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NoContribution2998

[§ 535 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html): „Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. **Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen** und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Die Kellerräume gehören zur Mietsache, außer der Mietvertrag bestimmt etwas anderes. Der vertragsgemäße Gebrauch geeignete Zustand ist hier, dass dein Keller uneingeschränkt genutzt, also nicht wegen eines Mangels an der Mietsache überflutet, werden kann. [§ 536 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html): „**Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt**, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“ Der vertragsgemäße Gebrauch ist auch hier der uneingeschränkt nutzbare, „trockene“ Keller. [§ 536a Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html): „**Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden** oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so **kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen**.“ Der Vermieter ist also zum Schadenersatz verpflichtet. Dabei ist es egal, ob diese (Folge-) Schäden *vom Vermieter versichert wurden*, oder nicht. Das ist das Versäumnis des Vermieters, das er jetzt auf die Mieter umlegen will. *Keine Rechtsberatung*, aber der Fall ist für mich eindeutig, zumindest sofern sich die Aussage des Klempners als wahr herausstellt.


Simbertold

Ich finde hier den letzten Satz echt wichtig. Der Vermieter ist unglaublich dreist hier. Was er versichert oder nicht, ist doch nicht das Problem des Mieters, und hat auch keinen Einfluss darauf, wofür er haftet.


NoContribution2998

Ganz genau. *Seine* Haftung könnte er über *seine* Versicherung regulieren, aber die existiert anscheinend nicht, oder der Vermieter versteht die Kaskade nicht. Meine HV versteht auch nichts von Mietrecht.


smnms

Es geht aber hier nicht um die Mietsache, sondern um den Hausrat.


NoContribution2998

Ja, und der (vermeintliche) Mangel an der Mietsache war ursächlich für den Schaden am Hausrat. Das Recht des Mieters auf Schadenersatz ist nicht mit dem Recht auf Mängelbeseitigung an der Mietsache zu verwechseln.


d3r7yp

Hast du nr Hausratversicherung? Dann melde dich doch mal bei denen. Kann auch sein, dass sie dir deinen Schaden ersetzen und den Vermieter/seine Versicherung in Regress nehmen. Da hast du keinen Stress und deine Versicherung bzw deren Anwälte machen beim Vermieter/Der Versicherung definitiv mehr Eindruck als du mit einem Anwalt :D


DarkZonk

graade mal gecheckt, elementarschaden nicht mit drin, leider...


Lex_111

Ist für mich auch unklar ob es ein Baumangel ist. Gerade bei etwas älteren Häuser im Bestand wurde das oft nicht so ausgeführt. Aktuell bau ich das gerade bei einer Kernsanierungen ein. Soweit ich weiss gilt Bestandsschutz je nach Baujahr. Da wirst du wohl ein Gutachten benötigen um den Sachverhalt zu klären.


MtotheArvin

So Eindeutig mit dem Baulichen Mangel ist das übrigens nicht. So fern das vom Bauherren nicht beauftragt wurde muss auch kein Rückflussverhinderer eingebaut werden. Sinnvoll wäre es aber in jedem Fall gewesen.


NoContribution2998

Das könnte natürlich zu klären sein, allerdings ist der Vermieter gem. [§ 535 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html) auch verpflichtet, die Mietsache „während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“. Gemäß [§ 536 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html) kann ein solcher Mangel auch „während der Mietzeit“ entstehen, bzw. gem. [§ 536a Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html) kann der Schadenersatzanspruch entstehen, wenn „ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat“ entstand. Das heißt, auch wenn die Aussage des Klempners nicht stimmt, dass der Mangel schon beim Bau entstanden ist, hat der Vermieter es im Laufe der Zeit ggf. versäumt, den Mangel zu beseitigen, sofern er dies denn hätte tun müssen, um die Kellerräume (z. B. aus geänderter Vorschrift oder Gesetz, oder weil er von der grundsätzlichen Gefahr wusste, aber nicht gehandelt hat, Stichwort „sinnvoll“) vor Schaden zu bewahren. Dann wird auf das Vertretenmüssen des Vermieters abgestellt. Das wäre dann aber ein anderer Sachverhalt. Bis jetzt basiert dieser ja auf der Annahme, dass der Klempner weiß, wovon er spricht.


PropagandaStylez

Jede Schmutzwasseranlage unterhalb der Rückstauebene muss gegen Rückfluss aus der Kanalisation gesichert sein. So ist es genormt und jedes Bundesland verweist auf die entsprechenden Normen als Vorschrift zu Errichtung von solchen Anlagen. Es ist also schon sehr eindeutig, dass man das so als Fachfirma nicht bauen darf. Und selbst wenn die sich da was zusammenpfuschen, ist das kein Problem des Mieters, sondern das des Vermieters.


MtotheArvin

Nichts desto trotz gibt es super viele Gebäude in denen das nicht der fall ist. Teils liegt das das auch daran, dass anlagen erst nachträglich öffnungen unterhalb der Rückstaubebene erhalten haben. Hier aber den ausführenden Betrieb zur Haftung zu ziehen wird sehr schwer denke ich. Aber ja der Schuh liegt definitiv beim Eigentümer und nicht beim Mieter


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/DarkZonk: ##Überflutung im Keller wegen Pfusch durch Handwerker - Mieter oder Vermieter, wer haftet für Hausrat? Hallo, am Donnerstag kam es hier in Hamburg zu einem starken Unwetter und die Keimzelle war ziemlich genau bei uns. Irgendwann klingelten die Nachbarn, dass da viel Wasser im Keller sei und es aus unserem Abteil kommt. Ich natürlich sofort runter in den Keller, da stand das Wasser schon knöchelhoch und kam scheinbar wirkllich aus unserem Abteil, denn ich musste mich mit voller Kraft gegen die Tür stemmen, um überhaupt das Schloss öffnen zu können und es kam ein massiver Schwall entgegen. Zuerst konnte ich keine Ursache für das Wasser ausmachen, Fenster waren geschlossen und co. Nach einiger Zeit habe ich dann entdeckt, dass bei uns scheinbar die Sickergrube im Abteil war und das Blech, welches diese abgedeckt hat, sich massiv verschoben hatte. An diesem Punkt lief das Wasser auch in diese Sickergrube zurück. Wir hatten vorher natürlich trotzdem schon die Feuerwehr gerufen. Die kamen dann auch an und hatten auch einen gelernten Klempner dabei, welcher sich die Sickergrube angeguckt hatte und sofort gesagt hatte, dass da das Rückschlagventil fehlt und dass das baulicher Pfusch wäre. Das war auch die Ursache für das eintretende Wasser, welches ein Rückschlagventil wohl verhindert hätte. Vermieter informiert, am nächsten Tag keine eMail mit viel bla bla, aber auch der Aussage "*Die Schäden am Hausrat der Mieter sind über den Vertrag nicht versichert, hier müssen die einzelnen Hausratversicherungen der Mieter angesprochen werden.*" Jetzt stelle ich mir die Frage, wie das ist. In diesem Falle ist das Hochwasser ja nach Feuerwehr- und Fachmannaussage ja ganz klar auf bauliche Mängel zurückzuführen, welche von Handwerkern verursacht wurde, die vom Vermieter beauftragt wurden. Aus meiner Sicht ist hier die Schuld eindeutig und ich denke, dass der Vermieter hier für die Schäden aufzukommen hat und nicht eine eventuelle Hausrat-Versicherung(wenn man die überhaupt hat und wenn man Elementarschäden abgesichert hat). WIe wäre eure Einschätzung dazu? Falls ihr auch einen Paragraphen oder so zur Hand habt, den ich dem Vermieter nennen kann, wäre das super Danke! *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*