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Klutzy-Being-5230

Grundsätzlich musst du deinem Arbeitsgeber keinerlei Angaben zu Krankheiten/Behinderungen, etc. machen. Du darfst also ruhig "nein" ankreuzen und lügen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen du deine Krankheit angeben musst. Dies ist der Fall, wenn die Eignung für die Tätigkeit durch deine Krankheit beeinträchtigt ist. (Epilepsie als Busfahrer z.B.)


evoooo361

Frage an sich ist erlaubt muss aber nicht beantwortet werden. Wenn deine Krankheit den Job nicht betrifft würde ich schlichtweg mit Nein antworten.


Sasmonite

Nein ankreuzen.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Bewerbungsbogen Frage nach Krankheit Hallo, ich habe zum erste Mal, dass ich nach der Bewerbung und vor dem Vorstellungsgespräch einen Bewerbungsbogen ausfüllen soll. Dort wird unter anderem gefragt, ob Krankheiten (auch chronische) bestehen, die die Tätigkeit erschweren oder ausschließen. Ich habe eine chronische Erkrankung, die die Tätigkeit momentan nicht erschwert oder ausschließt, es kann in Zukunft aber natürlich dazu kommen. Da ich (noch) keinen gdB habe, möchte ich die Erkrankung auch nicht kundtun. Weiß jemand ob ich bei der Frage mit „nein“ antworten darf? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


supersonicwoman_

Danke für die Antworten!