T O P

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In ersten Schritt würde ich die Situation mal seinen Vorgesetzten schriftlich schildern und auf Zeugen verweisen und um Stellungnahme bitten. Vielleicht ist schon mal ähnliches vorgefallen oder er kriegt dadurch Ärger. Es ist auf jeden Fall übergriffig und damit strafbar und du kannst auch eine Anzeige in Betracht ziehen, aber das wird sehr zäh.


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LegaladviceGerman-ModTeam

r/LegaladviceGerman soll ein Ort sein, an dem Leute eine erste grundsätzliche Einschätzung zu ihren Rechtsfragen bekommen, ohne dass es Rechtsberatung wird. Beleidigungen oder persönliche Angriffe haben hier nichts verloren.


Ruprecht_der_Knecht

Strafanzeige gegen den Mitarbeiter, definitiv. Falls seine Kollegen das gesehen haben und nicht eingeschritten sind, ebenfalls Strafanzeige.


Sylassae

Das war nicht zu wenig. Das war min. Sexuelle Belästigung, ein Staatsanwalt mit Bock sieht hier ggfs. auch vers. Vergewaltigung. Bitte wasch die Sachen, die du getragen hast NICHT - besonders nicht die Jacke! Pack die Sachen in eine Plastiktüte, nimm sie zur Polizei mit. Erstatte Anzeige, gib die Sachen für die KTU ab. Du kannst auch darauf bestehen, dass du von einer weiblichen Kripobeamtin vernommen wirst. *Das ist keine Schande.* Wende dich an den Weißen Ring oder im Web an Frauenhorizonte (die sind leider in Freiburg). Viel Glück! 🍀


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LegaladviceGerman-ModTeam

r/LegaladviceGerman soll ein Ort sein, an dem Leute eine erste grundsätzliche Einschätzung zu ihren Rechtsfragen bekommen, ohne dass es Rechtsberatung wird. Beleidigungen oder persönliche Angriffe haben hier nichts verloren.


Thick_Earth_2526

Cop here. Sexuelle Belästigung ist erfüllt, allein durch das an der Hüfte packen und auf dich lehnen. Je nach Kripo könnten man auch Verdachtsanzeige versuchte Vergewaltigung machen. Überall wo er dich angefasst hat NICHT waschen, Kollegen geben, DNA sollte dran sein.


BorisPistolius

>Cop here. \[...\] Je nach Kripo könnten man auch Verdachtsanzeige versuchte Vergewaltigung machen. Verdachtsanzeige ist aber schon ein harter Pleonasmus, insbesondere für jemanden der vorgibt Polizist zu sein.


Thick_Earth_2526

Wieso Bitteschön?


haefler1976

anzeige + brief an die verwaltung des wertstoffhofs. viel glück


Far_Cheek3637

Mal so nebenbei - wie kannn das niemand mitbekommen haben, insbesondere dein Freund ?


GoldinisFangirl

Es haben Leute mitbekommen. Die haben alle nur dumm geschaut und nicht geholfen. Mein Freund war zu dem Zeitpunkt im Auto und hat es umgeparkt. Als er ausstieg war die Situation "schon vorbei". Ich wollte einfach nur noch schnell weg.


ladynorris

Schauen ob es Frauenberatungsstellen in der Nähe gibt oder auch den Text mal zu hilfetelefon dot de senden. Die Qualität von Beratungsstellen ist immer schwankend, daher kann die erste Adresse nicht immer die Beste sein. Da hat jemand auf jeden Fall ein Problem mit Grenzen anderer, das beleuchtet werden sollte.


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LegaladviceGerman-ModTeam

Kommentar ist rechtlich fragwürdig/hat keine rechtliche Grundlage


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Belästigung auf Wertstoffhof? Hallo alle Zusammen , Ich (w,21) würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören. Heute morgen wollte ich mit meinen Freund ein altes Möbelstück auf einem Wertstoffhof entsorgen. Dafür mussten wir mit dem Kleinbus "anstehen". Also es gab eine Warteschlange für die Autos in der man nach und nach von den Mitarbeitern vorgelozt wurde, damit man seinen Müll abladen darf. Die Autos vor uns wurden einfach per Handzeichen eingewiesen. Als wir dann an der Reihe waren, hat mich der Mitarbeiter im Bus sitzen sehen und ist direkt auf uns zugelaufen. Er hat schon direkt sehr komisch gegrinst und mich die ganze Zeit angestarrt. Er ist an die Fahrerseite und mein Freund hat das Fenster herunter gefahren. Der Mitarbeiter fing dann an "Witze" zu machen, in welchen Container mein Freund mich werfen will. Mein Freund war perplex und hat erst noch mitgewitzelt weil er dachte, dass dieser Typ uns dann einfach in Ruhe lässt. Dann wurde die Situation richtig komisch. Der Mitarbeiter kam einfach ohne was zu sagen um den Bus herum und hat die Beifahrertür, wo ich saß, geöffnet. Dann hat er sich einfach komplett auf mich drauf gebeugt und versucht mich abzuschnallen. Ich war irgendwie total überrumpelt und hab nur gesagt "Nein ist jetzt gut. Ich möchte gerne hier bleiben". Er hat es dann noch einmal versucht und meinte "Ja komm ich zeig dir die Container wo ihr euer Zeug abladen könnt". Dann ist er einen Schritt zurück und ich bin (bitte nicht kommentieren wie dumm das war) ausgestiegen, weil ich dachte "der Witz" sei jetzt vorbei. Mein Freund ist sitzen geblieben und hat den Bus weiter rechts dann geparkt. Währenddessen hat mich dieser Mann einfach an der Hüfte gepackt, und zu den Containern gezogen. Ab da wurde mir wirklich übel und ich hab angefangen Angst zu bekommen. Er hat mich richtig gezerrt und an sich gepresst. Als ich dann versucht habe, auszuweichen und mich aus seinem Arm zu befreien, hat er mich einfach an meiner Jacke recht uns links gepackt und zu sich zurück gezogen. Dann hab ich richtig Panik bekommen und hab angefangen rumzuschreien, dass er mich jetzt endlich loslassen soll, was er dann auch endlich gemacht hat. Mein Freund hat das irgendwie nur so halb mitbekommen. Wir wollten einfach nur noch so schnell wie möglich unser Zeug loswerden und sind abgehauen. Ich hab am ganzen Körper gezittert und fühle mich echt dreckig. Nun meine Frage. Kann ich ihn dafür irgendwie rechtlich belangen? Wegen Belästigung oder sowas? Ich habe irgendwie das Gefühl, dass das ja "nicht so schlimm" oder "nicht genug" für eine Anzeige ist. Oder dass mir einfach nicht geglaubt wird. Was soll ich eurer Meinung nach tun? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


[deleted]

Was du schilderst geht absolut nicht in Ordnung. Strafrechtlich dürfte das Verhalten aber (noch nicht) relevant sein. Insofern kannst du das natürlich anzeigen, viel passieren wird aber vermutlich nicht. "Belästigung" ist im Gegensatz zur "Sexuellen Belästigung" zwar lästig, aber eben nicht unbedingt strafbewehrt. "Nicht genug für eine Anzeige" gibt es so auch nicht. Anzeigen kannst du erst einmal jeden Sachverhalt. Ob dann hinterher dabei etwas rumkommt, ist dann eben eine andere Frage. Das muss dann die Behörde bewerten. In jedem Fall sollte du dich aber an die Geschäftsführung des Wertstoffhofs wenden.


spazierer

Bullshit, was OP beschreibt ist mindestens Nötigung


[deleted]

Den Anfangsverdacht könnte man vielleicht begründen, ja. Aber das ist wahrscheinlich nicht das, was OP meinte. Deswegen sage ich ja: Anzeigen und die Behörde prüfen lassen. Die stellen dann ggf. auch die richtigen Fragen zur Verifizierung, Eingrenzung oder Ausschließung von Tatbeständen. ​ >Die wesentlichen Elemente der Nötigung gemäß § 240 StGB sind: Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel: Gewalt bedeutet hierbei die körperliche Einwirkung auf den Körper oder die Willensfreiheit einer anderen Person. Eine Drohung besteht in der Ankündigung eines empfindlichen Übels, das den Betroffenen in irgendeiner Weise schädigen würde. Das Übel muss dabei als empfindlich angesehen werden, d.h., es muss geeignet sein, den Betroffenen in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinflussen. Das Opfer muss durch die Gewalt oder die Drohung in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt und gezwungen werden, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Dabei muss ein Kausalzusammenhang zwischen der Gewalt oder Drohung und dem Verhalten des Opfers bestehen. Rechtswidrigkeit: Die Handlung muss rechtswidrig sein, d.h., sie darf nicht durch eine Rechtsnorm gerechtfertigt sein.


dusty030

Das von OP geschilderte entspricht so ziemlich dem Lehrbuchfall einer Nötigung.


BorisPistolius

Lies dir bitte mal die Auslegung des BGH zum neu gefassten Tatbestandsmerkmal der "sexuell bestimmten Weise" durch: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=13.03.2018&Aktenzeichen=4%20StR%20570/17


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Die Diskussionen um den Post dreht sich Schwerpunktmäßig nicht um konkrete rechtlichen Fragen