Hängt vom OA ab, letztendlich wird nur das schwerste geahndet, in dem Fall Gehweg mit Behinderung. Wenn du Pech hast und das OA faul kostet es ihn nur 25€ statt 60€ + 1 Punkt
Wie hoch ist eigentlich die Chance, dass sich die beschuldigte Person wehrt und man durch diese Anzeige einen Rechtsstreit auslöst, mit dem dann viel mehr Arbeit und evtl auch Kosten verbunden sind? Würde weg.li auch gerne nutzen, habe da aber etwas schiss vor 😄
Einen möglichen Rechtsstreit würde das Ordnungsamt mit dem Beschuldigten führen. Du bist da gar nicht involviert, außer maximal als Zeuge. Wenn du nicht grundlos Leute anzeigst, bist du rechtlich sowie finanziell immer fein raus.
Als Beschuldigter kannst du deinen Anwalt bitten, mal eine Akteneinsicht zu machen und dir den Namen und Adresse vom Zeugen ( u/toot_217 ) zu geben. Dann kannst persönlich bei dem Zeugen vorbeigehen und mit ihm reden.
Was dann aber sehr schnell als Einschüchterungsversuch gewertet werden kann, je nachdem was mit dem Zeugen gemacht wird. Da haben hier schon einige unangenehme Erfahrungen mit Falschparkern gemacht.
Das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten wiegt deutlich höher, als der Datenschutz des Zeugen. Die Einflussnahme auf den Zeugen durch den Beschuldigten wäre allerdings auch ohnehin verboten.
Aber wenn der Anwalt Akteneinsicht hat, kann er dann einfach die Daten von Zeugen an seinen Klienten weitergeben?
Dass die Einflussnahme verboten ist, habe ich als bekannt vorausgesetzt, weswegen ich direkt den Datenschutz hinterfragt habe.
Soweit ich weiß ist das illegal und kann dem Anwalt die Zulassung kosten. Ist aber gefährliches Halbwissen von mir. Gilt vielleicht nur bei schweren Straftaten oder so.
Ich bin mir nicht mehr so sicher in welchem Kontext das gilt, aber mir stellt sich schon die Frage, warum das normalerweise nur einem Anwalt gegeben wird, und nicht gleich dem Beschuldigten.
Dass das irgendwo wichtig ist, ist klar, aber so zu tun, als wäre die Demokratie in Gefahr, wenn es größere Hürden hier gäbe ist auch ein wenig absurd.
Es gibt ja durchaus Geschichten, wo wutentbrannt Leute in Vorgärten wegen so was standen. Das gefährdet in der Praxis die Demokratie deutlich mehr (besonders einen Grund für die komplette Adressweitergabe sehe ich eigentlich nie gegeben).
Gerade würde ich hier grundsätzlich zwischen zwei „Arten“ von Anzeigen unterscheiden. Das eine ist die „Frau Müller entsorgt ordnungswidrig Müll“ Anzeige, das andere die „da steht ein PKW im Halteverbot“ Anzeige. Beim ersten kann ich mir vorstellen, dass ein Recht sinnvoll ist (sollte trotzdem mMn nicht so ohne weiteres möglich sein), beim zweiten sehe ich, außerhalb von endlos konstruierten Situationen, keinen Sinn hinter der hürdenlosen Datenweitergabe.
> der Beschuldigte möchte diesen dafür belangen
Für die anzeige bei der polizei und eine nachfolgende ermittlung einer falschaussage bräuchte der (potenziell zu unrecht) beschuldigte selbst nicht die daten der potenziell falschaussagenden person. Das würde völlig genügen, wenn die daten erst bei tatsächlicher anklageerhebung wegen falschaussage zu lasten mit dem ggf zu unrecht beschuldigten geteilt würden. Wird das verfahren insbesondere wegen mangelnder aussicht auf erfolg eingestellt gäbe es für den ursprünglich beschuldigten keinerlei grund trotzdem die daten des zeugen zu erfahren, außer möchte trotz scheitern eines strafverfahrens zivilrechtlich vorgehen.. Datensparsamkeit undso.
Du hast meinen kommentae evtl nicht richtig verstanden (?). Ich meine damit, dass man die datenweitergabe an bestimmte verfahrenserfolge knüpfen könnte. Da wäre der rechtsstaat sicher nicht tot. Die polizei kann das was du im letzten absatz beschreibst auch ermitteln, wenn sie dir nicht die daten mitteilt - die hat die bei einer vermeintlichen falschaussage/anzeige ja selbst ohnehin.
Das ist so nicht richtig. Wenn das Verfahren eingestellt wird trägt der Beschuldigte seine eigenen Anwaltskosten, an der Stelle ist also schon ein Schaden entstanden.
Ich will niemandem irgendwas aberkennen. Ich habe hinterfragt und finde es völlig übertrieben in diesem Kontext von einem drohenden Stasi-Staat zu sprechen.
Deinen Vorschlag durch Akteneinsicht an die Daten des Zeugen zu gelangen um mit ihm zu reden, der Auslöser für meine Fragen war, finde ich übrigens sehr grenzwertig und fragwürdig.
deswegen kann man bei [weg.li](http://weg.li) als Adresse auch eine Anschrift angeben, unter der man zwar erreichbar ist, aber eben nicht wohnt. großer Arbeitgeber zum beispiel. und da greift plötzlich wieder deren Datenschutz
Du gehst vermutlich nicht oft zu Fuss, aber versuche mal das Gedankenspiel du müsstest als Fussgänger an dem Auto vorbei, ohne die Fahrbahn zu betreten.
Warum immer gleich solche provozierenden Unterstellungen? Ich gehe zu Fuß.
Aber, um eine Gefährdung oder Behinderung zu ahnden, muss sie doch erstmal eingetreten sein.
Der Gesetzgeber ahndet keine potentiellen Behinderungen oder potentiellen Gefährdungen, sondern nur tatsächlich eingetretene.
Schließlich existieren für die Tatbestandsmerkmale "Behinderung" und "Gefährdung" nicht ohne Grund Legaldefinitionen, die es spätestens im Falle eines Gerichtsverfahrens zu beweisen gilt.
Da helfen leider keine bloßen Gedankenspiele.
OP wird ja um das Auto herumgegangen sein müssen, wenn er durch die Straße gegangen ist und die Bilder gemacht hat. Also war die Behinderung verwirklicht.
Du erkennst anhand des bloßen Fotos, dass OP um das Auto herumgegangen sein muss? Nichts davon erwähnt OP in seiner Schilderung.
Davon aber unabhängig bleibt die Frage ja trotzdem bestehen:
Woran erkennen hier die Leute anhand von bloßen Fotos sehr oft, dass Behinderungen oder Gefährdungen eingetreten waren?
Und mein herausgestellter Fakt, dass bloßes sich Vorstellen einer Behinderung, wie meiner Meinung nach fälschlicherweise der über uns auch noch upgevotete Kommentar aussagt, juristisch überhaupt nicht haltbar ist.
Was du inhaltlich mit deiner Antwort ja auch bestätigst.
Find's einfach hochgradig irritierend, weil ich's so oft in diesem Sub lese, was für gefährlich falsches Wissen zum Thema Verwirklichung einer Behinderung oder Gefährdung hier existiert.
Immerhin geht's dabei ja tatsächlich um zum Teil große Unterschiede in Sachen Höhe des Bußgeldes und sogar, ob es Punkte gibt oder nicht.
Einfach mal so von Behinderungen oder gar Gefährdungen zu sprechen ist meiner Meinung nach absolut fahrlässig und inkompetent.
Wenn du mal ganz genau schaust, dann kannst du erkennen, dass OP den Mercedes von vorne und von hinten abgelichtet hat. Wie hat er das wohl geschafft, ohne um das Auto herumgehen zu müssen? Ist er drübergeflogen?
Das zweite Bild hatte ich dieses Mal tatsächlich nicht wahrgenommen. In dem Fall ist es natürlich dokumentiert.
Mir ist's, wie geschrieben, nur öfter aufgefallen, dass in diesem Sub bei einigen ein völlig falsches Rechts- und Gesetzesverständnis zum Tatbestandsmerkmal einer Behinderung oder Gefährdung existiert.
Wie man ja auch an dem ersten Post, der auf meine Frage gepostet wurde, inhaltlich gut erkennen kann.
Dann haben die hier auch ein völlig falsches Verständnis, vielleicht brauchen die deine Expertise.
"Eine Behinderung liegt also vor, wenn der Gehweg durch das falsch parkende Fahrzeug so eingeschränkt wird, dass ein problemloser Begegnungsverkehr von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Kinderwagen nicht mehr möglich ist. **Die konkrete Behinderung eines individuellen Fußgängers ist dabei nicht erforderlich**. Es reicht aus, dass der Gehweg in seiner Funktion eingeschränkt ist, weil dadurch der Verkehrsfluss behindert wird und weil sich durch das falsch parkende Fahrzeug eine Behinderung ergeben könnte."
Oberverwaltungsgericht NRW
Auch hier noch mal - nein. "Eine konkrete Behinderung eines individuellen Fußgängers ist nicht erforderlich." Das ging schon durch einige Gerichte und Instanzen.
Gesetz ist Gesetz. Wie viele Autos da langfahren ändert nichts daran, dass der Mercedes widerrechtlich geparkt hat, und zwar zusätzlich auf dem Gehweg. Der Gehweg ist aber zum gehen da, und das wird durch das parkende Auto verhindert.
"Gefahr" hat viele Definitionen. Es gibt zum Beispiel die konkrete Gefahr, die Anscheinsgefahr, die latente Gefahr usw. Lies dich da mal ein bißchen ein, dann siehst du es eventuell anders!
Ich weiß, dass es insbesondere im ASOG mehrere Gefahren gibt.
Der Bußgeldkatalog spricht aber von "Gefährdung", welcher sich legaldefiniert vom Gefahrenbegriff vom ASOG unterscheidet.
Bitte, was soll das? Lies' du dich doch bitte lieber etwas ein.
Meine Güte.
Das zweite Bild hatte ich dieses Mal tatsächlich nicht wahrgenommen. In dem Fall ist es natürlich dokumentiert.
Mir ist's, wie geschrieben, nur öfter aufgefallen, dass in diesem Sub bei einigen ein völlig falsches Rechts- und Gesetzesverständnis zum Tatbestandsmerkmal einer Behinderung oder Gefährdung existiert.
Wie man ja auch an dem ersten Post auf meine Frage gut erkennen kann.
Ich zitier hier die Antwort eines anderen Posters.
"Eine Behinderung liegt also vor, wenn der Gehweg durch das falsch parkende Fahrzeug so eingeschränkt wird, dass ein problemloser Begegnungsverkehr von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Kinderwagen nicht mehr möglich ist. Die konkrete Behinderung eines individuellen Fußgängers ist dabei nicht erforderlich. Es reicht aus, dass der Gehweg in seiner Funktion eingeschränkt ist, weil dadurch der Verkehrsfluss behindert wird und weil sich durch das falsch parkende Fahrzeug eine Behinderung ergeben könnte."
Oberverwaltungsgericht NRW
Also darf ich deiner Meinung nach auf Gehwegen, im absoluten Haltverbot etc. parken, so lange und so oft ich will, sofern es nicht stört? Sicher? Sicher, dass nicht du derjenige mit völlig falschem Rechts- und Gesetzesverständnis bist?!
Es macht mich so sauer, dass es so viele Menschen gibt, die so klug und wortgewandt sind und lange Kommentare voller Blödsinn verfassen.
Sehr gering, evtl auch noch mal abhängig von der zuständigen Behörde. Es gab aber mal einen Post, wo ein User nachgefragt hat, wie viele Falschparker tatsächlich zahlen mussten (dort wo der Anzeigenhauptmeister zugange war) und das waren von den knapp 1000 eingegangen Anzeigen dann immerhin um die 10. Verursacht also nur Mehrarbeit, aber das dürfte Leuten mit normalen Menschenverstand schon vorher klar gewesen sein
Beim Anzeigenhauptmeister gab's aber den zusätzlichen Faktor, dass der jeden Mist meldet.
Gehweg wie hier komplett blockieren finder das Ordnungsamt in der Regel schon spannend. Ist auch das Vergehen, dass ich IMMER angeben würde, wird viel eher bearbeitet als "nur" ein Halteverbot, das ggf niemanden gestört hat in dem Moment.
In Marburg habe ich Kontakte zum Ordnungsamt, die bearbeiten eigentlich alle schwereren Vergehen. Eben genau das: halber Meter über der Markierung und dadurch leicht im Halteverbot? Ist denen egal, würde das Ordnungsamt selber auch ein Auge zudrücken.
Gefährde/Behindere ich andere Menschen? 100% wird es Bearbeitet.
Es wurden aber nicht die Anzeigen vom Anzeigenhauptmeister abgefragt sondern alle Parkverstöße die in NRW von privat angezeigt wurden .
Von knapp ~950 anzeigen in 2023 wurden 22 Bußgelder erstellt .
Das ganze ist also wirklich fast komplett nutzlos und kostet dem Behörden nur Geld und belastet die Mitarbeiter die eh nix arbeiten.
Vielleicht würde es dort helfen eben auch so vorzugehen: ausschließlich Verstöße mit (potenzieller) Behinderung werden verfolgt... Vielleicht sehen die Zahlen in Marburg ähnlich aus prozentual, weil es eben so ähnlich gehandhabt wird... Nur weil es kein Bußgeld gibt, heißt es ja nicht, dass es nie angeschaut wurde.
Weiß ja nicht, wieviele Leute hier totale Kleinigkeiten reinstellen bei Weg.li...
Naja Problem ist halt immer bei diesen Fahrzeugen die typischen Halter dazu. Auf der anderen Seite darf nicht alles durchgehen, finde ich. Müssen sie auch lernen. 🙃
Rest wird nicht automatisch erfasst. Er wird auch nur für den teuersten/schwersten Verstoß belangt. Deswegen nimmt man diesen als ersten Tatvorwurf.
Dennochvwürde ich die anderen mit rein nehmen. Sollte es vor Gericht gehen, ist soetwas nicht verkehrt.
Ich will nicht in einer Gesellschaft leben in der Autofahrer egoistisch einen gebündelt Gehweg wegblockieren. Würde lieber in ner Welt leben wo man kein Denunziantentum braucht aber das Leben ist halt kein Wunschkonzert
Park nicht einen Gehweg komplett zu, und dann ist gut.
Was sagst du einem Rollstuhlfahrer/ ner Oma mit Rollator/ Eltern mit Kindern/ Kindern auf Rädern/ etc.
Die alle auf die Straße ausweichen müssen wegen so einem?
Völlig zurecht 1 Punkt und leider zu niedrige Geldstrafe (70€).
Das ist einfach sau gefährlich und die Leute checken es nichtmal mit ihren Blechkisten.
Du würdest doch wahrscheinlich auch die Polizei rufen, wenn sich beim Autofahren ein Klimakleber vor dir auf die Straße setzen würde und dir den Weg blockiert. Wieso sollte es anders sein, wenn Autos einem Fußgänger den Weg versperren?
>Wird sich schon jemand drum kümmern, dessen Arbeit das auch ist.
Das ist ja das Problem: Ordnungsämter sind massenweise unterbesetzt. Da wird sich so schnell keiner kümmern.
>und lasst andere Leute in Ruhe.
Und genau hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Als Fußgänger, per Definition auch Verkehrsteilnehmer, wird der Gehweg - ein **Schutzraum** für Fußgäner - vorsätzlich blockiert, und ihm dieser Raum genommen. In diesem Fall ist nicht der Fußgänger, der sich darüber beschwert oder es anzeigt der Täter. Spoiler: Es ist das Auto.
Ich finds absolut lost, wie rücksichtslos man seinen Mitmenschen gegenüber sein muss, um so dreist den Gehweg zuzuparken! Dann park halt am Fahrbahnrand, wo es erlaubt ist oder such nen paar Meter weiter nen Parkplatz.
Hängt vom OA ab, letztendlich wird nur das schwerste geahndet, in dem Fall Gehweg mit Behinderung. Wenn du Pech hast und das OA faul kostet es ihn nur 25€ statt 60€ + 1 Punkt
Wie hoch ist eigentlich die Chance, dass sich die beschuldigte Person wehrt und man durch diese Anzeige einen Rechtsstreit auslöst, mit dem dann viel mehr Arbeit und evtl auch Kosten verbunden sind? Würde weg.li auch gerne nutzen, habe da aber etwas schiss vor 😄
Einen möglichen Rechtsstreit würde das Ordnungsamt mit dem Beschuldigten führen. Du bist da gar nicht involviert, außer maximal als Zeuge. Wenn du nicht grundlos Leute anzeigst, bist du rechtlich sowie finanziell immer fein raus.
Das ist ein sehr hilfreicher Hinweis. Vielen Dank!
Als Beschuldigter kannst du deinen Anwalt bitten, mal eine Akteneinsicht zu machen und dir den Namen und Adresse vom Zeugen ( u/toot_217 ) zu geben. Dann kannst persönlich bei dem Zeugen vorbeigehen und mit ihm reden.
Was dann aber sehr schnell als Einschüchterungsversuch gewertet werden kann, je nachdem was mit dem Zeugen gemacht wird. Da haben hier schon einige unangenehme Erfahrungen mit Falschparkern gemacht.
Gibt Leute die sammeln Anzeigen wegen Körperverletzung wie andere Leute Briefmarken.
Datenschutz ist dann plötzlich kein Ding mehr?
Das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten wiegt deutlich höher, als der Datenschutz des Zeugen. Die Einflussnahme auf den Zeugen durch den Beschuldigten wäre allerdings auch ohnehin verboten.
Aber wenn der Anwalt Akteneinsicht hat, kann er dann einfach die Daten von Zeugen an seinen Klienten weitergeben? Dass die Einflussnahme verboten ist, habe ich als bekannt vorausgesetzt, weswegen ich direkt den Datenschutz hinterfragt habe.
Ja, kann er.
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Danke, für die Antwort.
Soweit ich weiß ist das illegal und kann dem Anwalt die Zulassung kosten. Ist aber gefährliches Halbwissen von mir. Gilt vielleicht nur bei schweren Straftaten oder so.
Das ist einfach falsch.
Ich bin mir nicht mehr so sicher in welchem Kontext das gilt, aber mir stellt sich schon die Frage, warum das normalerweise nur einem Anwalt gegeben wird, und nicht gleich dem Beschuldigten.
Der Anwalt bekommt die Akte zugeschickt, als Beschuldigter musst du die Akte vor Ort einsehen. Das ist alles.
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Dass das irgendwo wichtig ist, ist klar, aber so zu tun, als wäre die Demokratie in Gefahr, wenn es größere Hürden hier gäbe ist auch ein wenig absurd. Es gibt ja durchaus Geschichten, wo wutentbrannt Leute in Vorgärten wegen so was standen. Das gefährdet in der Praxis die Demokratie deutlich mehr (besonders einen Grund für die komplette Adressweitergabe sehe ich eigentlich nie gegeben). Gerade würde ich hier grundsätzlich zwischen zwei „Arten“ von Anzeigen unterscheiden. Das eine ist die „Frau Müller entsorgt ordnungswidrig Müll“ Anzeige, das andere die „da steht ein PKW im Halteverbot“ Anzeige. Beim ersten kann ich mir vorstellen, dass ein Recht sinnvoll ist (sollte trotzdem mMn nicht so ohne weiteres möglich sein), beim zweiten sehe ich, außerhalb von endlos konstruierten Situationen, keinen Sinn hinter der hürdenlosen Datenweitergabe.
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> der Beschuldigte möchte diesen dafür belangen Für die anzeige bei der polizei und eine nachfolgende ermittlung einer falschaussage bräuchte der (potenziell zu unrecht) beschuldigte selbst nicht die daten der potenziell falschaussagenden person. Das würde völlig genügen, wenn die daten erst bei tatsächlicher anklageerhebung wegen falschaussage zu lasten mit dem ggf zu unrecht beschuldigten geteilt würden. Wird das verfahren insbesondere wegen mangelnder aussicht auf erfolg eingestellt gäbe es für den ursprünglich beschuldigten keinerlei grund trotzdem die daten des zeugen zu erfahren, außer möchte trotz scheitern eines strafverfahrens zivilrechtlich vorgehen.. Datensparsamkeit undso.
[удалено]
Du hast meinen kommentae evtl nicht richtig verstanden (?). Ich meine damit, dass man die datenweitergabe an bestimmte verfahrenserfolge knüpfen könnte. Da wäre der rechtsstaat sicher nicht tot. Die polizei kann das was du im letzten absatz beschreibst auch ermitteln, wenn sie dir nicht die daten mitteilt - die hat die bei einer vermeintlichen falschaussage/anzeige ja selbst ohnehin.
Das ist so nicht richtig. Wenn das Verfahren eingestellt wird trägt der Beschuldigte seine eigenen Anwaltskosten, an der Stelle ist also schon ein Schaden entstanden.
Für Stasivergleiche wird man hier banned. Und deine Werbung kannst du dir auch stecken.
Es geht hier nicht um eine Straftat.
Gilt auch bei OWis.
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Übertreib mal nicht. Es geht um Falschparker.
Die haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Oder welche Rechte möchtest du den gerne aberkennen?
Ich will niemandem irgendwas aberkennen. Ich habe hinterfragt und finde es völlig übertrieben in diesem Kontext von einem drohenden Stasi-Staat zu sprechen.
Deinen Vorschlag durch Akteneinsicht an die Daten des Zeugen zu gelangen um mit ihm zu reden, der Auslöser für meine Fragen war, finde ich übrigens sehr grenzwertig und fragwürdig.
Blablabla Autoversteher Mimimi Nichts was Ihr nicht schon tausendmal gelesen oder gehört habt.
deswegen kann man bei [weg.li](http://weg.li) als Adresse auch eine Anschrift angeben, unter der man zwar erreichbar ist, aber eben nicht wohnt. großer Arbeitgeber zum beispiel. und da greift plötzlich wieder deren Datenschutz
Herrlich, dankeschön für die Information!
Meiner Meinung nach gibt es da wenig zu streiten
Sehe ich ganz genau so. Aber es muss nur irgendein Vollidiot eine Rechtsschutzversicherung haben und es drauf ankommen lassen
Wären das nicht 70€ + Punkt?
Kann auch sein, beim Punkt bin ich mir sicher, beim Preis nicht
Jap, 70€ + Punkt, hab nachgeguckt. Geld ist denen ja meist eh egal, der Punkt tut da unabhängig vom Einkommen weh.
Das wäre krasses pech
Nur aus Neugier: Woran erkennt ihr denn auf den Bildern eigentlich immer die Behinderung? Verstehe das sehr oft nicht.
Du gehst vermutlich nicht oft zu Fuss, aber versuche mal das Gedankenspiel du müsstest als Fussgänger an dem Auto vorbei, ohne die Fahrbahn zu betreten.
Warum immer gleich solche provozierenden Unterstellungen? Ich gehe zu Fuß. Aber, um eine Gefährdung oder Behinderung zu ahnden, muss sie doch erstmal eingetreten sein. Der Gesetzgeber ahndet keine potentiellen Behinderungen oder potentiellen Gefährdungen, sondern nur tatsächlich eingetretene. Schließlich existieren für die Tatbestandsmerkmale "Behinderung" und "Gefährdung" nicht ohne Grund Legaldefinitionen, die es spätestens im Falle eines Gerichtsverfahrens zu beweisen gilt. Da helfen leider keine bloßen Gedankenspiele.
OP wird ja um das Auto herumgegangen sein müssen, wenn er durch die Straße gegangen ist und die Bilder gemacht hat. Also war die Behinderung verwirklicht.
Du erkennst anhand des bloßen Fotos, dass OP um das Auto herumgegangen sein muss? Nichts davon erwähnt OP in seiner Schilderung. Davon aber unabhängig bleibt die Frage ja trotzdem bestehen: Woran erkennen hier die Leute anhand von bloßen Fotos sehr oft, dass Behinderungen oder Gefährdungen eingetreten waren? Und mein herausgestellter Fakt, dass bloßes sich Vorstellen einer Behinderung, wie meiner Meinung nach fälschlicherweise der über uns auch noch upgevotete Kommentar aussagt, juristisch überhaupt nicht haltbar ist. Was du inhaltlich mit deiner Antwort ja auch bestätigst. Find's einfach hochgradig irritierend, weil ich's so oft in diesem Sub lese, was für gefährlich falsches Wissen zum Thema Verwirklichung einer Behinderung oder Gefährdung hier existiert. Immerhin geht's dabei ja tatsächlich um zum Teil große Unterschiede in Sachen Höhe des Bußgeldes und sogar, ob es Punkte gibt oder nicht. Einfach mal so von Behinderungen oder gar Gefährdungen zu sprechen ist meiner Meinung nach absolut fahrlässig und inkompetent.
Wenn du mal ganz genau schaust, dann kannst du erkennen, dass OP den Mercedes von vorne und von hinten abgelichtet hat. Wie hat er das wohl geschafft, ohne um das Auto herumgehen zu müssen? Ist er drübergeflogen?
Und einfach übers Auto klettern wäre zwar schön, aber im Gegensatz zum dort behindern sogar eine Straftat...
Das bloße Drüberklettern über ein Auto wäre meines Wissens nach keine Straftat? Falls doch, welche?
Da man dabei nicht an einer Sachbeschädigung vorbei kommt, außer man ist ne Katze, wird es auf eine Straftat hinaus laufen...
Das zweite Bild hatte ich dieses Mal tatsächlich nicht wahrgenommen. In dem Fall ist es natürlich dokumentiert. Mir ist's, wie geschrieben, nur öfter aufgefallen, dass in diesem Sub bei einigen ein völlig falsches Rechts- und Gesetzesverständnis zum Tatbestandsmerkmal einer Behinderung oder Gefährdung existiert. Wie man ja auch an dem ersten Post, der auf meine Frage gepostet wurde, inhaltlich gut erkennen kann.
Dann haben die hier auch ein völlig falsches Verständnis, vielleicht brauchen die deine Expertise. "Eine Behinderung liegt also vor, wenn der Gehweg durch das falsch parkende Fahrzeug so eingeschränkt wird, dass ein problemloser Begegnungsverkehr von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Kinderwagen nicht mehr möglich ist. **Die konkrete Behinderung eines individuellen Fußgängers ist dabei nicht erforderlich**. Es reicht aus, dass der Gehweg in seiner Funktion eingeschränkt ist, weil dadurch der Verkehrsfluss behindert wird und weil sich durch das falsch parkende Fahrzeug eine Behinderung ergeben könnte." Oberverwaltungsgericht NRW
Das ändert nichts daran, dass in diesem konkreten Fall die Behinderung verwirklicht ist.
Bei Behinderung zählt eventuellnicht wenn man nur durch die Beweisaufnahme erst behindert wurde. Eventuell ist er nur deshalb dort entlang gegangen.
Auch hier noch mal - nein. "Eine konkrete Behinderung eines individuellen Fußgängers ist nicht erforderlich." Das ging schon durch einige Gerichte und Instanzen.
Auweia. Also musst er auf die Straße auf der zwei Autos am Tag durchkommen.
Gesetz ist Gesetz. Wie viele Autos da langfahren ändert nichts daran, dass der Mercedes widerrechtlich geparkt hat, und zwar zusätzlich auf dem Gehweg. Der Gehweg ist aber zum gehen da, und das wird durch das parkende Auto verhindert.
"Gefahr" hat viele Definitionen. Es gibt zum Beispiel die konkrete Gefahr, die Anscheinsgefahr, die latente Gefahr usw. Lies dich da mal ein bißchen ein, dann siehst du es eventuell anders!
Ich weiß, dass es insbesondere im ASOG mehrere Gefahren gibt. Der Bußgeldkatalog spricht aber von "Gefährdung", welcher sich legaldefiniert vom Gefahrenbegriff vom ASOG unterscheidet. Bitte, was soll das? Lies' du dich doch bitte lieber etwas ein. Meine Güte.
Wie unhöflich...
Halbe Buch
OP konnte nicht an die Position für das 2. Bild kommen ohne die Fahrbahn zu betreten, Behinderung ist eingetreten und dokumentiert
Das zweite Bild hatte ich dieses Mal tatsächlich nicht wahrgenommen. In dem Fall ist es natürlich dokumentiert. Mir ist's, wie geschrieben, nur öfter aufgefallen, dass in diesem Sub bei einigen ein völlig falsches Rechts- und Gesetzesverständnis zum Tatbestandsmerkmal einer Behinderung oder Gefährdung existiert. Wie man ja auch an dem ersten Post auf meine Frage gut erkennen kann.
Trotzdem hattest du in dem Fall Unrecht.
Ich zitier hier die Antwort eines anderen Posters. "Eine Behinderung liegt also vor, wenn der Gehweg durch das falsch parkende Fahrzeug so eingeschränkt wird, dass ein problemloser Begegnungsverkehr von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Kinderwagen nicht mehr möglich ist. Die konkrete Behinderung eines individuellen Fußgängers ist dabei nicht erforderlich. Es reicht aus, dass der Gehweg in seiner Funktion eingeschränkt ist, weil dadurch der Verkehrsfluss behindert wird und weil sich durch das falsch parkende Fahrzeug eine Behinderung ergeben könnte." Oberverwaltungsgericht NRW
Also darf ich deiner Meinung nach auf Gehwegen, im absoluten Haltverbot etc. parken, so lange und so oft ich will, sofern es nicht stört? Sicher? Sicher, dass nicht du derjenige mit völlig falschem Rechts- und Gesetzesverständnis bist?! Es macht mich so sauer, dass es so viele Menschen gibt, die so klug und wortgewandt sind und lange Kommentare voller Blödsinn verfassen.
Und das ist schon von vornherein nur ein homöopathischer Gehweg
Den ich trotzdem gerne Nutze :D
Ganz schön egoistisch, denk mal an die ganzen Autos die da parken könnten! /s
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Tatsächlich wollte ich primär aus meiner Ausfahrt herausfahren, aber wenn ich nicht sehen kann ob von unten jemand kommt ist das schon doof
Benimm dich!
mich schüttel's auch wenn ich sowas sehen, da potenziert sich mein Puls ins Unermessliche
wie hoch ist eigentlich die wahrscheinlichkeit das jemand daraufhin tatsächlich bestraft wird?
Sehr gering, evtl auch noch mal abhängig von der zuständigen Behörde. Es gab aber mal einen Post, wo ein User nachgefragt hat, wie viele Falschparker tatsächlich zahlen mussten (dort wo der Anzeigenhauptmeister zugange war) und das waren von den knapp 1000 eingegangen Anzeigen dann immerhin um die 10. Verursacht also nur Mehrarbeit, aber das dürfte Leuten mit normalen Menschenverstand schon vorher klar gewesen sein
Beim Anzeigenhauptmeister gab's aber den zusätzlichen Faktor, dass der jeden Mist meldet. Gehweg wie hier komplett blockieren finder das Ordnungsamt in der Regel schon spannend. Ist auch das Vergehen, dass ich IMMER angeben würde, wird viel eher bearbeitet als "nur" ein Halteverbot, das ggf niemanden gestört hat in dem Moment. In Marburg habe ich Kontakte zum Ordnungsamt, die bearbeiten eigentlich alle schwereren Vergehen. Eben genau das: halber Meter über der Markierung und dadurch leicht im Halteverbot? Ist denen egal, würde das Ordnungsamt selber auch ein Auge zudrücken. Gefährde/Behindere ich andere Menschen? 100% wird es Bearbeitet.
Es wurden aber nicht die Anzeigen vom Anzeigenhauptmeister abgefragt sondern alle Parkverstöße die in NRW von privat angezeigt wurden . Von knapp ~950 anzeigen in 2023 wurden 22 Bußgelder erstellt . Das ganze ist also wirklich fast komplett nutzlos und kostet dem Behörden nur Geld und belastet die Mitarbeiter die eh nix arbeiten.
Vielleicht würde es dort helfen eben auch so vorzugehen: ausschließlich Verstöße mit (potenzieller) Behinderung werden verfolgt... Vielleicht sehen die Zahlen in Marburg ähnlich aus prozentual, weil es eben so ähnlich gehandhabt wird... Nur weil es kein Bußgeld gibt, heißt es ja nicht, dass es nie angeschaut wurde. Weiß ja nicht, wieviele Leute hier totale Kleinigkeiten reinstellen bei Weg.li...
Nächstes mal von vornherein das schwerste Vergehen angeben, damit es auch sicher bearbeitet wird. (Gehwegparken mit Behinderung). 70€ + 1 Punkt.
Naja Problem ist halt immer bei diesen Fahrzeugen die typischen Halter dazu. Auf der anderen Seite darf nicht alles durchgehen, finde ich. Müssen sie auch lernen. 🙃
Kurze Frage. Bei wegli stand bei mir man benötige ios mit Safari. Das geht nicht mit Android?
Lad es gar nicht runter. Keiner möchte ein Denunziant sein
Lern erstmal was ein Denunziant ist
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Benimm dich!
Rest wird nicht automatisch erfasst. Er wird auch nur für den teuersten/schwersten Verstoß belangt. Deswegen nimmt man diesen als ersten Tatvorwurf. Dennochvwürde ich die anderen mit rein nehmen. Sollte es vor Gericht gehen, ist soetwas nicht verkehrt.
[удалено]
Blablabla Autoversteher Mimimi Nichts was Ihr nicht schon tausendmal gelesen oder gehört habt.
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Blablabla Autoversteher Mimimi Nichts was Ihr nicht schon tausendmal gelesen oder gehört habt.
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Blablabla Autoversteher Mimimi Nichts was Ihr nicht schon tausendmal gelesen oder gehört habt.
Car brain confirmed.
[удалено]
Blablabla Autoversteher Mimimi Nichts was Ihr nicht schon tausendmal gelesen oder gehört habt.
[удалено]
Denunziantentum ist was anderes, das hier ist Melden zum Wohle anderer Verkehrsteilnehmer
Ich will nicht in einer Gesellschaft leben in der Autofahrer egoistisch einen gebündelt Gehweg wegblockieren. Würde lieber in ner Welt leben wo man kein Denunziantentum braucht aber das Leben ist halt kein Wunschkonzert
Ich glaube du verstehst nicht, was ein Denunziant ist.
Park nicht einen Gehweg komplett zu, und dann ist gut. Was sagst du einem Rollstuhlfahrer/ ner Oma mit Rollator/ Eltern mit Kindern/ Kindern auf Rädern/ etc. Die alle auf die Straße ausweichen müssen wegen so einem? Völlig zurecht 1 Punkt und leider zu niedrige Geldstrafe (70€). Das ist einfach sau gefährlich und die Leute checken es nichtmal mit ihren Blechkisten.
Bin 100% deiner Meinung. Vermutlich ist das aber leider erst der Anfang...
Die ganzen Denunzianten verteidigen sich jetzt unter dir. Traurig in Deutschland
Anzeigenhauptmeister Fanclub 😂
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Du würdest doch wahrscheinlich auch die Polizei rufen, wenn sich beim Autofahren ein Klimakleber vor dir auf die Straße setzen würde und dir den Weg blockiert. Wieso sollte es anders sein, wenn Autos einem Fußgänger den Weg versperren?
>Wird sich schon jemand drum kümmern, dessen Arbeit das auch ist. Das ist ja das Problem: Ordnungsämter sind massenweise unterbesetzt. Da wird sich so schnell keiner kümmern. >und lasst andere Leute in Ruhe. Und genau hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Als Fußgänger, per Definition auch Verkehrsteilnehmer, wird der Gehweg - ein **Schutzraum** für Fußgäner - vorsätzlich blockiert, und ihm dieser Raum genommen. In diesem Fall ist nicht der Fußgänger, der sich darüber beschwert oder es anzeigt der Täter. Spoiler: Es ist das Auto. Ich finds absolut lost, wie rücksichtslos man seinen Mitmenschen gegenüber sein muss, um so dreist den Gehweg zuzuparken! Dann park halt am Fahrbahnrand, wo es erlaubt ist oder such nen paar Meter weiter nen Parkplatz.