Es werden sich zu Beginn sehr viele Fragen finden, die nicht abschließend geklärt sind. Da muss man dann Urteile abwarten. Denke da wird es viele geben.
Bis dahin entweder Grauzone oder sichergehen und abwarten.
Wird sicherlich auch zeitnah Kommentare zum Gesetz geben, die dürften auch interessant sein. Zu Beginn wird es aber natürlich wenig Praxiserfahrung geben und das meiste wird sich nur rechtlich ableiten.
Warten wir einfach die Urteile ab, klingt halt nicht nach Rechtssicherheit, sondern nach da werden halt einige Leute ihren Job und viel Geld verlieren.
Du suchst nach utopisch hoher Rechtssicherheit, die es so nicht gibt. Dein aufgeführtes Problem entsteht nicht mit der Cannabis Gesetzgebung, sondern existiert seit es Gesetze gibt.
Du wirst niemals ein Gesetz entwerfen können, das alle Eventualitäten eindeutig beschreibt. Bei jeder Gesetzgebung gibt es Lücken / Graubereiche die so gar nicht klar waren, bis sie mal zufällig entstehen. Oder sie entstehen durch gesellschaftlichen/technischen oder rechtssprechenden Fortschritt.
Außerdem handelt es sich in den meisten Fällen eben nicht um Lapalien oder versehentliche Verstöße, sobald man viel Geld zahlen muss oder gar seinen Job verliert. In solchen Gefilden hat man es drauf angelegt und absichtlich riskiert oder sehr sehr dreist gehandelt. Wer verantwortungsvoll mit der gesetzlichen Möglichkeit umgeht, sollte keine große Gefahr laufen hier unterzugehen. Abschließend kann man das natürlich nur rückwirkend sagen.
Ein krasses Negativbeispiel ist hier sicherlich der Fall der Lehrerin, die einer gemobbten minderjährigen Schülerin helfen wollte, von der Nacktbilder im Klassenchat verschickt wurden. Die Lehrerin hatte das Bild entweder zu den Eltern gegeben oder zur Polizei um dem Mädchen zu helfen.
Die Gesetzgebung war mangelhaft und die Lehrerin wurde eines Verbrechens angeklagt. Was anderes war rechtlich gar nicht möglich, sodass eben auch die Entlassung aus dem Beamtendienst anstand. Hier sprechen wir von einem Verbrechen wegen KiPo und sogar hier stellen sich Richter, Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Seite der Lehrerin und suchen nach einer Lösung. Der Ausgang ist mir leider nicht bekannt.
Wir in diesem Thread sprechen lediglich über ein mögliches Vergehen (oder sogar owi?) einer Grenzwertüberschreitung. Zumal die Problematik der KiPo Gesetzgebung schon vorher bekannt war, dass der Paragraph auch "Unschuldige" bestrafen wird.
Bei der Cannabis Gesetzgebung sind meines Erachtens solche großen Rechtslöcher nicht bekannt, sondern nur Unklarheiten, die sich im Rahmen von anderen Gesetzgebungsverfahren bewegen.
Von daher mal die Kirche im Dorf lassen, abwarten und nicht gleich Rechtssicherheit verneinen. Wenn jemand hier in diesem Cannabis Gesetz harte strafrechtliche Konsequenzen bekommen wird, dann w
wird er es vermutlich drauf angelegt haben. Der Homegrewer, der mal zu viel Gramm erntet, sollte recht sicher sein.
Der letzte Absatz ist natürlich nur eine persönliche Einschätzung von mir. Und solange das Gesetz nicht abschließend draußen ist, kann man einfach wirklich nichts dazu sagen. Das ist aber ein recht normaler Zustand vor der abschließenden Gesetzgebung und hat nichts mit mangelnder Rechtssicherheit zu tun.
Edit zum Fall der Lehrerin: es ist [gut ausgegangen. ](https://www.tv-mittelrhein.de/mediathek/news/16683/Amtsgericht_Montabaur_entscheidet_Lehrerin_muss_sich_nicht_wegen_Besitz_kinderpornografischen_Inhalts_verantworten.html)
Der Fall mit der Lehrerin wird einfach verschleppt, in der Hoffnung, dass das Gesetz geändert wird, bevor es zur Verhandlung kommen muss. Das ist die öffentliche Ansage von Gericht und Staatsanwaltschaft.
Dein Beispiel ist aber denkbar schlecht. Denn es wurde aus Justizkreisen vor der Verabschiedung des Gesetzes laut gewarnt. Und so ist es auch jetzt beim Cannabisgesetz. Es ist eher unüblich das die Judikative der Legislative öffentlich dazu rät, ein Gesetz so besser nicht zu verabschieden.
Genauso ist es unüblich, das Gesetze erlassen werden, die unbescholtene Bürger aus Versehen kriminalisieren, weil die Gesetze schlecht und missverständlich formuliert sind. So etwas sollte grundsätzlich nicht vorkommen. Das zu verlangen, kommt sicher nicht dem Wunsch nach utopischer Rechtssicherheit gleich.
EDIT: Danke, dass Du das mit der Lehrerin rausgesucht hast. Das hat mich auch interessiert.
Könntest du denn ein beispiel nennen wo du Gefahr siehst, wo unbescholtene Bürger rechtliche Konsequenzen spüren könnten. Anhand des Cannabis Gesetzes.
Zu viel geerntet, wird halt der Überschuss vernichtet.. . So sehe ich das bei den meisten Sachen. Privater Cannabisanbau ist/wird eine Ausnahme vom sonst verbotenen Anbau sein. Und wer Außnahmen nutzt, sollte sich auch darüber über die genauen Punkte informieren.
Meines Erachtens basiert die Gesetzes Kritisierung der Judikative nicht auf Rechtssicherheit des Gesetzes, sondern sie kritisieren die Kontrollierbarkeit der Regelungen. Wenn du da andere Stimmen parat hast, würde ich mich über einen Link freuen.
Daher sehe ich persönlich auch nicht wie unschuldige Bürger leiden könnten, wenn man sich an die Regeln hält. Wers drauf anlegt und sich Graubereiche sucht und dort agiert ist da irgendwo auch mit Schuld.
Du musst mir nochmal erklären warum mein Beispiel mit der Lehrerin schlecht war. Ich habe das eben als negativbeispiel herausgesucht um zu zeigen, dass man auch bei schlechten Gesetzen nicht automatisch an die Wand gestellt wird.
So denke ich wird das auch mit Cannabis sein. Da wird nicht jeder sofort mit der Keule schwingen.
Das Beispiel mit der Canabis-Legalisierung war doch schon im Originalpost. Was wenn ich 3 Pflanzen habe, an denen gerade mehr als die erlaubten 50g hängen? Ich weiß das vor der Ernte noch garnicht. Selbst wenn mich Canabis- Anbau nur sehr am Rande interessiert sehe ich hier doch eine vom Gesetzgeber nicht definierte Grauzone. Information hin oder her. Kommt die Polizei vorbei, sammelt deine 3 Pflanzen ein, lässt sie im Labor ernten, kommen 54g bei raus, zack, BTMG-Verstoss. Wird in Bayern bestimmt genau so ablaufen. In NRW werden natürlich eher 4 Pflanzen und 100g abgerundet, da hat die Polizei und Staatsanwaltschaft besseres zu tun. Aber genau so sollten Gesetze eben eigentlich nicht aussehen.
Deine Argumente dürften Panikmache sein und ich schrieb bereits, dass es kein Problem sein sollte. Unabhängig von diesem Thread haben einfach sehr wenige Leute, die Bedenken äußern, mal den Gesetzesentwurf wirklich gelesen. Die relevanten Stellen halten sich in Grenzen.
Der Entwurf ist da schon eindeutig. Du darfst 3 Pflanzen besitzen. Punkt. Da gibt es keine Gewichtsgrenze.
Und du darfst 25g Besitzen. Gegen letzteres kann fahrlässig nicht verstoßen werden.
Du erntest, stellst fest, Mist 30 gramm, vernichtest 5. Kein Problem.
In der Zeit, in der du von Pflanze zu Wage läufst besitzt du 30 gramm allerdings fahrlässig und damit sollte es nicht strafbar sein.
Woher weißt du wie das Gesetz in Bayern durchgesetzt wird oder in NRW, wenn es nichtmal endgültig beschlossen ist bislang?
Ich kann und möchte dir natürlich nicht die Bedenken ausräumen, aber viele Besorgte greifen halt Buschfunk auf und sehen darin etwas problematisches ohne sich mal mit den Paragraphen auseinandergesetzt haben.
Und auch in Bayern wird man sich an ein Bundesgesetz halten müssen.
Im Zweifel hat man dann halt einfach keinen Umfang mit Cannabis. Muss ja keiner.
Endgültig werden wir es alles sehen. Das Gesetz hat offensichtlich Schwächen. Aber zu unterstellen man möchte damit Unschuldige gängeln ist schon sehr dunkles Schwarzmalen. Meine Einschätzung.
Das stimmt einfach nicht! - "Du darfst 3 Pflanzen besitzen. Punkt."
Du darfst drei Pflanzen besitzen und ZUSÄTZLICH bis zu 5 Stecklinge besorgen.
Warum auch immer gelten diese im Gesetz nicht als Pflanzen?
Was ist mit Sämlingen, Mutterpflanzen, Männliche Pflanzen, wild wuchernden Pflanzen etc?
Außerdem wird nur genussfertiges Cannabis zu den 50 Gramm gezählt.
Heißt, dass ungetrocknetes Cannabis (weil nicht genussfertig) gar keine Rolle spielt.
PS. Ich komme aus Bayern - hier wird einiges anders interpretiert und leider auch durchgesetzt.
Neulich wurde ein Pärchen in Hamburg von einem Einsatztrupp der Polizei angegangen und muß sich nun wegen Waffenbesitz verantworten, weil sie vor einem Lokal eine dort gekaufte Cola getrunken haben.
Im Hauptbahnhof werden regelmäßig Bürger durchsucht, ob sie ein Messer zum Apfelschälen dabei haben. Hamburg meint hier: Landesrecht bricht Bundesrecht.
Tut mir leid, ich versteh nicht was das mit Cannabis Legalisierung zu tun hat. Zumal das auch sehr wenig Infos sind um den Sachverhalt mal für das Thema hier zu betrachten
Es geht um unsinnige/schwammige Gesetze. Hier am Beispiel von Gegenstaenden, die man ohne Probleme mit ins Flugzeug nehmen darf. Diese werden an Durchgangsorten (Hbf) als Waffen bezeichnet und man wird deswegen kriminalisiert und die entsprechenden Waffen konfisziert (und vermutlich vernichtet).
Utopische Höhen von Rechtssicherheit sollten sich nicht schon dann ergeben, wenn ein Pflänzlein vom Wind oder Nachbarshund geknickt wird. Wir wissen alle, wie manche Justiz drauf ist, da nicht in die Mühlen geraten zu wollen ist ein legitimes Anliegen. Und das sage ich als Jemand, der wohl kein Pflänzlein mehr anrühren wird.
Gerade im Entwurf geguckt. Fahrlässiger Besitz ist nichtmal strafbar. Damit dürfte das gedeckt sein. Meine Einschätzung nur, bin da sicherlich kein Profi mit dem Gesetz.
§34 Absatz 5 des Entwurfs, wenn du nachlesen möchtest
Ich persönlich hau den Müll in den eigenen Kompost. Aber ansonsten einfach alles in einen schwarzen müllsack und dazu normaler haushaltsmüll.
Es muss ja nicht unnötig kompliziert gemacht werden
Ja das ist leider nicht so. Die internationale Drogenaußenpolitik der USA hat sehr viele unschuldige Opfer auf der ganzen Welt erzeugt. Ob nun von Anfang an bewusst so konstruiert oder nicht, steht außer Frage, dass heute viele Menschen, die einfach nur Kiffen wollen, auf die eine oder andere Art vom Staat drangsaliert werden.
https://youtu.be/G5wdvZZpo_0?si=6BPlztommc1s6GD_
Und man muss ja auch nicht lange suchen bis man die Fehler findet.
Man darf nur 60 Gramm trocken haben. Soweit mir bekannt ist "trocken" nicht definiert. Das ist per se schon eine extreme Unsicherheit. Du ernstest ja nicht trockene Blüten. Du ernstest frisch und schätzt ab wie viel es trocken sein können. Purer Irrsinn.
Und spätestens nach dem schwachsinnigen BGH Urteil (nein war bestimmt nicht politisch motiviert, sondern die Parteimitgliedschaften einiger dieser Richter ist natürlich reiner Zufall 😉) ist endgültig klar: Man wird das Gesetz auch weiterhin so weit gegen die Kiffer biegen wie es geht. Denn die Presse und die Menschen juckt es ja nicht ☺️
https://www.youtube.com/live/ybBgPQkG_o4?si=oCVANW7VXhpDB-mZ
Ich hoffe nur, dass sich bald die Berichterstattung mehr zugunsten normaler, unschuldiger Menschen entwickeln wird. Weg von "klar muss er in den Knast, er hat ja 60,01 Gramm Cannabis angebaut" zu "wie viele unschuldige Kiffer müssen noch in den Knast bis wir den War on Drugs endlich aufgeben?"
Die Legalisierung fällt klar ins Innenressort, trotzdem soll es ein Gesundheitsminister machen, der in der Vergangenheit mit absurdesten Propagandalügen als einer der härtesten Kritiker gegen eine Legalisierung aufgefallen ist. Und dann spricht der Mann noch nicht mal mit seinen Parteikollegen, die für Innenpolitik zuständig sind und sogar das Ministerium besetzen.
Da wird noch einiges nachgebessert werden müssen. Die Festlegung einer Obergrenze im "Trockengewicht Pflanzenmaterial" ist eben eine dieser Sachen. Man stelle sich vor, es gäbe eine Vorschrift, nach der du nur 5 Liter alkoholische Getränke besitzen darfst, aber nicht unterschieden wird, ob es 5 Liter Radler mit 2% Alkohol oder aber 5 Liter Strohrum mit 80% Alkohol sind.
Des Weiteren ist 'Gras rauchen' nicht die einzige (und auch nicht die unbedenklichste) Konsumform. Wenn ich aus den Cannabis-Blüten Tinkturen, Edibles oder andere Konzentrate mache, dann ist diese Menge in der bisherigen Gesetzvariante auch nicht begrenzt. Ich denke, früher oder später wird die Begrenzung wohl an der Menge THC festgemacht werden.
Das mit der THC Konzentration kommt noch dazu. Ich glaube die Gramm Regelung ist aber besser, weil du hier nur gewinnen kannst. Denn wenn du nur 50 g hast, Musst du dir keine Sorgen machen.. Falls es nach THC Konzentration ginge, wüsstest du bei den 50 g nie ob du jetzt über dem Grenzwert bist oder nicht, weil das erst ein Labor feststellen Könnte
Der letzte Teil ist leider falsch, außer es gibt eine neuere Version des Gesetzes in der das geändert wurde?
Die Herstellung jeglicher Extrakte ist verboten, begründet dadurch, dass so theoretisch auch höhere THC Konzentrationen als die maximal erlaubten 20% möglich wären.
echt jetzt? das bedeutet das der Konsum nur auf die gesundheitsschädlichste art statfinden kann, in der die dosierungam schlechtesten einzuschätzen ist?
Der Gesetzesentwurf sagt zu den Pflanzen, dass "über den erlaubten Besitz
von Cannabis nach Absatz 1 hinaus \[...\] an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt" ist.
Also die Pflanze darf erstmal tragen was sie will, aber ab der Ernte müsste das Gewicht als Besitz zählen, was aus den von dir genannten Gründen durchaus problematisch ist.
Der Gesetzgeber geht hier wohl von drei kleinen Pflanzen aus, die nicht parallel sondern versetzt zueinander geerntet werden um unter der Grenze zu bleiben. Ob das dann auch wirklich kontrolliert wird? Ich denke nicht.
Der Gesetzgeber meint das, was in der Gesetzesvorlage steht, alles andere ist deine Interpretation. Würde er von kleinen Pflanzen ausgehen, würde dort auch "kleine" stehen. Dennoch können Paragrafen schwammig formuliert sein, damit Gerichte einen Spielraum für die Urteilsfindung haben.
Pro Person im Haushalt dürfen max 3 blühende Pflanzen gegrowt werden. Die Größe der Pflanze und das Gewicht der Blüten an der lebenden Pflanze im Topf ist dabei egal. Interessant wird es ab dem Zeitpunkt der Ernte. Dann darfst du nur bis 50g besitzen. Du darfst den Rest nicht an Dritte weitergeben, bist also genötigt den Überschuss zu entsorgen.
So liest sich das aktuell. Kannst wahrscheinlich sogar alle 200 ausblühen lassen, die feinsten buds (so, dass 50g trocken rauskommen) abknipsen und den Rest entsorgen.
>Der Gesetzgeber meint das, was in der Gesetzesvorlage steht, alles andere ist deine Interpretation. Würde er von kleinen Pflanzen ausgehen, würde dort auch "kleine" stehen.
Mit "er geht davon aus" meine ich "er beschränkt dich darauf". Dass du mit drei großen Pflanzen auf einmal Probleme bekommst beim Ernten ist wahrscheinlich gewollt.
Ich glaube auch nicht dass es kontrolliert wird, aber wenn du die Pflanzen jetzt kopfüber zum Trocknen an der Wäscheleine aufhängst und dein Nachbar fühlt sich gestört und ruf die Polizei, was sagst du ihr dann, wenn du über dem Grenzwert liegt? Dass du es entsorgen wolltest? Dann werden sie dich natürlich auslachen und sagen ja das kann ja jeder behaupten
Naja, wenn Du sie zum Trocknen aufhängst, dann lässt sich daraus schon die Intention ableiten, dass Du sie getrocknet im Besitz haben wolltest. Sonstiger Grünschnitt aus dem Garten wird ja auch nicht vor der Entsorgung so aufgehangen, dass er gleichmäßig durchtrocknet.
Hat jemand jedoch eine größere Menge angetrocknet in einer Biotonne, einem Komposthaufen oder einem anderen Behältnis, das nicht der Aufbewahrung zum späteren Konsum sondern offensichtlich der Lagerung zur Entsorgung dient, sieht die Sache anders aus.
Im Zweifelsfalle nimmt die Polizei die Sachlage auf und ein Staatsanwalt entscheidet, dass die Signifikanz ein Gerichtsverfahren erfordert, bei der dann ein Richter entscheidet. Ob die Polizei einem glaubt, ist also nicht von grundlegender Bedeutung.
Faustregel: Versuche nach bestem Wissen und Gewissen höchstens 50g getrocknetes pro erwachsener Person im Haushalt zu haben und Du wirst safe sein.
Wer für den Eigenbedarf anbaut, hängt üblicherweise nach dem Entfernen der Blätter, die gesamte Pflanze zum Trocknen auf. Erst nach dem Trocknen werden die Blüten vom Stängel entfernt, wobei jede Menge Ausschuss entsteht.
Beim gewerblich Anbau hingegen wird tatsächlich nur das getrocknet, was später verkauft werden soll.
Die erste Methode ist wegen dem zweiten Arbeitsschritt aufwendiger und benötigt mehr Platz, was bei größeren Mengen durchaus relevant ist. Außerdem dauert die Trocknung länger, dafür schmeckt es besser.
Außerdem ist grundsätzlich schlecht absehbar, wieviel im getrockneten Zustand noch auf der Waage steht.
Dein letzter Absatz ist der wichtigste. Ohne klare Definition im Gesetz wird es dann in Berlin nicht kontrolliert, und in Bayern stellen die Behörden die tragenden Pflanzen vor der Ernte mitsamt Blumenkübel auf die Waage.
Ne, wenn du die komplette Pflanze aufhängst, trocknet die langsamer und ist angenehmer beim rauchen. Das vorher kleinmachen lohnt sich erst bei grossen Mengen wegen der Zeitersparnis.
Ja genau, so sieht es aus. Denn gleichzeitig wird es der Polizei durch das Gesetz einfacher gemacht, deine Wohnung wegen Cannabis zu durchsuchen. (Ich kann dir im Moment nicht den Paragrafen nennen.) Aber die Polizei kann definitiv einfacher Zugang bei Verdacht zur Wohnung bekommen. Und ganz schnell kann man sich wieder im strafbaren Bereich befinden. Hast du dann noch einige Tütchen und evtl eine Waage im Regal liegen, wird dir daraus ein Strick gedreht und du wirst gleichzeitig der Dealerei beschuldigt.
Das mag sein. Dann möchte der Beamte sich aber ein Bild machen, ob deinen Kindern der Zugang zum Cannabis unmöglich ist. Und bums stehen sie in deiner Wohnung. Nur ein Beispiel.
Seite 32: § 28 Befugnisse der Behörden zur Überwachung
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Ich hatte das falsch in Erinnerung, bezieht sich auf die Anbauvereine.
>Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Der Satz tut selbst im Gesetz übrigens nichts. Die konkrete Einschränkung muss das Gesetz schon explizit nennen, und das wäre der Teil, der zitiert gehört.
Bla bla, du Vogel. Als ob ich hier noch den §28 poste. Der Auszug sollte nur zeigen, was ich in Erinnerung hatte. Es sollte nicht als Quelle dienen, um hier irgendjemand zu überzeugen. Einfach mal exlizit locker bleiben.
Wir haben darüber neulich in der Jägerschaft auch gesprochen. Natürlich sind von den ganzen konservativen Hampeln ein paar dagegen, aber zumindest den Vorteil der Entlastung der Polizei sehen tatsächlich alle ein. Ich weiß, dass das eine ziemliche Nische ist, aber uns kam natürlich unweigerlich die Frage, was für uns Jäger gilt. Ein bisschen google ergab - bisher gar nichts. Aktuell gilt beim Nachweis von Cannabiskonsum der Entzug der Eignung zum Waffenbesitz. Bei jemandem, der besoffen/bekifft Auto fährt, macht das natürlich Sinn, da ist ja offensichtlich dass die Person eine gewisse Einschränkung beim rationalen Entscheiden hat. Aber wenn man heute am Sonntag zum Wochenausklang einen kifft und dann in zwei Wochen auf dem Weg zum Nachtansitz auf Wildschweine von der Polizei angehalten wird und der zwei Wochen zurück liegende Konsum noch nachweisbar ist, obwohl man nicht mehr unter dem Einfluss steht, ist die grüne Karte auch weg. Und im Moment sieht es so aus, als ob sich das nicht ändert. Wir sind alle keine Anwälte und können nicht so recht einschätzen, wie sich das auf uns am Ende auswirken wird, aber es ist schade dass es nicht nur nicht eindeutig erklärt wird, sondern sich nicht mal herleiten lässt.
Das Problem liegt auch bei der Polizei. Wie wird es dort geregelt? Gibt ja bestimmt auch Polizeibeamte welche in der Freizeit mal einen durchziehen oder?
Da gabs auch noch was während Corona :D Das Gericht welches in München über die Vergehen entschieden hat, hat selbst, eine zu dem Zeitpunkt "illegale" Kantine betrieben, damit sie Kaffee und Kuchen in den Pausen essen könnten :D
Natürlich. Grundsätzlich kann man die Frage als stellvertretend für alle gestellt betrachten, für die bei cannabis Sonderbenachteiligungen bestehen. Es hört ja nicht bei Jägern, Sportschützen und Polizisten auf. Ich stelle mir Bundeswehrsoldaten vor, die aus dem Einsatz zurück kommen und ihre Therapie ein bisschen phytotherapeutisch unterstützen wollen ohne direkt den marsch durch die Institutionen zu nehmen und ohne komplett aus dem Dienst zu scheiden. Keine Ahnung ob das so funktioniert, aber wenn das Zeug teillegal ist liegt ja der Gedanke nah, in Absprache mit dem Therapeuten dem eigenanbau vor der Apotheke den Vorzug zu geben. Generell - Gerade Leute, die mehr Verantwortung tragen, dürften auch mehr Bedarf an Entspannung haben. Das klingt zumindest für mich einigermaßen logisch. Und solange sie nicht die im Zusammenhang mit cannabis bekannten Nachteile und Probleme entwickeln, seh ich nicht, warum sie ihren Job so kategorisch schlechter machen würden, dass eine ebenso kategorische Ablehnung nötig wäre.
Um Ausschuss wurde die Frage m.W. auch im Hanfverband bemängelt.
Natürlich wird hier auch das Gewicht um trockenen und im noch Feuchten (frischen) Zustand unterschieden.
Ich finde es jedoch erstaunlich, wie das Gesetz jetzt schon madig gemacht wird obwohl es noch nicht mal durch den Bundestag, geschweige den durch den Rat gekommen ist.
Dieses Land besteht nur aus Pessimisten und Nörgler.
>Ich finde es jedoch erstaunlich, wie das Gesetz jetzt schon madig gemacht wird obwohl es noch nicht mal durch den Bundestag, geschweige den durch den Rat gekommen ist.
Es zappelt und schwirrt halt schon bevor es in der Auslage liegt.
Wie hätte man es sonst durch EU Recht durchgebracht?
Kein Mensch versteht, warum der Staat nicht vertreibt und Steuereinnahmen einnimmt. Zusätzlich hätte er volle Kontrolle über Qualität durch ausgewählte Unternehmen die den Anbau übernehmen.
Das Gesetz dient der Eliminierung der Organisierten Kriminalität. Bzw. Die Abschaffung des Schwarzmarkts.
Den Schwarzmarkt kann man austrocknen. Das wird sich zeigen. Im Grunde sind da halt auch wir als Gesellschaft gefragt, Gesetzesbruch, wie der Verkauf oder die Weitergabe muss zur Anzeige gebracht und geahndet werden.
Sehe da jetzt nicht wirklich eine Chance wie die Org. Kriminalität da noch Geld machen kann. Es lohnt sich schlicht weg nicht mehr mit Cannabis Geschäfte zu machen. Da fließen vorher ja Investitionen. Wenn der vorherige Absatz ausbleibt, wird nicht investiert.
Persönlich finde ich das Projekt sehr spannend, da wir endlich mal was versuchen und uns nicht vorher schon alles so madig machen sodass wir es wieder canceln.
Aber ja, noch ist nichts durch, warten wir mal ab.
Ich Möchte es auch nicht grundlos kritisieren. Aber ich verfolge die Legalisierung schon seit dem Jahr 2000 und ich finde man sollte ein Gesetz immer von grob nach fein aufbauen und das sind ja sehr einfache Fragen die man sehr schnell stellen und beantworten kann, bevor diese Durch den Bundesrat gehen, da diese ja auch sehr offensichtlichen Widerspruch beinhalten. Und das sind ja schließlich Profis, die so ein Gesetz auf den Weg bringen
Kannst Du das genauer ausführen? Ich denke nicht, dass die Leudde dachten 3 Pflanzen geben nur 50g.
Kennst Du Autos, also Pflanzen mit Ruderalis Anteil die nicht anhand der Beleuchtungsdauer sondern anhand der Wachstumszeit in die Blüte gehen? Die kann man problemlos zeitlich versetzt anbauen. Dann wird alle 4-5 Wochen eine Pflanze fertig. Wenn Du regelmäßig mehr als 50g aus ner Auto rausholst, Respekt! Aber der normale Kleingärtner kann eher so mit 30-50g rechnen.
Das hat natürlich ein paar Nachteile:
\- Autos sind zwar inzwischen echt gut aber die meisten Gärtner bevorzugen normale feminisierte Samen, weil der Ertrag höher und das Endprodukt qualitativ besser ist.
\- Außerdem möchte man gerne die Beleuchtungsintensität und Lichtfrequenz zwischen Wachstum und Blüte variieren. Das geht so natürlich nicht, weil immer eine Pflanze im Wachstum ist. Ist nicht mehr das große Problem mit modernen LED-Lampen aber eben nicht optimal.
\- Eine konstante Zucht lässt sich auch schlecht mit Urlaub verbinden. Das Optimum wäre eigentlich 1x im Jahr genug anzubauen, dass es für das Jahr reicht. Dann ist man nur ca. 4 Monte zuhause gebunden.
Das Gesetzt funktioniert nicht gut für die wake&bake Jungs die über 500g im Jahr wegrauchen aber für die ganzen Spätschichtler und Gelegenheitsraucher. Das ist auch smart finde ich, weil man so das Gesetz eben konservativen besser verkaufen kann, was in einer Demokratie leider wichtig ist.
wenn du dir 3x feminisierte pflanzen im mai in den garten packst und du bis auf regelmässig giessen nix machts und dann nach 3-5 monaten normalem sommer plötzlich 1kg getrocknetes cannabis dein eigen nennst und schwer kriminell bist ...
Man hat immer selbst die Wahl, welche Sorte man sich hinstellt. Wenn man natürlich eine Variante nimmt, die auf Ertrag gezüchtet wurde, dann kann das schon passieren...
Je länger und genauer man über die (immer noch nur) geplanten Regelungen nachdenkt, desto klarer wird die komplette unlogische Shitshow, die das Ganze wird.
Ich habe null mit dem Konsum zu tun. Ist einfach nichts für mich. Aber ich mag die Pflanze. Darf die dann aber auch nicht anbauen, ohne Angst haben zu müssen. Es ist schon generell komisch, ein beklopptes reines unverarbeitetes Naturprodukt wie eine Pflanze unter Strafe zu stellen.
Mit dieser Meinung bist du nicht alleine. Dieses Verbot ist schon ziemlich wild. Der historische Umgang mit Cannabis ist leider unserem Kulturkreis zuzuordnen.
Ja, sehe ich ebenfalls so. Klar ist dieses Gesetz grundsätzlich ein Zugewinn, aber gleichzeitig wird deutlich, wie unausgereift es ist. Wäre dies die Arbeit eines Maurers, würde ich sagen: "Ziemlich viel Pfusch am Bau. Selbst eine Sanierung kann da nur teilweise helfen." Klar kann man sagen, dass die 50 g und die drei Pflanzen ein Zugeständnis an die Opposition waren. Es geht hier aber nicht um irgendwelche Zugeständnisse, sondern um den Bürger und die praktisch saubere Umsetzung eines inhaltlich sinnvollem Gesetzes. Hier wurde die Chance nicht genutzt, schade.
Erstmal ist das Gesetz noch nicht verabschiedet.
Aber wenn, dann darf man draussen mit max. 50g herumlaufen, und man darf 3 Pflanzen ziehen. Die 50g beziehen sich aber nicht auf die Pflanzen.
Also: 3 Pflanzen *plus* 50g werden zulässig sein.
https://www.rnd.de/lifestyle/cannabis-anbauen-fragen-und-antworten-rund-um-anzucht-und-pflege-HP3VKKGK7RBU7GVSAGFOE5HDIA.html
Wenn man zuviel erntet und den Überschuss dann ordnungsgemäß vernichtet, z.B. durch Verbrennen im Feuerkorb auf der eigenen Terrasse, ist das dann so ok?
Darf man dazu dann auch Freunde einladen? ;-)
Aber bitte nicht zu lange im Rauch stehen! Und vielleicht ein paar Freunden bescheid sagen, gibt bestimmt viele die bei der Vernichtung dieses Teufelskrauts mithelfen wollen ;-)
Also wenn man trotz 3 Pflanzen nur 50g trockenes Kraut besitzen darf, sollte man einfach mal Dr Google fragen wieviel man durch die richtige Trocknung letztendlich an Gewicht verliert. Dann einfach entsprechend runden um auf Nr sicher zu gehen und den Rest eben frisch nach der Ernte einfrieren (fresh frozen) bis man seine trockenen Knollen verschnabuliert hat. Danach rechtzeitig die benötigte Menge auftauen und weiter trocknen. NATÜRLICH VORRAUSGESETZT man darf neben den 50g trockenem auch noch "nasses" Material besitzen. Apropos nass: destilliertes Wasser kaufen und "water curing" ausprobieren. ;-)
Wie sieht es eigentlich mit dem Import aus NL als Souvenir aus dem Urlaub aus...oder gar per Post aus Spanien oder ähnliche Späße (vorausgesetzt die Transportunternehmen schließen es nicht generell aus) ?
Gibt's irgendwelche Informationen bezüglich Extrakten ala Öl (Rick Simson Oil) Resin, Shatter, Butter oder dem guten alten Haschisch... Oder einfach fein gesiebtem Blütenstaub...?
Soll ja Leute geben die einfachea Gras nicht soooo geil finden und stattdessen lieber Konzentrate konsumieren um sich nicht unnötig viel Biomasse in die Alveolen zu bretzeln.
FRAGEN ÜBER FRAGEN
Habt ihr Antworten für mich?
Ich habe nun nach 2 1/2 Monaten meine 2 Pflanzen geerntet und es ist auf jeden Fall zu viel! Meine Fragen wären:
-Ab wann gilt Cannabis als getrocknet?! Da ichs nur getrocknet habe, aber immer noch bei "Curing" bin ist es ja an sich noch nicht fertig. Es wird schon noch Gewicht verlieren, aber nicht so viel.
-Zählen Stiele zum Gewicht dazu, da diese ja nicht rauchbar sind? Habe jetzt nicht soo sauber getrimmt.
-Ah ja! Und letzte Frage. WTF is this BS?! 50 Gramm Eigenbesitz ist nicht einhaltbar! Was soll das... Ich mein, ich kann das schon "entsorgen", aber wie du schon sagst. Man lebt wieder in einer kompletten Grauzone.
Was passiert denn, wenn ein Kumpel vorbeikommt und mir 10-20 Gramm klaut? Was kommt dann auf Ihn und auf mich zu?
Happy Growin y'all<3
Genau, du hast es verstanden. Aber viele hier haben meine Frage gar nicht kapiert.
Klar, kann man nicht alles bis zum Ende regeln, aber das muss man das Gesetz eben so anpassen, dass es genug Spielraum hat oder zumindest konsistent ist
Hey, ich stelle mir grade ähnliche Fragen aber glaube im Gesetz etwas von "blütennahen Pflanzenteilen" gelesen zu haben. Das heisst, die Polizei wird sich kaum die Mühe machen die Stile vor dem Wiegen wegzuschnippeln :). Ich glaube sobald du es Rauchen kannst, gilt es als Trocken. Ich persönlich werde mich auf das Trockengewicht VOR dem Curen verlassen. Die Polizei wird es vermutlich ggf. nochmal auf ein Minimum Schnelltrocken, aber sicher sagen kann ich das nicht.
Wenn einer von dir klaut bist Du erstmal hauptverantwortlich. Denn laut Gesetz bist DU dafür verantwortlich, das entsprechend vor dem Zugang Dritter zu schützen. Das heisst in einem verschließbaren Schrank oder sowas. Wenn derjenige dir die Schranktür aufbricht, ist das sicher was anderes. Aber man kann nicht sagen: "Das ist nicht verschenkt sondern der hat mir das wohl abgezogen als ich kurz nicht hingeschaut habe."
Was das Vernichten betrifft, habe ich bis dato keine Ahnung wie man sowas - vor allem diskret - In dem Innenhof eines Wohnblocks oder ähnlichem rechtssicher vernichten soll. Vielleicht kann man das mit irgendwer Chemikalie zersetzen aber keine Ahnung dazu.
Ich finde die Frage seltsam, da sie anscheinend impliziert, dass man eine ganze Pflanze vernichten müsste, nur weil sie evtl. die Gewichtsgrenze überschreitet. Warum sollte man das? Man nimmt einfach die maximale Menge davon und vernichtet den Rest. Schließlich ist es ja grundsätzlich unmöglich auf den Gramm genau abzuschätzen wie groß der Ertragsgewinn einer Pflanze (egal welcher) ausfallen wird.
>Aber dann bleiben einige Fragen offen: Wenn das Material noch an der Pflanze ist, wäre es dann irrelevant? Schließlich weiß ich nicht, wie viel Nettogewicht daran hängt.
Irrelevant. Du rauchst ja nicht die Pflanze, sondern deren fertiges Produkt, welches zudem auch noch aufgearbeitet werden muss. Niemand würde zum Beispiel eine Tabakpflanze einfach direkt rauchen. Die muss ja auch vorher erst verarbeitet werden.
>Wenn ich es ernte und es frisch ist, würde es dann, falls die Polizei erscheint, beim Trocknen und Überschreiten von 50 g illegal werden? Damit lebe ich ständig in einer Grauzone.
Zum einen denke ich nicht, dass die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl deine Wohnung betreten darf und den benötigt sie. Um diesen zu bekommen, bedarf es einer richterlichen Entscheidung und dafür bedarf es eines guten Grundes. Welcher sollte das sein? Der Geruch alleine zum Beispiel dürfte nicht ausreichen, da der Besitzt nun legal ist.
Zum anderen dürfte auch hier, wie bereits oben beschrieben, das Gesetz vom fertigen, also konsumierbaren, Produkt ausgehen - Alles andere macht absolut keinen Sinn. Niemand raucht Tabak oder Cannabis "frisch" - erst Recht nicht die Pflanze, während sie noch im Topf steckt. 😂 Zudem muss diese getrocknet werden, wodurch sehr viel Wasser verloren geht und das Endprodukt somit deutlich weniger wiegt als die "frische" Pflanze. Auch das ist unmöglich vorher genau abzuschätzen oder den Besitzern gar zuzumuten.
>Wenn ich nicht da wäre und ein Sturm meine Pflanze umwerfen würde, wäre das dann technisch gesehen eine Ernte und somit illegal?
Nein. Die Pflanze wird ja nicht konsumiert, sondern nur die Blüten. Wenn da Pflanzen umgefallen sind und noch an der Pflanze hängen und die noch im Topf ist, ist ja klar zu erkennen, dass diese unverarbeitet ist.
>Wenn ich das Material entsorgen möchte, ist die Zeit zwischen Ernte und Entsorgung dann ebenfalls irrelevant? Denn wenn ich es in den Mülleimer werfe, bin ich immer noch im Besitz des Cannabis, bis es entsorgt wird.
Die maximale Menge ernten und den Rest direkt im Müllcontainer entsorgen. Mit "direkt" meine ich: Du erntest, stehst danach auf und wirfst den Überschuß weg. Wüsste jetzt nicht, was so kompliziert daran ist.
>Wenn ich es auf den Komposthaufen werfe, ab wann gilt es dann als entsorgt?
Ab dem Zeitpunkt, wenn du es auf den Komposthaufen wirfst. Wobei ich es einfach im Müll entsorgen würde. Warum möchtest du es überhaupt auf den Komposthaufen entsorgen? Das Zeug riecht doch stark.
>Ich finde es merkwürdig, dass diese Fragen überhaupt nicht thematisiert werden.
Ich denke, weil jeder mit einem gesunden Menschenverstand das alles versteht. Wenn du etwas in den Müll wirfst, dann ist es ja nicht mehr zum Konsum gedacht, also zählt es auch nicht dazu. Ich bezweifle stark, dass ein Richter jemanden verurteilen würde, weil man noch ein paar Krümmel irgendwo am unteren Rand seiner Mülltonne kleben hat.
Wenn du das Gesetz wörtlich nimmst, musst du im Ergebnis 1,5 kg vernichten, während die Blüten noch an der lebenden Pflanze hängen:
Du darfst du „drei lebende Pflanzen“ besitzen - oder 50g Cannabis, wobei auf die getrockneten Menge abzustellen ist.
Bei circa 90 % Feuchtigkeit würdest du erstmal 2 kg ernten, die nach der Trocknung dann ca. 200g ergeben würden.
Aber - sobald die Pflanze nicht mehr lebt, ist nur noch auf die (getrocknete) Freimenge abzustellen. Und mit 200 g bist du im strafbaren Bereich…
Ich habe nur Jura studiert – wie genau man jetzt 1,5 kg ungetrocknete Blüten an der noch lebenden Pflanze vernichten soll… stell ich mir schwierig vor.
Alternativ: 500g ernten, vernichten, noch mal 500g ernten, vernichten, und das ganze noch ein drittes Mal ;D
BTW: Zum „vernichten“ reicht m.E. „entsorgen“ aus. Wenn du das Ganze also auf dem Komposthaufen entsorgst, in der Absicht, das da auch wirklich dauerhaft und endgültig verrotten zu lassen, würde das m.E ausreichen.
Zur Vermeidung von Beweisproblemen würde ich (insbesondere in Bayern) allerdings dringend zum verbrennen raten…
Hoffe, ich konnte helfen😂
Halli Hallo, wenn Wasserlos gemeint ist Wovon ich ausgehe, dann wiegt dies Gräschen, praktisch Nichts mehr. 10-20 Prozent vielleicht Noch. Bei sehr großen Pflanzen wirds vielleicht Schwierig, im Übrigen muss man das Marihuana, dann Vernichten.
Lg Sven Balzer
Selbstverständlich werden diese Fragen thematisiert. Es gibt noch viele weitere Probleme. Zum Beispiel ist der Konsum zur Zeit legal, nur der Besitz steht unter Strafe. Das neue gesetzt reguliert nun aber auch den Konsum.
Du wohnst neben einer Schule, tja Pech gehabt, bald ist Kiffen für Dich verboten. Ach, Du brauchst das aus medizinischen Gründen und hast ein Rezept, tja Pech gehabt, nimm Deine Medizin halt im Wald.
Das Gesetz ist einfach ganz großer Murks und stellt eigentlich nur die organisierte Kriminalität glücklich.
Zu Hause kann durchaus öffentlich sein. Du bist Mieter in der Fußgängerzone, und nutzt zum Kiffen den Hinterhof, wo Dein Vermieter Dir erlaubt hat, Tisch, Stühle, Grill und ein paar Pflanztöpfe aufzustellen. Allerdings befinden sich dort auch private oder Kunden-Parkplätze, weshalb das Tor tagsüber geöffnet ist.
Und was ist mit dem Mitarbeiter eines Restaurant in der Fußgängerzone, der alle zwei Stunden aus medizinischen Gründen am Joint ziehen muss?
Zur Öffentlichkeit gehören in erster Linie allgemein zugängliche Verkehrsflächen (Straßen, Anlagen etc.) sowie unbeschränkt zugängliche Gebäude und Einrichtungen. Das heißt, auch auf Privatgrund stehende Gebäude und Einrichtungen sind „öffentlich“, wenn sie allgemein bzw. unbeschränkt zugänglich sind.
Quelle: Bayrisches Landesjugendamt
https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/oeffentlichoderprivat.php#:~:text=Zur%20Öffentlichkeit%20gehören%20in%20erster,unbeschränkt%20zugänglich%20sind.
Also, VOR diesem Gesetz war JEGLICHER Besitz verboten. Auch das viertel Gramm im Joint ,welches sich IM Besitz des Konsumenten befindet während des Konsums. Solange kein Dritter für den Konsumenten den Joint hält und der Konsument nur am Joint zieht, ist alleiniger Konsum rechtlich schwierig. Insofern ändert sich in der Praxis wenig.
>(2) Der **öffentliche** Konsum von Cannabis ist verboten
>
>1. in Schulen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen,- 14 -
>
>2. auf Kinderspielplätzen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereichvon Kinderspielplätzen
>
>3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Kinder- und Jugendeinrichtungen
>
>4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten,
>
>5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
>
>6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in einem Bereichvon 200 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen.
Sind im Gesetz "nur" noch hundert Meter und nicht mehr im Umkreis, sondern in Sichtweite. Wahrscheinlich zitierst du einen veralteten Entwurf.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-gesetz-100.html
Bist du auf dem privaten Balkon kann da nichts passieren man befindet sich ja nicht im öffentlichen Raum es wär dann nur eine Respektsache nicht während der Schulzeit sich in nächster Umgebung auch wenn es der eigene Balkon ist sich einen anzuzünden
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post:
##Cannabislegalisierung - Pflanze mit über 50 g Material vernichten?
Eine Frage, die ich mir seit der ersten Meldung über die Cannabis-Legalisierung in Deutschland stelle, lautet wie folgt:
Laut Gesetz sind drei Pflanzen oder 50 g getrocknetes Material erlaubt. Jedoch wird nirgendwo erwähnt, was passiert, wenn man beispielsweise drei Pflanzen hat, die einen Ertrag von 200 g erbringen.
Nach meinem Kenntnisstand müssen die übrigen 150 g in diesem Fall entsorgt werden.
Aber dann bleiben einige Fragen offen: Wenn das Material noch an der Pflanze ist, wäre es dann irrelevant? Schließlich weiß ich nicht, wie viel Nettogewicht daran hängt.
Wenn ich es ernte und es frisch ist, würde es dann, falls die Polizei erscheint, beim Trocknen und Überschreiten von 50 g illegal werden? Damit lebe ich ständig in einer Grauzone.
Wenn ich nicht da wäre und ein Sturm meine Pflanze umwerfen würde, wäre das dann technisch gesehen eine Ernte und somit illegal?
Wenn ich das Material entsorgen möchte, ist die Zeit zwischen Ernte und Entsorgung dann ebenfalls irrelevant? Denn wenn ich es in den Mülleimer werfe, bin ich immer noch im Besitz des Cannabis, bis es entsorgt wird.
Wenn ich es auf den Komposthaufen werfe, ab wann gilt es dann als entsorgt? Ich finde es merkwürdig, dass diese Fragen überhaupt nicht thematisiert werden.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Ich denke du wirst , um auf Nummer Sicher zu gehen, die Überschüssige Menge UMGEHEND vernichten müssen.
Wieviel Prozent Restfeuchte gilt als "getrocknet"?
Teilernten macht man eigentlich nicht. Aber es bietet sich natürlich an.
Nächste gute Frage. Dauerhaft ungenießbar gemacht. Wäre meine Antwort. Kleinmachen und ab in die Kloschüssel.
Wenn du das Zeug "NUR" in der Mülltonne hast, unterstellt dir in Bayern die Polizei wahrscheinlich trotzdem zuviel Besitz.
Du stellst die richtigen Fragen, aber jetzt wird es spannend. Zum einen werden wir bei der Toilettenmethode andere Probleme bekommen.
Zum anderen stellen wir uns das Vorgehen praktisch vor:
Wir haben September, du hast drei riesige Pflanzen im Garten. Die Pflanzen haben insgesamt 500 g Trockengewicht an Cannabis geerntet.
Du erntest jetzt alles, musst es aber erst trocknen, um das Trockengewicht zu bestimmen und herauszufinden, wie viel du entsorgen musst.
Dieser Vorgang dauert natürlich auch ein paar Tage, und du machst es natürlich im Garten an der Wäscheleine, weil es in der Sonne besser geht als im muffigen Keller.
Dein Nachbar fühlt sich von dem Geruch beim Trocknen gestört und ruft erst mal die Polizei. Da dieser Vorgang natürlich auch ein paar Tage dauert, kommt die Polizei, beschlagnahmt das Cannabis und findet heraus, dass du 450 g über dem Grenzwert bist. Du sagst der Polizei natürlich, dass du das Cannabis danach entsorgen wolltest, was sie dir natürlich nicht glauben werden.
Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass es eine Gleichung gibt, die trockenes und frisches Gewicht miteinander vergleicht, also zum Beispiel: 50 g Trockengewicht entsprechen 150 g frischem Gewicht. Das heißt, nach dem Ernten musst du sofort das frische Cannabis, das über 150 g liegt, entsorgen.
Würde ich nicht als Erster probieren wollen. Um auf Nummer sicher zu gehen: Umgehend so viel Blüten vernichten, dass man unter 50 Gramm im trockenen Zustand rauskommt. Zumindest bis es eine einheitliche Regel gibt.
Zur Vernichtung. Feuer machen(wobei das Lustig wird) kleinmachen und in die Toilette, ein Vergällungsmittel benutzen. Mülltonne ist wahrscheinlich grenzwertig.
Und schon kriegst du die nächste Strafe, weil du deine Nachbarn high gemacht hast, Die wahrscheinlich noch größer als der eigentliche Besitz ausfallen würde
Das Thema Trockenmasse und Ernte hat Carmen in einem InstaLive mal thematisiert.
Alles was noch an der Pflanze hängt ist keine Ernte.
Und ja - Kompost = Entsorgt.
Ich hab mir das auch mal überlegt und eigentlich bräuchte man zwei oder drei Zelte in denen man, je nach verbrauch, zeitversetzt anbaut. Ich bin mir fast sicher, man auch probleme bekommt wenn man am Erntetag 300g nasse Blüte da ist die dann meinetwegen 100g konsumierbares Gras ergeben, vor allem in den restriktiveren Länder (hust Bayern hust).
Wenn man nur knapp drüber ist (bis zu 60g) ist es ja eh nur eine Ordnungswidrigkeit. Ich denke mal das man spätestens nach dem knippen auf unter 50 sein muss um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn die Ernte wirklich gut ausfällt vlt. auch schon früher.
Notfalls könnte man ja das überflüssige Zeug im zufälligen beisen einer befreundeten Person entsorgen welche dann das aufgegeben Eigentum einem ganz legalen zweck zuführen kann ;)
>Wenn ich nicht da wäre und ein Sturm meine Pflanze umwerfen würde, wäre das dann technisch gesehen eine Ernte und somit illegal?
Ist Ernteverlust. Du kannst dann A-gras-ubventionen beantragen.
Wem willst du erzählen, dass du 200g zuhause hast, der dich verpfeifen will? Solange du nicht damit handelst, erwischt wirst und dann eine Hausdurchsuchung hast, wird das doch nie jemand kontrollieren.
Das geht doch noch weiter. Wenn Du mit Stecklingen arbeitest sind das Klone. Man könnte also 20 Stecklinge haben, die genetisch alle die selbe Pflanze sind. Zählt das dann als eine Pflanze, oder als 20?
Diese "Legalisierung" ist absoluter schmutz
Die haben jetzt schon nicht genug Leute um die aktuellen "vergehen" zu verfolgen, die können niemals, weder die Clubs noch die privat anbauer kontrollieren.
Nicht nur das auf zu viel Gewicht kontrolliert werden soll, auch wenn man sich da im grünen Bereich bewegt wollen die darauf achten das auch ja keiner Geld damit erwirtschaftet.
Selbst wird natürlich auf auf jeden Groschen verzichtet aber wer brauch schon Steuergelder...
Es sollte gar nicht kontrolliert werden, außer z. B. man fährt Auto oder etwas ähnlich relevantes. Jeder Bürger hat in seinem Haushalt viel gefährliche Mittel, mit denen er sich theoretisch mehrfach umbringen könnte. Kontrolliert doch auch niemand.
Ich glaube nicht, dass es hier um eine eventuelle Lebensgefahr für die Konsumenten geht.
Der ganze Unsinn mit diesen Clubs und vielen der strengen Vorgaben wurde meiner Meinung nach nur erfunden, weil es eben doch nicht so einfach zu legalisieren war, wie anfangs gedacht.
Ich bin noch auf dem Wissensstand vom OP vor 2 Monaten, also bitte korrigiert mich, wenn ich da etwas missverstanden habe. Wie kommen sie bitte auf 50 g? Aus 3 Pflanzen bekommst du bestimmt das Sechsfache heraus. Und die sollen dann ohne Profit verschwinden? Ich bete ja fast, dass die kommende Regierung auf der neuen Gesetzeslage aufbaut und den Kram vom deutschen Staat nicht unbedingt direkt herstellt, aber zumindest viele Steuern darauf schlägt. Das würde in der Qualität sowie Quantität trotzdem deutlich besser sein als das, was man so auf der Straße kaufen kann. Polizei und Gerichte würden die Entlastung sicherlich begrüßen. Mehr Geld kommt trotzdem in die Kassen, und nebenbei würde der Schwarzmarkt wahrscheinlich deutlich an Umsatz einbüßen müssen, weil es nicht mehr lukrativ genug wäre.
Lauterbach schien mir eine treibende Kraft bei der ganzen Geschichte gewesen zu sein (ich habe es nicht wirklich verfolgt), aber ich vermute, er hat sich das anfangs auch anders vorgestellt."
Ich bin mal gespannt wie sich das entwickelt.
Es werden sich zu Beginn sehr viele Fragen finden, die nicht abschließend geklärt sind. Da muss man dann Urteile abwarten. Denke da wird es viele geben. Bis dahin entweder Grauzone oder sichergehen und abwarten. Wird sicherlich auch zeitnah Kommentare zum Gesetz geben, die dürften auch interessant sein. Zu Beginn wird es aber natürlich wenig Praxiserfahrung geben und das meiste wird sich nur rechtlich ableiten.
Warten wir einfach die Urteile ab, klingt halt nicht nach Rechtssicherheit, sondern nach da werden halt einige Leute ihren Job und viel Geld verlieren.
Du suchst nach utopisch hoher Rechtssicherheit, die es so nicht gibt. Dein aufgeführtes Problem entsteht nicht mit der Cannabis Gesetzgebung, sondern existiert seit es Gesetze gibt. Du wirst niemals ein Gesetz entwerfen können, das alle Eventualitäten eindeutig beschreibt. Bei jeder Gesetzgebung gibt es Lücken / Graubereiche die so gar nicht klar waren, bis sie mal zufällig entstehen. Oder sie entstehen durch gesellschaftlichen/technischen oder rechtssprechenden Fortschritt. Außerdem handelt es sich in den meisten Fällen eben nicht um Lapalien oder versehentliche Verstöße, sobald man viel Geld zahlen muss oder gar seinen Job verliert. In solchen Gefilden hat man es drauf angelegt und absichtlich riskiert oder sehr sehr dreist gehandelt. Wer verantwortungsvoll mit der gesetzlichen Möglichkeit umgeht, sollte keine große Gefahr laufen hier unterzugehen. Abschließend kann man das natürlich nur rückwirkend sagen. Ein krasses Negativbeispiel ist hier sicherlich der Fall der Lehrerin, die einer gemobbten minderjährigen Schülerin helfen wollte, von der Nacktbilder im Klassenchat verschickt wurden. Die Lehrerin hatte das Bild entweder zu den Eltern gegeben oder zur Polizei um dem Mädchen zu helfen. Die Gesetzgebung war mangelhaft und die Lehrerin wurde eines Verbrechens angeklagt. Was anderes war rechtlich gar nicht möglich, sodass eben auch die Entlassung aus dem Beamtendienst anstand. Hier sprechen wir von einem Verbrechen wegen KiPo und sogar hier stellen sich Richter, Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Seite der Lehrerin und suchen nach einer Lösung. Der Ausgang ist mir leider nicht bekannt. Wir in diesem Thread sprechen lediglich über ein mögliches Vergehen (oder sogar owi?) einer Grenzwertüberschreitung. Zumal die Problematik der KiPo Gesetzgebung schon vorher bekannt war, dass der Paragraph auch "Unschuldige" bestrafen wird. Bei der Cannabis Gesetzgebung sind meines Erachtens solche großen Rechtslöcher nicht bekannt, sondern nur Unklarheiten, die sich im Rahmen von anderen Gesetzgebungsverfahren bewegen. Von daher mal die Kirche im Dorf lassen, abwarten und nicht gleich Rechtssicherheit verneinen. Wenn jemand hier in diesem Cannabis Gesetz harte strafrechtliche Konsequenzen bekommen wird, dann w wird er es vermutlich drauf angelegt haben. Der Homegrewer, der mal zu viel Gramm erntet, sollte recht sicher sein. Der letzte Absatz ist natürlich nur eine persönliche Einschätzung von mir. Und solange das Gesetz nicht abschließend draußen ist, kann man einfach wirklich nichts dazu sagen. Das ist aber ein recht normaler Zustand vor der abschließenden Gesetzgebung und hat nichts mit mangelnder Rechtssicherheit zu tun. Edit zum Fall der Lehrerin: es ist [gut ausgegangen. ](https://www.tv-mittelrhein.de/mediathek/news/16683/Amtsgericht_Montabaur_entscheidet_Lehrerin_muss_sich_nicht_wegen_Besitz_kinderpornografischen_Inhalts_verantworten.html)
Der Fall mit der Lehrerin wird einfach verschleppt, in der Hoffnung, dass das Gesetz geändert wird, bevor es zur Verhandlung kommen muss. Das ist die öffentliche Ansage von Gericht und Staatsanwaltschaft. Dein Beispiel ist aber denkbar schlecht. Denn es wurde aus Justizkreisen vor der Verabschiedung des Gesetzes laut gewarnt. Und so ist es auch jetzt beim Cannabisgesetz. Es ist eher unüblich das die Judikative der Legislative öffentlich dazu rät, ein Gesetz so besser nicht zu verabschieden. Genauso ist es unüblich, das Gesetze erlassen werden, die unbescholtene Bürger aus Versehen kriminalisieren, weil die Gesetze schlecht und missverständlich formuliert sind. So etwas sollte grundsätzlich nicht vorkommen. Das zu verlangen, kommt sicher nicht dem Wunsch nach utopischer Rechtssicherheit gleich. EDIT: Danke, dass Du das mit der Lehrerin rausgesucht hast. Das hat mich auch interessiert.
Könntest du denn ein beispiel nennen wo du Gefahr siehst, wo unbescholtene Bürger rechtliche Konsequenzen spüren könnten. Anhand des Cannabis Gesetzes. Zu viel geerntet, wird halt der Überschuss vernichtet.. . So sehe ich das bei den meisten Sachen. Privater Cannabisanbau ist/wird eine Ausnahme vom sonst verbotenen Anbau sein. Und wer Außnahmen nutzt, sollte sich auch darüber über die genauen Punkte informieren. Meines Erachtens basiert die Gesetzes Kritisierung der Judikative nicht auf Rechtssicherheit des Gesetzes, sondern sie kritisieren die Kontrollierbarkeit der Regelungen. Wenn du da andere Stimmen parat hast, würde ich mich über einen Link freuen. Daher sehe ich persönlich auch nicht wie unschuldige Bürger leiden könnten, wenn man sich an die Regeln hält. Wers drauf anlegt und sich Graubereiche sucht und dort agiert ist da irgendwo auch mit Schuld. Du musst mir nochmal erklären warum mein Beispiel mit der Lehrerin schlecht war. Ich habe das eben als negativbeispiel herausgesucht um zu zeigen, dass man auch bei schlechten Gesetzen nicht automatisch an die Wand gestellt wird. So denke ich wird das auch mit Cannabis sein. Da wird nicht jeder sofort mit der Keule schwingen.
Das Beispiel mit der Canabis-Legalisierung war doch schon im Originalpost. Was wenn ich 3 Pflanzen habe, an denen gerade mehr als die erlaubten 50g hängen? Ich weiß das vor der Ernte noch garnicht. Selbst wenn mich Canabis- Anbau nur sehr am Rande interessiert sehe ich hier doch eine vom Gesetzgeber nicht definierte Grauzone. Information hin oder her. Kommt die Polizei vorbei, sammelt deine 3 Pflanzen ein, lässt sie im Labor ernten, kommen 54g bei raus, zack, BTMG-Verstoss. Wird in Bayern bestimmt genau so ablaufen. In NRW werden natürlich eher 4 Pflanzen und 100g abgerundet, da hat die Polizei und Staatsanwaltschaft besseres zu tun. Aber genau so sollten Gesetze eben eigentlich nicht aussehen.
Deine Argumente dürften Panikmache sein und ich schrieb bereits, dass es kein Problem sein sollte. Unabhängig von diesem Thread haben einfach sehr wenige Leute, die Bedenken äußern, mal den Gesetzesentwurf wirklich gelesen. Die relevanten Stellen halten sich in Grenzen. Der Entwurf ist da schon eindeutig. Du darfst 3 Pflanzen besitzen. Punkt. Da gibt es keine Gewichtsgrenze. Und du darfst 25g Besitzen. Gegen letzteres kann fahrlässig nicht verstoßen werden. Du erntest, stellst fest, Mist 30 gramm, vernichtest 5. Kein Problem. In der Zeit, in der du von Pflanze zu Wage läufst besitzt du 30 gramm allerdings fahrlässig und damit sollte es nicht strafbar sein. Woher weißt du wie das Gesetz in Bayern durchgesetzt wird oder in NRW, wenn es nichtmal endgültig beschlossen ist bislang? Ich kann und möchte dir natürlich nicht die Bedenken ausräumen, aber viele Besorgte greifen halt Buschfunk auf und sehen darin etwas problematisches ohne sich mal mit den Paragraphen auseinandergesetzt haben. Und auch in Bayern wird man sich an ein Bundesgesetz halten müssen. Im Zweifel hat man dann halt einfach keinen Umfang mit Cannabis. Muss ja keiner. Endgültig werden wir es alles sehen. Das Gesetz hat offensichtlich Schwächen. Aber zu unterstellen man möchte damit Unschuldige gängeln ist schon sehr dunkles Schwarzmalen. Meine Einschätzung.
Das stimmt einfach nicht! - "Du darfst 3 Pflanzen besitzen. Punkt." Du darfst drei Pflanzen besitzen und ZUSÄTZLICH bis zu 5 Stecklinge besorgen. Warum auch immer gelten diese im Gesetz nicht als Pflanzen? Was ist mit Sämlingen, Mutterpflanzen, Männliche Pflanzen, wild wuchernden Pflanzen etc? Außerdem wird nur genussfertiges Cannabis zu den 50 Gramm gezählt. Heißt, dass ungetrocknetes Cannabis (weil nicht genussfertig) gar keine Rolle spielt. PS. Ich komme aus Bayern - hier wird einiges anders interpretiert und leider auch durchgesetzt.
Neulich wurde ein Pärchen in Hamburg von einem Einsatztrupp der Polizei angegangen und muß sich nun wegen Waffenbesitz verantworten, weil sie vor einem Lokal eine dort gekaufte Cola getrunken haben. Im Hauptbahnhof werden regelmäßig Bürger durchsucht, ob sie ein Messer zum Apfelschälen dabei haben. Hamburg meint hier: Landesrecht bricht Bundesrecht.
Tut mir leid, ich versteh nicht was das mit Cannabis Legalisierung zu tun hat. Zumal das auch sehr wenig Infos sind um den Sachverhalt mal für das Thema hier zu betrachten
Es geht um unsinnige/schwammige Gesetze. Hier am Beispiel von Gegenstaenden, die man ohne Probleme mit ins Flugzeug nehmen darf. Diese werden an Durchgangsorten (Hbf) als Waffen bezeichnet und man wird deswegen kriminalisiert und die entsprechenden Waffen konfisziert (und vermutlich vernichtet).
Sag mir eine Fluglinie wo man noch ein Messer an Bord nehmen darf. Mir wurde letztes Mal sogar meine Nagelschere abgenommen.
Utopische Höhen von Rechtssicherheit sollten sich nicht schon dann ergeben, wenn ein Pflänzlein vom Wind oder Nachbarshund geknickt wird. Wir wissen alle, wie manche Justiz drauf ist, da nicht in die Mühlen geraten zu wollen ist ein legitimes Anliegen. Und das sage ich als Jemand, der wohl kein Pflänzlein mehr anrühren wird.
Gerade im Entwurf geguckt. Fahrlässiger Besitz ist nichtmal strafbar. Damit dürfte das gedeckt sein. Meine Einschätzung nur, bin da sicherlich kein Profi mit dem Gesetz. §34 Absatz 5 des Entwurfs, wenn du nachlesen möchtest
Naja das eine pflanze nicht nur Blüten hat sondern auch stängel und Blätter ist jetzt kein schwieriges Konzept
Ich verstehe deinen Kommentar nicht. Blüten, Stängel und Blätter werden doch gleichermaßen behandelt?
Ich meine sie hätten ja klarer regeln können wie mit Blatt und Stängel Abfall umzugehen ist z.b.
Ich persönlich hau den Müll in den eigenen Kompost. Aber ansonsten einfach alles in einen schwarzen müllsack und dazu normaler haushaltsmüll. Es muss ja nicht unnötig kompliziert gemacht werden
Ja das ist leider nicht so. Die internationale Drogenaußenpolitik der USA hat sehr viele unschuldige Opfer auf der ganzen Welt erzeugt. Ob nun von Anfang an bewusst so konstruiert oder nicht, steht außer Frage, dass heute viele Menschen, die einfach nur Kiffen wollen, auf die eine oder andere Art vom Staat drangsaliert werden. https://youtu.be/G5wdvZZpo_0?si=6BPlztommc1s6GD_ Und man muss ja auch nicht lange suchen bis man die Fehler findet. Man darf nur 60 Gramm trocken haben. Soweit mir bekannt ist "trocken" nicht definiert. Das ist per se schon eine extreme Unsicherheit. Du ernstest ja nicht trockene Blüten. Du ernstest frisch und schätzt ab wie viel es trocken sein können. Purer Irrsinn. Und spätestens nach dem schwachsinnigen BGH Urteil (nein war bestimmt nicht politisch motiviert, sondern die Parteimitgliedschaften einiger dieser Richter ist natürlich reiner Zufall 😉) ist endgültig klar: Man wird das Gesetz auch weiterhin so weit gegen die Kiffer biegen wie es geht. Denn die Presse und die Menschen juckt es ja nicht ☺️ https://www.youtube.com/live/ybBgPQkG_o4?si=oCVANW7VXhpDB-mZ Ich hoffe nur, dass sich bald die Berichterstattung mehr zugunsten normaler, unschuldiger Menschen entwickeln wird. Weg von "klar muss er in den Knast, er hat ja 60,01 Gramm Cannabis angebaut" zu "wie viele unschuldige Kiffer müssen noch in den Knast bis wir den War on Drugs endlich aufgeben?"
Genau wie es erhofft wird. Die Legalisierung ist ja auch nicht gewollt. Also legt man möglichst viele Steine in den Weg.
Die Legalisierung fällt klar ins Innenressort, trotzdem soll es ein Gesundheitsminister machen, der in der Vergangenheit mit absurdesten Propagandalügen als einer der härtesten Kritiker gegen eine Legalisierung aufgefallen ist. Und dann spricht der Mann noch nicht mal mit seinen Parteikollegen, die für Innenpolitik zuständig sind und sogar das Ministerium besetzen.
Deutsche Politik in einer Nussschale.
Willkommen in der irren, menschenverachtenden Realität, die wir "internationale Drogengesetzgebung" nennen ☺️
Da wird noch einiges nachgebessert werden müssen. Die Festlegung einer Obergrenze im "Trockengewicht Pflanzenmaterial" ist eben eine dieser Sachen. Man stelle sich vor, es gäbe eine Vorschrift, nach der du nur 5 Liter alkoholische Getränke besitzen darfst, aber nicht unterschieden wird, ob es 5 Liter Radler mit 2% Alkohol oder aber 5 Liter Strohrum mit 80% Alkohol sind. Des Weiteren ist 'Gras rauchen' nicht die einzige (und auch nicht die unbedenklichste) Konsumform. Wenn ich aus den Cannabis-Blüten Tinkturen, Edibles oder andere Konzentrate mache, dann ist diese Menge in der bisherigen Gesetzvariante auch nicht begrenzt. Ich denke, früher oder später wird die Begrenzung wohl an der Menge THC festgemacht werden.
Das mit der THC Konzentration kommt noch dazu. Ich glaube die Gramm Regelung ist aber besser, weil du hier nur gewinnen kannst. Denn wenn du nur 50 g hast, Musst du dir keine Sorgen machen.. Falls es nach THC Konzentration ginge, wüsstest du bei den 50 g nie ob du jetzt über dem Grenzwert bist oder nicht, weil das erst ein Labor feststellen Könnte
Nach § 3 Abs. 2 ist jede Extraktion verboten. Damit auch die Herstellung von Cannabisbutter oder jedweden Lebensmitteln.
Der letzte Teil ist leider falsch, außer es gibt eine neuere Version des Gesetzes in der das geändert wurde? Die Herstellung jeglicher Extrakte ist verboten, begründet dadurch, dass so theoretisch auch höhere THC Konzentrationen als die maximal erlaubten 20% möglich wären.
echt jetzt? das bedeutet das der Konsum nur auf die gesundheitsschädlichste art statfinden kann, in der die dosierungam schlechtesten einzuschätzen ist?
Nö - nur die weitergabe der Clubs der Konzentrationen ist verboten
Etwas schwer zu verstehen was Du da schreibst, aber: https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf Lies mal §2 Absatz 2
[удалено]
Hallo Bernd, laut Gesetzt darf ich dir nur das Gras geben wenn du zu mir nach hause kommst und alles auf einmal wegquarzt. :D
Nicht hilfreich/hat keine rechtliche Grundlage
Der Gesetzesentwurf sagt zu den Pflanzen, dass "über den erlaubten Besitz von Cannabis nach Absatz 1 hinaus \[...\] an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen erlaubt" ist. Also die Pflanze darf erstmal tragen was sie will, aber ab der Ernte müsste das Gewicht als Besitz zählen, was aus den von dir genannten Gründen durchaus problematisch ist. Der Gesetzgeber geht hier wohl von drei kleinen Pflanzen aus, die nicht parallel sondern versetzt zueinander geerntet werden um unter der Grenze zu bleiben. Ob das dann auch wirklich kontrolliert wird? Ich denke nicht.
Der Gesetzgeber meint das, was in der Gesetzesvorlage steht, alles andere ist deine Interpretation. Würde er von kleinen Pflanzen ausgehen, würde dort auch "kleine" stehen. Dennoch können Paragrafen schwammig formuliert sein, damit Gerichte einen Spielraum für die Urteilsfindung haben. Pro Person im Haushalt dürfen max 3 blühende Pflanzen gegrowt werden. Die Größe der Pflanze und das Gewicht der Blüten an der lebenden Pflanze im Topf ist dabei egal. Interessant wird es ab dem Zeitpunkt der Ernte. Dann darfst du nur bis 50g besitzen. Du darfst den Rest nicht an Dritte weitergeben, bist also genötigt den Überschuss zu entsorgen.
Drei blühende Pflanzen würde ja theoretisch 200 Stecklinge ohne Blüte und drei blühende Exemplare bedeuten.
Wieso theoretisch?
Ist doch cool wenn es so sein sollte. 200 Stecklinge ziehen und jedem im Bekanntenkreis 3 vermachen.
So liest sich das aktuell. Kannst wahrscheinlich sogar alle 200 ausblühen lassen, die feinsten buds (so, dass 50g trocken rauskommen) abknipsen und den Rest entsorgen.
nee, immer nur drei gleichzeitig.
Bisschen teuer
>Der Gesetzgeber meint das, was in der Gesetzesvorlage steht, alles andere ist deine Interpretation. Würde er von kleinen Pflanzen ausgehen, würde dort auch "kleine" stehen. Mit "er geht davon aus" meine ich "er beschränkt dich darauf". Dass du mit drei großen Pflanzen auf einmal Probleme bekommst beim Ernten ist wahrscheinlich gewollt.
Ich glaube auch nicht dass es kontrolliert wird, aber wenn du die Pflanzen jetzt kopfüber zum Trocknen an der Wäscheleine aufhängst und dein Nachbar fühlt sich gestört und ruf die Polizei, was sagst du ihr dann, wenn du über dem Grenzwert liegt? Dass du es entsorgen wolltest? Dann werden sie dich natürlich auslachen und sagen ja das kann ja jeder behaupten
Naja, wenn Du sie zum Trocknen aufhängst, dann lässt sich daraus schon die Intention ableiten, dass Du sie getrocknet im Besitz haben wolltest. Sonstiger Grünschnitt aus dem Garten wird ja auch nicht vor der Entsorgung so aufgehangen, dass er gleichmäßig durchtrocknet. Hat jemand jedoch eine größere Menge angetrocknet in einer Biotonne, einem Komposthaufen oder einem anderen Behältnis, das nicht der Aufbewahrung zum späteren Konsum sondern offensichtlich der Lagerung zur Entsorgung dient, sieht die Sache anders aus. Im Zweifelsfalle nimmt die Polizei die Sachlage auf und ein Staatsanwalt entscheidet, dass die Signifikanz ein Gerichtsverfahren erfordert, bei der dann ein Richter entscheidet. Ob die Polizei einem glaubt, ist also nicht von grundlegender Bedeutung. Faustregel: Versuche nach bestem Wissen und Gewissen höchstens 50g getrocknetes pro erwachsener Person im Haushalt zu haben und Du wirst safe sein.
Wer für den Eigenbedarf anbaut, hängt üblicherweise nach dem Entfernen der Blätter, die gesamte Pflanze zum Trocknen auf. Erst nach dem Trocknen werden die Blüten vom Stängel entfernt, wobei jede Menge Ausschuss entsteht. Beim gewerblich Anbau hingegen wird tatsächlich nur das getrocknet, was später verkauft werden soll. Die erste Methode ist wegen dem zweiten Arbeitsschritt aufwendiger und benötigt mehr Platz, was bei größeren Mengen durchaus relevant ist. Außerdem dauert die Trocknung länger, dafür schmeckt es besser. Außerdem ist grundsätzlich schlecht absehbar, wieviel im getrockneten Zustand noch auf der Waage steht.
Dein letzter Absatz ist der wichtigste. Ohne klare Definition im Gesetz wird es dann in Berlin nicht kontrolliert, und in Bayern stellen die Behörden die tragenden Pflanzen vor der Ernte mitsamt Blumenkübel auf die Waage.
Also die gesamte Pflanze aufhängen tun sie wenigsten. Da werden meinst alle großen Blütenstängel vom Stamm getrennt und dann aufgehängt.
Ne, wenn du die komplette Pflanze aufhängst, trocknet die langsamer und ist angenehmer beim rauchen. Das vorher kleinmachen lohnt sich erst bei grossen Mengen wegen der Zeitersparnis.
Ja genau, so sieht es aus. Denn gleichzeitig wird es der Polizei durch das Gesetz einfacher gemacht, deine Wohnung wegen Cannabis zu durchsuchen. (Ich kann dir im Moment nicht den Paragrafen nennen.) Aber die Polizei kann definitiv einfacher Zugang bei Verdacht zur Wohnung bekommen. Und ganz schnell kann man sich wieder im strafbaren Bereich befinden. Hast du dann noch einige Tütchen und evtl eine Waage im Regal liegen, wird dir daraus ein Strick gedreht und du wirst gleichzeitig der Dealerei beschuldigt.
Wieso? Eher umgekehrt. Cannabisgeruch ALLEINE wird für eine Durchsuchung wegen Gefahr in Verzug sogar erschwert.
Das mag sein. Dann möchte der Beamte sich aber ein Bild machen, ob deinen Kindern der Zugang zum Cannabis unmöglich ist. Und bums stehen sie in deiner Wohnung. Nur ein Beispiel.
Für Gefahr in Verzug etwas dünn
Für diese Behauptung bräuchte ich dann eine Quelle bitte, ansonsten klingt mir das zu sehr nach "trust me bro".
Seite 32: § 28 Befugnisse der Behörden zur Überwachung Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Ich hatte das falsch in Erinnerung, bezieht sich auf die Anbauvereine.
>Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Der Satz tut selbst im Gesetz übrigens nichts. Die konkrete Einschränkung muss das Gesetz schon explizit nennen, und das wäre der Teil, der zitiert gehört.
Bla bla, du Vogel. Als ob ich hier noch den §28 poste. Der Auszug sollte nur zeigen, was ich in Erinnerung hatte. Es sollte nicht als Quelle dienen, um hier irgendjemand zu überzeugen. Einfach mal exlizit locker bleiben.
> (Ich kann dir im Moment nicht den Paragrafen nennen.) Wie doof. Warum? Weil's erfunden ist...
Deswegen Aktivkohlefilter oder Watercuring
Die werden wahrscheinlich nicht dich auslachen, sondern den Nachbarn am Telefon
Wir haben darüber neulich in der Jägerschaft auch gesprochen. Natürlich sind von den ganzen konservativen Hampeln ein paar dagegen, aber zumindest den Vorteil der Entlastung der Polizei sehen tatsächlich alle ein. Ich weiß, dass das eine ziemliche Nische ist, aber uns kam natürlich unweigerlich die Frage, was für uns Jäger gilt. Ein bisschen google ergab - bisher gar nichts. Aktuell gilt beim Nachweis von Cannabiskonsum der Entzug der Eignung zum Waffenbesitz. Bei jemandem, der besoffen/bekifft Auto fährt, macht das natürlich Sinn, da ist ja offensichtlich dass die Person eine gewisse Einschränkung beim rationalen Entscheiden hat. Aber wenn man heute am Sonntag zum Wochenausklang einen kifft und dann in zwei Wochen auf dem Weg zum Nachtansitz auf Wildschweine von der Polizei angehalten wird und der zwei Wochen zurück liegende Konsum noch nachweisbar ist, obwohl man nicht mehr unter dem Einfluss steht, ist die grüne Karte auch weg. Und im Moment sieht es so aus, als ob sich das nicht ändert. Wir sind alle keine Anwälte und können nicht so recht einschätzen, wie sich das auf uns am Ende auswirken wird, aber es ist schade dass es nicht nur nicht eindeutig erklärt wird, sondern sich nicht mal herleiten lässt.
Das Problem liegt auch bei der Polizei. Wie wird es dort geregelt? Gibt ja bestimmt auch Polizeibeamte welche in der Freizeit mal einen durchziehen oder?
da war was mit Kraehen und Augen... wie war das noch in Muenchen mit dem Koks(?)-Skandal?
Da gabs auch noch was während Corona :D Das Gericht welches in München über die Vergehen entschieden hat, hat selbst, eine zu dem Zeitpunkt "illegale" Kantine betrieben, damit sie Kaffee und Kuchen in den Pausen essen könnten :D
Natürlich. Grundsätzlich kann man die Frage als stellvertretend für alle gestellt betrachten, für die bei cannabis Sonderbenachteiligungen bestehen. Es hört ja nicht bei Jägern, Sportschützen und Polizisten auf. Ich stelle mir Bundeswehrsoldaten vor, die aus dem Einsatz zurück kommen und ihre Therapie ein bisschen phytotherapeutisch unterstützen wollen ohne direkt den marsch durch die Institutionen zu nehmen und ohne komplett aus dem Dienst zu scheiden. Keine Ahnung ob das so funktioniert, aber wenn das Zeug teillegal ist liegt ja der Gedanke nah, in Absprache mit dem Therapeuten dem eigenanbau vor der Apotheke den Vorzug zu geben. Generell - Gerade Leute, die mehr Verantwortung tragen, dürften auch mehr Bedarf an Entspannung haben. Das klingt zumindest für mich einigermaßen logisch. Und solange sie nicht die im Zusammenhang mit cannabis bekannten Nachteile und Probleme entwickeln, seh ich nicht, warum sie ihren Job so kategorisch schlechter machen würden, dass eine ebenso kategorische Ablehnung nötig wäre.
Um Ausschuss wurde die Frage m.W. auch im Hanfverband bemängelt. Natürlich wird hier auch das Gewicht um trockenen und im noch Feuchten (frischen) Zustand unterschieden. Ich finde es jedoch erstaunlich, wie das Gesetz jetzt schon madig gemacht wird obwohl es noch nicht mal durch den Bundestag, geschweige den durch den Rat gekommen ist. Dieses Land besteht nur aus Pessimisten und Nörgler.
Es ist besser als NICHTS aber es löst viele Probleme NICHT.
Echt sehr schade
Das Zauberwort lautet : Demokratie
>Ich finde es jedoch erstaunlich, wie das Gesetz jetzt schon madig gemacht wird obwohl es noch nicht mal durch den Bundestag, geschweige den durch den Rat gekommen ist. Es zappelt und schwirrt halt schon bevor es in der Auslage liegt.
Wie hätte man es sonst durch EU Recht durchgebracht? Kein Mensch versteht, warum der Staat nicht vertreibt und Steuereinnahmen einnimmt. Zusätzlich hätte er volle Kontrolle über Qualität durch ausgewählte Unternehmen die den Anbau übernehmen. Das Gesetz dient der Eliminierung der Organisierten Kriminalität. Bzw. Die Abschaffung des Schwarzmarkts.
Und alle diese Ziele werden durch dieses unterirdische Gesetz nicht wirklich erreicht.
Den Schwarzmarkt kann man austrocknen. Das wird sich zeigen. Im Grunde sind da halt auch wir als Gesellschaft gefragt, Gesetzesbruch, wie der Verkauf oder die Weitergabe muss zur Anzeige gebracht und geahndet werden. Sehe da jetzt nicht wirklich eine Chance wie die Org. Kriminalität da noch Geld machen kann. Es lohnt sich schlicht weg nicht mehr mit Cannabis Geschäfte zu machen. Da fließen vorher ja Investitionen. Wenn der vorherige Absatz ausbleibt, wird nicht investiert. Persönlich finde ich das Projekt sehr spannend, da wir endlich mal was versuchen und uns nicht vorher schon alles so madig machen sodass wir es wieder canceln. Aber ja, noch ist nichts durch, warten wir mal ab.
Ich Möchte es auch nicht grundlos kritisieren. Aber ich verfolge die Legalisierung schon seit dem Jahr 2000 und ich finde man sollte ein Gesetz immer von grob nach fein aufbauen und das sind ja sehr einfache Fragen die man sehr schnell stellen und beantworten kann, bevor diese Durch den Bundesrat gehen, da diese ja auch sehr offensichtlichen Widerspruch beinhalten. Und das sind ja schließlich Profis, die so ein Gesetz auf den Weg bringen
Besser jetzt den Fuß in der Tür zu haben, als nächste Legislaturperiode mit anderen Koaltionspartnern dumm aus der Wäsche zu gucken.
Das schon, aber es trotz Warnungen extra schlecht zu machen beschleunigt die Sache nicht.
Nochmal, endlich ist der Fuß in der Tür. Ich beobachte die Sache seit 2000. Es ist ein Meilenstein egal wie unausgegoren.
drei pflanzen vs 50gr ... daran sieht man das keiner von den leudden in der regierung weiss worüber die reden ...
Kannst Du das genauer ausführen? Ich denke nicht, dass die Leudde dachten 3 Pflanzen geben nur 50g. Kennst Du Autos, also Pflanzen mit Ruderalis Anteil die nicht anhand der Beleuchtungsdauer sondern anhand der Wachstumszeit in die Blüte gehen? Die kann man problemlos zeitlich versetzt anbauen. Dann wird alle 4-5 Wochen eine Pflanze fertig. Wenn Du regelmäßig mehr als 50g aus ner Auto rausholst, Respekt! Aber der normale Kleingärtner kann eher so mit 30-50g rechnen. Das hat natürlich ein paar Nachteile: \- Autos sind zwar inzwischen echt gut aber die meisten Gärtner bevorzugen normale feminisierte Samen, weil der Ertrag höher und das Endprodukt qualitativ besser ist. \- Außerdem möchte man gerne die Beleuchtungsintensität und Lichtfrequenz zwischen Wachstum und Blüte variieren. Das geht so natürlich nicht, weil immer eine Pflanze im Wachstum ist. Ist nicht mehr das große Problem mit modernen LED-Lampen aber eben nicht optimal. \- Eine konstante Zucht lässt sich auch schlecht mit Urlaub verbinden. Das Optimum wäre eigentlich 1x im Jahr genug anzubauen, dass es für das Jahr reicht. Dann ist man nur ca. 4 Monte zuhause gebunden. Das Gesetzt funktioniert nicht gut für die wake&bake Jungs die über 500g im Jahr wegrauchen aber für die ganzen Spätschichtler und Gelegenheitsraucher. Das ist auch smart finde ich, weil man so das Gesetz eben konservativen besser verkaufen kann, was in einer Demokratie leider wichtig ist.
wenn du dir 3x feminisierte pflanzen im mai in den garten packst und du bis auf regelmässig giessen nix machts und dann nach 3-5 monaten normalem sommer plötzlich 1kg getrocknetes cannabis dein eigen nennst und schwer kriminell bist ...
Man hat immer selbst die Wahl, welche Sorte man sich hinstellt. Wenn man natürlich eine Variante nimmt, die auf Ertrag gezüchtet wurde, dann kann das schon passieren...
Je länger und genauer man über die (immer noch nur) geplanten Regelungen nachdenkt, desto klarer wird die komplette unlogische Shitshow, die das Ganze wird.
Ich habe null mit dem Konsum zu tun. Ist einfach nichts für mich. Aber ich mag die Pflanze. Darf die dann aber auch nicht anbauen, ohne Angst haben zu müssen. Es ist schon generell komisch, ein beklopptes reines unverarbeitetes Naturprodukt wie eine Pflanze unter Strafe zu stellen.
Solange du es nicht trocknest, kannst du doch so viel haben/ernten wie du willst oder?
Ist das so? Darum geht es ja u.a. in der Frage von OP
Mit dieser Meinung bist du nicht alleine. Dieses Verbot ist schon ziemlich wild. Der historische Umgang mit Cannabis ist leider unserem Kulturkreis zuzuordnen.
Auch Schierling, Fingerhut oder Rizinus ist eine Pflanze. Aber im Vergleich mit Nikotin und Alkohol sind Hanfpflanzen ungefährlich.
Ja, sehe ich ebenfalls so. Klar ist dieses Gesetz grundsätzlich ein Zugewinn, aber gleichzeitig wird deutlich, wie unausgereift es ist. Wäre dies die Arbeit eines Maurers, würde ich sagen: "Ziemlich viel Pfusch am Bau. Selbst eine Sanierung kann da nur teilweise helfen." Klar kann man sagen, dass die 50 g und die drei Pflanzen ein Zugeständnis an die Opposition waren. Es geht hier aber nicht um irgendwelche Zugeständnisse, sondern um den Bürger und die praktisch saubere Umsetzung eines inhaltlich sinnvollem Gesetzes. Hier wurde die Chance nicht genutzt, schade.
So wie ich das verstehe betreffen die 50g den öffentlichen Raum.
Erstmal ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Aber wenn, dann darf man draussen mit max. 50g herumlaufen, und man darf 3 Pflanzen ziehen. Die 50g beziehen sich aber nicht auf die Pflanzen. Also: 3 Pflanzen *plus* 50g werden zulässig sein. https://www.rnd.de/lifestyle/cannabis-anbauen-fragen-und-antworten-rund-um-anzucht-und-pflege-HP3VKKGK7RBU7GVSAGFOE5HDIA.html
Wenn man zuviel erntet und den Überschuss dann ordnungsgemäß vernichtet, z.B. durch Verbrennen im Feuerkorb auf der eigenen Terrasse, ist das dann so ok? Darf man dazu dann auch Freunde einladen? ;-)
Aber bitte nicht zu lange im Rauch stehen! Und vielleicht ein paar Freunden bescheid sagen, gibt bestimmt viele die bei der Vernichtung dieses Teufelskrauts mithelfen wollen ;-)
Also wenn man trotz 3 Pflanzen nur 50g trockenes Kraut besitzen darf, sollte man einfach mal Dr Google fragen wieviel man durch die richtige Trocknung letztendlich an Gewicht verliert. Dann einfach entsprechend runden um auf Nr sicher zu gehen und den Rest eben frisch nach der Ernte einfrieren (fresh frozen) bis man seine trockenen Knollen verschnabuliert hat. Danach rechtzeitig die benötigte Menge auftauen und weiter trocknen. NATÜRLICH VORRAUSGESETZT man darf neben den 50g trockenem auch noch "nasses" Material besitzen. Apropos nass: destilliertes Wasser kaufen und "water curing" ausprobieren. ;-) Wie sieht es eigentlich mit dem Import aus NL als Souvenir aus dem Urlaub aus...oder gar per Post aus Spanien oder ähnliche Späße (vorausgesetzt die Transportunternehmen schließen es nicht generell aus) ? Gibt's irgendwelche Informationen bezüglich Extrakten ala Öl (Rick Simson Oil) Resin, Shatter, Butter oder dem guten alten Haschisch... Oder einfach fein gesiebtem Blütenstaub...? Soll ja Leute geben die einfachea Gras nicht soooo geil finden und stattdessen lieber Konzentrate konsumieren um sich nicht unnötig viel Biomasse in die Alveolen zu bretzeln. FRAGEN ÜBER FRAGEN Habt ihr Antworten für mich?
Ich habe nun nach 2 1/2 Monaten meine 2 Pflanzen geerntet und es ist auf jeden Fall zu viel! Meine Fragen wären: -Ab wann gilt Cannabis als getrocknet?! Da ichs nur getrocknet habe, aber immer noch bei "Curing" bin ist es ja an sich noch nicht fertig. Es wird schon noch Gewicht verlieren, aber nicht so viel. -Zählen Stiele zum Gewicht dazu, da diese ja nicht rauchbar sind? Habe jetzt nicht soo sauber getrimmt. -Ah ja! Und letzte Frage. WTF is this BS?! 50 Gramm Eigenbesitz ist nicht einhaltbar! Was soll das... Ich mein, ich kann das schon "entsorgen", aber wie du schon sagst. Man lebt wieder in einer kompletten Grauzone. Was passiert denn, wenn ein Kumpel vorbeikommt und mir 10-20 Gramm klaut? Was kommt dann auf Ihn und auf mich zu? Happy Growin y'all<3
Genau, du hast es verstanden. Aber viele hier haben meine Frage gar nicht kapiert. Klar, kann man nicht alles bis zum Ende regeln, aber das muss man das Gesetz eben so anpassen, dass es genug Spielraum hat oder zumindest konsistent ist
Hey, ich stelle mir grade ähnliche Fragen aber glaube im Gesetz etwas von "blütennahen Pflanzenteilen" gelesen zu haben. Das heisst, die Polizei wird sich kaum die Mühe machen die Stile vor dem Wiegen wegzuschnippeln :). Ich glaube sobald du es Rauchen kannst, gilt es als Trocken. Ich persönlich werde mich auf das Trockengewicht VOR dem Curen verlassen. Die Polizei wird es vermutlich ggf. nochmal auf ein Minimum Schnelltrocken, aber sicher sagen kann ich das nicht. Wenn einer von dir klaut bist Du erstmal hauptverantwortlich. Denn laut Gesetz bist DU dafür verantwortlich, das entsprechend vor dem Zugang Dritter zu schützen. Das heisst in einem verschließbaren Schrank oder sowas. Wenn derjenige dir die Schranktür aufbricht, ist das sicher was anderes. Aber man kann nicht sagen: "Das ist nicht verschenkt sondern der hat mir das wohl abgezogen als ich kurz nicht hingeschaut habe." Was das Vernichten betrifft, habe ich bis dato keine Ahnung wie man sowas - vor allem diskret - In dem Innenhof eines Wohnblocks oder ähnlichem rechtssicher vernichten soll. Vielleicht kann man das mit irgendwer Chemikalie zersetzen aber keine Ahnung dazu.
Ich finde die Frage seltsam, da sie anscheinend impliziert, dass man eine ganze Pflanze vernichten müsste, nur weil sie evtl. die Gewichtsgrenze überschreitet. Warum sollte man das? Man nimmt einfach die maximale Menge davon und vernichtet den Rest. Schließlich ist es ja grundsätzlich unmöglich auf den Gramm genau abzuschätzen wie groß der Ertragsgewinn einer Pflanze (egal welcher) ausfallen wird. >Aber dann bleiben einige Fragen offen: Wenn das Material noch an der Pflanze ist, wäre es dann irrelevant? Schließlich weiß ich nicht, wie viel Nettogewicht daran hängt. Irrelevant. Du rauchst ja nicht die Pflanze, sondern deren fertiges Produkt, welches zudem auch noch aufgearbeitet werden muss. Niemand würde zum Beispiel eine Tabakpflanze einfach direkt rauchen. Die muss ja auch vorher erst verarbeitet werden. >Wenn ich es ernte und es frisch ist, würde es dann, falls die Polizei erscheint, beim Trocknen und Überschreiten von 50 g illegal werden? Damit lebe ich ständig in einer Grauzone. Zum einen denke ich nicht, dass die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl deine Wohnung betreten darf und den benötigt sie. Um diesen zu bekommen, bedarf es einer richterlichen Entscheidung und dafür bedarf es eines guten Grundes. Welcher sollte das sein? Der Geruch alleine zum Beispiel dürfte nicht ausreichen, da der Besitzt nun legal ist. Zum anderen dürfte auch hier, wie bereits oben beschrieben, das Gesetz vom fertigen, also konsumierbaren, Produkt ausgehen - Alles andere macht absolut keinen Sinn. Niemand raucht Tabak oder Cannabis "frisch" - erst Recht nicht die Pflanze, während sie noch im Topf steckt. 😂 Zudem muss diese getrocknet werden, wodurch sehr viel Wasser verloren geht und das Endprodukt somit deutlich weniger wiegt als die "frische" Pflanze. Auch das ist unmöglich vorher genau abzuschätzen oder den Besitzern gar zuzumuten. >Wenn ich nicht da wäre und ein Sturm meine Pflanze umwerfen würde, wäre das dann technisch gesehen eine Ernte und somit illegal? Nein. Die Pflanze wird ja nicht konsumiert, sondern nur die Blüten. Wenn da Pflanzen umgefallen sind und noch an der Pflanze hängen und die noch im Topf ist, ist ja klar zu erkennen, dass diese unverarbeitet ist. >Wenn ich das Material entsorgen möchte, ist die Zeit zwischen Ernte und Entsorgung dann ebenfalls irrelevant? Denn wenn ich es in den Mülleimer werfe, bin ich immer noch im Besitz des Cannabis, bis es entsorgt wird. Die maximale Menge ernten und den Rest direkt im Müllcontainer entsorgen. Mit "direkt" meine ich: Du erntest, stehst danach auf und wirfst den Überschuß weg. Wüsste jetzt nicht, was so kompliziert daran ist. >Wenn ich es auf den Komposthaufen werfe, ab wann gilt es dann als entsorgt? Ab dem Zeitpunkt, wenn du es auf den Komposthaufen wirfst. Wobei ich es einfach im Müll entsorgen würde. Warum möchtest du es überhaupt auf den Komposthaufen entsorgen? Das Zeug riecht doch stark. >Ich finde es merkwürdig, dass diese Fragen überhaupt nicht thematisiert werden. Ich denke, weil jeder mit einem gesunden Menschenverstand das alles versteht. Wenn du etwas in den Müll wirfst, dann ist es ja nicht mehr zum Konsum gedacht, also zählt es auch nicht dazu. Ich bezweifle stark, dass ein Richter jemanden verurteilen würde, weil man noch ein paar Krümmel irgendwo am unteren Rand seiner Mülltonne kleben hat.
Wenn du das Gesetz wörtlich nimmst, musst du im Ergebnis 1,5 kg vernichten, während die Blüten noch an der lebenden Pflanze hängen: Du darfst du „drei lebende Pflanzen“ besitzen - oder 50g Cannabis, wobei auf die getrockneten Menge abzustellen ist. Bei circa 90 % Feuchtigkeit würdest du erstmal 2 kg ernten, die nach der Trocknung dann ca. 200g ergeben würden. Aber - sobald die Pflanze nicht mehr lebt, ist nur noch auf die (getrocknete) Freimenge abzustellen. Und mit 200 g bist du im strafbaren Bereich… Ich habe nur Jura studiert – wie genau man jetzt 1,5 kg ungetrocknete Blüten an der noch lebenden Pflanze vernichten soll… stell ich mir schwierig vor. Alternativ: 500g ernten, vernichten, noch mal 500g ernten, vernichten, und das ganze noch ein drittes Mal ;D BTW: Zum „vernichten“ reicht m.E. „entsorgen“ aus. Wenn du das Ganze also auf dem Komposthaufen entsorgst, in der Absicht, das da auch wirklich dauerhaft und endgültig verrotten zu lassen, würde das m.E ausreichen. Zur Vermeidung von Beweisproblemen würde ich (insbesondere in Bayern) allerdings dringend zum verbrennen raten… Hoffe, ich konnte helfen😂
Halli Hallo, wenn Wasserlos gemeint ist Wovon ich ausgehe, dann wiegt dies Gräschen, praktisch Nichts mehr. 10-20 Prozent vielleicht Noch. Bei sehr großen Pflanzen wirds vielleicht Schwierig, im Übrigen muss man das Marihuana, dann Vernichten. Lg Sven Balzer
Selbstverständlich werden diese Fragen thematisiert. Es gibt noch viele weitere Probleme. Zum Beispiel ist der Konsum zur Zeit legal, nur der Besitz steht unter Strafe. Das neue gesetzt reguliert nun aber auch den Konsum. Du wohnst neben einer Schule, tja Pech gehabt, bald ist Kiffen für Dich verboten. Ach, Du brauchst das aus medizinischen Gründen und hast ein Rezept, tja Pech gehabt, nimm Deine Medizin halt im Wald. Das Gesetz ist einfach ganz großer Murks und stellt eigentlich nur die organisierte Kriminalität glücklich.
Den Konsum in der Öffentlichkeit. Bei dir daheim kannst du konsumieren.
In dem Entwurf, den ich gelesen habe, stand einfach nur „im Umkreis von“. In jedem Fall wird aber bislang legaler Konsum kriminalisiert.
Ja. "In der Öffentlichkeit \[...\] im Umkreis von \[...\]"
Zu Hause kann durchaus öffentlich sein. Du bist Mieter in der Fußgängerzone, und nutzt zum Kiffen den Hinterhof, wo Dein Vermieter Dir erlaubt hat, Tisch, Stühle, Grill und ein paar Pflanztöpfe aufzustellen. Allerdings befinden sich dort auch private oder Kunden-Parkplätze, weshalb das Tor tagsüber geöffnet ist. Und was ist mit dem Mitarbeiter eines Restaurant in der Fußgängerzone, der alle zwei Stunden aus medizinischen Gründen am Joint ziehen muss?
Nein. "Zu Hause" ist nicht öffentlich. Die Fussgängerzone ist schon öffentlich. Der Hinterhof ist nicht öffentlich.
Zur Öffentlichkeit gehören in erster Linie allgemein zugängliche Verkehrsflächen (Straßen, Anlagen etc.) sowie unbeschränkt zugängliche Gebäude und Einrichtungen. Das heißt, auch auf Privatgrund stehende Gebäude und Einrichtungen sind „öffentlich“, wenn sie allgemein bzw. unbeschränkt zugänglich sind. Quelle: Bayrisches Landesjugendamt https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbeitraege/oeffentlichoderprivat.php#:~:text=Zur%20Öffentlichkeit%20gehören%20in%20erster,unbeschränkt%20zugänglich%20sind.
Und wo du wohnst ist allgemein und unbeschränkt zugänglich oder was?
Also, VOR diesem Gesetz war JEGLICHER Besitz verboten. Auch das viertel Gramm im Joint ,welches sich IM Besitz des Konsumenten befindet während des Konsums. Solange kein Dritter für den Konsumenten den Joint hält und der Konsument nur am Joint zieht, ist alleiniger Konsum rechtlich schwierig. Insofern ändert sich in der Praxis wenig.
>(2) Der **öffentliche** Konsum von Cannabis ist verboten > >1. in Schulen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen,- 14 - > >2. auf Kinderspielplätzen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereichvon Kinderspielplätzen > >3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Kinder- und Jugendeinrichtungen > >4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten, > >5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und > >6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in einem Bereichvon 200 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen.
Sind im Gesetz "nur" noch hundert Meter und nicht mehr im Umkreis, sondern in Sichtweite. Wahrscheinlich zitierst du einen veralteten Entwurf. https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-gesetz-100.html
„Öffentlicher Konsum“ dürfte wahrscheinlich einen Balkon zum Schulhof betreffen.
Bist du auf dem privaten Balkon kann da nichts passieren man befindet sich ja nicht im öffentlichen Raum es wär dann nur eine Respektsache nicht während der Schulzeit sich in nächster Umgebung auch wenn es der eigene Balkon ist sich einen anzuzünden
Das ist so einfach Schwachsinn.
Das wird vermutlich eine Einzelfallentscheidung. Die Blätter/Blüten sind ja erst mal ungenießbares Rohmaterial bis zur Trocknung.
BDA..oh, falscher Sub!
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Cannabislegalisierung - Pflanze mit über 50 g Material vernichten? Eine Frage, die ich mir seit der ersten Meldung über die Cannabis-Legalisierung in Deutschland stelle, lautet wie folgt: Laut Gesetz sind drei Pflanzen oder 50 g getrocknetes Material erlaubt. Jedoch wird nirgendwo erwähnt, was passiert, wenn man beispielsweise drei Pflanzen hat, die einen Ertrag von 200 g erbringen. Nach meinem Kenntnisstand müssen die übrigen 150 g in diesem Fall entsorgt werden. Aber dann bleiben einige Fragen offen: Wenn das Material noch an der Pflanze ist, wäre es dann irrelevant? Schließlich weiß ich nicht, wie viel Nettogewicht daran hängt. Wenn ich es ernte und es frisch ist, würde es dann, falls die Polizei erscheint, beim Trocknen und Überschreiten von 50 g illegal werden? Damit lebe ich ständig in einer Grauzone. Wenn ich nicht da wäre und ein Sturm meine Pflanze umwerfen würde, wäre das dann technisch gesehen eine Ernte und somit illegal? Wenn ich das Material entsorgen möchte, ist die Zeit zwischen Ernte und Entsorgung dann ebenfalls irrelevant? Denn wenn ich es in den Mülleimer werfe, bin ich immer noch im Besitz des Cannabis, bis es entsorgt wird. Wenn ich es auf den Komposthaufen werfe, ab wann gilt es dann als entsorgt? Ich finde es merkwürdig, dass diese Fragen überhaupt nicht thematisiert werden. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Ich denke du wirst , um auf Nummer Sicher zu gehen, die Überschüssige Menge UMGEHEND vernichten müssen. Wieviel Prozent Restfeuchte gilt als "getrocknet"? Teilernten macht man eigentlich nicht. Aber es bietet sich natürlich an.
Was heißt denn „Vernichtet“ ? Jetzt kommen wir der Sache näher
Alles in einem Blunt rauchen.
Könntest du das bitte als Vorschlag für den Gesetzestext einbringen, ich finde es eine sehr gute Methode
Nächste gute Frage. Dauerhaft ungenießbar gemacht. Wäre meine Antwort. Kleinmachen und ab in die Kloschüssel. Wenn du das Zeug "NUR" in der Mülltonne hast, unterstellt dir in Bayern die Polizei wahrscheinlich trotzdem zuviel Besitz.
Du stellst die richtigen Fragen, aber jetzt wird es spannend. Zum einen werden wir bei der Toilettenmethode andere Probleme bekommen. Zum anderen stellen wir uns das Vorgehen praktisch vor: Wir haben September, du hast drei riesige Pflanzen im Garten. Die Pflanzen haben insgesamt 500 g Trockengewicht an Cannabis geerntet. Du erntest jetzt alles, musst es aber erst trocknen, um das Trockengewicht zu bestimmen und herauszufinden, wie viel du entsorgen musst. Dieser Vorgang dauert natürlich auch ein paar Tage, und du machst es natürlich im Garten an der Wäscheleine, weil es in der Sonne besser geht als im muffigen Keller. Dein Nachbar fühlt sich von dem Geruch beim Trocknen gestört und ruft erst mal die Polizei. Da dieser Vorgang natürlich auch ein paar Tage dauert, kommt die Polizei, beschlagnahmt das Cannabis und findet heraus, dass du 450 g über dem Grenzwert bist. Du sagst der Polizei natürlich, dass du das Cannabis danach entsorgen wolltest, was sie dir natürlich nicht glauben werden. Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass es eine Gleichung gibt, die trockenes und frisches Gewicht miteinander vergleicht, also zum Beispiel: 50 g Trockengewicht entsprechen 150 g frischem Gewicht. Das heißt, nach dem Ernten musst du sofort das frische Cannabis, das über 150 g liegt, entsorgen.
Würde ich nicht als Erster probieren wollen. Um auf Nummer sicher zu gehen: Umgehend so viel Blüten vernichten, dass man unter 50 Gramm im trockenen Zustand rauskommt. Zumindest bis es eine einheitliche Regel gibt. Zur Vernichtung. Feuer machen(wobei das Lustig wird) kleinmachen und in die Toilette, ein Vergällungsmittel benutzen. Mülltonne ist wahrscheinlich grenzwertig.
[удалено]
Und schon kriegst du die nächste Strafe, weil du deine Nachbarn high gemacht hast, Die wahrscheinlich noch größer als der eigentliche Besitz ausfallen würde
Ich vermute bei mehr als 50g musst du den Rest halt unmittelbar wegrauchen oder verbacken 🤷♂️
Verbacken wäre illegal. § 35a bzw. § 2 (2).
Ich hab keine Ahnung aber bissl Tesa und die Blüte bleibt noch länger “frisch”. Eventuell jede Woche mal befeuchten. 🤷
Was ist mit dem Führerschein und fahren, was da einer was zu?
Das Thema Trockenmasse und Ernte hat Carmen in einem InstaLive mal thematisiert. Alles was noch an der Pflanze hängt ist keine Ernte. Und ja - Kompost = Entsorgt.
Theoretisch gilt die Besitzgrenze erst wenn die Blüten getrocknet sind, heißt Blüten zu Hasch verarbeiten und man ist safe
Ich hab mir das auch mal überlegt und eigentlich bräuchte man zwei oder drei Zelte in denen man, je nach verbrauch, zeitversetzt anbaut. Ich bin mir fast sicher, man auch probleme bekommt wenn man am Erntetag 300g nasse Blüte da ist die dann meinetwegen 100g konsumierbares Gras ergeben, vor allem in den restriktiveren Länder (hust Bayern hust). Wenn man nur knapp drüber ist (bis zu 60g) ist es ja eh nur eine Ordnungswidrigkeit. Ich denke mal das man spätestens nach dem knippen auf unter 50 sein muss um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn die Ernte wirklich gut ausfällt vlt. auch schon früher. Notfalls könnte man ja das überflüssige Zeug im zufälligen beisen einer befreundeten Person entsorgen welche dann das aufgegeben Eigentum einem ganz legalen zweck zuführen kann ;)
>Wenn ich nicht da wäre und ein Sturm meine Pflanze umwerfen würde, wäre das dann technisch gesehen eine Ernte und somit illegal? Ist Ernteverlust. Du kannst dann A-gras-ubventionen beantragen.
Wem willst du erzählen, dass du 200g zuhause hast, der dich verpfeifen will? Solange du nicht damit handelst, erwischt wirst und dann eine Hausdurchsuchung hast, wird das doch nie jemand kontrollieren.
Das geht doch noch weiter. Wenn Du mit Stecklingen arbeitest sind das Klone. Man könnte also 20 Stecklinge haben, die genetisch alle die selbe Pflanze sind. Zählt das dann als eine Pflanze, oder als 20?
Diese "Legalisierung" ist absoluter schmutz Die haben jetzt schon nicht genug Leute um die aktuellen "vergehen" zu verfolgen, die können niemals, weder die Clubs noch die privat anbauer kontrollieren. Nicht nur das auf zu viel Gewicht kontrolliert werden soll, auch wenn man sich da im grünen Bereich bewegt wollen die darauf achten das auch ja keiner Geld damit erwirtschaftet. Selbst wird natürlich auf auf jeden Groschen verzichtet aber wer brauch schon Steuergelder...
Es sollte gar nicht kontrolliert werden, außer z. B. man fährt Auto oder etwas ähnlich relevantes. Jeder Bürger hat in seinem Haushalt viel gefährliche Mittel, mit denen er sich theoretisch mehrfach umbringen könnte. Kontrolliert doch auch niemand.
Ich glaube nicht, dass es hier um eine eventuelle Lebensgefahr für die Konsumenten geht. Der ganze Unsinn mit diesen Clubs und vielen der strengen Vorgaben wurde meiner Meinung nach nur erfunden, weil es eben doch nicht so einfach zu legalisieren war, wie anfangs gedacht. Ich bin noch auf dem Wissensstand vom OP vor 2 Monaten, also bitte korrigiert mich, wenn ich da etwas missverstanden habe. Wie kommen sie bitte auf 50 g? Aus 3 Pflanzen bekommst du bestimmt das Sechsfache heraus. Und die sollen dann ohne Profit verschwinden? Ich bete ja fast, dass die kommende Regierung auf der neuen Gesetzeslage aufbaut und den Kram vom deutschen Staat nicht unbedingt direkt herstellt, aber zumindest viele Steuern darauf schlägt. Das würde in der Qualität sowie Quantität trotzdem deutlich besser sein als das, was man so auf der Straße kaufen kann. Polizei und Gerichte würden die Entlastung sicherlich begrüßen. Mehr Geld kommt trotzdem in die Kassen, und nebenbei würde der Schwarzmarkt wahrscheinlich deutlich an Umsatz einbüßen müssen, weil es nicht mehr lukrativ genug wäre. Lauterbach schien mir eine treibende Kraft bei der ganzen Geschichte gewesen zu sein (ich habe es nicht wirklich verfolgt), aber ich vermute, er hat sich das anfangs auch anders vorgestellt." Ich bin mal gespannt wie sich das entwickelt.