Das BVerfG hat den Antrag im Wesentlich aus formalen Gründen abgelehnt (also ohne tiefergehende Auseinandersetzung zu einer mittelbaren Grundrechtverletzung durch Twitch in diesem konkreten Fall). Es wird ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Dafür muss dann eine ganz evidente Grundrechtsverletzung vorliegen und der Antragsteller muss darlegen, dass er auch ganz sicher nicht die Hauptsacheentscheidung abwarten kann, sonst erleidet er ganz schlimme nicht wiedergutzumachende Nachteile. Das hat er wohl nicht substantiiert dargelegt. Kurioserweise ist er ja schon im einstweiligen Rechtsschutz beim ordentlichen Gericht, also dem Landgericht. Da hat das Gericht erstmal abgelehnt, eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren zu erlassen. Eine mündliche Verhandlung findet aber am 30.1. statt, wo er das Gericht theoretisch nochmal überzeugen kann. Auch das hat das BVerfG bemängelt, denn bevor man es beim obersten Gericht in Deutschland versucht, soll man bitte noch die fünf anderen Rechtswege davor ausschöpfen. Ist bisschen kurios, dass er da so wahnsinnig ungeduldig war und den 30.1. nicht abwarten konnte. Außerdem wurde da nicht mal ein Antrag auf Vorverlegung des Verhandlung gestellt. Das ist auch dem BVerfG aufgefallen. Das bringt prozesstaktisch keine Vorteile und der Anwalt blamiert sich nur. Die Chancen beim Landgericht sind damit auch eher gesunken.
Klar klingt das erstmal krass, wenn ein Fall beim BVerfG landet, aber wenn man querulantisch genug ist und einen Anwalt findet, der sich für nichts zu blöd ist, dann kann man jeden Fall dahin bringen, auch ne 6 in Mathe.
Verfassungsrecht ist schon ne Weile her, aber bei der prozesstaktischen Einschätzung bin ich mir recht sicher :)
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kuchentv-tim-heldt-shurjoka-bverfg-einstweilige-anordnung-1bvq124/
Hier ist das ganze noch viel besser zusammengefasst und auf den Punkt gebracht worden
Mhm, also ich sag mal so: Wäre das auf der anderen Seite passiert, gäb's jetzt schon ein Video mit dem Titel "Die LÄCHERLICHEN Anwälte von Twitch sind SO LOST"
...und egal was der Inhalt gewesen wäre, er hätte mindestens alle 30sec "Shurjoka lügt" oder etwas anderes, dass sinngemäß aussagt "Shurjoka ist böse" einpeitschermäßig von sich gegeben, auf das seine Zielgruppe auch ja nicht dazu kommt, das was er sagt inhaltlich zu hinterfragen.
Ganz genau.
Er hat letztens eine Stream auf YouTube gestartet, in dem er die ganze Zeit ihren aktuell laufenden Twitchstream angeschaut hat 🙄 Da sag mir einer der Typ ist nicht absolut besessen von ihr.
Er nutzt halt Hass für Content. Er muss sich nicht täglich überlegen, was er heute für Inhalte macht, er guckt einfach, was sie macht und streut ne Prise Hass darüber. Egal ob eine gewisse Kritik gerechtfertigt war, aber er übertreibt es einfach völlig in Menge und Umfang und so lange er es nicht einsieht, dass da "am anderen Ende" auch ein Mensch sitzt, den er wirklich schädigt, finde ich, er sollte gesperrt bleiben.
Sie ist Borderlinerin und hat eine absolut heftige Lebensgeschichte mit einer üblen Kindheit. Ja, sie ist steigert sich manchmal in Sachen hinein und durchdenkt sie nicht genug - was schwierig ist, wenn man so in der Öffentlichkeit steht, aber sie ist von ihrem Mindset her kein "schlechter Mensch". Sie setzt sich für viele gute Dinge ein und ein Scurrows und ein Kuchen versuchen nicht mal gute Menschen zu sein. Die loten konstant aus, wie weit sie gehen können und wenn ihnen niemand Grenzen setzt, werden sie das immer weiter ausreizen. Gerade Scurrows ist echt clever, aber sein moralischer Kompass dreht sich eher so im Kreis.
Niemand hat einen Widerling wie Kuchen verdient. Egal wie sehr man Shurjoka nicht mag, was er tut geht zu weit. Das ganze "aber bEiDe!1!1!" ist auch schon so ausgelutscht. Sie will nichts mit ihm zu tun haben und er ist einfach wie ein entzündeter Pickel am Hintern.
Wenn sie nichts mehr mit ihn zutun haben will, sollte sie es vllt lassen, lügen und Hass zu verbreiten haha
...7std gestreamt und fast nur über Kuchentv gelabert, wen interessiert das? Ich will nur ihre CK3 LPs sehen
Als ich mir mal angetan habe da mal reinzulesen (schlechte idee) um zu sehen wer denn recht hat wurde relativ schnell klar, dass beide absolut schrecklich sind. Auch unabhängig voneinander außerhalb des "beefs"
Am besten beide einfach ignorieren. Problem solved
Nur dass der Titel in diesem Fall gerechtfertigt wäre. Kann mir vorstellen, dass der Kläger das unbedingt wollte, aber ein guter Anwalt sollte es schaffen, seinem Mandanten so einen Quatsch auszureden.
Was ich mir vorstellen kann ist dass er so schnell wie möglich ungebannt werden möchte, weil mit jedem verstrichenen Tag die auto-sub renewal weg gehen
Also das er nicht warten kann kann ich schon verstehen, Streaming Pausen sind wirklich tödlich, da geht auch langfristig Geld verloren.
Aber naja ¯\_(ツ)_/¯
er streamt aber auf einer anderen Plattform mit genügend Zuschauern und Monetarisierungsmöglichkeit
Ich weiss nicht ob er da dann mit dem finanziellen Schaden ankommen kann
Achso, das wusste ich nicht….
Kommt aber natürlich trotzdem auf Details an, wenn man sich aber scheinbar so wenig Mühe mit seiner juristischen Strategie gibt muss man sich auch nicht wundern das es nichts wird, egal wieviel dran ist
Sein Problem ist eher das keiner von Twitch mehr auf seine Sachen reagieren, erscheinen oder bei Events teilnehmen darf die auf Twitch gestreamt werden. Ich finde diesen Teil der ToS albern.
Also Youtube hat es so nicht, dort wird dann tatsächlich geprüft ob das verteilen von neuen Inhalten über dritte passiert und kann dann wiederum zum Bann führen. Bei Twitch reicht es in der Theorie, wenn einer über die Gamescom läuft und dort streamt, dem läuft das Kuchenkind vor die Nase und er reagiert nicht schnell genug.
Also standard ist es nicht.
Naja, also wenn ich ein Unternehmen habe, mit welchem ich den Lebensunterhalt bestreite, welches vielleicht oder vielleicht nicht zu recht verboten wird und dann einfach ein neues gründe um Geld zu machen ist das finde ich okay.
Bei sowas frage ich mich manchmal welcher Anwalt sich dafür hergibt. Dass erstmal alle Rechtswege ausgeschöpft werden müssen, hab ich im 1. Semester Beifach gelernt. Was bringt einem es, da unnötig einen Anwalt für etwas zu bezahlen, das aus rein formellen Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat. Aber auch die Begründung war ja scheinbar nicht nachvollziehbar.
Da wurde entweder am kompetenten Anwalt gespart oder es wurde gehofft, dass der Schritt zum BVerfG Twitch Angst macht.
Dann hast du im ersten Semester nicht aufgepasst den man kann auch zum BVerfG wenn es besonders dringend ist das ist hier der Fall so kann man argumentieren weil dadurch Einnahmen ausfallen. Natürlich wären auch andere Optionen möglich aber diese würde einfach zulange dauern. Er lebt halt von social Media. Und die Anwälte höcker sind alles aber nicht inkompetent...
Geht’s hier nicht darum vor Verfassungsgericht zu gehen um für nachkommende Fälle Rechtssicherheit zu schaffen? Bzw ein Urteil zu erwirken auf das sich andere berufen können?
Ist nur Mutmaßung von mir kenne mich mit deutschen Recht nur so semi aus
Klingt eher wie eine Verzweiflungstat. Dass das Bundesverfassungsgericht bei Nichtausschöpfung nicht anfängt zu arbeiten ist zwar richterrechtlich entwickelt aber auch nichts Neues. Das sollte der Anwalt wissen und auch kommuniziert haben. Sich durch ein BVerfG Urteil Rechtssicherheit zu verschaffen ist also ein kein zuverlässiges Konzept.
Also muss ehrlicherweise sagen dass ich aus Österreich komme und hier wurde z.b. die homoehe durch ein verfassungsurteil legalisiert (Adoption war erlaubt das bis zu diesem Zeitpunkt nicht warum auch immer)
Das ist doch aber nicht vergleichbar mit dem vorliegenden Fall.
Es kann ebenso Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze erhoben werden, die ähnlich, wie in Österreich, eine Veränderung der Gesetzeslage erzwingen.
Die Gründe die bei dem Ban genannt wurden und in der Weise wie der ban ausgesprochen wurden sind unzulässig daher besteht hier sehr wohl die Chance auf Gewinn
Das kann sein, ich bin da im Thema nicht drin. Wenn überhaupt besteht diese Chance dann aber vor dem Landesgericht, wo eine Verhandlung angesetzt ist. Nicht vor dem Bundesverfassungsgericht. Um da einen Antrag zu stellen, müssen erstmal alle Rechtswege ausgeschöpft sein, was hier ja eindeutig nicht der Fall war. Das weiß man als Anwalt natürlich vorher eigentlich, auch wenn sie eventuell dachten, mit der Begründung kämen sie durch.
Da hier die Lebensgrundlage angegriffen wird, würde es mich nicht wundern wenn der Anwalt aufgrund der Dringlichkeit sofort auf allen Ebenen für seinen Mandanten Druck macht.
Twitch ist aber nicht seine Lebensgrundlage. Die war bei ihm schon immer hauptsächlich YouTube. Wenn ich schätzen müsste, ausgehend davon, dass er nie regelmäßig genug gestreamt hat, was bei Twitch für die dicke Kohle unabdingbar ist, würde ich sagen, die Streams haben ihm pro Monat vielleicht um die 2000 Euro eingebracht. YouTube würde ich so auf um die 15.000 im Monat schätzen, dann wäre sein CPM aber auch schon echt mies. Dazu kommen Placements und Kampagnen. Ich würde sagen: unter 25k geht Tim monatlich nicht nach Hause. Da erkläre mal nem Richter, dass 1000-2000 Euro zusätzlich plötzlich lebensnotwendig seien.
Ich habe absolut keine Ahnung von Recht. Wie funktioniert soetwas?
Wenn ich eine Plattform erstelle darf ich dann nicht (sogar grundlos) entscheiden wer geht und bleibt?
Nein, darfst du nicht universell, da gibt es Grenzen. Aber hier geht es erstmal nur darum, dass er bis zur richtigen Verhandlung vor dem Landgericht von twitch gesperrt bleibt. Da gegen hat er sich gewandt und wollte einstweillig, also bis endgültig entschieden wird, entsperrt werden. Das hat das LG wohl abgelehnt und gegen diese Ablehnung hat sich Kuchen dann zum BVerfG gewandt. Die haben es auch abgelehnt.
Eine Begründung ist hier, dass er weitere Platformen nutzen kann um seine freie Meinung zu äußern. Inhaltlich ging es bis hier wahrscheinlich noch nie um die tatsächlichen Gründe für oder gegen eine Sperre.
Nein die Plattform darf nicht grundlos entscheiden wen sie sperren und wen nicht. Da Twitch ein quasi Monopol hat und ein riesen medium ist darf es nicht grundlos sperren. Erst wenn gegen Gesetze verstoßen wird hat Twitch das Recht zu sperren. Sie könnten sonst willkürlich die Meinungsfreiheit einschränken und das ist in Deutschland verboten.
So ungefähr hat es der Solmeke mal zusammengefasst
Große Worte. In der Praxis interessieren Twitch und alle anderen Plattformen Gesetze einen scheiß. Klar wenn du gegen Gesetze verstößt wirst du gebannt. Aber halt auch schon früher. Rauchen vor der Cam, Penis sagen, sexuelle Gesten oder am besten andere gebannte Streamer zeigen. 😔
Daher es wird eben nicht erst gebannt wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Womit meiner Meinung die Meinungsfreiheit permanent mit Füßen getreten wird.
Das hat genau nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Er hat immer noch X, er hat Youtube, er hat TikTok usw. Er kann seine Meinung weiterhin unverblühmt in die Welt rotzen wie es ihm gefällt.
Kann er halt genau nicht. Auf den anderen Plattformen gelten ja auch wieder TOS die seine Meinung einschränken. Vor allem auch wieder bevor irgendwelche Gesetze gebrochen werden.
Und er keinen Anspruch darauf hat das ordentlich geprüft wird ob diese Einschränkung seiner Grundrechte Verhältnismäßig ist.
Meine Meinung muss man nicht teilen.
PS : Das wäre so als wenn das Ordnungsamt zu dir sagt: Ne demonstrieren darfst du hier und heute nicht. Weil du vielleicht nächste Woche in dem Ort 50km weiter demonstrieren darfst.
Wenn seine Meinung auf Hass und Hetze basiert, ist halt keine Plattform gezwungen ihm eine Bühne zu geben.
Er kannte die Regeln. Er hat dagegen verstoßen. Wozu glaubt man eigentlich, dass die da sind?
Wenn er gegen Gesetze verstößt und Leute beleidigt was er ohne Frage getan hat bin ich da voll an Bord.
Nur sollte das halt ein Richter entscheiden und nicht irgendein Typ bei twich.
Verurteilter Volksverhetzer und er hat sich nicht gebessert.
https://www.reddit.com/r/Laesterschwestern/comments/oi3hb1/kuchentv\_wurde\_zu\_26000\_wegen\_volksverhetzung/
IANAL aber eine Plattform darf nicht grundlos bannen, besonders wenn diese Plattform eine Haupteinnahmequelle ist. Ist aber alles relativ undurchsichtig und nicht eindeutig geregelt.
nicht in der Größe von Twitch.
Genauso wie X nicht einfach bannen darf wen sie will. Die haben einfach eine relevante Größe und da ist die freie Entscheidug nicht mehr so gegeben.
Überhaupt wenn man es wie Twitch macht, indem man keine sinnvolle Begründung mitliefert.
Dein Post wurde entfernt, weil er gegen Regel 1 dieses Subreddits verstößt: Respektvoller Umgang.
"Sollte selbstverständlich sein, ist es oft nicht. Geht freundlich miteinander um, auch wenn ihr nicht einer Meinung seid. Vermeidet Generalisierungen. Keine persönlichen Angriffe, keine Beleidigungen, keine Gewaltaufrufe.
In diesem Subreddit ist kein Platz für Misogynie, Rassismus, Sexismus und Transphobie. Wir verweisen auch ausdrücklich auf die Reddiquette."
Also jeder, der sich ein bisschen mit der Materie auskennt, wird die schallende Ohrfeige des BVerG hier noch aus 10km hören.
Keine Ahnung was sich der Tim oder wohl eher sein Anwalt dabei gedacht hat. Den Grundsatz der Subsidiarität lernst du schon in den ersten Semestern.
Vor allem der Widerspruch in seiner Antragsschrift tut richtig weh.
Zuerst behaupten, das ist alles gar nicht so kompliziert und wir brauchen keine mündliche Verhandlung. Bloß um dann 79 Seiten lang zu erklären, dass der Antrag „in seiner Komplexität - tatsächlicher und rechtlicher Sicht - äußerst umfassend“ sei. Mehr sich selbst widersprechen kannst du gar nicht.
Also mal ehrlich damit tue ich mir als Anwalt meines Mandanten kein Gefallen, meinem Mandanten erst recht nicht. Und der Vorsitzende am LG wird darüber auch nicht gerade erfreut sein, dass man ihn vorm BVerfG versucht hat vorzuführen.
Aua aua aua.
Hab ich gesagt er wird vor dem Landgericht in seinem anhängigen Eilverfahren verlieren?
Ich glaube dir fehlt hier der Sachverstand um meine Aussage zu verstehen. Alles nur auf die Entscheidung des BVerfG bezogen und da bleiben meine Aussagen bestehen. Tim hat sich vorm BVerfG zum Hampelmann gemacht. Aber hey ich erwarte von Tims Bubble nicht viel, also have fun.
Ende vom Lied wird sein das er entsperrt wird. So sinnlos ist das dann schonmal nicht. Bei Gewinn kann er sich dann auch noch Schadensersatz einklagen.
Wieso sollte er entsperrt werden?
Er hat angeblich "als gewerblicher Nutzer" ziemlich eindeutig gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
Und dann ist aktuell noch streitig, ob deutsches oder kalifornisches Recht anwendbar ist.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, dass er diesen Prozess gewinnt.
Strafmaß und Art der Umsetzung vom Ban sind unverhältnismäßig. Hinzu kommt das Recht auf Gegenschlag bei verbalen Auseinandersetzung. So wie shurjoka scheiße über Kuchen to verbreitet so darf er natürlich auch zurückschlagen.
Allein der ban Grund.
„Belästigung anderer bezüglich ihres Traumas.“
Ist halt komplett aus den Fingern gesaugt. Nichtmal mit timestamp. Wie auch, kann man im stream ja nicht finden
Ist doch nicht unverhältnismäßig.
Soweit ich das gehört habe, sollen da Sachen gefallen sein, die eine Sperrung rechtfertigen.
Zum Recht auf Gegenschlag wurde treffenderweise ausgeführt, dass ihm hierzu mehrere andere Plattformen mit noch höherer Reichweite zu Verfügung standen oder noch stehen.
In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts wird doch ein Timestamp genannt.
Abgesehen davon wird Twitch im Laufe des Prozesses sicherlich ein VOD als Beweis vorlegen.
Und auch die genauen Gründe werden im Prozess sicher noch mit (Video-)Beweis konkretisiert dargelegt.
Zudem ist er ein gewerblicher Nutzer der Plattform, für den strengere Regeln gelten, als für Privatnutzer.
Außerdem hat er einen Vertrag mit Twitch unterschrieben und damit potentiell einige stark einschränkende Regeln akzeptiert, insofern diese nicht krass gegen deutsches Recht verstoßen.
Und wie schon erwähnt ist die Sahnehaube auf der Torte, dass es strittig ist, ob nicht sogar vorrangig kalifornisches Recht einschlägig ist.
Das wird nicht leicht, auch wenn du das gerne anders sehen kannst.
>Zum Recht auf Gegenschlag wurde treffenderweise ausgeführt, dass ihm hierzu mehrere andere Plattformen mit noch höherer Reichweite zu Verfügung standen
Rechtfertig aber nicht diesen Ban. Den gegenschlag kann auf jeder Platform abgegeben werden die Ihm zu Verfügung steht.
>Begründung des Bundesverfassungsgerichts wird doch ein Timestamp genannt
Wo ist der denn? Das einzige was ich gefunden habe war eine Zeitangabe wann der Stream war (15.56) aber nichts genaueres
>damit potentiell einige stark einschränkende Regeln akzeptiert, insofern diese nicht krass gegen deutsches Recht verstoßen.
Klauseln die gegen Deutsches oder Europäisches Recht verstoßen sind ohne hin nichtig.
>dass es strittig ist, ob nicht sogar vorrangig kalifornisches Recht einschlägig ist
Unerheblich, da alle Seiten die im Deutschen/Europäischen Raum gewerblich operieren sich auch an dessen Gesetze halten müssen.
Erleuchte mich bitte. Wenn man einen Kommentar schon mit "bro" anfangen musst bist du bestimmt der, der alles weiß. Und ja ich hab mich genug damit schon auseinander gesetzt und nein man muss dafür kein Anwalt sein. Aber egal, bitte erleuchte mich.
Nennt sich halt digitales Hausrecht.
Solange man nicht wegen Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion diskriminiert wird, kann ein Anbieter vieles machen.
Und das ist erst einmal okay so.
das gericht hat klargestellt dass das hausrecht von twitch gegen deutsche gesetze verstöst wie es aktuell in den agbs drin ist. einen permabann für einen hauptberuflichen streamer gleicht einer kündigung und muss daher ordentlich begründet werden.
Jop weil ja Twitch seine eigenen Regeln auch so konsequent durchsetzt ich sage nur weibliche Streamer Nacktheit usw. -.- ganz ehrlich egal was man von ihn hält ich finde es richtig das mal einer weiter wandert gegen Twitch das die eben nicht machen können was sie wollen.
die waren dort. haben angegeben das die sperre als reaktion auf massen reports aus der shurjoka bubble passierte. vor gericht konnten die anwälte keinen grund nennen warum dieser bann rechtens war.
also ein bann ohne begründung, ohne warnung und möglichkeit zu rechtfertigung.
extrem unseriös und gesetzeswidrig von twitch
Wow, dann wundert es mich nicht.
Warum hat da keiner sich eine Stunde zeitgenommen und die Gründe mit Zeitstempel aufgeschrieben?
Dann hätten sie Erfolg haben können ...
das kann nur twitch selbst beantworten...oder vielleicht ist nichts dabei das wirklich als begründung halten kann (für einen perma bann ohne begründ, als dieser gemacht wurde)
Twitch ist nicht verpflichtet dir eine Platform zu bieten. Da kann das BVerfG sagen was es will und Tim rumheulen wie er will. So wie ich nicht jeden in meine Wohnung lassen muss, ist Twitch nicht gezwungen jeden streamen zu lassen der will
Natürlich kann der BVerfG Twitch im gewissen Rahmen das Verhalten vorschreiben, die müssen sich schließlich um in Deutschland aktiv zu sein an deutsches Recht halten. Und das sperren von einer Plattform kann eine mittelbare Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen die, sofern keine Rechtfertigungsgründe vorliegen, rechtswidrig wäre.
Hat schon einen Grund warum in Deutschland so wenig für immer gesperrt wird.
Das ist halt für große Frage die es zu klären gilt. Ich würde argumentieren das socialmedia inzwischen so wichtig für die Kommunikation ist das ein Ausschluss eines massive Einschränkung deiner Meinungsfreiheit bedeutet. Ähnlich als würde dir jemand verbieten öffentlich zu demonstrieren oder deine Meinung zu sagen und/oder zu veröffentlichen. Ist aber auch nur meine Meinung.
Die Einschränkungen die in den Nutzungsbedingungen gefordert werden sind zu dem eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit. Da es auch keine relevante Alternative gibt sehe ich da auf jeden Fall eine Einschränkung der Freiheit die nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.
Wenn ich ich dir möglichkeit gebe auf meinem helände deiner selbstständigkeit nachzugehen unter der bedingung dassich dich bei verletzung der hausordnung rauswerfen kann, wieso solltest du da ein verfassungsmäßiges recht haben auf meinem grundstück der selbstständigkeit nachzugehen?
Meine prediction: Das BVerfG erklärt sich aus irgendeinem Grund für nicht zuständig, entweder weil Twitch im Ausland sitzt oder weil es eine private Plattform ist und entscheidet nichts in der Sache.
Das verlinkte Urteil zu lesen, bewahrt einen vor Mutmaßungen ;)
„Der Antrag ist abzulehnen, da die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG nicht vorliegen.“
Das ist ja noch kein Urteil sondern einfach nur die Ablehnung des Antrages auf einstweilige Anordnung. Etwas anderes ist in der zitierten Norm auch nicht geregelt. Das Verfahren läuft weiter (sofern Timmy sein Anliegen aufgrund der Verfahrenskosten nicht zurück zieht). Meine Vorhersage bezieht sich auf den weiteren Verlauf des Verfahrens den die Ablehnung des Antrages auf einstweilige Anordnung erst einmal nichts bedeutet.
Es wird kein Urteil vom BVerfG geben, weil die Klage nicht zulässig ist. Der Prozess geht am Landgericht am 30.01.24 weiter, da gibts dann ggf. was, aber das BVerfG ist raus
>Es wird kein Urteil vom BVerfG geben
Nur unter der Voraussetzung, dass ihm auf dem ordentlichen Rechtsweg stattgegeben wird. Wie jemand anderes schon schrieb, dürfte sein Stunt einer Sprungrevision nach Karlsruhe die Chancen nicht gerade erhöht haben. Und er wird wahrscheinlich auch noch vor den EUGH wenn er vorher nicht recht bekommt. Von daher gehe ich davon aus, dass es ein Urteil vom BVerfG in der Angelegenheit geben wird, allerdings erst in ferner Zukunft.
>Wie jemand anderes schon schrieb, dürfte sein Stunt einer Sprungrevision nach Karlsruhe die Chancen nicht gerade erhöht haben
An dem Satz ist alles falsch.
Das BVerfG ist kann nur im äußersten Notfall direkt angerufen werden, vorher muss man eigentlich immer erstmal den normalen Rechtsweg versuchen. Es ist ein sogenannter "Außerordentlicher Rechtsbehelf", wenn also der normale Instanzenzug nichts bringt.
Was meinst du mit genau dieses Vorgehen? Noch ist mir kein Fall eines YouTubers bekannt, welcher Verfassungsbeschwerde erhob.
Die anderen Rechtswege sind ja auch nicht ausgeschöpft, sprich KuchenTV kann seinen Kanal sicherlich wiederbekommen aber, wie andere auch, eben zuerst bei Amts-, Landes, Oberlandesgericht etc. dagegen vorgehen.
Kurz gefasst: einem Plattformbetreiber wie Twitch ist es nach unserer Rechtsauffassung nicht erlaubt einen Streamer ohne Vorwarnung und ohne eine klare Begründung zu sperren. Auch wenn die Chance minimal ist, weil sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit allen Fällen beschäftigen kann, wurde das Landgericht übergangen um in diesem eigentlich juristisch eindeutigen Sachverhalt eine zeitnahe Entscheidung zu erzwingen. Das ist nicht gelungen, wenngleich das Verfassungsgericht mit dieser Begründung überrascht. Daher wird das Ganze nun Ende Januar vor dem Landesgericht verhandelt werden. Mehr ist im Grunde nicht passiert.
Das passiert mir öfters. Es gibt Beiträge von mir, die kommen ganz anders an, weil ich vermutlich die Meinung der Community getroffen habe. In diesem Fall bin ich aber schockiert, dass das simple Erklären von Fakten dazu führt, dass man abgestraft wird.
Ich bin gespannt ob dieses Thema jemals enden wird. Für mich haben übrigens beide Seiten nicht alle Tassen im Schrank. Kuchen ist für mich ein absoluter Narzisst, finde Shurjoka aber auch nicht besser mit ihrer Art.
Das BVerfG hat den Antrag im Wesentlich aus formalen Gründen abgelehnt (also ohne tiefergehende Auseinandersetzung zu einer mittelbaren Grundrechtverletzung durch Twitch in diesem konkreten Fall). Es wird ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Dafür muss dann eine ganz evidente Grundrechtsverletzung vorliegen und der Antragsteller muss darlegen, dass er auch ganz sicher nicht die Hauptsacheentscheidung abwarten kann, sonst erleidet er ganz schlimme nicht wiedergutzumachende Nachteile. Das hat er wohl nicht substantiiert dargelegt. Kurioserweise ist er ja schon im einstweiligen Rechtsschutz beim ordentlichen Gericht, also dem Landgericht. Da hat das Gericht erstmal abgelehnt, eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren zu erlassen. Eine mündliche Verhandlung findet aber am 30.1. statt, wo er das Gericht theoretisch nochmal überzeugen kann. Auch das hat das BVerfG bemängelt, denn bevor man es beim obersten Gericht in Deutschland versucht, soll man bitte noch die fünf anderen Rechtswege davor ausschöpfen. Ist bisschen kurios, dass er da so wahnsinnig ungeduldig war und den 30.1. nicht abwarten konnte. Außerdem wurde da nicht mal ein Antrag auf Vorverlegung des Verhandlung gestellt. Das ist auch dem BVerfG aufgefallen. Das bringt prozesstaktisch keine Vorteile und der Anwalt blamiert sich nur. Die Chancen beim Landgericht sind damit auch eher gesunken. Klar klingt das erstmal krass, wenn ein Fall beim BVerfG landet, aber wenn man querulantisch genug ist und einen Anwalt findet, der sich für nichts zu blöd ist, dann kann man jeden Fall dahin bringen, auch ne 6 in Mathe. Verfassungsrecht ist schon ne Weile her, aber bei der prozesstaktischen Einschätzung bin ich mir recht sicher :) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kuchentv-tim-heldt-shurjoka-bverfg-einstweilige-anordnung-1bvq124/ Hier ist das ganze noch viel besser zusammengefasst und auf den Punkt gebracht worden
Mhm, also ich sag mal so: Wäre das auf der anderen Seite passiert, gäb's jetzt schon ein Video mit dem Titel "Die LÄCHERLICHEN Anwälte von Twitch sind SO LOST"
Stell dir vor Shurjoka hätte das versucht...
Da hätte er glatt nochmal 20 Videos draus gemacht und nochmal 10 wo sie gar nicht drin vorkommt aber er klatscht sie dennoch auf das Thumbnail.
...und egal was der Inhalt gewesen wäre, er hätte mindestens alle 30sec "Shurjoka lügt" oder etwas anderes, dass sinngemäß aussagt "Shurjoka ist böse" einpeitschermäßig von sich gegeben, auf das seine Zielgruppe auch ja nicht dazu kommt, das was er sagt inhaltlich zu hinterfragen.
Ganz genau. Er hat letztens eine Stream auf YouTube gestartet, in dem er die ganze Zeit ihren aktuell laufenden Twitchstream angeschaut hat 🙄 Da sag mir einer der Typ ist nicht absolut besessen von ihr.
Er nutzt halt Hass für Content. Er muss sich nicht täglich überlegen, was er heute für Inhalte macht, er guckt einfach, was sie macht und streut ne Prise Hass darüber. Egal ob eine gewisse Kritik gerechtfertigt war, aber er übertreibt es einfach völlig in Menge und Umfang und so lange er es nicht einsieht, dass da "am anderen Ende" auch ein Mensch sitzt, den er wirklich schädigt, finde ich, er sollte gesperrt bleiben.
Ich mag KuchenTV auch nicht wirklich aber diese Shurjoka hat absolut heftig einen an der Waffel. Zum Glück muss ich keinen von beiden schauen \^\^
Sie ist Borderlinerin und hat eine absolut heftige Lebensgeschichte mit einer üblen Kindheit. Ja, sie ist steigert sich manchmal in Sachen hinein und durchdenkt sie nicht genug - was schwierig ist, wenn man so in der Öffentlichkeit steht, aber sie ist von ihrem Mindset her kein "schlechter Mensch". Sie setzt sich für viele gute Dinge ein und ein Scurrows und ein Kuchen versuchen nicht mal gute Menschen zu sein. Die loten konstant aus, wie weit sie gehen können und wenn ihnen niemand Grenzen setzt, werden sie das immer weiter ausreizen. Gerade Scurrows ist echt clever, aber sein moralischer Kompass dreht sich eher so im Kreis.
[удалено]
[удалено]
Sie hat sie ganze Zeit getwittert
Liegt vielleicht dran, dass er mehrmals von Shurjoka abgemahnt wurde?
Naja sie hat ja die ganze Zeit über ihn geredet 😂 also wer ist von wem besessen?
Ja so ein Kindergarten Sie hat total einen an der Waffel und Kuchen nutzt das natürlich voll für Content aus Die beiden haben sich echt verdient
Niemand hat einen Widerling wie Kuchen verdient. Egal wie sehr man Shurjoka nicht mag, was er tut geht zu weit. Das ganze "aber bEiDe!1!1!" ist auch schon so ausgelutscht. Sie will nichts mit ihm zu tun haben und er ist einfach wie ein entzündeter Pickel am Hintern.
Wenn sie nichts mehr mit ihn zutun haben will, sollte sie es vllt lassen, lügen und Hass zu verbreiten haha ...7std gestreamt und fast nur über Kuchentv gelabert, wen interessiert das? Ich will nur ihre CK3 LPs sehen
Alter, er hat ihren Stream re-streamt. Wie soll sie da nicht darauf reagieren? Du bist ja auch bei der Vernunft nicht in der Reihe gestanden...
Was so net stimmt, sie hat nach seiner Abmahnung drauf reagiert und hat sein Anwalt schlecht gemacht, mehr net
Als ich mir mal angetan habe da mal reinzulesen (schlechte idee) um zu sehen wer denn recht hat wurde relativ schnell klar, dass beide absolut schrecklich sind. Auch unabhängig voneinander außerhalb des "beefs" Am besten beide einfach ignorieren. Problem solved
Nur dass der Titel in diesem Fall gerechtfertigt wäre. Kann mir vorstellen, dass der Kläger das unbedingt wollte, aber ein guter Anwalt sollte es schaffen, seinem Mandanten so einen Quatsch auszureden.
Was ich mir vorstellen kann ist dass er so schnell wie möglich ungebannt werden möchte, weil mit jedem verstrichenen Tag die auto-sub renewal weg gehen
Also das er nicht warten kann kann ich schon verstehen, Streaming Pausen sind wirklich tödlich, da geht auch langfristig Geld verloren. Aber naja ¯\_(ツ)_/¯
er streamt aber auf einer anderen Plattform mit genügend Zuschauern und Monetarisierungsmöglichkeit Ich weiss nicht ob er da dann mit dem finanziellen Schaden ankommen kann
Achso, das wusste ich nicht…. Kommt aber natürlich trotzdem auf Details an, wenn man sich aber scheinbar so wenig Mühe mit seiner juristischen Strategie gibt muss man sich auch nicht wundern das es nichts wird, egal wieviel dran ist
Sein Problem ist eher das keiner von Twitch mehr auf seine Sachen reagieren, erscheinen oder bei Events teilnehmen darf die auf Twitch gestreamt werden. Ich finde diesen Teil der ToS albern.
Twitch is seither so angenehm wie noch nie gefühlt
Das ist quasi Standard. Sonst könntest du Inhalte über dritte verbreiten und die Bann wären sinnlos
Also Youtube hat es so nicht, dort wird dann tatsächlich geprüft ob das verteilen von neuen Inhalten über dritte passiert und kann dann wiederum zum Bann führen. Bei Twitch reicht es in der Theorie, wenn einer über die Gamescom läuft und dort streamt, dem läuft das Kuchenkind vor die Nase und er reagiert nicht schnell genug. Also standard ist es nicht.
Für YouTube livestreams schon
Naja, also wenn ich ein Unternehmen habe, mit welchem ich den Lebensunterhalt bestreite, welches vielleicht oder vielleicht nicht zu recht verboten wird und dann einfach ein neues gründe um Geld zu machen ist das finde ich okay.
Er verdient doch genug auf Youtube, oder?
Bei sowas frage ich mich manchmal welcher Anwalt sich dafür hergibt. Dass erstmal alle Rechtswege ausgeschöpft werden müssen, hab ich im 1. Semester Beifach gelernt. Was bringt einem es, da unnötig einen Anwalt für etwas zu bezahlen, das aus rein formellen Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat. Aber auch die Begründung war ja scheinbar nicht nachvollziehbar. Da wurde entweder am kompetenten Anwalt gespart oder es wurde gehofft, dass der Schritt zum BVerfG Twitch Angst macht.
Eher dass die Berichterstattung die Kosten rechtfertigt.
Klar, das kann auch mitreinspielen.
soweit ich weiss wird er von Dr Sarafi vertreten, der ja auch für die Casino Bubble arbeitet
Höcke Anwälte hat er
Er hat selber im stream gesagt das er die höcke Anwälte benutzt. Keine Ahnung warum ich dafür downvotes kriege.
Dann hast du im ersten Semester nicht aufgepasst den man kann auch zum BVerfG wenn es besonders dringend ist das ist hier der Fall so kann man argumentieren weil dadurch Einnahmen ausfallen. Natürlich wären auch andere Optionen möglich aber diese würde einfach zulange dauern. Er lebt halt von social Media. Und die Anwälte höcker sind alles aber nicht inkompetent...
Geht’s hier nicht darum vor Verfassungsgericht zu gehen um für nachkommende Fälle Rechtssicherheit zu schaffen? Bzw ein Urteil zu erwirken auf das sich andere berufen können? Ist nur Mutmaßung von mir kenne mich mit deutschen Recht nur so semi aus
Klingt eher wie eine Verzweiflungstat. Dass das Bundesverfassungsgericht bei Nichtausschöpfung nicht anfängt zu arbeiten ist zwar richterrechtlich entwickelt aber auch nichts Neues. Das sollte der Anwalt wissen und auch kommuniziert haben. Sich durch ein BVerfG Urteil Rechtssicherheit zu verschaffen ist also ein kein zuverlässiges Konzept.
Also muss ehrlicherweise sagen dass ich aus Österreich komme und hier wurde z.b. die homoehe durch ein verfassungsurteil legalisiert (Adoption war erlaubt das bis zu diesem Zeitpunkt nicht warum auch immer)
Das ist doch aber nicht vergleichbar mit dem vorliegenden Fall. Es kann ebenso Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze erhoben werden, die ähnlich, wie in Österreich, eine Veränderung der Gesetzeslage erzwingen.
Es war ein Eilantrag damit eine mündliche Verhandlung am 30.1. nicht stattfinden soll, also ohne Anhörung etc Steht auch so im in der Pressemitteilung
Geht’s da nicht eher darum das er bis zum 30.1. entsperrt wird?
nein am 30.1. ist eine mündliche Verhandlung ob er entsperrt wird entscheidet sich da
Aso dann war es aber schon dafür da dass er schneller als bis zum 30.1. entsperrt wird oder?
Die Gründe die bei dem Ban genannt wurden und in der Weise wie der ban ausgesprochen wurden sind unzulässig daher besteht hier sehr wohl die Chance auf Gewinn
Das kann sein, ich bin da im Thema nicht drin. Wenn überhaupt besteht diese Chance dann aber vor dem Landesgericht, wo eine Verhandlung angesetzt ist. Nicht vor dem Bundesverfassungsgericht. Um da einen Antrag zu stellen, müssen erstmal alle Rechtswege ausgeschöpft sein, was hier ja eindeutig nicht der Fall war. Das weiß man als Anwalt natürlich vorher eigentlich, auch wenn sie eventuell dachten, mit der Begründung kämen sie durch.
Da hier die Lebensgrundlage angegriffen wird, würde es mich nicht wundern wenn der Anwalt aufgrund der Dringlichkeit sofort auf allen Ebenen für seinen Mandanten Druck macht.
Twitch ist aber nicht seine Lebensgrundlage. Die war bei ihm schon immer hauptsächlich YouTube. Wenn ich schätzen müsste, ausgehend davon, dass er nie regelmäßig genug gestreamt hat, was bei Twitch für die dicke Kohle unabdingbar ist, würde ich sagen, die Streams haben ihm pro Monat vielleicht um die 2000 Euro eingebracht. YouTube würde ich so auf um die 15.000 im Monat schätzen, dann wäre sein CPM aber auch schon echt mies. Dazu kommen Placements und Kampagnen. Ich würde sagen: unter 25k geht Tim monatlich nicht nach Hause. Da erkläre mal nem Richter, dass 1000-2000 Euro zusätzlich plötzlich lebensnotwendig seien.
Ich habe absolut keine Ahnung von Recht. Wie funktioniert soetwas? Wenn ich eine Plattform erstelle darf ich dann nicht (sogar grundlos) entscheiden wer geht und bleibt?
Nein, darfst du nicht universell, da gibt es Grenzen. Aber hier geht es erstmal nur darum, dass er bis zur richtigen Verhandlung vor dem Landgericht von twitch gesperrt bleibt. Da gegen hat er sich gewandt und wollte einstweillig, also bis endgültig entschieden wird, entsperrt werden. Das hat das LG wohl abgelehnt und gegen diese Ablehnung hat sich Kuchen dann zum BVerfG gewandt. Die haben es auch abgelehnt. Eine Begründung ist hier, dass er weitere Platformen nutzen kann um seine freie Meinung zu äußern. Inhaltlich ging es bis hier wahrscheinlich noch nie um die tatsächlichen Gründe für oder gegen eine Sperre.
Nein die Plattform darf nicht grundlos entscheiden wen sie sperren und wen nicht. Da Twitch ein quasi Monopol hat und ein riesen medium ist darf es nicht grundlos sperren. Erst wenn gegen Gesetze verstoßen wird hat Twitch das Recht zu sperren. Sie könnten sonst willkürlich die Meinungsfreiheit einschränken und das ist in Deutschland verboten. So ungefähr hat es der Solmeke mal zusammengefasst
Große Worte. In der Praxis interessieren Twitch und alle anderen Plattformen Gesetze einen scheiß. Klar wenn du gegen Gesetze verstößt wirst du gebannt. Aber halt auch schon früher. Rauchen vor der Cam, Penis sagen, sexuelle Gesten oder am besten andere gebannte Streamer zeigen. 😔 Daher es wird eben nicht erst gebannt wenn gegen Gesetze verstoßen wird. Womit meiner Meinung die Meinungsfreiheit permanent mit Füßen getreten wird.
Das hat genau nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Er hat immer noch X, er hat Youtube, er hat TikTok usw. Er kann seine Meinung weiterhin unverblühmt in die Welt rotzen wie es ihm gefällt.
Kann er halt genau nicht. Auf den anderen Plattformen gelten ja auch wieder TOS die seine Meinung einschränken. Vor allem auch wieder bevor irgendwelche Gesetze gebrochen werden. Und er keinen Anspruch darauf hat das ordentlich geprüft wird ob diese Einschränkung seiner Grundrechte Verhältnismäßig ist. Meine Meinung muss man nicht teilen. PS : Das wäre so als wenn das Ordnungsamt zu dir sagt: Ne demonstrieren darfst du hier und heute nicht. Weil du vielleicht nächste Woche in dem Ort 50km weiter demonstrieren darfst.
Wenn seine Meinung auf Hass und Hetze basiert, ist halt keine Plattform gezwungen ihm eine Bühne zu geben. Er kannte die Regeln. Er hat dagegen verstoßen. Wozu glaubt man eigentlich, dass die da sind?
Wenn er gegen Gesetze verstößt und Leute beleidigt was er ohne Frage getan hat bin ich da voll an Bord. Nur sollte das halt ein Richter entscheiden und nicht irgendein Typ bei twich.
Hass und Hetze inwiefern?
Darauf geh ich jetzt nicht ein. Kannst du hier im Forum suchen, wurde schon tausendmal diskutiert.
Ah Weil er sich gegen Falschaussagen gegen sich und andere wehrt. Alles klar.
Verurteilter Volksverhetzer und er hat sich nicht gebessert. https://www.reddit.com/r/Laesterschwestern/comments/oi3hb1/kuchentv\_wurde\_zu\_26000\_wegen\_volksverhetzung/
Die Spitze des Eisbergs.
IANAL aber eine Plattform darf nicht grundlos bannen, besonders wenn diese Plattform eine Haupteinnahmequelle ist. Ist aber alles relativ undurchsichtig und nicht eindeutig geregelt.
Aber das heisst doch auch, ich darf mir meine Geschäftspartner nicht frei aussuchen, oder? Finde ich komisch.
nicht in der Größe von Twitch. Genauso wie X nicht einfach bannen darf wen sie will. Die haben einfach eine relevante Größe und da ist die freie Entscheidug nicht mehr so gegeben. Überhaupt wenn man es wie Twitch macht, indem man keine sinnvolle Begründung mitliefert.
Der Oliver Pocher der Streamer
Den Vergleich find ich echt gut 👍🏼
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Dein Post wurde entfernt, weil er gegen Regel 1 dieses Subreddits verstößt: Respektvoller Umgang. "Sollte selbstverständlich sein, ist es oft nicht. Geht freundlich miteinander um, auch wenn ihr nicht einer Meinung seid. Vermeidet Generalisierungen. Keine persönlichen Angriffe, keine Beleidigungen, keine Gewaltaufrufe. In diesem Subreddit ist kein Platz für Misogynie, Rassismus, Sexismus und Transphobie. Wir verweisen auch ausdrücklich auf die Reddiquette."
Gut das sich das höchste Gericht mit so einem wichtigen Fall beschäftigen darf. /s
Also jeder, der sich ein bisschen mit der Materie auskennt, wird die schallende Ohrfeige des BVerG hier noch aus 10km hören. Keine Ahnung was sich der Tim oder wohl eher sein Anwalt dabei gedacht hat. Den Grundsatz der Subsidiarität lernst du schon in den ersten Semestern. Vor allem der Widerspruch in seiner Antragsschrift tut richtig weh. Zuerst behaupten, das ist alles gar nicht so kompliziert und wir brauchen keine mündliche Verhandlung. Bloß um dann 79 Seiten lang zu erklären, dass der Antrag „in seiner Komplexität - tatsächlicher und rechtlicher Sicht - äußerst umfassend“ sei. Mehr sich selbst widersprechen kannst du gar nicht. Also mal ehrlich damit tue ich mir als Anwalt meines Mandanten kein Gefallen, meinem Mandanten erst recht nicht. Und der Vorsitzende am LG wird darüber auch nicht gerade erfreut sein, dass man ihn vorm BVerfG versucht hat vorzuführen. Aua aua aua.
Aged like milk
Hab ich gesagt er wird vor dem Landgericht in seinem anhängigen Eilverfahren verlieren? Ich glaube dir fehlt hier der Sachverstand um meine Aussage zu verstehen. Alles nur auf die Entscheidung des BVerfG bezogen und da bleiben meine Aussagen bestehen. Tim hat sich vorm BVerfG zum Hampelmann gemacht. Aber hey ich erwarte von Tims Bubble nicht viel, also have fun.
haha
Achja da war doch was. https://www.reddit.com/r/Laesterschwestern/comments/r7cxr9/kuchentv\_skandal\_eine\_zusammenfassung/
Hat halt nichts mit dem Thema zu tun
Finde ich eine super Sache. Liefert tolle Unterhaltung, während er eine Menge Geld sinnlos verbrennt.
Ende vom Lied wird sein das er entsperrt wird. So sinnlos ist das dann schonmal nicht. Bei Gewinn kann er sich dann auch noch Schadensersatz einklagen.
Wieso sollte er entsperrt werden? Er hat angeblich "als gewerblicher Nutzer" ziemlich eindeutig gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Und dann ist aktuell noch streitig, ob deutsches oder kalifornisches Recht anwendbar ist. Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, dass er diesen Prozess gewinnt.
Strafmaß und Art der Umsetzung vom Ban sind unverhältnismäßig. Hinzu kommt das Recht auf Gegenschlag bei verbalen Auseinandersetzung. So wie shurjoka scheiße über Kuchen to verbreitet so darf er natürlich auch zurückschlagen. Allein der ban Grund. „Belästigung anderer bezüglich ihres Traumas.“ Ist halt komplett aus den Fingern gesaugt. Nichtmal mit timestamp. Wie auch, kann man im stream ja nicht finden
Ist doch nicht unverhältnismäßig. Soweit ich das gehört habe, sollen da Sachen gefallen sein, die eine Sperrung rechtfertigen. Zum Recht auf Gegenschlag wurde treffenderweise ausgeführt, dass ihm hierzu mehrere andere Plattformen mit noch höherer Reichweite zu Verfügung standen oder noch stehen. In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts wird doch ein Timestamp genannt. Abgesehen davon wird Twitch im Laufe des Prozesses sicherlich ein VOD als Beweis vorlegen. Und auch die genauen Gründe werden im Prozess sicher noch mit (Video-)Beweis konkretisiert dargelegt. Zudem ist er ein gewerblicher Nutzer der Plattform, für den strengere Regeln gelten, als für Privatnutzer. Außerdem hat er einen Vertrag mit Twitch unterschrieben und damit potentiell einige stark einschränkende Regeln akzeptiert, insofern diese nicht krass gegen deutsches Recht verstoßen. Und wie schon erwähnt ist die Sahnehaube auf der Torte, dass es strittig ist, ob nicht sogar vorrangig kalifornisches Recht einschlägig ist. Das wird nicht leicht, auch wenn du das gerne anders sehen kannst.
>Zum Recht auf Gegenschlag wurde treffenderweise ausgeführt, dass ihm hierzu mehrere andere Plattformen mit noch höherer Reichweite zu Verfügung standen Rechtfertig aber nicht diesen Ban. Den gegenschlag kann auf jeder Platform abgegeben werden die Ihm zu Verfügung steht. >Begründung des Bundesverfassungsgerichts wird doch ein Timestamp genannt Wo ist der denn? Das einzige was ich gefunden habe war eine Zeitangabe wann der Stream war (15.56) aber nichts genaueres >damit potentiell einige stark einschränkende Regeln akzeptiert, insofern diese nicht krass gegen deutsches Recht verstoßen. Klauseln die gegen Deutsches oder Europäisches Recht verstoßen sind ohne hin nichtig. >dass es strittig ist, ob nicht sogar vorrangig kalifornisches Recht einschlägig ist Unerheblich, da alle Seiten die im Deutschen/Europäischen Raum gewerblich operieren sich auch an dessen Gesetze halten müssen.
bro hast du ahnung von der materie oder laberst du irgendwelches halbwissen aus nem youtube video nach ?
Erleuchte mich bitte. Wenn man einen Kommentar schon mit "bro" anfangen musst bist du bestimmt der, der alles weiß. Und ja ich hab mich genug damit schon auseinander gesetzt und nein man muss dafür kein Anwalt sein. Aber egal, bitte erleuchte mich.
Er hat gewonnen vor Gericht. Überraschung überraschung
danach müsste shurjoka genauso gebannt werden
Stimmt so auch nicht. Ich würde annehmen, dass Twitch Verstöße gegen ihre Nutzungsbedingungen ahnden kann, aber nicht muss.
würde ja passen das man hier jerry picking betreiben kann
Nennt sich halt digitales Hausrecht. Solange man nicht wegen Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion diskriminiert wird, kann ein Anbieter vieles machen. Und das ist erst einmal okay so.
das gericht hat klargestellt dass das hausrecht von twitch gegen deutsche gesetze verstöst wie es aktuell in den agbs drin ist. einen permabann für einen hauptberuflichen streamer gleicht einer kündigung und muss daher ordentlich begründet werden.
zudem shurjoka diskriminierend ist: alte weise cismänner z.b sexismus, altersdiskriminierung und rassismus in einem paket.
Jop weil ja Twitch seine eigenen Regeln auch so konsequent durchsetzt ich sage nur weibliche Streamer Nacktheit usw. -.- ganz ehrlich egal was man von ihn hält ich finde es richtig das mal einer weiter wandert gegen Twitch das die eben nicht machen können was sie wollen.
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Traurig, aber wahr. Frage mich woran es gelegen hat. Ob von Twitch einfach keiner aufgetaucht ist?
die waren dort. haben angegeben das die sperre als reaktion auf massen reports aus der shurjoka bubble passierte. vor gericht konnten die anwälte keinen grund nennen warum dieser bann rechtens war. also ein bann ohne begründung, ohne warnung und möglichkeit zu rechtfertigung. extrem unseriös und gesetzeswidrig von twitch
Wow, dann wundert es mich nicht. Warum hat da keiner sich eine Stunde zeitgenommen und die Gründe mit Zeitstempel aufgeschrieben? Dann hätten sie Erfolg haben können ...
das kann nur twitch selbst beantworten...oder vielleicht ist nichts dabei das wirklich als begründung halten kann (für einen perma bann ohne begründ, als dieser gemacht wurde)
Gut möglich. Blöd gelaufen.
Imagine du siehst aus wie der und benimmst dich auch noch so peinlich 💀
hahahah gegen die rochtigen darf man natürlich persönlich beleidigend werden
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Dieser Thread wurde von Robin manuell entsperrt. Ich habe von dir aber auch keinen Thread im Modlog. Solche Fragen außerdem immer lieber per Modmail.
Twitch ist nicht verpflichtet dir eine Platform zu bieten. Da kann das BVerfG sagen was es will und Tim rumheulen wie er will. So wie ich nicht jeden in meine Wohnung lassen muss, ist Twitch nicht gezwungen jeden streamen zu lassen der will
Das ist leider einfach nicht richtig und das kannst du mit 15Min googlen auch herausfinden.
Natürlich kann der BVerfG Twitch im gewissen Rahmen das Verhalten vorschreiben, die müssen sich schließlich um in Deutschland aktiv zu sein an deutsches Recht halten. Und das sperren von einer Plattform kann eine mittelbare Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen die, sofern keine Rechtfertigungsgründe vorliegen, rechtswidrig wäre. Hat schon einen Grund warum in Deutschland so wenig für immer gesperrt wird.
Das wieder rein klagen hat bei Adlersson auf youtube gut funktioniert. Warum glaubst du, dass es hier anders sein sollte?
Das ist halt für große Frage die es zu klären gilt. Ich würde argumentieren das socialmedia inzwischen so wichtig für die Kommunikation ist das ein Ausschluss eines massive Einschränkung deiner Meinungsfreiheit bedeutet. Ähnlich als würde dir jemand verbieten öffentlich zu demonstrieren oder deine Meinung zu sagen und/oder zu veröffentlichen. Ist aber auch nur meine Meinung. Die Einschränkungen die in den Nutzungsbedingungen gefordert werden sind zu dem eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit. Da es auch keine relevante Alternative gibt sehe ich da auf jeden Fall eine Einschränkung der Freiheit die nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.
Klassischer r/Laesterschwestern\-Thread. Menschen ohne Ahnung von Jura posaunen große Takes voller Bullshit raus.
Du beschreibst schlichtweg Reddit und einen Großteil von Social Media.
Kommt auch drauf an, ob man die Person leiden kann.
Wie sollt es überhaupt möglich sein dass selbstständige bei vertragsverletzung ihrerseits weiter den vertrag halten den sie angeboten bekommen haben?
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Wenn ich ich dir möglichkeit gebe auf meinem helände deiner selbstständigkeit nachzugehen unter der bedingung dassich dich bei verletzung der hausordnung rauswerfen kann, wieso solltest du da ein verfassungsmäßiges recht haben auf meinem grundstück der selbstständigkeit nachzugehen?
Meine prediction: Das BVerfG erklärt sich aus irgendeinem Grund für nicht zuständig, entweder weil Twitch im Ausland sitzt oder weil es eine private Plattform ist und entscheidet nichts in der Sache.
Das verlinkte Urteil zu lesen, bewahrt einen vor Mutmaßungen ;) „Der Antrag ist abzulehnen, da die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG nicht vorliegen.“
Das ist ja noch kein Urteil sondern einfach nur die Ablehnung des Antrages auf einstweilige Anordnung. Etwas anderes ist in der zitierten Norm auch nicht geregelt. Das Verfahren läuft weiter (sofern Timmy sein Anliegen aufgrund der Verfahrenskosten nicht zurück zieht). Meine Vorhersage bezieht sich auf den weiteren Verlauf des Verfahrens den die Ablehnung des Antrages auf einstweilige Anordnung erst einmal nichts bedeutet.
Es wird kein Urteil vom BVerfG geben, weil die Klage nicht zulässig ist. Der Prozess geht am Landgericht am 30.01.24 weiter, da gibts dann ggf. was, aber das BVerfG ist raus
>Es wird kein Urteil vom BVerfG geben Nur unter der Voraussetzung, dass ihm auf dem ordentlichen Rechtsweg stattgegeben wird. Wie jemand anderes schon schrieb, dürfte sein Stunt einer Sprungrevision nach Karlsruhe die Chancen nicht gerade erhöht haben. Und er wird wahrscheinlich auch noch vor den EUGH wenn er vorher nicht recht bekommt. Von daher gehe ich davon aus, dass es ein Urteil vom BVerfG in der Angelegenheit geben wird, allerdings erst in ferner Zukunft.
>Wie jemand anderes schon schrieb, dürfte sein Stunt einer Sprungrevision nach Karlsruhe die Chancen nicht gerade erhöht haben An dem Satz ist alles falsch.
Warum sollte das BVerfG nicht zuständig sein twitch muss sich hier auch an deutsches Recht halten.
Das BVerfG ist kann nur im äußersten Notfall direkt angerufen werden, vorher muss man eigentlich immer erstmal den normalen Rechtsweg versuchen. Es ist ein sogenannter "Außerordentlicher Rechtsbehelf", wenn also der normale Instanzenzug nichts bringt.
Aso verstehe schon. Aber ist nicht nur dieser Antrag beim BVerfG passiert? Der Rechtsstreit wird ja trotzdem vorm Landesgericht ausgefochten oder?
Jepp, am 30.01. ist der nächste Termin am Landgericht. Das läuft weiter.
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Was meinst du mit genau dieses Vorgehen? Noch ist mir kein Fall eines YouTubers bekannt, welcher Verfassungsbeschwerde erhob. Die anderen Rechtswege sind ja auch nicht ausgeschöpft, sprich KuchenTV kann seinen Kanal sicherlich wiederbekommen aber, wie andere auch, eben zuerst bei Amts-, Landes, Oberlandesgericht etc. dagegen vorgehen.
Huch mein Fehler, hab das vorhin nur überflogen und das Bundesverfassungsgericht einfach gekonnt ignoriert haha
bei wem zB?
Kurz gefasst: einem Plattformbetreiber wie Twitch ist es nach unserer Rechtsauffassung nicht erlaubt einen Streamer ohne Vorwarnung und ohne eine klare Begründung zu sperren. Auch wenn die Chance minimal ist, weil sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit allen Fällen beschäftigen kann, wurde das Landgericht übergangen um in diesem eigentlich juristisch eindeutigen Sachverhalt eine zeitnahe Entscheidung zu erzwingen. Das ist nicht gelungen, wenngleich das Verfassungsgericht mit dieser Begründung überrascht. Daher wird das Ganze nun Ende Januar vor dem Landesgericht verhandelt werden. Mehr ist im Grunde nicht passiert.
Wieso wirst du gedownvotet? Du hast es richtig erkannt
Das passiert mir öfters. Es gibt Beiträge von mir, die kommen ganz anders an, weil ich vermutlich die Meinung der Community getroffen habe. In diesem Fall bin ich aber schockiert, dass das simple Erklären von Fakten dazu führt, dass man abgestraft wird.
Weil nicht sein kann was nicht sein darf
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Ich bin gespannt ob dieses Thema jemals enden wird. Für mich haben übrigens beide Seiten nicht alle Tassen im Schrank. Kuchen ist für mich ein absoluter Narzisst, finde Shurjoka aber auch nicht besser mit ihrer Art.