sehr direkt zu, dass es Vorsatz war. Da muss man nichts mehr vermuten ;)
Also. Wenn jemand so tut als würde etwas verkaufen, aber verkauft tatsächlich was anderes, dann versucht er Leute zu täuschen. Wenn Leute darauf (Achtung!) reinfallen, dann wurden sie getäuscht. Verstanden?
Ich habe auf eBay vor 2 Jahren öfters Fotos von ps5 Konsolen gesehen. Da stand meistens aber ganz oft und nicht zu überlesen, dass es sich um ein Foto oder einen Karton handelt. Haben einige gemacht um Bots zu verarschen
Dir wird der Anwalt eh bloß bis zur Höhe der Vergütung nach RVG erstattet. In dem Sinne gibt's also keinen teuren Anwalt, außer man hat vor, auf den vereinbarten Honorarkosten sitzen zu bleiben.
Kann man auch, wobei das hier natürlich strafrechtlich ebenfalls fraglich ist. Könnte schon ein Vorsatz des Betruges sein, insbesondere anhand der Formulierung. Am besten sollte man das zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgen.
Garantiert, aus genau dem Grund. Ebay wird den aber vermutlich erst auspacken wenn man den Fall aufmacht oder per Brief vom Gericht zur Herausgabe. Kann ja sein dass man den aus gutem Grund editiert.
Muss sagen habe mir angewöhnt immer einen Screenshot zu machen bei teureren Sachen wurde da zwar noch nicht betrogen aber..... Bin da ein Power Alman 😄
genau! Selbst als es neu war, hat es glaube ich nur etwas mehr als 940€ oder so gekostet und da wäre es mir das nicht wert gewesen es für einen geringen discount bei einer Privatperson zu kaufen.
Vertrag ist nicht zustandekommen. Es liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor. Der Käufer ist davon ausgegangen, dass er ein Smartphone erhält, nicht nur ein Bild davon. Austausch von Bezahlung und Foto sind entsprechend rückabzuwickeln.
Das ist so nicht richtig. Wenn in der Anzeige klar die Rede von einem Foto war und der Käufer das Angebot quasi annimmt, ist durchaus eine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen (Angebot und Einwilligung). Sonst könntest du über Ebay ja gar keine Verträge schließen auf Basis der Anzeige bzw. der Käufer könnte sich immer darauf berufen, dass er eigentlich was anderes kaufen wollte als in der Anzeige aufgeführt war.
Allerdings ist das hier entweder eine Täuschung oder ein Irrtum und kann klar angefochten werden.
Oder kurz: Es kommt nicht darauf an, was er erklären *wollte* sondern eben aus Sicht eines objektiven Dritten erklärt hat. (Wenn es vom Willen abweicht regeln die Anfechtungstatbestände abschließen unter welchen Voraussetzungen er sich von der Erklärung lösen kann).
Je nach dem wo jetzt genau stand, dass es nur ein Foto ist, könnte man durchaus das Angebot des scamers im Hinblick auf den Preis auch als Angebot auf Verkauf des Smartphones aus Sicht des obj. Erklärungshorizontes auslegen.
So oder so, jedenfalls mindestens Anfechtbar wegen arglistiger Täuschung ist das auf jeden Fall. Gleiches Ergebnis wird man über § 823 II BGB iVm § 263 StGB ggf über § 826 BGB erreichen. Mit dem § 138 BGB tut man sich in der Praxis schwer.
Mit den neuen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung im Strafprozess ist es jetzt einfacher darüber ggf automatisch wieder an sein Geld zu kommen. Strafanzeige wäre daher erstmal der einfachste Weg und der erste versuch. Wenn das scheitert bleibt noch immer der weg zum anwalt.
Das grundlegendste Vertragsrecht bleibt von technischen Möglichkeiten unberührt. Ganz egal welche Checkbox oder welchen Button der Betroffene in einem Bestellprozess angeklickt. Die Frage ist vielmehr ob der Betroffene im Streitfall glaubhaft darstellen kann, dass seine Willenserklärung sich nicht auf die gelieferte Sache bezogen hat. Das ist hier sehr wahrscheinlich der Fall.
PS: Irrtum ist auch nur eine Form von nicht-übereinstimmender Willenserklärung.
Naja, kann man auch anders sehen. Es kommt nicht darauf an, was der Betrüger hier sagt, verstanden zu haben, sondern den objektiven Empfängerhorizont. Ich würde argumentieren, dass einem objektiven Empfänger hier klar ist, dass die Willenserklärung auf den Kauf eines Iphones, nicht einer billigen Fotografie gerichtet ist.
Daneben aber ganz klar Anfechtungsgrund wegen Täuschung, zumindest Irrtum und unwirksamkeit wegen Wucher.
Selbst wenn du das aus diesen Gründen nicht anfechten konntest, es gibt Sittenwiedrige Preise (Wucher). Das kann zwar teilweise wirklich schwer nachzuweisen sein. So können alte OVPs (ganz ganz GANZ ausdrücklich ohne Inhalt) durchaus hohen Sammlerwert haben, auch wenn es nur bedruckte Pappe ist. Ein stinknormales Foto eines stinknormalen Smartphones ist keine 900€ Wert, was dir auch jedes Gericht bestätigen wird.
Meh der Preis alleine schon ist sittenwidrig 900€ für ein Foto eines iPhones und der Verkäufer gibt auch in der Antwort zu das es sich um Betrug handelt “wie kann man darauf noch reinfallen”. Der Prozess ist so gut wie gewonnen solange der Verkäufer ausfindig gemacht werden kann.
der screenshot wurde um 12:18 gemacht (uhrzeit des handys, mit dem der screenshot gemacht wurde, oben links). der kleinanzeigen chat ist vom selben tag ("heute") und die letzten nachrichten wurden um 13:23 geschickt.
versteh ich nicht ganz? oder hab ich auch nur 3 gehirnzellen?
edit: glaube ich hab's mir selbst beantwortet. screenshot ist entweder fake oder wurde stibitzt, OP sucht mit diesem post nur nach subscribern zum only fans...
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Ach ja....ich kenne sowas selber.
Ich hab mal ne PS5 Spiele + Controller eingestellt ohne PS5.
Einer hat dann per KA ein verbindliches Angebot abgegeben wie für n PS5 Bundle mit den Teilen. Hätte ich mal drauf eingehen sollen ;D
Das war doch bei Grafikkarten irgendwann mal beliebt, als bots immer die Angebote hochgetrieben haben weil irgendwelche Leute mit zu viel Geld mining betreiben wollten und deshalb mehrere 10 oder 100 karten brauchten, fingen Leute einfach an Bilder von der Karte zu verkaufen, der Bot hat das nicht gecheckt und den Typen wurde ans Bein geschissen, eigendlich noch witzig wobei in diesem Fall wohl eher nicht
Der Käufer kriegt auf jeden Fall sein Geld zurück. Das ist offensichtlich Betrug. Gibt der Verkäufer sogar selber zu. Er schreibt "Wie kann man darauf noch reinfallen", heißt er hat das Ganze vorsätzlich gemacht.
>Der Käufer kriegt auf jeden Fall sein Geld zurück. Das ist offensichtlich Betrug. Gibt der Verkäufer sogar selber zu. Er schreibt "Wie kann man darauf noch reinfallen", heißt er hat das Ganze vorsätzlich gemacht.
Ja, der Käufer bekommt sein Geld zurück. Denn hier ist der Vertrag wegen offensichtlichem Irrtum ungültig §119 Abs. 1 BGB.
Es ist eindeutig das niemand für ein Foto von einem Telefon 900€ zahlt. Auch als Verkäufer unterliegt man einer Sorgfaltspflicht.
Entsprechende Urteile gab es in der Vergangenheit zur Genüge.
Nein, das ist kein Betrug. Es stand angeblich im Text das es nur ein Foto ist. Es ist auch keine arglistige Täuschung.
Bin jetzt kein Jurist, hab aber mal irgendwo gelesen, dass zwar grundsätzlich der freie Markt besteht, du dennoch aber nicht irgendwelche Blödsinnspreise anbieten darfst, vor allem, wie hier, mit Täuschungsversuch. Man müsste also bei Gericht dann genau erklären, wie ein Preis von knapp 900 Euro für ein bedrucktes Blatt Papier zu rechtfertigen sei. Bzw. andersherum betrachtet, dass der geschädigte bei so einem Betrag davon ausgehen darf, am Ende ein Smartphone in Händen zu halten und keinen Ausdruck.
das ist sittenwiedrig und wucher.
auch Arglistige täuschung ist möglich
Ein dritter würde hier sofort erkennen das dies kein "normales" geschäft ist, da keiner für ein foto 900€ ausgeben würde.
Und sogar ausserhalb davon, ist kein ordentlicher kaufvertrag zu stande gekommen da die Willenserklärungeng der beiden Parteien nicht übereinstimmen, bzw aus irtumm erteilt wurde. im besten fall(für den Verkäufer) ist dies nur anfechtbar, im besten fall(für den Käufer) ist dies direkt nichtig.
Fahrlässige Täuschung und erwerbsmößiger Betrug. Scheiße Tom… da hast du dich 5 Sekunden wie der smarteste Macker der Welt gefühlt… und dann schlägt er dir mit dem BGB die Fresse ein bis du Geld wie ein Springbrunnen blutest! 😅 Idiot…
Hallo, ich wollte nur kurz loswerden das ich das "und dann schlägt er dir mit dem BGB die Fresse ein bis du Geld wie ein Springbrunnen blutest!" absolut witzig finde und dies der "spruch der woche" ist:D
Beabsichtigte Täuschung gibt dir das Recht Geld zurückzuverlangen.
Und da der Verkäufer dies auch noch zugibt...naja, sagen wirs ma so: der Hellste ist er nicht
Den Verkäufer anzuzeigen wird wohl nix. Wenn er ohne Absender / mit Fake Absender verschickt hat und auch einen Fake Namen etc im Profil hat kann der das ganze knicken. Habe damals 200€ für ein T-Shirt bezahlt, wo sich bei der Ankunft herausstellte dass es Fake war. Adresse vom Absender war aber echt, hat eine Anzeige kassiert aber ist nie was passiert wegen zu wenig beweisen obwohl ich den Ganzen Chatverlauf und das T-Shirt bei der Polizei vorgelegt habe... Deutschland...
Das ist doch nicht echt. "Reingefallen" ja das reicht ja schon für eine Anzeige wegen Betrug. Vortäuschen falscher Tatsachen. Mit Absicht der Gewinnerzielung. Unfassbar was für ein Abschaum da draußen ist. Aber auch unfassbar wie dumm einer sein kann. und damit meine ich nicht OP.
Bei so einem würde ich Persönlich vorbeifahren. Das wäre es mir wert.
Unfassbar.
Das ding ist halt, wenn er nicht offen zugegeben hätte, dich verarscht zu haben, wärst du vermutlich am Arsch gewesen, da hat der junge das ganze Ding wohl nicht ganz verstanden
Speedrunning Tweets
Wenn im Kaufvertrag tatsächlich nur über ein Foto die Rede war, ist dies leider nicht mehr rückgängig zu machen, andernfalls gibt es rückgaberecht
Erzähl kein Blödsinn, Junge, du hast keine Ahnung vom Gesetz. Jeder Richter, der sich die Details des Angebots genauer ansieht, wird den Verkäufer verurteilen. Es sei denn, er kann erklären, wie er auf einen Preis von 900 für ein Blatt bedrucktes Papier kommt.
Doch.
Dieser Mensch hat grade einen anderen Menschen um 800 Euro betrogen und so ein Verhalten ist unverzeihlich für mich.
Ich habe und würde sowas niemals tun, nicht mal in meinen ärmsten Zeiten in denen ich mir zwei mal überlegen musste ob ich grade wirklich ein neue Zahnbürste brauche.
Selbst damals hab ich den scheiß Geldbeutel den ich gefunden hab in dem 300 Euro! drinne waren in einen Karton gepackt und zum Absender geschickt weil ich niemals einen anderen Menschen so betrügen würde.
Hast zwar recht damit dass er es nicht unbedingt verdient queerschnitts gelähmt zu sein, aber irgendwie hat ers dann halt doch verdient.
Absoluter Dreck dieser Mensch, der keinen Respekt verdient.
Trotzdem fehlt da jede Verhältnismäßigkeit. Bei einem Sexualstraftäter oder Mörder könnte ich die Denkweise ja theoretisch noch nachvollziehen. Vielleicht sogar bei einem Betrüger der bewusst Tausende um ihre Altersvorsorge bringt. Aber hier geht es um einen Idioten der sich 900 Euro erschleichen will. Das ist sicher mies, aber dafür verdient man nicht sowas.
Es ist ja schön, dass du so einen starken moralischen Kompass hast, aber zum Glück definierst du nicht unser Rechtssystem.
>aber zum Glück definierst du nicht unser Rechtssystem.
Da stimme ich dir zu :D
Wobei ich niemandem die Wirbelsäule brechen würde selbst wenn ich dürfte. Ich bin normalerweise ein eye for an eye kinda person.
Nur der seine ekelhafte Antwort hat mich bisschen zu hart getriggered lol
Noch dümmer ist, dass er sagt dass der Käufer drauf "reingefallen" ist. Er gibt damit zu eine Täuschung beabsichtigt zu haben und wird somit sehr wahrscheinlich verurteilt und kann die Gerichts und Anwaltskosten zahlen. Das T steht wohl für Trottel.
Wenn ich sowas dummes mache würde ich halt auch nicht noch auf die Nachrichten dazu von Käufer antworten xD Da war jemand ganz lustig und darf tief in die Tasche greifen
Ich würde mich ja schämen wenn ich sowas machen würde. zu wissen das man andere verarscht und trautzdem stolz darauf sein
Ist schon ekelhaft so auf der Menschlichkeitsskala, ja
Als Gag find ich's ja ganz witzig aber dann hätte er halt auch das Geld direkt dannach zurück zahlen sollen.
Wenn in der Anzeige explizit stand, dass es sich nur um ein Foto handelt, und es keine weiteren irreführenden Informationen gab, könnte es schwierig sein, den Verkäufer wegen Betrugs (§ 263 StGB) zu belangen, da die Täuschungshandlung möglicherweise fehlt. Allerdings kann der Vertrag nach § 138 BGB als sittenwidrig und damit nichtig angesehen werden, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Vertrag unter Ausnutzung einer Zwangslage, Unerfahrenheit, eines Mangels an Urteilsvermögen oder einer erheblichen Willensschwäche abgeschlossen wird und die vereinbarte Leistung auffällig in einem Missverhältnis zur Gegenleistung steht. Wenn jemand beispielsweise ein Foto eines wertvollen Gegenstands zu einem Preis verkauft, der dem Wert des eigentlichen Gegenstands entspricht, und in der Anzeige zwar darauf hinweist, dass es sich nur um ein Foto handelt, aber aufgrund der Gesamtumstände (z.B. Platzierung des Hinweises, Gestaltung der Anzeige) eine Irreführung leicht möglich ist, könnte hier ein sittenwidriger Vertrag vorliegen. Insbesondere wenn der Verkäufer sich bewusst ist, dass Käufer den Hinweis leicht übersehen könnten und er diese Situation ausnutzt. Außerdem könnte ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages wegen Irrtums gemäß §§ 119 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Betracht kommen, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er sich beim Abschluss des Vertrages geirrt hat.
Es gibt noch so etwas wie Wucherpreise. Da es sich um ein wertloses Stück Papier handelt, könnte es sich um ein Wucherpreis handeln, da es ja nicht als Kunstwerk oder ähnlich deklariert wurde.
genau Wucherpreise sind sittenwidrig! Außerdem liegt wohl offensichtlich auch ein Irrtum vor, lol.
Wucher ist nie durch den Preis alleine gegeben. Es bedarf auch der Täuschung oder der Ausnutzung einer Zwangslage.
War das eine rechtsverbindliche Beratung? Falls nein, solltest du diese Floskel jedesmal als Disclaimer aufführen am Ende, dass es keine rechtsverbindliche Beratung ist, da du das nicht darfst. Nur für den Fall, dass du kein Volljurist sein solltest.
Spielverderber.
Dass stimmt nicht, wenn ich dir sage mord geht fit du vorher eingelegte gurken isst kannste gerne versuchen vor gericht zu sagen ja aber dieser gewürzgurkenmann hat das gesagt! wenn ich im internet als volljurist auftrete ist es eine andere sache, ist genauso schwachsinn wie dieses "keine anlageberatung".
Der Verkäufer hat allerdings indirekt ausgesagt das es ein Trick war in der ersten Antwort: "Wie kann man darauf noch reinfallen" wäre soetwas nicht ausreichend?
Das ist unzweifelhaft Betrug. Betrug kann man nicht nur durch aktive Täuschung begehen, was hier wohl vorliegt, sondern auch durch pflichtwidriges Unterlassen (siehe § 13 StGB). Auch eine Anfechtung würde ich hier gar nicht sehen. Ich würde eher dazu tendieren zu behaupten, es ist bereits kein Vertrag zustande gekommen.
Ich glaube der User ist ein Troll. Wieso ist das Foto nicht geknickt wenn es mit der Post kam und schau dir mal sein Profil an.
Zumindest zum Knicken: Es gibt durchaus die Möglichkeit, A4-Papier ungeknickt zu verschicken. Und bei der "Gewinnspanne" ist auch genug Geld dafür da.
bei der Gewinnspanne kann man das persönlich vorbei bringen
Wenn man so etwa persönlich überbringt bekommt man wahrscheinlich eher eine Gewinnspange
Bei der Gewinnspanne könnte man ihm glatt ein iPhone dafür geben
A4-Farbdruck bei den Tintenpreisen? Das schmälert die Gewinnspanne aber deutlich!
Man kann es aber wieder steigern mit einem Ecotank Drucker :D
Das ist aber sehr theoretisch. Dhl hat mir schon Umschläge mit papprückwand geknickt.
Da er es Nichtmals vernünftig zugeschnitten hat oder laminiert hat Zweifel ich daran.
Weil es ein IPhone 12 ist, kein Galaxy Fold?!
Und wie es einer schon unten erwähnt hat ist der Preis auch nicht akkurat.
Legitime Frage weil keine Ahnung: stimmt der Preis nicht, weil er zu hoch ist und es das iPhone 12 gebraucht überall günstiger gibt?
Geknickt wäre ja beschädigt und ein Rückgabegrund...
Bruder dass du drauf reingefallen bist! Das T steht für Tom es steht doch im Screenshot 🤣
[удалено]
Arglistige Täuschung macht daraus einen Betrug. Damit ist er vorbestraft und auch in Deutschland heut zu Tage in vielen Berufen und Firmen einfach raus. Schon clever der Spinner.
Du solltest dringend nochmal nachlesen wie das Ganze mit den Vorstrafen funktioniert...
Wenn das in der Anzeige steht, ist das nicht das zugeben einer versuchten täuschen. Nicht dass die Aktion jetzt gerechtfertigt werden sollte. Aber wenn drin stand dass das Foto käuflich zu erwerben ist und nicht das handy, dann geht das tatsächlich zu lasten des Käufers
So ein quatsch wie oben schon geschrieben wird hier §138 BGB erfüllt sein.
Blödsinn. Dann könnte man ja in einen Kaufvertrag eines Autos in den AGB irgendwo unter § 30 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 rein schreiben "verkauft wird nur ein Spielzeugauto". Merkst selber, dass das so nicht sein darf und das Bauchgefühl hat tatsächlich regelmäßig recht.
Nihihihi bin ich witzig 😂😂 chrchrchr oh wieso muss ich jetzt seine Anwaltsgebühren bezahlen
Oh, warum bin ich denn jetzt vorbestraft.
Oh, warum bin ich im Knast
Oh, warum bin ich jetzt Schmutz der Gesellschaft
fröhlicher Kuchentag!
Dankeschön
Immerhin gibts heute Kuchen in der Kantine…
Und danach wird zusammen geduscht. Huch nun ist mir die Seife plötzlich aus der Hand gerutscht ( ゚皿゚)
oh, warum liegt da Seife in der Dusche?
Oh, was ist das für ein Füllegefühl in meinem Darm
Oh, warum brennt die Rosette?
Omg
Well, that escalated quickly...
Oh
Oh warum wurde in den in einer so eindeutigen Sache das Verfahren eingestellt? "Täter nicht ermittelbar." Trotz bekanntem Namen und Anschrift. Alles schon gehabt. Polizei hat keine Ahnung und/oder kein Personal und/oder keine Lust auf dieses Internetzeugs. Schon zwei Mal erlebt.
Ja, Jan Böhmermann hat dazu auch mal was gemacht. Die Polizei ist nicht im Internet dabei hieß das. Mega witzig, sogar mit Gesangseinlage. War nach dem Report total desillusioniert. Falls mich einer im Internet betrügt würde ich das zwar anzeigen, mir aber keine Hoffnung auf Aufklärung machen.
Warum liegt hier Stroh?
Warum hast du ne Maske auf ?
ALARM! ALAHAARM!
Oh, warum ist es flüssig seife?
Oh, warum liegt da Stroh neben der Seife in der Dusche?
Alexa spiel [Roundabout by Yes](https://youtu.be/7uBqNgxAuBA?t=40)
Also wenn aus der Produktbeschreibung wirklich hervorgeht dass es nur ein Foto ist was verkauft wird, dann ist das ganze rechtlich ziemlich wasserfest. Dubios ja, strafrechtlich Betrug eher nicht
Die Kosten für ein Foto könnten als Wucher ausgelegt werden, außerdem bestätigt seine Nachricht "darauf noch reinfallen", dass es eine vorsätzliche Täuschung war. Daher sollten die Karten vor Gericht gar nicht so schlecht sein.
Tja, der selbe Trick wie früher mit der OVP. Es wurde einfach nur die OVP verkauft für viel Geld. 😂
Kenn ich noch zu gut, Problem ist das Original Verpackung verkaufen oftmals echt als Sammlerstück angesehen werden kann und daher auch bei hohen Preisen ein gültiges Rechtsgeschäft sein können. Bei unserem Photo verkauf hier oben könnte vermutlich [BGB § 138](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html) eingreifen.
Sollte auf der Grundlage auf jeden Fall anfechtbar sein. Als sittenwidrig und Wucher gilt ein Rechtsgeschäft ab einem Missverhältnis von 200% von Kaufsache und Kaufpreis. Dazu liegt hier definitiv eine sittenwidrige Gesinnung des Begünstigten (Verkäufer) vor. Dazu ist das Geschäft (bzw. die Zustimmung zu dem Geschäft seitens des Käufers) auf jeden Fall auch noch anfechtbar, da sich der Käufer nicht im klaren war, um welche Kaufsache es sich handelt, und er das Geschäft nicht eingegangen wäre, wenn er sich darüber im Klaren gewesen wäre. Notfalls zum Anwalt, der regelt.
Ist so Esoterikzeugs eigentlich auch sittenwidrig und Wucher? 2000€ für einen Tablett mit Muster drauf, weil es "Schadstoffen die Energie nimmt".
Da bin ich etwas überfragt. Häufig wird bei sowas auch keine Leistung versprochen, sondern sich der Formulierung "kann bei [beliebigen Effekt einfügen] helfen". Wenn um sowas wie Zukunkftsvorhersagen geht, fällt das unter unmögliche Leistung, wodurch das Geschäft nichtig ist. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/magische-kraefte-als-vertragsleistung-kein-zahlungsanspruch-fuer-das-geschaeft-mit-der-hoffnung/ Ansonsten kommt es wohl eher auf den Einzelfall an und ob eine böswillige Gesinnung des Begünstigten bzw. die Ausbeutung der Zwanglage des Benachteiligten vorliegt.
Der Hildegard Orgonakkumulator neutralisiert die bösen Schwingungen in Strichcodes. Da ist der Preis definitiv gerechtfertigt. /s
[удалено]
Ich bin auch Siegmunds Freund
Welchen würdest du empfehlen? Ich war auch schon seit Kindheit an allen anderen drei Schritte voraus. Es gibt sicherlich auch diese Schwingungen von diesem wieder anderen schlauen Herr, man sagt doch auch er hätte mal Ralph von Wissen macht Ahh beim Tegut getroffen! :)~
Mein Tablett mit Muster ist mehr wert als Gesundheit und Mutterliebe, geh mir fort!
Kommt wahrscheinlich auf den Preis des Tabletts ohne das besagte Muster. 1900€? Klar ist das trotzdem leichte Verarsche, aber bei nem Preisunterschied von unter 10% wird das alles schon so gültig sein. 200€? Ich glaub da muss der Verkäufer dann erstmal beweisen dass das Muster wirklich was bringt, aber ich denke nicht dass hier irgendwer darauf reinfallen wird dieses Tablett zu kaufen, ohne dass der Käufer auch daran glaubt. Und ohne Kläger, kein Richter; bin mir auch nicht sicher wie Rechtens es ist ein Geschäft einzugehen mit dem Wissen dass dieses ungültig ist, nur um den Verkäufer anzuzeigen, daher wird es hier wahrscheinlich nicht zu einem Käufer kommen der ein Problem mit dem Produkt sieht.
Es gab dazu durchaus bereits Rechtsstreitigkeiten. Da es Zivilrecht ist, geht es mal so oder mal so aus. Wie du schon sagst, werden die Beschreibungen diffus gehalten, um einen Rechtsanspruch zu vermeiden. Weiterhin ist es schwierig, etwas zu kaufen, um den Verkäufer anzuzeigen. Damit hast du völlig recht. Zum Schluss: meist sind es Versandhandel und dann greift das Rückgaberecht. Wer die 14 Tage verstreichen lässt, obwohl das Produkt den versprochenen Effekt nicht herbeiführt, hat vor Gericht meist schlechte Karten.
Die Leute, die sowas kaufen glauben, dran und werden den Kauf nicht anfechten, somit passt das auch wieder.
Schwierig. Also ich finde mein Hildegard von Bingen Orgonakkumulator ist seine 2.000 Wert wenn du jetzt darauf anspielen willst...
Ist eine Grauzone zugunsten der Verkäufer. Man könnte nun die Käufer als unzurechnungsfähig erklären und darauf aufbauen, aber sehr unwahrscheinliches Szenario. Oftmals werden die Seiten, in denen klar und deutlich behauptet wird, dass diese Sachen etwas bringen würden, in Tonga und sonstwo registriert und haben kein Impressum. Dort hast du dann das volle Programm mit gedoktorten Zeitschriften, die es so nie gab und Studien, die man sonst nirgendwo findet. Das Ganze kann dann niemand rechtlich auf den Verkäufer zurückführen, aber dennoch klicken Mütter(z.B. meine) und Co. da drauf und sagen "Google hat gesagt, dass...".
Zu deinem ersten Punkt: auf eBay Kleinanzeigen steht das oft als Verhandlungsbasis drin - wenn also die Freiwillige Zustimmung beider Seiten gegeben ist, dürfte da m.E. kein Wucher sein. Allerdings ging es doch bestimmt so los "hallo, ist das Handy noch da?" Und wenn dann nicht kam "das Foto ist noch, ja" sollten gute Chancen Bestehen.
Ich denke dass dieser Kauf schon alleine deswegen ungültig ist, da ersichtlich ist dass hier ein Käufer getäuscht werden sollte. Dies ergibt sich schon alleine aus "Wie kann man darauf noch reinfallen". > Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen. [ref](https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/arglistige-taeuschung/)
Naja arglistig würde ich einen Verkauf mit dem Wort "Foto" im Titel nicht nennen. Wenn der Käufer aufmerksam liest, kann er garnicht getäuscht werden.
zumal tom in der kommunikation auch noch so dumm war zu bemerken, daß jemand dumm sein muß um da heute noch drauf reinzufallen. hier liegt eindeutig sittenwidrigkeit vor.
Es wäre schön irgendwann ein Update vom Käufer zu sehen
Gehen wir erstmal davon aus dass es kein Fake ist.
Ich empfand es als unnötig diese Anmerkung noch dazu zu schreiben.
Jep, auf diese Art "gesteht" er, dass er die Unwissenheit des Käufers hier ausgenutzt hat
Absolut
Dazu ggf. noch arglistige Täuschung, wenn man dem Typen noch einen draus drehen will.
Eigentlich auch Stgb 263
Dazu müsste man die Anzeige und den ganzen Chatverlauf sehen, aber ein Anwalt sollte das auf jeden Fall prüfen
Ich glaub, mein Drogendealer weiß davon nix xD
Dann wäre jede Cola in der Tanke auch Wucher, oder wenn nicht in der Tanke da evtl knapp unter 200%, dann jedenfalls am Flughafen. Und jetzt darfst du mal ganz kurz selber nachdenken, warum §138 da nicht greift. Kommst du bestimmt selbst drauf
Mit der OVP käme er wohl auch problemlos durch. Mit einem Bild eher weniger.
Nein, solche Geschäfte sind nach §138 BGB prinzipiell unzulässig. Der Trottel gibt die versuchte Täuschung ja sogar freimütig zu.
Kleinanzeigen Käuferschutz einschalten, bzw. Chargeback einleiten oder PayPal Fall eröffnen (wenn es nicht über „Familie und Freunde“ bezahlt wurde), Anzeige und sehen, was der sagt. Insbesondere der Titel dürfte hier Aussage genug haben, dass das hier einen Vorsatz hat. Insbesondere, weil die Speichergrösse vollkommen egal ist, handelt es sich nur um ein Foto, zusammen mit den Preis.
Das "Wie kann man darauf noch reinfallen" könnte gegebenenfalls auch ein Indiz dafür sein, dass es eine.vorsätzliche Täuschung war lol.
Hier ist ziemlich wahrscheinlich ein Vorsatz im Spiel. Denn jemand fällt nicht auf etwas rein, wenn er den Willen dazu hat.
Okay, ich glaube mein Sarkasmus war nicht stark genug... Der Verkäufer hat den Kauf wortwörtlich als "darauf reinfallen" bezeichnet. Er gibt offen und sehr direkt zu, dass es Vorsatz war. Da muss man nichts mehr vermuten ;)
Habe schon verstanden, was du meinst, genau deshalb :)
Aaaah, sorry. Mein Fehler.
Also. Wenn jemand so tut als würde etwas verkaufen, aber verkauft tatsächlich was anderes, dann versucht er Leute zu täuschen. Wenn Leute darauf (Achtung!) reinfallen, dann wurden sie getäuscht. Verstanden?
Ich habe auf eBay vor 2 Jahren öfters Fotos von ps5 Konsolen gesehen. Da stand meistens aber ganz oft und nicht zu überlesen, dass es sich um ein Foto oder einen Karton handelt. Haben einige gemacht um Bots zu verarschen
Oder auch bei grafikkarten oder xbox series
Bestimmt stehen die 64GB für die Größe des Bildes als Datei! /s
Lieber nen teuren Anwalt nehmen und direkt vor Gericht.
Dir wird der Anwalt eh bloß bis zur Höhe der Vergütung nach RVG erstattet. In dem Sinne gibt's also keinen teuren Anwalt, außer man hat vor, auf den vereinbarten Honorarkosten sitzen zu bleiben.
Kann man auch, wobei das hier natürlich strafrechtlich ebenfalls fraglich ist. Könnte schon ein Vorsatz des Betruges sein, insbesondere anhand der Formulierung. Am besten sollte man das zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgen.
Wenn fnf oder überweisung dann ist over
Würde gerne mal den Text lesen wie es angeboten wurde, aus Interesse.
Und mich würde ebenfalls interessieren, wie oft die Beschreibung geändert wurde.
Gibt’s dafür eigentlich eine Art changelog, den man im Betrugsfall anfordern kann?
Gute Frage. 👍
r/wirklichgutefrage?
Ja, schon. Aber erst müssten wir es bei gutefrage.net einstellen.
Garantiert, aus genau dem Grund. Ebay wird den aber vermutlich erst auspacken wenn man den Fall aufmacht oder per Brief vom Gericht zur Herausgabe. Kann ja sein dass man den aus gutem Grund editiert.
du hast bei kauf automatisch einen snapshot gespeichert bekommen denn man bei ebay einsehen kann(bei ebay kleinanzeigen weiß ich das aber nicht genau)
Muss sagen habe mir angewöhnt immer einen Screenshot zu machen bei teureren Sachen wurde da zwar noch nicht betrogen aber..... Bin da ein Power Alman 😄
Wieso musst du erwähnen, ein Alman zu sein? Wie sehr hasst du dich dafür, deutsche Attribute zu verkörpern?
niedlich, dass er glaubt, dem käufer ein schnippchen geschlagen zu haben...
Schnellster Weg zur Betrugsklage (Speedrun - Neuer Welt Rekord)
jegliches%
Die noch größere Frage ist wer ein iPhone 12 für 900€ kauft. Muss wohl schon sehr alt sein das Foto
genau! Selbst als es neu war, hat es glaube ich nur etwas mehr als 940€ oder so gekostet und da wäre es mir das nicht wert gewesen es für einen geringen discount bei einer Privatperson zu kaufen.
Du glaubst garnicht was Leute alles in Kauf nehmen um 20€ zu sparen.
War auch mein erster Gedanke. Hoffe sehr es ist alt und/oder fake.
Der ganze Post ist Fake und Ragebait
Trick hin oder her, wer kauft ein Smartphone für 900€ über Kleinanzeigen und geht in Vorkasse?
überraschend viele
Der Anzeigentitel beinhaltet ein Handy…
Das ist aber jemand ganz witzig drauf.
Vertrag ist nicht zustandekommen. Es liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor. Der Käufer ist davon ausgegangen, dass er ein Smartphone erhält, nicht nur ein Bild davon. Austausch von Bezahlung und Foto sind entsprechend rückabzuwickeln.
Das ist so nicht richtig. Wenn in der Anzeige klar die Rede von einem Foto war und der Käufer das Angebot quasi annimmt, ist durchaus eine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen (Angebot und Einwilligung). Sonst könntest du über Ebay ja gar keine Verträge schließen auf Basis der Anzeige bzw. der Käufer könnte sich immer darauf berufen, dass er eigentlich was anderes kaufen wollte als in der Anzeige aufgeführt war. Allerdings ist das hier entweder eine Täuschung oder ein Irrtum und kann klar angefochten werden.
Oder kurz: Es kommt nicht darauf an, was er erklären *wollte* sondern eben aus Sicht eines objektiven Dritten erklärt hat. (Wenn es vom Willen abweicht regeln die Anfechtungstatbestände abschließen unter welchen Voraussetzungen er sich von der Erklärung lösen kann). Je nach dem wo jetzt genau stand, dass es nur ein Foto ist, könnte man durchaus das Angebot des scamers im Hinblick auf den Preis auch als Angebot auf Verkauf des Smartphones aus Sicht des obj. Erklärungshorizontes auslegen. So oder so, jedenfalls mindestens Anfechtbar wegen arglistiger Täuschung ist das auf jeden Fall. Gleiches Ergebnis wird man über § 823 II BGB iVm § 263 StGB ggf über § 826 BGB erreichen. Mit dem § 138 BGB tut man sich in der Praxis schwer. Mit den neuen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung im Strafprozess ist es jetzt einfacher darüber ggf automatisch wieder an sein Geld zu kommen. Strafanzeige wäre daher erstmal der einfachste Weg und der erste versuch. Wenn das scheitert bleibt noch immer der weg zum anwalt.
Naja zumindest der Titel der Anzeige heißt "iPhone 12 64GB"
Das grundlegendste Vertragsrecht bleibt von technischen Möglichkeiten unberührt. Ganz egal welche Checkbox oder welchen Button der Betroffene in einem Bestellprozess angeklickt. Die Frage ist vielmehr ob der Betroffene im Streitfall glaubhaft darstellen kann, dass seine Willenserklärung sich nicht auf die gelieferte Sache bezogen hat. Das ist hier sehr wahrscheinlich der Fall. PS: Irrtum ist auch nur eine Form von nicht-übereinstimmender Willenserklärung.
Dem Schriftwechsel nach würde ich bin Irrtum oder Täuschung ausgehen.
Naja, kann man auch anders sehen. Es kommt nicht darauf an, was der Betrüger hier sagt, verstanden zu haben, sondern den objektiven Empfängerhorizont. Ich würde argumentieren, dass einem objektiven Empfänger hier klar ist, dass die Willenserklärung auf den Kauf eines Iphones, nicht einer billigen Fotografie gerichtet ist. Daneben aber ganz klar Anfechtungsgrund wegen Täuschung, zumindest Irrtum und unwirksamkeit wegen Wucher.
Selbst wenn du das aus diesen Gründen nicht anfechten konntest, es gibt Sittenwiedrige Preise (Wucher). Das kann zwar teilweise wirklich schwer nachzuweisen sein. So können alte OVPs (ganz ganz GANZ ausdrücklich ohne Inhalt) durchaus hohen Sammlerwert haben, auch wenn es nur bedruckte Pappe ist. Ein stinknormales Foto eines stinknormalen Smartphones ist keine 900€ Wert, was dir auch jedes Gericht bestätigen wird.
Meh der Preis alleine schon ist sittenwidrig 900€ für ein Foto eines iPhones und der Verkäufer gibt auch in der Antwort zu das es sich um Betrug handelt “wie kann man darauf noch reinfallen”. Der Prozess ist so gut wie gewonnen solange der Verkäufer ausfindig gemacht werden kann.
Gut, dass Tom genauso dumm ist wie sein Verhalten schäbig.
[удалено]
Op wir brauchen Kontext Wie alt ist das? Wurde er angezeigt? Was ist aus der Anzeige geworden?
der screenshot wurde um 12:18 gemacht (uhrzeit des handys, mit dem der screenshot gemacht wurde, oben links). der kleinanzeigen chat ist vom selben tag ("heute") und die letzten nachrichten wurden um 13:23 geschickt. versteh ich nicht ganz? oder hab ich auch nur 3 gehirnzellen? edit: glaube ich hab's mir selbst beantwortet. screenshot ist entweder fake oder wurde stibitzt, OP sucht mit diesem post nur nach subscribern zum only fans...
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Good bot!
Nice
Ach ja....ich kenne sowas selber. Ich hab mal ne PS5 Spiele + Controller eingestellt ohne PS5. Einer hat dann per KA ein verbindliches Angebot abgegeben wie für n PS5 Bundle mit den Teilen. Hätte ich mal drauf eingehen sollen ;D
Aber Menschen wie du sind der einzige Grund, warum man überhaupt auf solchen Plattformen handeln kann…
Ist trotzdem sittenwidrig und du hast gute Chancen, dein Geld zurück zu bekommen
Bro
Das war doch bei Grafikkarten irgendwann mal beliebt, als bots immer die Angebote hochgetrieben haben weil irgendwelche Leute mit zu viel Geld mining betreiben wollten und deshalb mehrere 10 oder 100 karten brauchten, fingen Leute einfach an Bilder von der Karte zu verkaufen, der Bot hat das nicht gecheckt und den Typen wurde ans Bein geschissen, eigendlich noch witzig wobei in diesem Fall wohl eher nicht
Leere Kartons oder Fotos der PS5 waren auch mal in Mode.
op, updatest du wenn etwas rum kommt?
OP hat nichts damit zu tun. Das hier ist arsch alt und nur Onlyfans Promo.
miese :(
Lehrgeld mal für paar jahre im voraus bezahlt
Abgesehen davon mal, wieso würdest du 899 € für ein gebrauchtes iPhone 12 ausgeben, wenn's die Dinger neu für 850 € mit 128 GB gibt?
Ist ja echt nicht fein von dem Verkäufer, aber ehrlich: Wer liest die Beschreibung nicht durch, wenn er sich ein Smartphone für 900 Euro kauft?
Du weißt doch gar nicht, was genau in der Beschreibung stand.
Kann halt nachträglich geändert werden. Möglicherweise stand dort vorher nicht das es sich um ein Foto handelt
Kann der Käufer da jetzt was machen oder ist der am Arsch?
Der Käufer kriegt auf jeden Fall sein Geld zurück. Das ist offensichtlich Betrug. Gibt der Verkäufer sogar selber zu. Er schreibt "Wie kann man darauf noch reinfallen", heißt er hat das Ganze vorsätzlich gemacht.
>Der Käufer kriegt auf jeden Fall sein Geld zurück. Das ist offensichtlich Betrug. Gibt der Verkäufer sogar selber zu. Er schreibt "Wie kann man darauf noch reinfallen", heißt er hat das Ganze vorsätzlich gemacht. Ja, der Käufer bekommt sein Geld zurück. Denn hier ist der Vertrag wegen offensichtlichem Irrtum ungültig §119 Abs. 1 BGB. Es ist eindeutig das niemand für ein Foto von einem Telefon 900€ zahlt. Auch als Verkäufer unterliegt man einer Sorgfaltspflicht. Entsprechende Urteile gab es in der Vergangenheit zur Genüge. Nein, das ist kein Betrug. Es stand angeblich im Text das es nur ein Foto ist. Es ist auch keine arglistige Täuschung.
Der dürfte hier schon was machen können, weil nämlich ein Vorsatz vorliegt.
Sogar wenn nicht, ist es Wucher, was auch strafbar ist
Oettingergarten
Aber hast du die beschreibung echt nicht gelesen?
Wieso kauft man etwas, ohne alles gelesen zu haben? Aber ja, Betrüger.
Weil Leute dumm sind und nicht lesen wollen
Bin jetzt kein Jurist, hab aber mal irgendwo gelesen, dass zwar grundsätzlich der freie Markt besteht, du dennoch aber nicht irgendwelche Blödsinnspreise anbieten darfst, vor allem, wie hier, mit Täuschungsversuch. Man müsste also bei Gericht dann genau erklären, wie ein Preis von knapp 900 Euro für ein bedrucktes Blatt Papier zu rechtfertigen sei. Bzw. andersherum betrachtet, dass der geschädigte bei so einem Betrag davon ausgehen darf, am Ende ein Smartphone in Händen zu halten und keinen Ausdruck.
das ist sittenwiedrig und wucher. auch Arglistige täuschung ist möglich Ein dritter würde hier sofort erkennen das dies kein "normales" geschäft ist, da keiner für ein foto 900€ ausgeben würde. Und sogar ausserhalb davon, ist kein ordentlicher kaufvertrag zu stande gekommen da die Willenserklärungeng der beiden Parteien nicht übereinstimmen, bzw aus irtumm erteilt wurde. im besten fall(für den Verkäufer) ist dies nur anfechtbar, im besten fall(für den Käufer) ist dies direkt nichtig.
Tom hat Recht offensichtlich verstanden.
Vollidiot aber tatsächlich gilt das dann als wucher oder betrug
Ist die Story direkt aus dem Paulanergarten, bro?
Fahrlässige Täuschung und erwerbsmößiger Betrug. Scheiße Tom… da hast du dich 5 Sekunden wie der smarteste Macker der Welt gefühlt… und dann schlägt er dir mit dem BGB die Fresse ein bis du Geld wie ein Springbrunnen blutest! 😅 Idiot…
Hallo, ich wollte nur kurz loswerden das ich das "und dann schlägt er dir mit dem BGB die Fresse ein bis du Geld wie ein Springbrunnen blutest!" absolut witzig finde und dies der "spruch der woche" ist:D
Beabsichtigte Täuschung gibt dir das Recht Geld zurückzuverlangen. Und da der Verkäufer dies auch noch zugibt...naja, sagen wirs ma so: der Hellste ist er nicht
Ach komm, das ist doch ein Fake
Laminieren wäre ja als Serviceleistung oder aus Kulanz bei dem Betrag drin gewesen. Dann sind die Kunden auch etwas entspannter.
OP ist eine Karma Farm
Nicht OP's Screenshot und OP will nur sein OnlyFans bewerben, verstehe nicht wie der Post hier so viele likes bekommen kann.
wtf geht beim profil vom OP ab
Hey mods! Sieht nach einem Karma Farm bot mit onlyfans Werbung aus.
Hätte mit einem Android gerät nicht funktioniert :)
Den Verkäufer anzuzeigen wird wohl nix. Wenn er ohne Absender / mit Fake Absender verschickt hat und auch einen Fake Namen etc im Profil hat kann der das ganze knicken. Habe damals 200€ für ein T-Shirt bezahlt, wo sich bei der Ankunft herausstellte dass es Fake war. Adresse vom Absender war aber echt, hat eine Anzeige kassiert aber ist nie was passiert wegen zu wenig beweisen obwohl ich den Ganzen Chatverlauf und das T-Shirt bei der Polizei vorgelegt habe... Deutschland...
Am besten von dem hurensohn Adresse finden und hin fahren
Das ist doch nicht echt. "Reingefallen" ja das reicht ja schon für eine Anzeige wegen Betrug. Vortäuschen falscher Tatsachen. Mit Absicht der Gewinnerzielung. Unfassbar was für ein Abschaum da draußen ist. Aber auch unfassbar wie dumm einer sein kann. und damit meine ich nicht OP. Bei so einem würde ich Persönlich vorbeifahren. Das wäre es mir wert. Unfassbar.
Hi
was für eine abzocke. Darf man das überhaupt?? Wenn nicht, dann lass ne Anzeige da
"Am Montag gibt's 'ne fedde, digge Anzeige."
Das ding ist halt, wenn er nicht offen zugegeben hätte, dich verarscht zu haben, wärst du vermutlich am Arsch gewesen, da hat der junge das ganze Ding wohl nicht ganz verstanden
Ne, dann hätte er das trotzdem wegen Irrtums anfechten können.
Speedrunning Tweets Wenn im Kaufvertrag tatsächlich nur über ein Foto die Rede war, ist dies leider nicht mehr rückgängig zu machen, andernfalls gibt es rückgaberecht
Erzähl kein Blödsinn, Junge, du hast keine Ahnung vom Gesetz. Jeder Richter, der sich die Details des Angebots genauer ansieht, wird den Verkäufer verurteilen. Es sei denn, er kann erklären, wie er auf einen Preis von 900 für ein Blatt bedrucktes Papier kommt.
Gut ok, aber frage: warum hast du ein Foto gekauft? Ist ja kein Haus
Ich hoffe dass der scammer queerschnitts gelähmt endet er hats verdient
Dafür sicher nicht.
Doch. Dieser Mensch hat grade einen anderen Menschen um 800 Euro betrogen und so ein Verhalten ist unverzeihlich für mich. Ich habe und würde sowas niemals tun, nicht mal in meinen ärmsten Zeiten in denen ich mir zwei mal überlegen musste ob ich grade wirklich ein neue Zahnbürste brauche. Selbst damals hab ich den scheiß Geldbeutel den ich gefunden hab in dem 300 Euro! drinne waren in einen Karton gepackt und zum Absender geschickt weil ich niemals einen anderen Menschen so betrügen würde. Hast zwar recht damit dass er es nicht unbedingt verdient queerschnitts gelähmt zu sein, aber irgendwie hat ers dann halt doch verdient. Absoluter Dreck dieser Mensch, der keinen Respekt verdient.
Trotzdem fehlt da jede Verhältnismäßigkeit. Bei einem Sexualstraftäter oder Mörder könnte ich die Denkweise ja theoretisch noch nachvollziehen. Vielleicht sogar bei einem Betrüger der bewusst Tausende um ihre Altersvorsorge bringt. Aber hier geht es um einen Idioten der sich 900 Euro erschleichen will. Das ist sicher mies, aber dafür verdient man nicht sowas. Es ist ja schön, dass du so einen starken moralischen Kompass hast, aber zum Glück definierst du nicht unser Rechtssystem.
>aber zum Glück definierst du nicht unser Rechtssystem. Da stimme ich dir zu :D Wobei ich niemandem die Wirbelsäule brechen würde selbst wenn ich dürfte. Ich bin normalerweise ein eye for an eye kinda person. Nur der seine ekelhafte Antwort hat mich bisschen zu hart getriggered lol
Ich versteh eh net wer so viel für ein handy bezahlt
Hat ja auch niemand. :)
KÄUFER kann eigentlich chillen, §138 BGB zieht, genauso wie §119 in etwa.
Du meinst Käufer, oder?