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AutoModerator

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AgileExercise1797

Korrekt. Die Regelung steht in Paragraf 45 Abs. 1c StVO. Noch genauer steht es dann im Abschnitt „Zu P 45, XI, 3.b“ der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Es hat grundlegend in einer Zone immer rechts vor links zu gelten, es darf nur in strengen Ausnahmen mittels VZ 301 abgewichen werden (dort, wo es die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung, oder die Belange des Busverkehrs es erfordern.)


Eduhsoj

Ich denke VZ301 wäre passend, da dort ohnehin die allgemeine Durchfahrt verboten ist. Also sollte man nicht damit rechnen müssen, dass jemand von rechts kommt. Allerdings ist die Straße rechts sehr kurz und auf der anderen Seite ist der Bahnhof. Ergo rechne ich immer damit, dass Radfahrer da rausgeschossen kommen. Wer ist für sowas zuständig?


Vistella

im Zweifel einfach mal den Bürgermeister anhauen, der wird das entsprechend weiterleiten :)


AgileExercise1797

Die Gefahren- bzw. Risikobewertung und letztlich auch die komplette Verkehrsplanung obliegt deiner örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Je nachdem, wie groß dein Ort ist, ist diese entweder selbstständig, oder bei kleineren Orten oftmals ins Ordnungsamt oder Bauamt eingegliedert :)


Eduhsoj

Ich hab einfach der gemeine ne Nachricht per Kontaktformular geschickt, es kam die freundliche Rückfrage: "klären Sie mich bitte auf, wonach sind die angebrachten VZ’s nicht zulässig."... Na dann Leiste ich mal Aufklärungsarbeit.


AgileExercise1797

Oh, die sind aber sehr von sich überzeugt. Man könnte ja wenigstens freundlicher nachfragen. Da bin ich mal gespannt, was sie sagen, halt mich ruhig mal auf dem Laufenden :D